Waffen und NS-Devotionalien bei 54-jährigem Steirer entdeckt

Der Verdächtige hatte unter anderem 18 Schusswaffen, Suchtmittel und NS-Fahnen gehortet. Nach einer Flucht in ein Waldstück stellte er sich freiwillig 19. September 2025, 10:31 71 Postings Später lesen Die Ermittlungen waren eingeleitet worden, da der Verdächtige in Social-Media-Kanälen “Postings mit nationalsozialistischem Gedankengut veröffentlichte”, so die Polizei. Getty Images Hitzendorf/Graz – Bei einer Hausdurchsuchung am Mittwoch in Hitzendorf (Bezirk Graz-Umgebung) hat das steirische Landesamt für Verfassungsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) zumindest eine verbotene Waffe, Munition, Suchtmittel und NS-Devotionalien wie Fahnen oder Abzeichen bei einem 54-Jährigen sichergestellt. Der Verdächtige flüchtete und versteckte sich stundenlang, bevor er sich bei der Polizei stellte, teilte die Landespolizeidirektion Steiermark am Freitag mit. Er wurde angezeigt. Die Ermittlungen waren eingeleitet worden, da der Verdächtige in Social-Media-Kanälen “Postings mit nationalsozialistischem Gedankengut veröffentlichte”, so die Polizei. Am Mittwoch wurde die gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchung vom LSE mit Unterstützung anderer Polizeieinheiten durchgeführt. Dabei wurden “Datenträger, 18 Schusswaffen, eine verbotene Waffe, unzählige Hieb- und Stichwaffen, Schalldämpfer, mehr als 30.000 Stück Munition, Suchtmittel sowie NS-Devotionalien” gefunden.

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Anzeigen wegen Volksverhetzung – Hausverbot für Juden: Entsetzen über antisemitisches Plakat in Flensburger Geschäft

Im Stadtviertel Duburg sorgt ein antisemitisches Schild im Schaufenster eines Geschäfts für Erschütterung. Es gibt bereits erste Anzeigen wegen Volksverhetzung und Reaktionen aus der Politik. Am Donnerstagmorgen war das Plakat wieder verschwunden. (…) Denn das Plakat, das neben etlichen anderen Zetteln mit Schimpftiraden über die Bürokratie und der Ankündigung einer Teilschließung in dem Geschäft hängt, hat es in sich. „Juden haben hier Hausverbot“, steht dort in großen Lettern geschrieben. Darunter, in kleinerer Schrift wird ergänzt: „Nichts persönliches, kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen“. Aufgehängt hat den selbst gedruckten Zettel nach eigenen Angaben der Inhaber des Geschäftes, Hans Velten Reisch. Der 60-Jährige steht hinter seiner Aktion und lässt Antisemitismus-Vorwürfe nicht gelten. Stattdessen führt er die militärische Reaktion Israels im Gaza-Streifen als Begründung für sein Hausverbot für „Juden“ an. „In Israel leben nunmal Juden, und ich kann ja nicht unterscheiden, wer für die Angriffe oder dagegen ist“, sagt er. Israels Angriffe bezeichnet er als „Heuchelei: Die sagen immer, die Geschichte dürfe sich nicht wiederholen, machen es dann aber selbst.“ (…) Auch Flensburgs ehemalige Oberbürgermeisterin Simone Lange reagierte auf Facebook auf das Schild. „Ich war heute auf dem 1. Polizeirevier und habe den Vorfall angezeigt“, teilte sie mit und drückte ihre Solidarität mit der jüdischen Gemeinschaft aus. Weiterlesen: Antisemitisches Plakat in Flensburg – Diese Strafe droht dem Ladeninhaber Der SPD-Kreisvorsitzende Kianusch Stender hat nach eigenen Angaben ebenfalls Anzeige erstattet. „Besonders erschreckend empfinde ich, dass der Täter nicht einmal anonym gehandelt hat, sondern seinen Namen samt Telefonnummer exponiert. Das hat mir nochmal vor Augen geführt, was manche Menschen mittlerweile als ,normalisiert‘ betrachten. Das muss uns allen Mahnung sein, uns noch entschlossener Antisemitismus in all seinen Formen entgegenzustellen“, erklärte er.

