Körperverletzung – Ermittlungsverfahren gegen Christian Thomas abgeschlossen – was nun?

Die Ermittlungen gegen AfD-Politiker Christian Thomas wegen Körperverletzung sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl. Die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Kempten gegen AfD-Politiker Christian Thomas sind abgeschlossen. Das bestätigt Staatsanwalt und stellvertretender Pressesprecher Martin Dopfer auf Nachfrage unserer Redaktion. Die Staatsanwaltschaft hat nun einen Strafbefehl wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung vor dem Lindauer Amtsgericht beantragt. Was war passiert?
Gegenstand der Ermittlung war eine vorsätzliche Körperverletzung, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt. Wie die „Allgäuer Zeitung“ damals berichtete, soll der zu dem Zeitpunkt 41-Jährige einen 61-jährigen Mann in der Nacht vom 17. Mai in Lindenberg krankenhausreif geschlagen haben. Nach Recherchen der AZ war es zuvor zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Thomas und dem 61-Jährigen gekommen, der politisch gegen die in Teilen rechtsextreme AfD eingestellt ist. Thomas selbst habe in der Nacht den Notruf „gegen seinen Nachteil“ gerufen. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt seien die beiden Männer aneinandergeraten. Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung Die Vorwürfe seien massiv gewesen, schrieb die AZ damals.
Denn der 61-Jährige wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus in Immenstadt eingeliefert und soll dort sechs Tage behandelt worden sein. In der Anzeige gegen den AfD-Politiker war damals von gefährlicher Körperverletzung durch mehrfache Tritte gegen die Brust und Rippen die Rede.

via schwäbische: Körperverletzung Ermittlungsverfahren gegen Christian Thomas abgeschlossen – was nun?

siehe auch: Strafbefehl gegen AfD-Kommunalpolitiker erlassen Das Amtsgericht Lindau hat Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen den Westallgäuer AfD-Kreisrat Christian Thomas erlassen. Im Mai soll er einen 61-Jährigen nach einem nächtlichen Streit in einer Lindenberger Kneipe verfolgt und angegriffen haben. Nach knapp vier Monaten sind die Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft Kempten bestätigte dem BR, dass “der Erlass eines Strafbefehls wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung” beim Amtsgericht Lindau beantragt wurde. Christian Thomas, 41-jähriger AfD-Kreisrat, soll in der Nacht vom 16. auf den 17. Mai in Lindenberg (Landkreis Lindau) eine körperliche Auseinandersetzung mit einem 61-jährigen Mann gehabt haben. Der 61-Jährige wurde infolgedessen stationär im Krankenhaus behandelt. Das zuständige Amtsgericht Lindau teilte auf Anfrage mit, dass der Strafbefehl zugestellt wurde und der Beschuldigte eine Woche Zeit zum Einspruch habe. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig

Die fehlenden Erkenntnisse: Wie Alexander Dobrindt die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausbremst – #steigbügelhalter

