Trotz NS-Wiederbetätigung nur Geldstrafe für Polizistin – #polizeiproblem

Das LG Eisen­stadt ver­ur­teilt eine 44-jäh­ri­ge Poli­zis­tin: 25 NS-Bil­der, 132-mal in meh­re­ren Chat­grup­pen ver­schickt. Ein Poli­zei­kol­le­ge kommt mit einer Dis­zi­pli­nar­stra­fe davon, ein Jus­tiz­wa­che­be­am­ter chat­tet mit. Trotz Geset­zes­no­vel­le nur 2.000 € Geld­stra­fe und kein sofor­ti­ger Amtsverlust. Am Ende des Pro­zes­ses am 1. Okto­ber stand eine auf­fal­lend mil­de Geld­stra­fe. Aber was am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt ver­han­delt wur­de, betraf nicht einen ein­ma­li­gen „Aus­rut­scher“, son­dern das Ver­sen­den von Nazi-Memes und Nazi-Bil­dern über einen lang­jäh­ri­gen Tat­zeit­raum (2019 bis 2024). Ermit­telt wur­de, dass die 44-jäh­ri­ge Ange­klag­te, Poli­zis­tin mit Dienst­stel­le in Wien und Wohn­sitz im Bur­gen­land, 25 Bil­der (mit Haken­kreuz, Hit­ler­gruß und Hit­ler­bil­dern) ins­ge­samt 132-mal ver­schickt hatte. Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt Von einem Poli­zei­kol­le­gen, gegen den die straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen geräusch­los ein­ge­stellt wur­den (er erhielt bloß eine Dis­zi­pli­nar­stra­fe), habe sie an die 200 Bil­der erhal­ten und eini­ge davon wei­ter­ge­lei­tet, ohne dar­über nach­zu­den­ken, beton­te die Ange­klag­te. In der Haupt­ver­hand­lung wur­de dazu nur ver­laut­bart, dass vie­le davon den Ver­dacht der Ver­het­zung begrün­den wür­den, aber nicht Gegen­stand der Ver­hand­lung sei­en. Stellt sich die Fra­ge: War­um denn nicht? Auf dem Han­dy der Ange­klag­ten wur­den neben den Bil­dern auch ein­schlä­gi­ge Text­nach­rich­ten gefun­den. Da hät­te man sich als Prozessbeobachter*in gewünscht, dass alle die­se Bil­der, Memes und Tex­te auch so vor­ge­tra­gen wür­den, dass sie alle im Gerichts­saal wahr­neh­men hät­ten kön­nen. Das geschah jedoch nicht. Nur eine Kon­ver­sa­ti­on, die die Ange­klag­te mit einem wei­te­ren Mit­glied der Whats­App-Grup­pe führ­te, wur­de ver­le­sen, ohne das zuge­hö­ri­ge Bild zu zeigen. Auch ein Justizwachebeamter Die Poli­zis­tin, die das Bild wei­ter­ge­schickt hat, fügt hin­zu: „Wenn das der Chef sieht, dreht der durch und ich bin gleich bei dir“ Der Adres­sat ant­wor­tet: „Ich hab hier nur Män­ner – du kommst nach Schwarz­au.“ Gemeint ist die Jus­tiz­an­stalt Schwarz­au (Frau­en­an­stalt), der Adres­sat ist Justizwachebeamter. Die­se Kon­ver­sa­ti­on ist im Hin­blick auf die Ver­ant­wor­tung der ange­klag­ten Poli­zis­tin in mehr­fa­cher Hin­sicht wich­tig. Aus der Nach­richt geht her­vor: Die Poli­zis­tin war sich des­sen bewusst, straf­recht­lich rele­van­ten Inhalt wei­ter­ge­lei­tet zu haben und dass auch ein Jus­tiz­wa­che­be­am­ter betei­ligt war.

