BGH BESTÄTIGT URTEIL – AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt – #braunzone

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke bestätigt. Er hatte mehrfach die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte eigenen Angaben zufolge die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. SA-Parole auf zwei Veranstaltungen Der Politiker hatte bei öffentlichen Veranstaltungen in Merseburg und Gera die verbotene SA-Parole “Alles für Deutschland” verwendet. Demnach wusste er um die Herkunft und das Verbot der Parole. Er habe sich nicht im Rahmen seines Mandats geäußert, sodass kein strafrechtlicher Schutz als Abgeordneter bestanden habe. Die Parole “Alles für Deutschland” war eine Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Organisation der NSDAP. Sie wurde im Nationalsozialismus unter anderem auf SA-Dolchen verwendet. In Deutschland gilt die Parole heute als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und fällt damit unter § 86a Strafgesetzbuch. Ihre öffentliche Verwendung ist strafbar. Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts, wonach die Verwendung der Parole strafbar ist. Die Meinungsfreiheit sei in diesem Fall zulässig eingeschränkt worden, da es sich um ein Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation handelt.

via mdr: BGH BESTÄTIGT URTEIL AfD-Politiker Höcke rechtskräftig wegen NS-Parole verurteilt

siehe auch: AfD-Politiker muss Geldstrafen zahlen: BGH bestätigt Urteile gegen Höcke wegen NS-Parole Weil er eine verbotene SA-Parole verwendet hatte, wurde der thüringische AfD-Fraktionschef zu Geldstrafen verurteilt. Nun erklärt der Bundesgerichtshof die Urteile für rechtskräftig. Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. Es ging um zwei Vorfälle bei Veranstaltungen, bei denen Höcke die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ ausgesprochen beziehungsweise seine Zuschauer dazu animiert hatte, sie zu vervollständigen. Das Landgericht sprach ihn im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von 13.000 Euro; Verwendung von Nazi-Parolen BGH bestä­tigt Geld­strafen für Björn Höcke. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen der Verwendung von SA-Parolen verurteilt, der BGH hat die verhängten Geldstrafen bestätigt. Der Straftatbestand des § 86a StGB sei eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionschefs Björn Höcke wegen der Verwendung der SA-Parole “Alles für Deutschland” bestätigt und seine Revisionen zurückgewiesen (Beschl. v. 20.08.2025, Az. 3 StR 484/24 und 3 StR 519/24). Damit sind die Urteile des Landgerichts (LG) Halle aus Mai und Juli 2024 rechtskräftig, mit denen der Politiker zur Zahlung von Geldstrafen verurteilt worden war. Der für die Entscheidungen einschlägige Straftatbestand ist § 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB), der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatte Höcke in zwei Fällen die Losung “Alles für Deutschland” genutzt, die nach Einschätzung der Gerichte im Nationalsozialismus eine zentrale Parole der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) dargestellt hat. Sie habe damit den Charakter eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation im Sinne des § 86a StGB. Der BGH hob hervor, dass das Landgericht tragfähig dargelegt habe, dass sich die SA die Parole zu eigen gemacht habe und Höcke diesen historischen Bezug auch kannte. Damit sei der subjektive Tatbestand – vorsätzliches Handeln – erfüllt worden. Auch die Einwände Höckes, seine Redebeiträge seien durch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gedeckt, ließ der BGH nicht gelten. Die Strafnorm des § 86a StGB stelle eine zulässige Schranke der Meinungsfreiheit dar, da sie dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung diene. In der Abwägung überwiege das öffentliche Interesse an der Abwehr nationalsozialistischer Propaganda schwerer als Höckes Meinungsfreiheit

screenshot youtube: Björn Höcke (Symbolbild)

AXT UND NAZI-SYMBOLE KONFISZIERT – Neonazis am Videodreh im Honigbunker gehindert