Braucht es eine Arbeitsgruppe, um Material für ein mögliches AfD-Verbot zusammenzutragen? Der Bundesinnenminister beklagte schon vor 16 Monaten Erkenntnislücken. Dann geschah: nichts. Der Vorschlag, für den Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in der vergangenen Woche viel Widerspruch kassierte, war weder revolutionär noch neu. Um zu prüfen, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD Aussicht auf Erfolg habe, solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die systematisch „beweisbare Belege“ zusammentrage. Eine solche gemeinsame Sammlung gebe es bislang nicht. Warum eigentlich nicht? Dass eine derartige Sammlung notwendig sein könnte, ist der Bundesregierung seit Langem bekannt. Bemerkenswert ist hierbei insbesondere die Rolle von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Am 20. Mai 2025 saß Dobrindt in der Bundespressekonferenz und kommentierte vor Journalisten das AfD-Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz. Dieses reiche nicht aus, um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei anzustoßen, sagte Dobrindt. Denn es beschäftige sich nicht mit zwei zentralen Aspekten, die hierfür aus seiner Sicht vorab geklärt werden müssten: ob von der AfD „ein Angriff auf den Rechtsstaat“ sowie ein „Angriff auf die Demokratie“ ausgehe. Was Dobrindt an diesem Tag nicht mitteilte: Was er als Bundesinnenminister nun unternehmen wollte, um genau diese von ihm benannten Erkenntnislücken zu schließen. Auch in den folgenden Wochen und Monaten ließ er nicht erkennen, dass er eine solche Klärung, in welcher Form auch immer, vorantreiben wolle. Ein wiederkehrendes Muster Bei dem Auftritt in der Bundespressekonferenz im Mai 2025 zeigte sich damit ein Muster, das sich durch Dobrindts Umgang mit einem möglichen AfD-Verbotsverfahren ziehen sollte: Der Innenminister benennt Erkenntnislücken – aber statt dafür zu sorgen, dass sie geschlossen werden, führt er sie als Argument gegen weitere Schritte an. Mehr noch: Als andere versuchten, Strukturen zu schaffen, um die offenen Fragen systematisch zu klären, stellte er sich aktiv dagegen. Die Idee, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung des nötigen Materials zu schaffen, gab es früh. Bereits Ende Juni 2025, sechs Wochen nach Dobrindts Kommentar in der Bundespressekonferenz, wollte der Koalitionspartner SPD eine entsprechende Struktur schaffen. Auf ihrem Bundesparteitag beschlossen die Sozialdemokraten einstimmig: „Wir wollen darauf hinwirken, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane durch Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit einer Sammlung von Materialien für ein Feststellungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beginnen.“ Einen Tag später verkündete Dobrindt: „Entscheidungen des Parteitags der SPD sind für den Innenminister noch kein Auftrag.“ Er verwies stattdessen auf eine Arbeitsgruppe, die sich mit möglichen Folgen einer AfD-Hochstufung etwa für Waffenrecht, öffentlichen Dienst und Sicherheitsüberprüfungen beschäftigen sollte – ausdrücklich aber nicht mit der Vorbereitung eines Verbotsverfahrens. Dobrindt führte noch ein weiteres Argument gegen derartige Vorbereitungen an: Zunächst müsse abgewartet werden, wie die Verwaltungsgerichte über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz entscheiden würden. Dieser Abwartekurs stieß auch unter Verfassungsrechtlern auf Kritik. Der Staatsrechtler Markus Ogorek von der Universität Köln etwa widersprach im August 2025 Dobrindts Strategie, zunächst die verwaltungsgerichtlichen Verfahren abzuwarten. Schon jetzt könne eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Arbeit an einem Verbotsantrag aufnehmen. Wer erst jahrelange Gerichtsverfahren abwarte und danach mit der Vorbereitung beginne, werde seiner Verantwortung für den Schutz der Demokratie „nur schwer gerecht”.

via tagesspiegel: Die fehlenden Erkenntnisse: Wie Alexander Dobrindt die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausbremst

“Der hat uns als Gegner”: VKU-Chef Liebing findet klare Worte gegen die AfD

Wer glaubt, sich in der Energiepolitik aus Deutschland und Europa abkoppeln zu können, schade dem Land, sagt Verbandschef. Zudem appelliert er an die Kommunalen. Mit ernsten Worten hat VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing den Stadtwerkekongress in Berlin eröffnet. “Noch nie war ich so sehr in Sorge um die innere Verfassung unseres Landes wie zurzeit”, sagte er in seiner Auftaktrede. Es gehe ihm dabei nicht um den Erfolg einer populistischen Partei – das sei ein Symptom – sondern um den Vertrauensverlust in die Parteien der demokratischen Mitte. Wer glaubt, sich in der Energiepolitik aus Deutschland und Europa abkoppeln zu können, wieder auf russisches Gas setzen, der macht sich nicht nur abhängig von Autokraten, der schadet dem Land und den Menschen und hat uns zum Gegner. Mit Blick auf die AfD und deren Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt wurde Liebing jedoch deutlich: “Deshalb sage ich auch mit Blick auf eine Partei, die sich in Sachsen-Anhalt anschickt, alles umzukrempeln: Wer glaubt, sich in der Energiepolitik aus Deutschland und Europa abkoppeln zu können, wieder auf russisches Gas setzen, der macht sich nicht nur abhängig von Autokraten, der schadet dem Land und den Menschen und hat uns zum Gegner.” Wer glaube, die Energiewende abblasen und rückgängig machen zu können, der schade dem Wirtschaftsstandort Deutschland und verspiele die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder, der handele verantwortungslos “und hat uns zum Gegner.” Wer glaube, er müsse der Kommunalwirtschaft neue Fesseln anlegen, der schade der Daseinsvorsorge vor Ort, der schade der Wertschöpfung vor Ort, der gefährde Arbeits- und Ausbildungsplätze “und hat uns zum Gegner.”

