TikTok is still hosting Nazi propaganda, despite warnings

Video promoting film featuring a discredited alternative history claiming Hitler had no desire to launch the Second World War is shared millions of times on the Chinese-owned platform. A Nazi propaganda film is being spread online by social media giant TikTok four months after it was alerted to the issue. Videos promoting the film Europa: The Last Battle, which features a discredited alternative history claiming Hitler had no desire to launch the Second World War, have been shared millions of times on the Chinese-owned platform. TikTok last year gave assurances that clips and links to the 12-hour film, which also denies the Holocaust took place, were being removed. However, it is still being promoted on its app. The film, which contains a succession of anti-Jewish tropes, including claims that communism was a Jewish ideology and that Jews own the world’s money supply, is still being widely spread by far-right activists. One neo-Nazi who has used TikTok to spread the narrative claims: “If you haven’t seen it, watch it… It’s definitely something the Democrats do not want you to see, which is why you can’t find it on YouTube.” Another post shows a man repeatedly making a Nazi salute with the caption “people after watching the last battle of europa”, while a further video, which was still online this week and has had 60,000 views, directs users to a website where they can watch the full film. A researcher at anti-racism group Hope not Hate, Gregory Davis, said the film simultaneously “denies the proven reality of the Holocaust whilst providing justifications for the violent antisemitism that fuelled it.

via thejc: TikTok is still hosting Nazi propaganda, despite warnings

#Ermittlungen nach #AfD-#Aschermittwoch in #Osterhofen

Ein mutmaßlich antisemitischer Zwischenruf bei der Aschermittwochs-Kundgebung der AfD in Osterhofen hat jetzt die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Sie ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Die Versammlung der Alternative für Deutschland (AfD) am Aschermittwoch in Osterhofen bekommt ein juristisches Nachspiel. Es soll bei der Veranstaltung einen mutmaßlich antisemitischen Zwischenruf gegeben haben. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Aus dem Publikum soll bei der Versammlung am 22. Februar eine Person gerufen haben: “Wir werden von den Juden regiert!”. Ermittlungen stehen erst am Anfang Nach Angaben der Deggendorfer Staatsanwaltschaft wird nun versucht zu ermitteln, von wem der Ruf kam. Zunächst hatte die Mediengruppe “Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung” über die Ermittlungen berichtet. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft BR24 am Donnerstag erläuterte, werde derzeit noch gegen Unbekannt ermittelt.

via br: Ermittlungen nach AfD-Aschermittwoch in Osterhofen

#Berufungsprozess gegen #AfD-Politiker #Czuppon – Einstellung abgelehnt – #polizeiproblem

Im Berufungsprozess gegen den Thüringer AfD-Politiker Torsten Czuppon hat sein Anwalt erfolglos die Einstellung des Verfahrens beantragt. Czuppon ist wegen Verfolgung Unschuldiger angeklagt. Der Berufungsprozess gegen den Thüringer AfD-Landtagsabgeordneten Torsten Czuppon geht weiter. Die Richterin am Landgericht Erfurt wies am Mittwoch einen Antrag von Czuppons Anwalt ab, das Verfahren einzustellen. Der Jurist hatte argumentiert, Czuppons Immunität als Landtagsabgeordneter sei wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung aufgehoben worden. Angeklagt sei Czuppon aber wegen des Vorwurfs der Verfolgung Unschuldiger. Die Richterin unterbrach die Verhandlung, um das Argument zu prüfen, und entschied dann gegen den Antrag. Der Polizeibeamte war in erster Instanz wegen der Verfolgung Unschuldiger zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Czuppon soll vor seiner Abgeordnetenzeit eine von ihm selbst gestellte Strafanzeige als Polizist auch selbst bearbeitet haben. Die Verfolgung Unschuldiger kann in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden. Czuppon sitzt seit 2019 für die AfD im Landtag. Drei Zeugen haben Czuppon nun erneut belastet. Einer davon ist Mitarbeiter der Gedenkstätte Buchenwald. Der Mann sagte vor dem Landgericht aus, er habe den Beamten im Jahr 2017 bei einer Veranstaltung in Buchenwald eindeutig mit einem Kleidungsstück gesehen, das der rechtsextremen Szene zuzuordnen sei. Czuppon soll ein auf dem Gelände verbotenes T-Shirt der Marke “Thor Steinar” getragen haben. Auch für zwei weitere Zeugen war klar: Czuppon hat damals ein T-Shirt getragen, auf dem deutlich der Schriftzug “Anpassungsstörung” zu sehen war. Der Mitarbeiter habe damals auch die Leitung der Gedenkstätte über den Vorfall informiert.