vis shz: Anzeigen wegen Volksverhetzung Hausverbot für Juden: Entsetzen über antisemitisches Plakat in Flensburger Geschäft

siehe auch: Antisemitisches Plakat in Flensburg: Mehr Judenhass in SH, “Juden haben hier Hausverbot!” – dieser Plakattext in einem Schaufenster verdeutlicht nach Aussage der landesweiten Dokumentationsstelle: Antisemitismus wird in Schleswig-Holstein “sprechbarer”. In Flensburg sorgt ein antisemitisches Plakat für Entsetzen. Das Schild mit der Aufschrift “Juden haben hier Hausverbot! Nichts Persönliches, auch kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen”, hing im Schaufenster eines Geschäfts in der Duburger Straße in der Neustadt. Es wurde mittlerweile entfernt. Mehrere Medien, unter anderem der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (SHZ), hatten darüber berichtet. Mittlerweile hat der Fall bundesweit für Entsetzen gesorgt. Ladenbesitzer: “Habe mit dem öffentlichen Sturm nicht gerechnet” Der Ladenbesitzer hatte sich nach der öffentlichen Empörung geäußert, es habe sich bei dem Zettel um eine Privatäußerung gehandelt, ausgelöst durch seinen Frust über die Vorgänge im Gazastreifen. Auf Anweisung der Polizei habe er das Schild bereits gestern Abend wieder entfernt, so der Mann. Heute sagt er, er würde die Aktion in dieser Form nicht noch einmal wiederholen, allerdings lehne er den Antisemitismusvorwurf ab.

NICHT GENUG BEWEISE Rechtsextreme Graffiti in Allstedt: Ermittlungen gegen fünf Verdächtige eingestellt

Im Mai wurden in Allstedt mehrere Gebäude, darunter das Rathaus, mit Hakenkreuzen und rechten Parolen beschmiert. Die aufgenommenen Ermittlungen gegen fünf Verdächtige sind nun von der Staatsanwaltschaft beendet worden. Die Beweislage sei zu dünn, heißt es. Nach den rechtsextremen Schmierereien in Allstedt im Landkreis Mansfeld-Südharz im Mai hat die Staatswaltschaft nun die Ermittlungen eingestellt. Wie die Behörde in Halle MDR SACHSEN-ANHALT am Donnerstag mitteilte, gibt es nicht genügend Beweise, um die fünf Tatverdächtigen anzuklagen. Ursprünglich war von vier Verdächtigen gesprochen worden. Staatsanwalt Benedikt Bernzen sagte, gegen die Männer zwischen 16 und 36 Jahren habe es nur vage Hinweise gegeben. Diese Hinweise konnten demnach nicht erhärtet werden, Zeugen gab es nicht. Zudem hätten sie alle Vorwürfe bestritten. Mitte Mai waren über Nacht entlang des Markts und der Pfortenstraße insgesamt 18 Objekte mit Hakenkreuzen und anderen Symbolen beschmiert worden – darunter Autos, Hauswände, Zäune, ein Telefonkasten und eine Bushaltestelle. Dabei war ein Schaden von 35.000 Euro entstanden. Der Staatsschutz hatte damals angegeben, wegen des Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu ermitteln.

via mdr: NICHT GENUG BEWEISE Rechtsextreme Graffiti in Allstedt: Ermittlungen gegen fünf Verdächtige eingestellt

Neo-Nazi Golden Dawn leader released from prison early

Nikos Michaloliakos has been an admirer of Nazism and gave the Hitler salute at party rallies Nikos Michaloliakos, the leader of the Greek neo-Nazi party Golden Dawn, has been released from prison less than halfway into his sentence. The far-right politician and Holocaust denier was allowed by a judicial council to serve the remainder of his 13-year sentence in the confines of his home on health grounds on Friday, state media reports. The 67-year-old’s conditional release after five years in prison has angered left-wing parties, which argued the judiciary should not have shown clemency. It is the second time Michaloliakos has been allowed out following his 2020 conviction over a litany of violent attacks on immigrants and political opponents perpetrated by Golden Dawn supporters. He was briefly released in May 2024, news agency AFP reports, before judicial officials found he had not shown adequately good behaviour and forced him to return to prison. Michaloliakos founded and presided over a party which was found to be a criminal organisation tied to the murder of an anti-fascist musician, as well as the attempted murder of Egyptian fishermen and communist activists.