Bundespolizei verhindert in Duisburg das Hissen einer Reichskriegsflagge und das Anbringen nationalsozialistischer Symbole. Drei Verdächtige wurden kontrolliert, gefährliche Gegenstände sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Bundespolizei hat in Duisburg das Hissen einer Reichskriegsflagge sowie das Anbringen nationalsozialistischer Symbole und Parolen verhindert. Eine Streife kontrollierte am 6. September 2025 gegen 13.05 Uhr im Bereich des Hauptbahnhofs eine dreiköpfige Personengruppe, bestehend aus einem 22-Jährigen und zwei 16-Jährigen. Die Beamten wurden auf die Gruppe aufgrund auffälliger Kleidung und Ausrüstung aufmerksam. Einer der Männer trug eine teilweise Flecktarn-Uniform mit Einsatzstiefeln und führte einen größeren Rucksack mit sich. Auf Nachfrage nach möglichen gefährlichen oder verbotenen Gegenständen zeigte sich der 22-Jährige zunächst zögerlich. Bei einer anschließenden Durchsuchung gestand er, mehrere Messer, einen Dolch und eine Axt mitzuführen. Die Beamten entschieden, die weiteren Maßnahmen auf der Wache durchzuführen. Dort gab der Mann an, mit seinen Begleitern den sogenannten Luftschutzbunker „Honigbunker“ in Duisburg-Meiderich/Beeck aufsuchen zu wollen. Nach seinen Angaben war geplant, dort eine Reichskriegsflagge zu hissen und nationalsozialistische Symbole sowie Parolen anzubringen. Zudem sollte das Vorhaben vollständig videodokumentiert werden. Eine Videokamera samt Stativ wurde im Rucksack des Mannes gefunden.

via lokalkomass: AXT UND NAZI-SYMBOLE KONFISZIERT Neonazis am Videodreh im Honigbunker gehindert

AfD unterstützt Teilnehmer von SS-Gedenken: Neonazi will Bürgermeister in Nauen werden

Statt für einen eigenen Kandidaten wirbt die AfD für den Rechtsextremisten Sven Kilian als Nauener Stadtoberhaupt. Doch wieso ließ der lokale Wahlausschuss den Mann überhaupt zu? Sven Kilian macht aus seiner Gesinnung keinen Hehl. Ein Neonazi-Konzert im sächsischen Ostritz im Jahr 2018. Das „Schild und Schwert“-Festival ist damals eines der wichtigsten Vernetzungstreffen der Szene. Aufnahmen zeigen Kilian als Teilnehmer. Er trägt ein T-Shirt mit dem ungarischen Schriftzug „Ruhm den Helden“. Darunter prangt ein Stahlhelm auf einem eisernen Kreuz und die Jahreszahl 1945. Sven Kilian, der neuer Bürgermeister der brandenburgischen Stadt Nauen werden will, ist kein Rechter und auch kein Rechtspopulist. Sven Kilian ist ein Neonazi. (…) Kilian ist bereits seit Jahren Teil der AfD-Stadtratsfraktion, nicht aber Mitglied der Partei. Nach eigenen Angaben wird er von der AfD im Wahlkampf unterstützt. Seine Kampagne erinnert optisch an das klassische AfD-Design. Die Partei selbst hat sich auch eine Woche nach Eingang einer Tagesspiegel-Anfrage nicht zur Unterstützung von Kilian geäußert, lässt aber dafür andere Fakten sprechen. AfD siegte bei Bundestagswahl in Nauen So lädt der Landtagsabgeordnete Dominik Kaufner, gleichzeitig Kreisvorsitzender der AfD im Havelland, diese Woche zu einem Bürgerforum in seinem Nauener Wahlkreisbüro, an dem auch Kilian teilnehmen wird. Kilian präsentiert die Veranstaltung auf seiner Facebook-Seite. Die Alternative wurde bei der vergangenen Bundestagswahl mit mehr als 36 Prozent der Stimmen mit Abstand stärkste Kraft in Nauen und kann sich dementsprechend durchaus Chancen ausrechnen, bei der Bürgermeisterwahl zumindest in die Stichwahl zu kommen.

