Verfassungsschutzbericht 2025 – Neuer Höchststand bei politisch motivierten Straftaten in RLP

Die Anzahl politisch motivierter Straftaten in Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Das gab das Innenministerium bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2025 bekannt. Mehr politisch motivierte Straftaten in Rheinland- Pfalz 2 Min Die rheinland-pfälzische Polizei registrierte im vergangenen Jahr 2.800 politisch motivierte Straftaten. Das sind etwa 260 mehr als im Jahr zuvor. Dabei handelte es sich vor allem um sogenannte Propagandadelikte wie die Verwendung von NS-Symbolen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen und Volksverhetzung. Auch die Fälle politisch motivierter Gewalt – wie Körperverletzungen – stiegen demnach an, von 104 auf 125. Die meisten Taten wurden laut Verfassungsschutz von Menschen verübt, die dem rechten Spektrum zugeordnet werden. Ähnlich sieht die bundesweite Entwicklung politisch motivierter Straftaten aus, über die das Bundesinnenministerium berichtet hatte. Verfassungsschutzbericht: Hauptbedrohung bleiben Rechtsextreme Dazu passt, dass auch die rechtsextreme Szene in Rheinland-Pfalz weiter wächst. Der Verfassungsschutz zählt dazu inzwischen 860 Personen, 65 mehr als 2024. Innenminister Achim Schwickert (CDU) sagte, der Rechtsextremismus bleibe die größte Bedrohung für die freiheitlich demokratische Grundordnung in Rheinland-Pfalz. 80 Prozent der extremistisch motivierten Straftaten gingen im vergangenen Jahr demnach auf das Konto rechtsextremer Täter. Darunter fällt auch ein ausländerfeindlicher Angriff auf eine Frau im Landkreis Neuwied, den die Staatsanwaltschaft als versuchten Totschlag wertet. Neue rechtsextremistische Jugendgruppen auf Social Media aktiv Besondere Aufmerksamkeit richtete der Verfassungsschutz nach Angaben des Innenministers auf neue rechtsextremistische Jugendgruppen. Diese Gruppen seien in sozialen Medien sehr aktiv. Sie versuchten dort, gezielt junge Menschen ansprechen und sie für ihre extremistischen Ideologien zu gewinnen. Auch die rheinland-pfälzische AfD wird vom Verfassungsschutz weiter beobachtet. Es gebe belegbare Verbindungen einzelner Funktionäre und Strukturen zu Akteuren der Neuen Rechten und anderer rechtsextremistischer Netzwerke, heißt es in dem Bericht.

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„Demokratie leben“ in Mecklenburg – AfD und CDU stimmen gemeinsam gegen Demokratieprojekte – #steigbügelhalter #brandmauer

Auf Betreiben der extremen Rechten wird ein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern künftig auf Mittel aus dem Programm „Demokratie leben!“ verzichten. Eine jährlich stattfindende Bandnacht, eine Veranstaltungsreihe in einer Kirche zur Adventszeit, ein Projekt zur Medienbildung: Diese und andere zivilgesellschaftliche Initiativen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurden bislang aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finanziert. Nun stehen sie vor dem Aus. Auf Betreiben der AfD hat der Kreistag eine Beschlussvorlage des Landrats abgelehnt, die über „Demokratie leben!“ finanzierte „Partnerschaft für Demokratie Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ fortzuführen. Der Landkreis verzichtet damit auf Bundesmittel in Höhe von derzeit jährlich 140.000 Euro. Die extrem rechte Partei hat im Kreistag zwar keine Mehrheit. Schützenhilfe erhielt sie allerdings aus den Reihen der CDU-Fraktion. So stimmten mehrere Christ­de­mo­kra­t:in­nen mit der AfD gegen die Fortführung von „Demokratie leben!“, zahlreiche weitere CDU­le­r:in­nen enthielten sich, ebenso eine Mehrheit der BSW-Fraktion. Das genügte, um dem Programm vor Ort den Garaus zu machen. Auch weil unter anderem fast die Hälfte der gemeinsamen Fraktion von FDP und SPD abwesend war. Am Ende gab es ein Patt von 24 Ja-Stimmen zu 24 Nein-Stimmen. Eine Ja-Stimme zu wenig. Das Entsetzen der So­zi­al­de­mo­kra­t:in­nen in der Landeshauptstadt Schwerin ist groß. Der Chef der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen, spricht von einem „schweren Fehler“ und einem „Schlag ins Gesicht“ für die Zivilgesellschaft. Er kritisiert vor allem die Zusammenarbeit von CDU und AfD. Barlen sagte der taz: „Wer zulässt, dass wichtige Demokratieförderung aus dem Landkreis verschwindet, macht sich zum Steigbügelhalter derjenigen, die zivilgesellschaftliche Strukturen gezielt schwächen wollen.“

via taz: „Demokratie leben“ in Mecklenburg AfD und CDU stimmen gemeinsam gegen Demokratieprojekte