via stopptdierechten: Trotz NS-Wiederbetätigung nur Geldstrafe für Polizistin

Ana Kasparian Pushes Nazi “Happy Merchant Jew” Meme Live on TYT

In a recent episode of “The Young Turks,” co-host Ana Kasparian found herself at the center of a social media storm after a clip from the show went viral. The segment, which discussed surveillance overreach and the potential role of Jewish billionaire Larry Ellison, featured Kasparian making a gesture linked to the notorious “Happy Merchant” meme, a caricature widely recognized for its antisemitic connotations. Twitter Post The “Happy Merchant” image, originally created by cartoonist A. Wyatt Mann (a pseudonym for Nick Bougas), depicts a stereotypical Jewish figure with exaggerated features, often used to propagate conspiracy theories about Jews. The meme has been a staple in far-right online communities, particularly on platforms like 4chan and Gab, where it has been used to endorse ideas of Jewish world domination.

via jfeed: Ana Kasparian Pushes Nazi “Happy Merchant Jew” Meme Live on TYT

Rechtsextremist nach Angriff auf Gedenkstätte Ahlem verurteilt

Nach dem Angriff auf die Gedenkstätte Ahlem für jüdische NS-Opfer hat das Amtsgericht Hannover einen 26-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der vorbestrafte Rechtsextremist 2.000 Euro zahlen. Nach Ansicht des Gerichts hat der 26-jährige Rechtsextremist Kränze zerstört, die Ende Januar anlässlich des Holocaust-Gedenktags in Hannover-Ahlem niedergelegt worden waren. Er wurde wegen Sachbeschädigung und dem unerlaubten Besitz von Schusswaffen und Munition verurteilt. Die Bewährungszeit in der Strafsache wurde auf drei Jahre festgesetzt. Die 2.000 Euro muss der 26-Jährige an eine Fachstelle zur Radikalisierungsprävention zahlen. Außerdem muss er an einem Aussteigerprogramm teilnehmen. Seine Anwälte verzichten auf eine Berufung. 26-Jähriger zeigte Reue vor Gericht Vor Gericht hatte der Mann die Klage vollständig eingeräumt – die Tat täte ihm “entsetzlich leid”. Eigenen Angaben zufolge wolle er aus der rechten Szene aussteigen, eine Arbeit finden und eine Familie mit seiner Verlobten gründen. Das Gericht ist von seiner Reue überzeugt, sehe allerdings eine eindeutige rassistische und fremdenfeindliche Motivation. Er habe das Gedenken an die Holocaust-Opfer wortwörtlich mit Füßen getreten, hieß es am Donnerstag in der Urteilsverkündung. Außerdem sei der Mann nicht in allen Punkten glaubwürdig: So hatte er Juden in einer vorherigen Verurteilung am Amtsgericht Hannover als Ungeziefer bezeichnet. Im aktuellen Prozess habe er ausgesagt, Juden seien ihm egal – dies widerspreche seiner gezielten Tat nach dem Holocaust-Gedenktag Ende Januar 2025. Mann ist polizeibekannter Rechtsextremist Der 26-Jährige ist der Polizei bekannt: Vor zwei Jahren wurde er vom Amtsgericht Hannover unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt. Nach dem Angriff auf die Gedenkstätte in Hannover-Ahlem hatten Videoaufzeichnungen die Ermittler auf die Spur des Mannes gebracht. Er war daraufhin in der ungarischen Hauptstadt Budapest festgenommen worden. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden laut Staatsanwaltschaft Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Unter anderem wurden eine vollautomatische Maschinenpistole mit Munition sowie ein Springmesser und eine Schreckschusspistole gefunden