via zfk: “Der hat uns als Gegner”: VKU-Chef Liebing findet klare Worte gegen die AfD

Coup bei Wiederwahl des Vorsitzenden des Versorgungswerks – Ham­bur­gi­sche Anwalt­schaft stellt sich gegen AfD-nahen Vor­sit­zenden

Riesenwirbel auf Mitgliederversammlung: Eine ungewöhnlich zahlreich erschienene hamburgische Anwaltschaft wählt den Vorsitzenden ihres Versorgungswerks ab. Er war jahrelang mit rechtspopulistischen und rassistischen Äußerungen aufgefallen. Die hamburgische Anwaltschaft hat mit einem historischen Großaufgebot auf der Mitgliederversammlung ihres Versorgungswerks den langjährigen Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses abgewählt, nachdem bekannt geworden war, dass er seit Jahren zunehmend rechtes Gedankengut und Verschwörungstheorien in sozialen Medien verbreitet. Um seine Abwahl zu erreichen, hatte eine Gruppe junger Anwält:innen einen regelrechten Coup vorbereitet. LTO war vor Ort dabei. Versammlung platzt aus allen Nähten Die Lobby des Grand Elysée Hotels, in dem die Versammlung stattfindet, ist überfüllt, an der hinteren Eingangstür gibt es kaum noch ein Durchkommen. Der Vorsitzende, Jörn Weitzmann, und sein Stellvertreter, Dr. Horst Bonvie, versuchen etwas hilflos, der Lage Herr zu werden. “Passen da überhaupt alle rein?”, wundern sich die beiden besorgt. Darauf angesprochen, gibt sich Weitzmann aber positiv gestimmt: “Ist ja erfreulich, dass zu diesem Satzungsthema so viele gekommen sind”, sagt er LTO. Heute steht ein Vorschlag zur Satzungsänderung, von einer Mitgliederversammlung hin zu einer Vertreterversammlung, an. “Sonst kratzen wir eher an der Mindestteilnehmerzahl”, erklärt Weitzmann verblüfft. Den großen Ballsaal des Hamburger Luxushotels Grand Elysée hat man trotzdem gebucht. Am Montagabend füllt er sich ausnahmsweise zusehends. Weitzmann wirkt guter Dinge. Ob das so bleiben wird? Denn was Weitzmann wohl noch nicht ahnt: Den unerwarteten Ansturm hat die Mitgliederversammlung nicht der anstehenden Abstimmung über die Satzungsänderung zu verdanken. Sie sind seinetwegen hier – und sie planen einen Coup. (…)
Das Versorgungswerk ist für die meisten Rechtsanwält:innen eben eher etwas, was einfach da ist. Nicht etwas, mit dem man sich allzu viel beschäftigt. Deshalb bringt es die Mitgliederversammlung auch üblicherweise nicht einmal auf die satzungsgemäß zur Beschlussfähigkeit erforderlichen 50 anwesenden Mitglieder. Am Montag sind es bei Versammlungsbeginn 510. Der Ballsaal ist bis zum Ansatz gefüllt. Wer keinen Sitzplatz mehr ergattert hat, muss stehen. Die üblicherweise kaum beschlussfähige Mitgliederversammlung platzt buchstäblich aus allen Nähten. Rechtspopulistische Äußerungen alarmierten Anwaltschaft Dass sie hier sind, ist einer verdeckten Aktion zu verdanken, die in den letzten Wochen in Hamburg auf vertraulichen Kanälen die Runde machte. Das Ziel: “Weitzmann muss weg.” Einer Gruppe Hamburger Anwält:innen um Berufsrechtler Dr. Oliver Islam waren seit Jahren die Äußerungen Weitzmanns auf X (früher Twitter) und LinkedIn aufgefallen. Diese seien zunehmend extremer geworden, sagen sie, Weitzmann habe sich immer weiter an den rechten Rand bewegt: Zum Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt etwa kommentierte er: “Die strategische Geduld der AfD im Osten hat sich ausgezahlt”; früher schon bezeichnete er die “Brandmauer gegen rechts” als “eine Brandmauer gegen Veränderungen”, sprach von “Armutsmigranten aus Afrika” und einem “nur mühsam kaschierten Kartell” der “Altparteien” – klassische rechtspopulistische Rhetorik eben.  