via bbc: Neo-Nazi Golden Dawn leader released from prison early

sieeh auch: Gründer griechischer Neonazi-Partei aus Haft entlassen. Der seit fünf Jahren inhaftierte Gründer der griechischen Neonazi-Partei Goldene Morgenröte wird unter Auflagen aus der Haft entlassen. Die griechische Justiz habe dem Antrag auf Freilassung des 67-Jährigen Nikos Michaloliakos aus gesundheitlichen Gründen stattgegeben, berichtete die griechische Nachrichtenagentur ANA am Freitag. Michaloliakos wurde unter Hausarrest gestellt. Das Linksbündnis SYRIZA übte an dem Urteil laut Medienrichten vom Samstag heftige Kritik. Michaloliakos wird bereits zum zweiten Mal aus gesundheitlichen Gründen auf Bewährung aus dem Gefängnis freigelassen. Er muss sich laut Agenturberichten regelmäßig bei der Polizei melden. Im Mai vergangenen Jahres war er freigelassen worden, einen Monat später wurde er nach einer Berufung erneut inhaftiert. Die linkspopulistische ehemalige Regierungspartei SYRIZA kritisierte die Entscheidung. “Die Freilassung des reuelosen Anführers der kriminellen Nazi-Organisation verstößt brutal gegen die demokratischen Überzeugungen des griechischen Volkes und die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit”, erklärte die Oppositionspartei. “SYRIZA vergisst den Mord an Pavlos Fyssas ebensowenig wie den Hass der Neonazis, ihre rassistische Wut und die Gewalt, mit der sie die Demokratie und die grundlegenden Menschenrechte ins Visier nehmen.” Es sei die Zeit gekommen, den Kampf gegen den Faschismus in jeder Form zu verstärken”, so das Linksbündnis. Der Holocaust-Leugner Michaloliakos war 2020 nach einem Mammutprozess gegen die Goldene Morgenröte zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Weitere führende Parteimitglieder wurden ebenfalls mit Gefängnisstrafen belangt. Mitglieder der Partei sind unter anderem für den Mord am linksgerichteten Rapper Pavlos Fyssas im Jahr 2013 verantwortlich – sowie für den Mord an einem pakistanischen Migranten im gleichen Jahr und für Prügelattacken auf ägyptische Fischer und kommunistische Gewerkschafter.

Umstrittenes Gedenken an “Brandnacht” 800 Gegendemonstranten verhindern rechten Fackelmarsch in Darmstadt

In Darmstadt haben sich rund 800 Gegendemonstranten einer rechten Versammlung zur Erinnerung an die “Brandnacht” im Zweiten Weltkrieg entgegengestellt. Der geplante Fackelmarsch blieb aus – am Ende standen 15 Teilnehmer mit Leuchstäben auf dem Luisenplatz. Rund 800 Menschen haben am Donnerstagabend in Darmstadt gegen eine Versammlung der rechten Szene demonstriert. Nach Polizeiangaben stellten sie sich rund 15 Teilnehmern entgegen, die anlässlich des Jahrestags der Zerstörung der Stadt im Zweiten Weltkrieg einen Fackelzug abhalten wollten. Die Versammlung war zunächst von der Stadt verboten worden, wurde nach einer Gerichtsentscheidung aber doch zugelassen. Geplant war ein Fackelumzug durch die Innenstadt. Wegen der großen Zahl an Gegendemonstranten blieben die 15 Teilnehmer aber auf dem Luisenplatz – statt Fackeln trugen sie elektrische Leuchtkörper.

via hessenschau: Umstrittenes Gedenken an “Brandnacht” 800 Gegendemonstranten verhindern rechten Fackelmarsch in Darmstadt

Ex-Nordkreuz-Aktivist aus Polizeidienst entfernt – #terror

Erst durfte der AfD-Politiker Haik Jaeger aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zur Bürgermeisterwahl antreten, jetzt der nächste Rückschlag: Das frühere Nordkreuz-Mitglied ist aus dem Polizeidienst entfernt worden. Haik Jaeger ist nicht länger Polizist: Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald von Donnerstag vergangener Woche ist der Kommunalpolitiker der AfD aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Das zuständige Polizeipräsidium Rostock hatte im Juni 2024 Disziplinarklage gegen Jaeger eingereicht. Im Wesentlichen waren dem bis dahin suspendierten Polizeioberkommissar drei Sachverhalte vorgeworfen worden: unberechtigte Datenabfragen im Einwohnermelderegister und Weitergabe an unbefugte Dritte, waffenrechtliche Verstöße sowie ein Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht –  also jederzeit für die verfassungsmäßige Ordnung einzutreten und sich zu ihr zu bekennen. Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt Bis zum Sommer 2017 war Haik Jaeger eine für die Öffentlichkeit größtenteils unbekannte Person – das änderte sich schlagartig mit den Nordkreuz-Durchsuchungen des Generalbundesanwalts wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, von denen auch Jaeger betroffen war. Auch wenn diese über vier Jahre später eingestellt wurden – der Verfassungsschutz attestiert dem Mann, zur Radikalisierung der rechtsextremen Preppergruppe Nordkreuz beigetragen zu haben. (…) Nicht der einzige Rückschlag: Erst im Mai war der AfD-Politiker aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zur Bürgermeisterwahl in Neukloster zugelassen worden. Der Gemeindewahlausschuss hatte Jaegers Kandidatur abgelehnt, der Kreiswahlausschss später dessen Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung. Der Verfassungsschutz hatte in dem Zusammenhang von einem gewaltbereiten Rechtsextremisten gesprochen, der die Radikalisierung von Nordkreuz „maßgeblich vorangetrieben“ hätte. In der AfD, in deren Umfeld sich gleich mehrere Nordkreuz-Mitglieder bewegten, legte Jaeger hingegen einen steilen Aufstieg hin. So wurde er bereits Anfang 2018 – und somit nur wenige Monate nach den Hausdurchsuchungen – zum Vorsitzenden des Fachausschusses „Innere Sicherheit, Justiz und Datenschutz“ bestimmt. Zudem ist Jaeger AfD-Gemeindevertreter in Neukloster, Mitglied für die AfD im Kreistag Nordwestmecklenburg und seit März im Kreisvorstand der AfD Nordwestmecklenburg vertreten.