via ndt: Rechtsextremist nach Angriff auf Gedenkstätte Ahlem verurteilt

siehe auch: Angriff auf NS-Gedenkstätte Ahlem Neonazi tut’s echt leid Weil er im Januar eine Gedenkstätte verwüstet hat, wurde Angelos L. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er gibt sich als reumütiger Szene-Aussteiger. ür einen Angriff auf die Gedenkstätte Ahlem bei Hannover wurde der 26-jährige Neonazi Angelos L. vom Amtsgericht Hannover am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt: wegen Sachbeschädigung und des unerlaubten Besitzes von Schusswaffen und Munition. Der Angeklagte hatte vor Gericht eingeräumt, am Holocaust-Gedenktag im Januar 2025 mehrere Blumenkränze an der Gedenkstätte Ahlem beschädigt und gestohlen zu haben. Auf die Spur von L. war die Polizei bald nach der Tat mithilfe von Videoüberwachung gekommen, die half, ihn anhand seiner Kleidung zu identifizieren. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden ein Springmesser, eine Schreckschusswaffe und eine funktionsfähige Maschinenpistole samt Munition sichergestellt. Durch die Ermittlungen wurde auch bekannt, dass L. zu dem Zeitpunkt Mitglied der Jungen Nationalisten (JN), der Jugendorganisation der rechtsextremen Partei „Die Heimat“, war. Vor Gericht gab Angelos L. sich reumütig. Er habe die Tat an der Gedenkstätte damals im Januar begangen, um seinen Kameraden zu imponieren (…) In die rechte Szene gelangt sei er in der Schule über einen Freund, erzählte er dem Gericht. Dort habe er gemerkt, dass er mit Hitler-Reden Lehrer und Schüler reizen könne. Irgendwann sei er dann in Kontakt mit der Neonazi-Gruppe Calenberger Bande gekommen, die in Hannover-Ahlem versuchte, ein rechtes Vorfeld aufzubauen. Man habe ihn zum Kameradschaftsfrühstück und zu Schulungen zum Nationalsozialismus eingeladen. „Der Chef ist immer noch ein gefährlicher Neonazi“, sagte L. Über das Internet und insbesondere Discord-Channels habe er sich immer weiter radikalisiert. (…) Von wem er die Maschinenpistole vom Modell PPS-43, die Po­li­zei­be­am­t:in­nen bei ihm fanden, erhalten hat, will L. nicht sagen. Mit der Waffe habe er sich und seine Familie bei einem möglichen „Tag X“ lediglich vor Plündererbanden schützen wollen, gab er an. Bezahlt habe er für die Waffe nichts, er habe sich nur nach Kontakten umhören sollen, „die auch solche Sachen beschaffen“. Angelos L. flog nach der Tat aus der AfD Spätestens ab 2018 war L. den Behörden aufgrund seiner rechten Gesinnung aufgefallen. Auf Youtube hatte er in einem Chat Juden als „Kakerlaken“, „Parasiten“ und „Ratten“ bezeichnet. Auf Twitter hatte er ein Bild eines Stolpersteins mit dem Text kommentiert: „ich hätte Bock hierauf zu pissen“. 2023 wurde er dafür unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt und das Gericht attestierte ihm damals eine gefestigte rechtsextreme Ideologie. Weil L. ein paar Jahre davor bei einem Heimatabend einer Burschenschaft auf dem Hamburger Kiez ein Messer gezogen hatte, als es zur Konfrontation mit Gegendemonstranten kam, hat die Region Hannover schon 2022 ein unbefristetes Waffenbesitzverbot gegen ihn erlassen. Wie er so drauf ist, zeigte sich auch 2024: Da hatte L. einem Mann in einer Kneipe in Bielefeld ins Gesicht geschlagen, als der einen Aufkleber der JN zerriss. In einem Beitrag des Politmagazins „Kontraste“ aus dem Mai ist L. zusammen mit anderen Neonazis der JN in Wehrmachtsuniform zu sehen. Gemeinsam rufen sie „Sieg Heil“ und zeigen den Hitlergruß. Zum Zeitpunkt seines Angriffs auf die Gedenkstätte Ahlem war L. Mitglied der AfD gewesen

#Polizei ermittelt nach #Hitlergruß auf dem #Oktoberfest

Im Festzelt auf der Wiesn sollen vier Männer mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben. Die Polizei reagierte schnell. Es ist nicht der erste Vorfall. Vier Männer sollen in einem Festzelt auf dem Oktoberfest in München mehrfach den sogenannten Hitlergruß gezeigt haben. Andere Festzeltbesucher alarmierten am Donnerstagabend den Sicherheitsdienst, wie die Polizei mitteilte. Beamte nahmen die vier Verdächtigen im Alter von 26 Jahren daraufhin vorläufig fest. Sie wurden wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angezeigt und anschließend wieder entlassen. Das ist nicht der erste Vorfall auf der Wiesn: Bereits am ersten Wochenende war ein 25 Jahre alter Tourist aus Italien angezeigt worden, weil er in einem Festzelt den Hitlergruß gezeigt haben soll

via spiegel: Polizei ermittelt nach Hitlergruß auf dem Oktoberfest

“Deutschland, Deutschland über alles” AfD-Politiker singen auf US-Reise verpönte Strophe des Deutschlandlieds