via tagesspiegel: AfD unterstützt Teilnehmer von SS-Gedenken: Neonazi will Bürgermeister in Nauen werden

Nach Angriff auf Gedenkstätte Ahlem: Rechtsextremist angeklagt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 26-jährigen Mann Sachbeschädigung an der Gedenkstätte und Verstöße gegen das Waffengesetz vor. Nach einem Angriff auf die Gedenkstätte Ahlem für jüdische NS-Opfer in Hannover hat die Staatsanwaltschaft einen 26-jährigen Rechtsextremisten angeklagt. Er soll laut Behörde im Januar mehrere Blumenkränze beschädigt haben, die anlässlich des Holocaust-Gedenktages dort niedergelegt worden waren. Videoaufnahmen brachten die Ermittler auf die Spur des Mannes, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die zerstörten Kränze nahm die Polizei den Angabe zufolge zum Anlass für eine Wohnungsdurchsuchung. Dabei wurden Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Unter anderem wurden eine vollautomatische Maschinenpistole mit Munition sowie ein Springmesser und eine Schreckschusspistole gefunden. Der Angeklagte ist der Polizei bereits bekannt: Vor zwei Jahren wurde er vom Amtsgericht Hannover unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt

via ndr: Nach Angriff auf Gedenkstätte Ahlem: Rechtsextremist angeklagt

Rassistische Chats? Ermittlungen gegen niedersächsische Polizisten – #polizeiproblem

Mehrere Mitglieder der Polizei stehen im Verdacht, in einer Chatgruppe diskriminierende Inhalte geteilt zu haben. Darunter sind auch Polizisten der Polizeidirektion Oldenburg. Bei insgesamt acht Polizisten aus Niedersachsen wurden deshalb Smartphones und weitere Speichermedien beschlagnahmt. Die Razzien fanden am Mittwochmorgen statt, teilte das Innenministerium in Hannover mit. Hintergrund seien Äußerungen in einer Chatgruppe im November 2019 gewesen. Darin seien rassistische und die NS-Herrschaft verharmlosende Kommentare und Memes versandt worden, ebenso ableistische Bilder. Als Ableismus wird die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bezeichnet. Der Chatgruppe gehörten 13 Männer an, die sich aus ihrer Studienzeit an der Polizeiakademie Niedersachsen am Standort Oldenburg kannten

via buten un binnen: Rassistische Chats? Ermittlungen gegen niedersächsische Polizisten

siehe auch: Direktion Osnabrück betroffen Verharmlosung der Nazi-Diktatur: Handys von Polizisten in Niedersachsen beschlagnahmt. Verharmlosung der Nazi-Diktatur und diskriminierende Bilder: In einer Chatgruppe sollen 13 Polizisten auch rassistische Inhalte geteilt haben. Wegen einer Chatgruppe mit rassistischen und diskriminierenden Inhalten sind die Smartphones von acht Polizisten der Polizei Niedersachsen beschlagnahmt worden. Wie das Innenministerium in Hannover mitteilte, fand der Zugriff heute Morgen um 6.00 Uhr statt. Hintergrund seien Äußerungen in einer Chatgruppe im November 2019. Dabei seien rassistische und die NS-Herrschaft verharmlosende Kommentare und Memes versandt worden, ebenso wie diskriminierende und ableistische Bilder. Als Ableismus wird die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bezeichnet. Die Chatgruppe hatte insgesamt 13 Mitglieder, die sich aus der Studienzeit an der Polizeiakademie Niedersachsen am Standort Oldenburg kannten. Betroffen sind drei Polizisten der Polizeidirektion Oldenburg sowie jeweils zwei der Polizeidirektionen Osnabrück, Braunschweig und Lüneburg sowie der Zentralen Polizeidirektion. Einer der Chatteilnehmer hatte die Prüfungen an der Polizeiakademie nicht bestanden, ein weiterer ist bereits entlassen worden.