via mdr: Berufungsprozess gegen AfD-Politiker Czuppon – Einstellung abgelehnt

screenshot website Thüringer landtag; archive is M5YI0

Anklage gegen #Polizisten aus rechter #Chatgruppe nicht zugelassen – #nsu20 #polizeiproblem #frankfurt

Das 1. Polizeirevier in Frankfurts Innenstadt – Beamte des Reviers haben in einer Chatgruppe rechtsextreme Inhalte ausgetauscht. Frankfurter Polizeibeamte sollen in einer Chatgruppe rechtsextreme und rassistische Inhalte ausgetauscht haben. Das Frankfurter Landgericht hält das in diesem Fall nicht für strafbar. Das Frankfurter Landgericht hat die Anklage im Verfahren um rechtsextreme Chatgruppen gegen Polizeibeamte eines Frankfurter Reviers nicht zugelassen. Die Begründung: Die Chatgruppe sei geschlossen gewesen, Teile der Inhalte von der Kunstfreiheit gedeckt. Konkret geht es um fünf Polizeibeamte aus dem 1. Polizeirevier in Frankfurt – darunter ein Dienstgruppenleiter – sowie die Lebensgefährtin eines der Beamten. In der Chatgruppe “Itiotentreff” sollen sie zwischen 2014 und 2018 rechtsextreme, rassistische und antisemitische Inhalte ausgetauscht haben, darunter Hakenkreuze, Hitlerbilder und Beleidigungen gegen Juden, Muslime, Homosexuelle. Ein Bild zeigt zwei riesige schwarze Bluthunde, denen Sabber aus den Lefzen tropft. Darunter steht: “Wir fressen nur Mett! Achmett, Mohamett, Mehmett.” Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als 100 solcher Inhalte gezählt und im April 2022 Anklage erhoben. (…) Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss des Gerichts Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Das Oberlandesgericht kann den Beschluss entweder bestätigen oder die Anklage doch noch zulassen und das Hauptverfahren eröffnen. Auch aus dem Hessischen Landtag kamen schnell erste Reaktionen. Die Linke nannte die Argumentation des Gerichts “kurios”, die Begründung durch die Kunstfreiheit “völlig inakzeptabel”. “Der Rechtsstaat darf keinen Zweifel daran lassen, dass es keinen Ermessensspielraum gibt, wenn der gesellschaftliche Zusammenhalt angegriffen wird.” Aufgefallen war die Chatgruppe erst im Sommer 2018, nachdem Polizisten des 1. Polizeireviers in Frankfurt private Daten der Anwältin Seda Başay-Yıldız illegal auf ihrem Dienstcomputer abgerufen hatten. Ein paar Stunden später wurden Başay-Yıldız und ihre Tochter auf einem Fax mit dem Tod bedroht, unter dem Kürzel “NSU 2.0”.