AfD-Politiker sind auf einer USA-Reise von Trumps MAGA-Bewegung mit der historisch belasteten ersten Strophe des Deutschlandlieds empfangen worden. Parteivizechef Kay Gottschalk will die Strophe auch in Deutschland wieder singen. Mehrere AfD-Politiker sind gerade auf Reisen in den USA. Das Ziel: stärkere Vernetzung mit Trumps MAGA-Bewegung. Bei den Bundestagsabgeordneten Kay Gottschalk, der auch stellvertretender Parteichef ist, und Jan Wenzel Schmidt aber kam es an einem Abend zu einer historisch belasteten Gesangseinlage: Zur Begrüßung der deutschen Gäste wurde die erste Strophe des Deutschlandlieds als vermeintliche Nationalhymne angestimmt. “Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt”, schmettert der Tenor Emilio Pons in einem Video, das der New York Young Republican Club, einflussreiche Jugendorganisation der MAGA-Bewegung, von dem Abend auf Instagram hochgeladen hat. Im Bild deutlich zu sehen ist neben anderen Gästen der AfD-Reisende Christian von Hoffmeister. Er singt laut mit. Von Hoffmeister ist Mitarbeiter der AfD, hat in der Vergangenheit bereits für mehrere Abgeordnete gearbeitet und steht AfD-Chef Tino Chrupalla nahe. 2023 machte er Schlagzeilen, als das ARD-Format “Kontraste” über demokratiefeindliche Äußerungen berichtete, die er in internen Chats der Partei geäußert haben soll. “Die deutsche Nationalhymne zu Ehren unserer Gastdelegation von der AfD”, schreibt die MAGA-Jugend zu dem Video. Zuvor wurde bereits die US-Hymne gesungen, AfD-Bundesvorstand Kay Gottschalk ist dabei in der ersten Reihe zu sehen. Von den Nationalsozialisten als Hymne genutzt Die erste Strophe des Deutschlandlieds ist nicht verboten, wird aber bei offiziellen Anlässen nicht gesungen und gilt als verpönt. Sie wurde von den Nationalsozialisten in Kombination mit dem Horst-Wessel-Lied als Hymne genutzt und ist – entgegen der Intention des Dichters Hoffmann von Fallersleben – heute Symbol für den kriegerischen Größenwahn der NSDAP. “Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt, Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt”, so werden darin die deutschen Grenzen besungen. Sie gehen weit über die heutigen Grenzen der Bundesrepublik hinaus.

via t-onlibne: “Deutschland, Deutschland über alles” AfD-Politiker singen auf US-Reise verpönte Strophe des Deutschlandlieds

Hitlers Geburtstag zum “Ehrentag” erhoben: Prozess gegen FPÖ-Gemeinderat

In Korneuburg steht am Freitag ein FPÖ-Politiker aus Gänserndorf wegen eines einschlägigen Kommentars vor Gericht. Er ist nicht der Erste aus seiner Gemeinde. Eiernockerl sind ein nationalsozialistischer Code, der vor allem am 20. April, dem Geburtstag des Massenmörders und Diktators Adolf Hitler, immer wieder auf Speisekarten und in Sozialen Medien auftaucht. Wie der STANDARD und die Rechercheplattform Stoppt die Rechten Anfang des Jahres berichteten, befanden sich auf den Kandidatenlisten der FPÖ für die niederösterreichischen Gemeinderatswahlen im Jänner gleich mehrere Personen, die wiederholt und wenig subtil einschlägige Postings mit dieser Speise zu Hitlers Geburtstag auf Facebook absetzten. Ein Ehepaar, das seine beiden Mandate in Gänserndorf nach Bekanntwerden der Causa nicht antrat, und ein weiterer Kandidat einer anderen Stadt standen deswegen schon im Juli vor Gericht. Dort verwickelten sie sich teils in Widersprüche, wonach sie einerseits „provozieren“ wollten, andererseits gehackt worden seien. Ein Sachverständigengutachten zu Cyberkriminalität wurde von der Richterin angefordert und der Prozess vertagt. “Pflicht” des FPÖ-Mandatars Nun steht ein FPÖ-Gemeinderat vor Gericht, der bei der Frau, die im Juli vor Gericht stand, bei einem Eiernockerlfoto auf Facebook am 20. April 2021 kommentierte: „Hatten wir auch is ja Pflicht an so einen Ehrentag” (sic!) und den Text mit einem Zwinkersmiley versah. Er konnte trotzdem auf Platz sieben kandidieren und schließlich auch in den Gemeinderat einziehen.

