Seit Jahren macht die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt Stimmung gegen queere Menschen und wirft ihnen etwa vor, Kinder zu gefährden. Für das Landgericht Braunschweig ist das keine Volksverhetzung. Das Landgericht Braunschweig will nach queerfeindlichen Äußerungen der AfD-Landtagsabgeordneten Vanessa Behrendt keine Anklage erheben. Demnach sei “derzeit nicht zu erwarten, dass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht kommt”, so das Gericht laut dem rechten Portal “Nius”. Hintergrund ist, dass Behrendt die Regenbogenfahne im Oktober 2024 auf der Plattform X unter anderem als Symbol für “Machenschaften pädophiler Lobbygruppen” und für “die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda” bezeichnet hatte, woraufhin es Anzeigen wegen Volksverhetzung gegeben hatte (queer.de berichtete). Auch vom “Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität” oder der “Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen mit Pubertätsblockern, Hormontherapien und Transgender-OPs” war die Rede. Zudem soll Behrendt laut Staatsanwaltschaft die Anschrift des Mannes veröffentlicht haben, der die Anzeige erstattet hat. Laut dem “Nius”-Bericht habe das Landgericht die Auffassung, dass sich der Tweet von Behrendt auf die Regenbogenfahne bezogen haben könnte und nicht pauschal auf queere Menschen, die diese nach Ansicht von Behrendt abzulehnende “Ideologie” verträten. Daher könne keine Anklage wegen Volksverhetzung erhoben werden, weil die Fahne ja kein Mensch sei, gegen den man hetzen könne. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen in den Äußerungen Behrendts einen Verstoß gegen Paragraf 130 des Strafgesetzbuches gesehen. Dieser sieht vor Haftstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren für eine Person vor, die einen “Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet”.
“Ich werde euch säubern!” Mord aus Schwulenhass: Mehr als zwölf Jahre Haft für Täter
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