via sz: Anklage gegen Polizisten aus rechter Chatgruppe nicht zugelassen

siehe auch: Frankfurter Landgericht Rechtsextreme Chatgruppe: Landgericht lässt Anklage gegen Polizisten nicht zu. Polizisten eines Frankfurter Reviers sollen rassistische und antisemitische Inhalte in einer Chatgruppe ausgetauscht haben. Das Landgericht hält das nicht für strafbar. Teile der Inhalte fielen unter Satire. (…) Die Staatsanwaltschaft sagt dagegen, in der 2014 gegründeten WhatsApp-Gruppe mit dem Chatnamen “Itiotentreff” seien 102 rechtsextremistische, rassistische, antisemitische und menschenverachtende Fotos und Videos verbreitet worden. Darauf würden vor allem Menschen mit Einschränkungen oder Migrationshintergrund, Homosexuelle, Juden und Muslime beleidigt, verleumdet und verächtlich gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte im April 2022 Anklage erhoben. Die Gruppe soll nach hr-Informationen unter anderem voller Hitler-Darstellungen, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts gewesen sein. Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt Gegen den Nichteröffnungs-Beschluss hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Das Oberlandesgericht kann nun entweder den Beschluss des Landgerichts bestätigen oder die Hauptverhandlung eröffnen – sprich, die Anklage zulassen. Dann müsste genau die Kammer, die sie nicht zugelassen hat, darüber in einem Prozess verhandeln. “Das ist am Ende eine Entscheidung der unabhängigen Justiz”, sagte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) über die Nichtzulassung der Anklage. Die Inhalte, die in der Chatgruppe geteilt worden sind, seien “völlig inakzeptabel” und hätten “keinen Boden auf der hessischen Polizei”, betonte der Minister. “Die sind mit den Werten der hessischen Polizei an keinem Punkt vereinbar.” Beschäftigte der Polizei, die Bilder aus der Chatgruppe zu Schulungszwecken gesehen hätten, seien erschüttert gewesen von dem, was die Kollegen dort geteilt hätten, sagte Beuth. “Das ist mit den Werten der hessischen Polizei nicht übereinzubringen.” Er verwies auf Bemühungen des Landes Hessen, auf Bundesebene Gesetze zu verschärfen. Demnach sollen volksverhetzende Aussagen von Beamten im Gesetz schärfer beurteilt werden können. Dies sei bislang nicht umgesetzt, der Ball liege bei der Bundesinnenministerin, sagte Beuth; Frankfurter #Landgericht – Rechtsextreme #Chatgruppe: Landgericht lässt Anklage gegen #Polizisten nicht zu – #staatsversagen #polizeiproblem. Polizisten eines Frankfurter Reviers sollen rassistische und antisemitische Inhalte in einer rechtsextremen Chatgruppe ausgetauscht haben. Das Frankfurter Landgericht hält das nicht für strafbar. Es argumentiert: Teile der Inhalte fielen unter Satire und seien von der Kunstfreiheit gedeckt. Die fünf Polizisten des 1. Frankfurter Reviers und eine weitere Frau sollen in einer WhatsApp-Gruppe menschenverachtende Inhalte ausgetauscht haben. Vor Gericht müssen sie deshalb aber vermutlich nicht. Das Landgericht Frankfurt ließ die Anklage gegen die sechs mutmaßlichen Mitglieder einer rechtsextremen Chatgruppe nicht zu

#Frankfurter #Landgericht – Rechtsextreme #Chatgruppe: Landgericht lässt Anklage gegen #Polizisten nicht zu – #staatsversagen #polizeiproblem

Polizisten eines Frankfurter Reviers sollen rassistische und antisemitische Inhalte in einer rechtsextremen Chatgruppe ausgetauscht haben. Das Frankfurter Landgericht hält das nicht für strafbar. Es argumentiert: Teile der Inhalte fielen unter Satire und seien von der Kunstfreiheit gedeckt. Die fünf Polizisten des 1. Frankfurter Reviers und eine weitere Frau sollen in einer WhatsApp-Gruppe menschenverachtende Inhalte ausgetauscht haben. Vor Gericht müssen sie deshalb aber vermutlich nicht. Das Landgericht Frankfurt ließ die Anklage gegen die sechs mutmaßlichen Mitglieder einer rechtsextremen Chatgruppe nicht zu. Das bestätigten Gericht und Staatsanwaltschaft. Nach dem Gerichtsbeschluss vom 13. Februar sind die Inhalte deshalb nicht strafbar, weil sie nicht verbreitet worden sind. Das Versenden innerhalb der Gruppe reicht dafür nach Überzeugung des Gerichts alleine nicht aus. Es argumentiert aber auch mit dem Grundgesetz und dem Recht auf Meinungsfreiheit. Teile der Inhalte fielen unter Satire und seien von der Kunstfreiheit gedeckt.  Außerdem habe die Chatgruppe aus maximal zehn Mitgliedern bestanden und sei genau nicht darauf ausgelegt gewesen, dass andere an den Inhalten teilhaben. Zudem habe es eine Art Aufnahmeritual gegeben. Rassistische und antisemitische Inhalte ausgetauscht Die Staatsanwaltschaft sagt dagegen, in der 2014 gegründeten WhatsApp-Gruppe mit dem Chatnamen “Itiotentreff” seien 102 rechtsextremistische, rassistische, antisemitische und menschenverachtende Fotos und Videos verbreitet worden. Darauf würden vor allem Menschen mit Einschränkungen oder Migrationshintergrund, Homosexuelle, Juden und Muslime beleidigt, verleumdet und verächtlich gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte im April 2022 Anklage erhoben. Die Gruppe soll nach hr-Informationen unter anderem voller Hitler-Darstellungen, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts gewesen sein.