via endstation rechts: Ex-Nordkreuz-Aktivist aus Polizeidienst entfernt

BGH BESTÄTIGT URTEIL – AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt – #braunzone

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke bestätigt. Er hatte mehrfach die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte eigenen Angaben zufolge die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. SA-Parole auf zwei Veranstaltungen Der Politiker hatte bei öffentlichen Veranstaltungen in Merseburg und Gera die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Demnach wusste er um die Herkunft und das Verbot der Parole. Er habe sich nicht im Rahmen seines Mandats geäußert, sodass kein strafrechtlicher Schutz als Abgeordneter bestanden habe. Die Parole “Alles für Deutschland” war eine Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Organisation der NSDAP. Sie wurde im Nationalsozialismus unter anderem auf SA-Dolchen verwendet. In Deutschland gilt die Parole heute als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und fällt damit unter § 86a Strafgesetzbuch. Ihre öffentliche Verwendung ist strafbar. Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts, wonach die Verwendung der Parole strafbar ist. Die Meinungsfreiheit sei in diesem Fall zulässig eingeschränkt worden, da es sich um ein Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation handelt.

via mdr: BGH BESTÄTIGT URTEIL AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt

siehe auch: AfD-Politiker muss Geldstrafen zahlen: BGH bestätigt Urteile gegen Höcke wegen NS-Parole Weil er eine verbotene SA-Parole verwendet hatte, wurde der thüringische AfD-Fraktionschef zu Geldstrafen verurteilt. Nun erklärt der Bundesgerichtshof die Urteile für rechtskräftig. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. Es ging um zwei Vorfälle bei Veranstaltungen, bei denen Höcke die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ ausgesprochen beziehungsweise seine Zuschauer dazu animiert hatte, sie zu vervollständigen. Das Landgericht sprach ihn im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von 13.000 Euro; Verwendung von Nazi-Parolen BGH bestä­tigt Geld­strafen für Björn Höcke. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen der Verwendung von SA-Parolen verurteilt, der BGH hat die verhängten Geldstrafen bestätigt. Der Straftatbestand des § 86a StGB sei eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionschefs Björn Höcke wegen der Verwendung der SA-Parole “Alles für Deutschland” bestätigt und seine Revisionen zurückgewiesen (Beschl. v. 20.08.2025, Az. 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24). Damit sind die Urteile des Landgerichts (LG) Halle aus Mai und Juli 2024 rechtskräftig, mit denen der Politiker zur Zahlung von Geldstrafen verurteilt worden war. Der für die Entscheidungen einschlägige Straftatbestand ist § 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB), der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte Höcke in zwei Fällen die Losung “Alles für Deutschland” genutzt, die nach Einschätzung der Gerichte im Nationalsozialismus eine zentrale Parole der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) dargestellt hat. Sie habe damit den Charakter eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne des § 86a StGB. Der BGH hob hervor, dass das Landgericht tragfähig dargelegt habe, dass sich die SA die Parole zu eigen gemacht habe und Höcke diesen historischen Bezug auch kannte. Damit sei der subjektive Tatbestand – vorsätzliches Handeln – erfüllt worden. Auch die Einwände Höckes, seine Redebeiträge seien durch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gedeckt, ließ der BGH nicht gelten. Die Strafnorm des § 86a StGB stelle eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit dar, da sie dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung diene. In der Abwägung überwiege das öffentliche Interesse an der Abwehr nationalsozialistischer Propaganda schwerer als Höckes Meinungsfreiheit

screenshot youtube: Björn Höcke (Symbolbild)