Unter den Anwält:innen um Berufsrechtler Islam war man sich einig: Wer solche Positionen, so eine Wertanschauung vertritt, der kann nicht eine solche Repräsentationsfunktion in der hamburgischen Anwaltschaft einnehmen. Am Montagabend erschien diese nun mit einem historischen Großaufgebot. (…) Weitzmann reagiert zunächst gelassen. Das sei jetzt wieder dieses “Totschlagargument”, dass man rechtsaußen sei, sagt er. “Das weise ich zurück.” Dass er Verschwörungstheorien verbreite, müsse man erst mal belegen. Er spricht davon, wie wichtig es sei, dass man offen für Diskussionen bleibt. Damit scheint er im Raum viele zu erreichen, er behält die Situation unter Kontrolle. Dann jedoch beginnt sie, ihm zu entgleiten. Gerade bei Corona schreite die Aufarbeitung fort, rechtfertigt er sich, und verweist auf Bill Gates’ Investment in Biontech und Anthony Fauci’s Tagebuch – bekannte Elemente von Corona-Verschwörungstheorien.  Hier ergreift nun Rechtsanwalt Oliver Islam das Wort und konfrontiert den Vorsitzenden damit, dass auch er selbst wohl einer dieser Menschen sei, die nach Weitzmanns Auffassung “remigriert” werden sollten. Weitzmann weist das aufgebracht zurück, das sei eine Verleumdung.  Islam aber sagt, eine solche Weltanschauung sei nicht vereinbar mit einem Amt, wo man für die hamburgische Anwaltschaft agiere. “Es ist auch nicht so, dass ich Ihnen ihre Meinung nehmen möchte”, erklärt er an den Vorsitzenden gerichtet. “Aber Sie werben um unsere Stimmen. Meine Stimme kann ich ihnen nicht geben.” Daraufhin meldet sich der Hamburger Strafverteidiger Dr. Ralf Ritter zu Wort und liest einen X-Post Weitzmanns vor: “Deutsche leben längst in der Knechtschaft der Eroberungsmigration”, habe Weitzmann am 19. August gepostet. Dieser reagiert empört: Das habe er nicht geschrieben. Ritter sagt doch, das hätte er, das sei sein Foto, sein Name, sein Account. “Das habe ich nicht geschrieben!”, donnert Weitzmann abermals. Ritter bietet an, es ihm gerne zu zeigen, und geht unter Applaus nach vorn. Der Verwaltungsausschuss unterbricht daraufhin die Sitzung, um sich zur Beratung zurückzuziehen. Sofort werden überall im Saal die Smartphones gezückt, X- und LinkedIn-Historien überprüft. Es stellt sich heraus: Der Post ist immer noch auf X zu finden. 431 Gegenstimmen Die kurze Recherche-Pause scheint ihre Wirkung zu zeigen: Als daraufhin alle an ihren Tablets zur Wahl schreiten, kann Weitzmann nur noch 36 Stimmen für sich verbuchen, nicht einmal zehn Prozent. Gegen ihn stimmen 431 Anwält:innen. Der Coup war erfolgreich, Weitzmann ist ausgebootet. An seine Stelle rückt der bis dahin ebenfalls langjährig stellvertretende Vorsitzende Dr. Horst Bonvie, dem breit das Vertrauen ausgesprochen wird. Verschiedene Anwesende betonen später seine große fachliche Kompetenz und persönliche Qualität.  Jörn Weitzmann äußerte sich nach seiner Abwahl gegenüber LTO entrüstet. Wenn “bereits das private Teilen” solcher Beiträge in sozialen Netzwerken ausreiche, damit “einzelne ‘Kollegen’ sich bemüßigt” fühlten, ihm rechtsradikale Äußerungen zuzuschreiben und ihn deshalb für “nicht wählbar'” hielten, dann sage dieses “viel über die politische (Un-)Kultur und (fehlende) Diskussionsfähigkeit sowie die Bereitschaft zum sachlichen Austausch aus”. Dass private Äußerungen die sachliche Auseinandersetzung mit den vor dem Versorgungswerk liegenden Aufgaben verdrängten, sei bedauerlich, “man könnte auch sagen besorgniserregend”.