via standard: Hitlers Geburtstag zum “Ehrentag” erhoben: Prozess gegen FPÖ-Gemeinderat

Prozess wegen Wiederbetätigung: “Die Aula” und die Angst vor dem “Volkstod”

Grazer Prozess gegen Rechts-außen-Magazin: Der Richter findet in 300 Artikeln keinen einzigen NS-kritischen Text Der frühere Chefredakteur der mittlerweile eingestellten Zeitschrift “Die Aula” muss sich in Graz vor Gericht verantworten. Jetzt geht es langsam zur Sache, in medias res, und da wird es bisweilen ganz schön ruppig im Saal des Grazer Straflandesgerichts. Dort wird seit Wochenbeginn gegen den ehemaligen Chefredakteur der Rechts-außen-Publikation Aula, Martin Pfeiffer, wegen des Vorwurfs der NS-Wiederbetätigung verhandelt. Es geht um 300 Texte in der mittlerweile vom Markt verschwundenen Zeitschrift. Der Medieninhaber der Aula war die FPÖ-nahe Arbeitsgemeinschaft Freiheitlicher Akademikerverbände Österreichs. Etliche Bundes- und Landespolitiker der FPÖ hatten das Medium unterstützt. “Grundsätzlich”, fragt Richter Erik Nauta den Angeklagten am dritten Prozesstag eingangs, “gibt es in den Texten der Aula irgendwelche Passagen, wo die Opfer des Nationalsozialismus beklagt werden? Ich habe keine gefunden. Haben Sie sich in all den Jahren auch kritisch mit der NS-Zeit auseinandergesetzt?” “Ja, schon”, sagt Pfeiffer, “sicher, bei 8000 Artikeln …” – “Zeigen Sie mir einen.” Pfeiffer: “Hab’ das jetzt nicht im Kopf, wo das ausdrücklich so beschrieben wurde.” Da fällt ihm ein: ein Interview mit dem ehemaligen Präsidenten des ÖVP-nahen Wiener Akademikerbunds, Josef Maria Müller. Der entsprechende Artikel scheint auf dem Bildschirm hinter Richter Nauta auf. Der Sukkus: Müller fordert darin dezidiert, das Verbotsgesetz von 1947 abzuschaffen. “Und wo”, fragt Nauta, “wo ist da die kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus?” Pfeiffer: “Ja, da, links oben”, zeigt er auf den Bildschirm, da sei auch von der Widerstandstätigkeit Müllers die Rede. Einseitig propagandistisch Die Staatsanwaltschaft sehe jedenfalls eine Tendenz, die Aula habe den Nationalsozialismus nicht kritisch, sondern einseitig propagandistisch dargestellt, sagt Richter Nauta. Man werde versuchen, andere Texte zu finden. Aber zunächst kommt der erste aus der Anklageschrift an die Reihe. Da ist vom “Volkstod” die Rede. Das sei, sagt Pfeiffer, kein originär nationalsozialistischer Terminus, “nur ein Schlagwort aus Anfang des 20. Jahrhunderts, der später in der NS-Zeit verwendet worden ist”. Richter Nauta: “Ja, und?” Pfeiffer: Es gebe eine juristische Einschätzung, dass dieses Wort per se nicht strafrechtlich relevant sei. Da kommt Richter Nauta wieder zum Kernpunkt des Prozesses. “Es muss nicht jeder Ausdruck per se strafrechtlich relevant, es geht um die Summe aller Texte, um den Vorsatz einer NS-orientierten Propaganda.”

via standard Prozess wegen Wiederbetätigung: “Die Aula” und die Angst vor dem “Volkstod”