via hessenschau: Frankfurter Landgericht Rechtsextreme Chatgruppe: Landgericht lässt Anklage gegen Polizisten nicht zu

Bulgaria bans neo-Nazi event after public outcry

Authorities in Bulgaria on Saturday banned an annual torch-lit march in downtown Sofia in honor of a late general who led the pro-Nazi Union of Bulgarian National Legions during World War II. Hours before the event, the country’s chief prosecutor called on Sofia’s mayor and the interior minister “to ensure the preservation of public order and protection of the rights of the public ahead of the Lukov March.” The event has been condemned by human rights groups, political parties, and foreign embassies, which criticized the march organizers for promoting racism, xenophobia, and antisemitism. Nationalists gathered in front of the prosecutor’s office to protest the restrictive measures. Meanwhile, dozens of anti-fascist activists staged a rally against the nationalist event, insisting that neo-Nazis should be banned. A heavy police presence blocked any clashes between the two sides. Held annually since 2003, the march over the years has attracted nationalist admirers of Gen. Hristo Lukov, who supported Germany during World War II and was killed by an anti-fascist resistance movement. The general served as war minister from 1935 to 1938 and led the pro-Nazi Germany Union of Bulgarian Legions from 1942 until his death in 1943.

via boston25: Bulgaria bans neo-Nazi event after public outcry

Das Vertrauen wird brüchiger – #polizeiproblem #nazichats

Nach dem Bekanntwerden antisemitischer Polizei-Chats hat die Münchner Justiz ein fatales Signal an Juden gesendet. Was, bitte, kann noch schlimmer sein als die Erkenntnis, die jetzt bei Charlotte Knob­loch, der Präsidentin der IKG München, einsickern muss: dass sie nämlich jahrelang von einem Polizei-Leibwächter beschützt wurde, der es insgeheim witzig fand, in Chats zu schreiben, als Fahrziel sei ihm Dachau lieber als Auschwitz, weil man da »früher heimkomme«? Sein Chatpartner, so ist jetzt herausgekommen, erwiderte: »Aber nicht der, der den Ofen sauber machen muss.« Witze unter Bodyguards. Diesem Menschen war Charlotte Knob­lochs Leben anvertraut. Dieser Mensch, der in Chats offenbar mit »HH« für »Heil Hitler« grüßte und über Frau Knobloch auch noch schrieb: »Ich scheiß’ ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen«, genoss ihr Vertrauen. ERKENNTNIS Was also ist noch schlimmer als das? Antwort: Noch schlimmer ist die Erkenntnis, dass dem Rechtsstaat dies letztlich egal ist. In München hat das Verwaltungsgericht gerade mit den Achseln gezuckt. Es hat in Richtung von Frau Knob­loch mitgeteilt: Jo, mei. Das Verwaltungsgericht hat es abgelehnt, den Personenschützer von Charlotte Knobloch aus dem Dienst zu entfernen. Das Verwaltungsgericht hat es abgelehnt, den Personenschützer aus dem Dienst zu entfernen. Man hört es, nur, man fasst es nicht: Die Richterin hat es dabei belassen, ihn zu degradieren. Was für ein furchtbares Signal an Juden, die darauf angewiesen sind, der Institution Polizei zu vertrauen. Was für ein verqueres Signal auch an andere Polizisten.

via jüdische allgemeine: Das Vertrauen wird brüchiger

https://twitter.com/SawsanChebli/status/1628867323007324161