via lto: Coup bei Wiederwahl des Vorsitzenden des Versorgungswerks Ham­bur­gi­sche Anwalt­schaft stellt sich gegen AfD-nahen Vor­sit­zenden

Projekt von Juristen: Handreichung zeigt rechtliche Wege bei AfD-Kurswechsel auf

Eine Gruppe von Juristen hat eine praktische Handreichung erstellt, um Menschen mit Migrationshintergrund und anderen potenziell von einem AfD-Kurswechsel in Sachsen-Anhalt Betroffenen Handlungsoptionen aufzuzeigen. Sie soll mit rechtlichen Einschätzungen und Fallbeispielen dabei helfen, sich gegen etwaige Diskriminierung und andere rechtswidrige Entscheidungen einer neuen Landesregierung zur Wehr zu setzen. Das Spektrum der darin beschriebenen hypothetischen Problemlagen reicht von A wie Assimilation von Zuwanderern bis Z wie Zugang zur Regelschule. Hinter dem Projekt «Recht Solidarisch – Juristische Orientierungen für die Zivilgesellschaft» stehen der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Partei Die Linke und der Verein Equal Rights Beyond Borders. Die Juristen wollen unter anderem dazu motivieren, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls zu klagen

via zeit: Projekt von Juristen: Handreichung zeigt rechtliche Wege bei AfD-Kurswechsel auf

siehe auch: “Recht Solidarisch”: Plattform bietet juristische Erstorientierung Eine neue Internet-Plattform will die juristischen Grenzen staatlichen Handelns aufzeigen. Organisationen und Engagierte sollen so kostenlos juristisches Grundwissen zu politischen Forderungen erhalten. Eine Internet-Plattform mit dem Titel „Recht Solidarisch“ will der Zivilgesellschaft künftig kostenlos juristische Expertise zur Verfügung stellen. Auf der Internetseite werden Gutachten, Fallbeispiele und Informationen bereitgestellt, wie das Projektteam am Dienstag in Berlin zum Start mitteilte. Diese sollen niedrigschwelligen Zugang zu juristischem Wissen vermitteln und „autoritäre Politikforderungen“ rechtlich einordnen, hieß es. „Recht Solidarisch“ wird den Angaben zufolge durch den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Linken und der Organisation Equal Rights Beyond Borders getragen.

screenshot https://www.recht-solidarisch.de/

AfD und “Remigration”: “Weit mehr als eine Abschiebeoffensive”