Influencer berichtet Hitlergruß und Führershirts: Rassismus am Ballermann „an der Tagesordnung“ – #kartoffelpack

Am Ballermann leben deutsche Touristen ihren Rassismus offen aus. Ein Influencer aus Baden-Württemberg prangert das an. Was erlebt er auf Mallorca, und was in Deutschland? Mallorca ist nach wie vor die Lieblingsinsel der Deutschen. Auch wenn ihnen von einheimischer Seite kaum mehr Liebe entgegenschlägt. Die Mallorquiner haben die Nase voll vom Massentourismus. Die Deutschen genießen derweil weiter: Sommer, Sonne, Vollsuff. Wobei letzteres bei vielen Party-Touristen aus dem Land der Dichter und Denker offenbar das Schlechteste zum Vorschein bringt. Thematisiert hat das unlängst Influencer Jeremy Okoth aus Karlsruhe. Der Sohn einer Deutschen und eines Nigerianers schilderte auf seinen Social Media Kanälen, über die er Tausende erreicht, haarsträubende Szene. Er sei bei seinem letzten Aufenthalt mehrmals mit dem „N-Wort“ beleidigt worden, da habe er noch keine 24 Stunden auf der Insel verbracht. Den Hitlergruß auf offener Straße zu zeigen, sei auf dem Ballermann ein Stück Normalität geworden, Deutschlandtrikots, die mit „Führer“ und der Nummer 44 – die Zahl ähnelt den SS-Runen – beflockt sind, werden von Straßenhändlern feilgeboten und gerne gekauft. Das Phänomen rechtsextremer Symbole am Ballermann ist nicht neu. Okoth sagt, das offene Zurschaustellen rassistischer Gesinnung habe im vergangenen Jahr aber deutlich zugenommen. Im Juli 2025 sorgten drei deutsche Urlauber an der Playa de Palma für einen Skandal, als sie in einem Hotel auf dem Balkon offen den Hitlergruß zeigte. Vermutlich bleiben die meisten Fälle aber undokumentiert. „Man kann sich das kaum vorstellen, wenn man das nicht selbst erlebt“, sagt Okoth im Gespräch mit unserer Zeitung. Beruflich war er zuletzt häufiger auf der Baleareninsel. „Was mich am Ballermann so stört ist, dass die Leute ihren ‚echten Charakter’ zulassen“, sagt der Influencer. „Die Leute saufen – und dann sagen sie, was sie wirklich denken.“ Er sei der Letzte, der etwas gegen einen Witz habe, „selbst wenn es auf die Hautfarbe geht“. Aber einer fremden Person „Heil Hitler“ ins Gesicht zu schleudern, das sei nicht lustig, „aber am Ballerman an der Tagesordnung“. Was ihn besonders schockiert: Am Ballermann wird das einfach zugelassen. „Es hört sich hart an: Aber es trifft mich jetzt nicht besonders hart, wenn mich jemand rassistisch beleidigt“, sagt Jeremy Okoth, „aber was mich ziemlich trifft ist, dass keiner was dagegen sagt, der daneben steht.“ Niemand wende etwas ein, wenn das N-Wort falle, wer ein SS- oder „Führer“-Shirt trage, werde nicht darauf hingewiesen, wie daneben das sei. „Die dürfen das tragen, das ist witzig“, beschreibt Okoth in einem seiner Videos die geistige Haltung, die in Spanien ungeniert ausgelebt wird.

via StN: Influencer berichtet Hitlergruß und Führershirts: Rassismus am Ballermann „an der Tagesordnung“

Wahl zum Oberbürgermeister – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Frankfurter AfD-Kandidat – #LockHimUp