Aufrüsten für die “Abschiebeoffensive”. “Remigrations-Plänen” in der AfD schlägt Empörung entgegen. CDU-Chef Merz wirft ihr vor, eine ethnische Säuberung betreiben zu wollen. Was die AfD vorhat, und welches Menschenbild dahintersteckt. Eine Analyse. Ulrich Siegmund will in Sachsen-Anhalt Ministerpräsident werden. Der AfD-Politiker macht keinen Hehl aus seiner Entschlossenheit, im Zusammenhang mit der angekündigten “Abschiebeoffensive” Rüstungsgüter zu nutzen. “Ich finde es fast bemerkenswert, wie relativ klar sich Siegmund in seinem Interview geäußert hat, weil so deutlich kennt man das von Spitzenpolitikern der AfD eigentlich weniger”, sagt der Extremismusforscher Tom Mannewitz von der Hochschule des Bundes in Brühl. Solche Äußerungen deuteten darauf hin, “dass man deutlich weiter gehen will als das, was in der Programmatik steht”. Es soll offenkundig “um mehr gehen als eine Abschiebeoffensive gegenüber Asylbewerbern”. (…) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil vom Juli 2024 (externer Link) auf die Vorstellung einer ethnisch homogenen Gesellschaft in radikalen Teilen der Partei Bezug genommen. Äußerungen des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke zur “Remigration” – so das Gericht – beschränkten sich “nicht auf Ausländer ohne Aufenthaltsrecht”, sondern legen “zumindest nahe, dass auf lange Sicht auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund Deutschland verlassen sollen”. “Remigration” sei “der Umsetzungsvorschlag” für die ethnischen Volksvorstellungen in der AfD, sagt Tom Mannewitz. “Millionenfache Remigration” – das sei in der Partei inzwischen zum geflügelten Wort geworden. Von der Errichtung einer privaten “Abschiebeindustrie” ist in der Partei schon länger die Rede. Es “liegt absolut nahe, dass es da auch um deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund gehen soll”. Will die AfD eine “ethnische Säuberung”? Aber will die AfD eine “ethnische Säuberung” nach Herkunft und Hautfarbe betreiben, wie ihr CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz im Bundestag auch mit Blick auf den Begriff “Remigration” vorgeworfen hat? Allein eine staatlich organisierte massenhafte Ausweisung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit erfüllt noch nicht automatisch die klassische UN-Beschreibung (externer Link, S. 33) ethnischer Säuberung. Zentrale Kriterien sind dort Einschüchterung oder die Anwendung von Gewalt. Meist halten sich AfD-Politiker bedeckt, wenn sie auf die praktische Umsetzung der “Remigrationspläne” angesprochen werden. Mit seiner “Rüstungs”-Äußerung hat Ulrich Siegmund die Zurückhaltung aufgegeben. Hilfestellungen oder Anreize bei der Rückführung von Flüchtlingen und Asylbewerbern reichten, sagt Mannewitz, nicht aus, um eine ethnisch homogene Gesellschaft herzustellen. “Das heißt, da […] werden Zwangsmaßnahmen erforderlich sein.”

via br: AfD und “Remigration”: “Weit mehr als eine Abschiebeoffensive”

Der Neonazi-Swatter aus Niederösterreich – #terror #thecom

Europaweit breitet sich eine gewalttätige Online-Kultur aus. Der Fall eines festgenommenen niederösterreichischen Neonazi-Swatters zeigt die rechtsextreme Einflusssphäre auf die Szene um The COM. Drei „Daumen hoch“ bekommt der User Girox* am 18. April auf seine Frage „Swatting stage?“ auf Telegram. Dazu postet er ein Bild vom Parkplatz der Shopping City Süd in Niederösterreich. Beim Swatting setzen Täter:innen einen fingierten Notruf bei der Polizei ab, um ein schwer bewaffnetes Sondereinsatzkommando der Polizei zur Wohnung eines Opfers oder zu öffentlichen Einrichtungen in Gang zu setzen. Oft ist die Bombendrohung das Mittel der Wahl. Girox belässt es an dem Tag bei der Frage. Die Nacht zuvor musste die Polizei aber tatsächlich ausrücken. Denn Girox ist Teil einer Gruppe, die sich T.H.O.* nennt. Ihr Ziel ist es, sich mit Grenzüberschreitungen online zu profilieren. Und am 17. April, am Tag vor Girox’ Frage an seine fast 7.000 Follower:innen, schlägt T.H.O. mutmaßlich anderswo in Niederösterreich zu, wie Stoppt die Rechten in Kooperation mit DIE ZEIT recherchieren konnte. Die „Terrororganisation T.H.O.“ wird sich danach mit der Straftat brüsten. „We had some fun“ Aber beginnen wir ganz am Anfang. Am 27. Februar ein Autohaus in Lübeck, am 5. März der Hauptbahnhof in Mainz, fünf Tage später der Bahnhof im deutschen Cham und am 24. April das Schulzentrum im oberösterreichischen Neuhofen an der Krems: Sie alle sollen Ziel von Swatting durch T.H.O. gewesen sein, glaubt man dessen eigenem Bekenntnis. Am Tag der Bombendrohung in Neuhofen an der Krems, zu der die Investigativ-Plattform Dossier ausführlich recherchierte, postet Girox eine Liste von Medienberichten zu den Ereignissen und kommentiert: „We had some fun.“ An allen Orten war ein Großeinsatz der Polizei die Folge, an den Bahnhöfen die vorübergehende Sperre des Zugverkehrs. (…) Girox’ Gruppe, T.H.O., bewegt sich im Umfeld eines Internetphänomens, das neuerdings den Sicherheitsbehörden Sorgen bereitet: nihilistischer gewalttätiger Extremismus (nihilistic violent extremism, NVE). Extremer Nihilismus Die Organisation CEMAS beschäftigte sich damit ausführlich. Anhänger:innen des NVE werden bei ihren Taten von einem stark ausgeprägten Hass auf die Gesellschaft und einer generellen Ablehnung des Lebens angetrieben. Sie werden nicht von einer Zukunftsvorstellung geleitet, sondern von dem Wunsch, die Gesellschaft zu zerstören. Die dazu ausgeübte Gewalt dient der Zerstörung und der Anerkennung innerhalb der Community. Je grausamer die Gewalt, je mehr Normen dadurch verletzt und je mehr moralische Grenzen gebrochen werden, desto mehr Anerkennung erfahren die Mitglieder voneinander. (cemas.io, 16.9.26) Die Community ist lose in ständig wechselnden Telegramgruppen oder Discord-Chats organisiert. Das Online-Netzwerk aus meist sehr jungen User:innen nennt sich selbst The COM (von Community). Einer ihrer berüchtigtsten Zusammenhänge ist unter dem Label 764 bekannt geworden. Berüchtigt, weil 764 mit den schlimmsten internetbasierten Straftaten in Verbindung gebracht wird wie Missbrauchsdarstellungen von und Gewalthandlungen an Kindern, Erpressung oder Mord, bis hin dazu, psychisch labile Nutzer:innen vor laufender Kamera zur Selbstverletzung oder in den Suizid zu treiben. Zuletzt wurde in Deutschland ein 19-Jähriger verhaftet, der einen Minderjährigen zu einem Mord angestiftet haben soll. Ende 2025 hat auch der Rat der Europäischen Union vor dieser „aufkommenden Bedrohung“ gewarnt, im Juni 26 das österreichische Bundeskriminalamt. Und Girox’ Gruppe T.H.O. hat Bezüge zu The COM und 764.