Der Frankfurter AfD-Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl, Wilko Möller, muss sich möglicherweise vor Gericht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Möller soll sie auf Wahlplakaten eingesetzt haben. Aktuell prüft das Frankfurter Landgericht, ob eine entsprechende Anklageschrift der Frankfurter Staatsanwaltschaft zugelassen wird. Nach Angaben des Gerichts ist neben Möller auch der Grafikdesigner des Wahlplakates beschuldigt. Die Plakate wurden zur Landtagswahl im vergangenen Jahr aufgehängt (…) Auf dem Bild sind zwei Erwachsene in einer Pose zu sehen, die Assoziationen zu der verbotenen Geste weckt. Möller hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

via rbb: Wahl zum Oberbürgermeister – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Frankfurter AfD-Kandidat

siehe auch: Anklage erhoben gegen Frankfurter AfD-Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl. Nachdem die Brandenburger AfD in Frankfurt (Oder) zur Landtagswahl im vorigen Jahr mit einem Wahlplakat mit Hitlergruß-Andeutung negativ auffiel, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) jetzt Anklage erhoben. Sie richtet sich gegen Wilko Möller, den aktuellen AfD-Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl. Nach einer Anzeige wegen AfD-Plakaten mit Hitlergruß-Andeutung vom August 2024 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) jetzt Anklage erhoben. Sie richtet sich unter anderem gegen Wilko Möller, den AfD-Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt (Oder). Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag, 22. August, gegenüber der MAZ bestätigt, sei Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beim Landgericht in Frankfurt (Oder) eingereicht worden. Dies erfolgte bereits am 25. Juli, weil ein hinreichender Tatverdacht bestehe

siehe dazu auch: Frankfurt (Oder) AfD-Wahlplakat mit möglichem “Hitlergruß” verstößt gegen Bildagentur-Bedingungen (2024). Das kritisierte Bild auf einem AfD-Wahlplakat in Frankfurt (Oder) verstößt offenbar gegen die Lizenzbedingungen der Bildagentur, die dieses Bild im Internet verkauft. Es sei nicht erlaubt, Bilder für politische Zwecke zu verwenden, heißt es auf der Webseite der Agentur “Depositphotos”, die das Bild anbietet. Demnach sollen Motive nicht so gezeigt werden, als würde das Model auf dem Bild “eine politische Partei, Politik, Kandidat oder gewählte Amtsinhaber unterstützten”, heißt es. Die Linkenpolitikerin Anja Kreisel hatte Anzeige wegen des Wahlplakats des AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller aus Frankfurt erstattet. Das Plakat verstoße möglicherweise gegen das Verbot des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, so die Landtagskandidatin und Kreisvorsitzende der Frankfurter Linken. Das Plakat zeigt zwei Erwachsene in einer Pose, die Assoziationen zu einer verbotenen Geste weckt. Der Verdacht: Es handele sich um einen versteckten Hitlergruß. Möller bestritt den Vorwurf. “Ich kann nicht nachvollziehen, dass das ein Hitlergruß sein soll”, sagte er dem rbb. Eine Medienagentur hätte das Bild hergestellt und gespiegelt; AfD sorgt mit Wahlplakat für Eklat – Anzeige erstattet Ein Wahlplakat der AfD in Frankfurt (Oder) weckt Assoziationen an einen Hitlergruß. Linken-Politikerin Anja Kreisel erstattete deshalb Anzeige. (…) Eine kurze Recherche im Internet ergab, dass das Original offenbar von einer Stock-Foto-Plattform stammt. Zu finden ist das Foto etwa auf den Plattformen schutterstock.com oder depositphotos.com. Stock-Fotos können nach Erwerb der Lizenz und je nach Vereinbarung für unterschiedliche Zwecke verwendet werden. Auffällig: Im Original ist das Foto spiegelverkehrt gelistet, sodass der linke Arm des Mannes auf dem Bild voll gänzlich ausgestreckt ist, der rechte Arm der Frau hingegen angewinkelt. Die AfD verwendet das Bild so, dass der rechte Arm des Mannes voll ausgestreckt ist.