via stoppt die rechten: Der Neonazi-Swatter aus Niederösterreich

siehe auch: »Habt Spaß mit T.H.O.*!« Eine Polizeiaktion in Österreich könnte neue Einblicke in das Phänomen des nihilistischen Extremismus liefern. Wie viel Rechtsextremismus steckt darin? »Mein Name ist Asia. Ich bin Teil der Terrororganisation T.H.O*.« Die Stimme des Anrufers, der in dem Video auftaucht, wirkt gestresst. Das Display seines Handys zeigt die Rufnummer der Einsatzzentrale der Las Vegas Metropolitan Police in den USA. »Ich habe vier Rohrbomben an meiner Brust befestigt, in meiner Tasche ist eine AK-47. Ich werde innerhalb der nächsten Stunde Terror an allen Schulen verbreiten.« Der Telegram-Kanal, in dem das Video auftauchte, gehört einem User namens GIROX*. Er zeigt sich gerne mit Neonazisymbolik: mal martialisch in Szene gesetzt, mal ironisch verpackt, hier eine angsteinflößende, schwarz vermummte Gestalt mit Keltenkreuz, da eine Animefigur mit Reitergerte und Hakenkreuz-Armbinde. Den österreichischen Behörden zufolge soll GIROX eine »führende Rolle« bei T.H.O. innehaben. Im Juli wurde ein Verdächtiger festgenommen. In Kooperation mit der Rechercheplattform StopptdieRechten.at hat die ZEIT recherchiert – über GIROX und dessen Netzwerk T.H.O., das sich als Teil einer gewalttätigen internationalen Szene inszeniert. (…) Im Juli durchsucht die Polizei schließlich eine Wohnadresse in Niederösterreich, nimmt einen jungen Erwachsenen vorübergehend fest, Behörden vermuten ihn hinter dem User GIROX. Laut der zuständigen Staatsanwaltschaft wird wegen Erpressung, versuchter Erpressung, Sachbeschädigung und nationalsozialistischer Wiederbetätigung ermittelt. Dem Innenministerium zufolge ist der Mann verdächtig, Urheber zweier Bombendrohungen in Österreich zu sein, in Bad Vöslau und in Neuhofen an der Krems. Das österreichische Magazin Dossier berichtete über den Fall in Neuhofen an der Krems. Dabei stieß es auf einen 23-Jährigen, der Minderjährige dazu drängte, sexuelle Handlungen vor der Kamera durchzuführen. Videos davon soll er online verbreitet haben. Das österreichische Innenministerium teilt zu den beiden Fällen kaum etwas mit – »wegen laufender Ermittlungen«. Ganz offen aber kommuniziert es eine Einordnung rund um die Bombendrohungen: »Das Netzwerk T.H.O. wird seitens des Verfassungsschutzes der nihilistisch motivierten Gewalt zugeordnet.« In den vergangenen Monaten habe man »immer wieder darauf hingewiesen«, dass dieses Phänomen in Österreich an Bedeutung gewinne, sagte eine Ministeriumssprecherin der ZEIT. (…) Sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Bombendrohungen und Neonazisymbolik? Wo endet NVE, und wo beginnt der rechte Terror? Eine mögliche Antwort kennt Thilo Manemann. Er ist Sozialwissenschaftler und bei der Organisation CEMAS für Monitoring zuständig. Eigentlich beobachtet Manemann die rechtsterroristische Szene. Seit vergangenem Jahr aber verschob sich sein Fokus auf Onlinecommunitys, die darauf ausgelegt sind, eine Gewalteskalation zu forcieren. »NVE zeichnet sich durch eine ›starke nihilistische und misanthropische Weltsicht‹ aus, eine Ablehnung des Lebens an sich, inklusive des eigenen«, sagt Manemann der ZEIT. Die Szene überschneide sich auch mit Rechtsterrorismus. Dabei gehe es »immer darum, innerhalb der Community eine Art Status zu erringen durch die Anwendung von Gewalt«. Die Forschung und Behörden sehen drei verschiedene Ausprägungen der »The Com«-Szene, sagt Manemann. Bei den Fällen in Deutschland sei es die »(s)extortion com«: Dabei würden Mitglieder Grooming-Strategien, also die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen, und Erpressung einsetzen, um ihre Opfer zu schwersten (auch sexuellen) Gewalttaten zu zwingen. Das gehe auch bis hin zu Selbstverletzungen und Suizid. Straftaten und Gewalt im Analogen würden unter »offline com« laufen. Dabei werde von den Gruppenmitgliedern selbst Gewalt vor laufender Kamera oder im Livestream ausgeübt. GIROX und T.H.O. seien am ehesten dem »cyber/hacker com« zuzuordnen, sagt Manemann. Das umfasse Cybercrime-Straftaten, die Entwicklung von Schadsoftware oder Kreditkartenbetrug, auch Doxing, also gezieltes Sammeln und Veröffentlichen privater oder personenbezogener Daten, und eben fingierte Bombendrohungen fallen darunter. Und die Neonazisymbolik bei GIROX? Rechtsextremismus sei zwar der historische Ursprung des NVE, heute aber »nur ein Einflussfaktor«, sagt Manemann. Es gebe durchaus immer wieder Überschneidungen zum Rechtsterrorismus. Die nihilistische Gewalt biete aber, anders als der Rechtsextremismus, »eben keine Zukunftsvision«, sagt Manemann. »Die einzige Möglichkeit, Selbstwirksamkeit zu erzielen, ist über die extreme Gewaltanwendung.« NS