Ritterschlag oder Hitlergruß?: Foto von AfD-Bundespolitiker Reichardt sorgt für Debatten

Ein AfD-Politiker mit ausgestrecktem Arm? Der Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt. Die AfD weist die Vorwürfe zurück. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt ist wegen eines Fotos mit erhobenem Arm in die Kritik geraten. Reichardt habe im Beisein von Parteikollegen den Hitlergruß gezeigt, heißt es im Politico-Podcast „Inside AfD“. Die Partei wies die Darstellung des Magazins zurück. Reichardt ist sachsen-anhaltischer AfD-Chef und auch Mitglied im Bundesvorstand der Partei. Reichardt sagte in einer Bundestagsdebatte auf Zwischenfragen der Union: „Dieses Foto stellt keinen Hitlergruß dar. Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie irgendwo einen Hitlergruß gezeigt.“ Entsprechende Unterstellungen bezeichnete er als „pöbelhafte Unverschämtheit“, die er sich verbitte. Die Frage, ob das Foto echt sei, ließ er offen. Das Foto stammt aus dem Jahr 2020. Auf dem Bild ist zu sehen, wie Reichardt den linken Arm ausstreckt. Zwei Augenzeugen hätten gegenüber „Inside AfD“ bestätigt, es habe sich um einen Hitlergruß gehandelt, hieß es. „Die fragliche Geste war kein ,Hitlergruß‘, sondern ein angedeuteter Ritterschlag“, sagte ein Sprecher der AfD Sachsen-Anhalt auf Anfrage. Welche Worte in der fast sechs Jahre zurückliegenden Situation gewechselt worden seien, sei keiner der Personen mehr erinnerlich. In der Szene sollen aber die Worte „Mein Führer“ gefallen sein, wie „Politico“ berichtet. (…) Der Hitlergruß mit dem linken Arm ist in Deutschland genauso strafbar wie mit dem rechten, wie das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2024 in einem Beschluss klargestellt hat. Er stelle eine verbotene nationalsozialistische Grußform dar, solche Kennzeichen sollten aus dem Bild des politischen Lebens grundsätzlich verbannt werden, begründete das Gericht.

via tagesspiegel: Ritterschlag oder Hitlergruß?: Foto von AfD-Bundespolitiker Reichardt sorgt für Debatten

siehe auch: MARTIN REICHARDT – AfD-Landeschef zeigte Hitlergruß. Der sachsen-anhaltische AfD-Chef Martin Reichardt zeigte im Jahr 2020 im Beisein von Parteifreunden einen Hitlergruß. Mit dem entsprechenden Foto konfrontiert, verstrickt sich der Bundestagsabgeordnete in Widersprüche. Eine Recherche des „Politico“-Podcasts „Inside AfD“ bringt den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Reichardt in Erklärungsnot. Auf einem Foto ist zu sehen, wie er den sogenannten Hitlergruß zeigt. Auf der bislang unveröffentlichten Aufnahme, die im Juni 2020 auf dem Privatgrundstück eines Parteikollegen in Sachsen-Anhalt aufgenommen wurde, ist deutlich zu erkennen, wie Reichardt den linken Arm mit ausgestreckter Hand schräg nach oben reckt und lacht. Zwei Zeugen der Szene bestätigten „Inside AfD“, dass es sich um einen Hitlergruß gehandelt habe. Martin Reichardt ist Landesvorsitzender der AfD Sachsen-Anhalt sowie Beisitzer im Bundesvorstand der Partei. Seit 2017 sitzt er für die AfD im Bundestag und ist familien- und bildungspolitischer Sprecher der Fraktion. Seit 2018 steht er zudem an der Spitze des Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Unter seinem Vorsitz wurde der Verband vom Landesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Seit Juni 2022 gehört der 56-Jährige als Beisitzer dem AfD-Bundesvorstand an und will auf dem Parteitag im Juli erneut kandidieren. Bis zur Auflösung des völkisch-nationalistischen „Flügels“ war Reichardt in Sachsen-Anhalt ein wichtiger Vertreter der Strömung. Vor Reichardt kniet auf dem Foto der Arzt, Verschwörungsideologe und spätere AfD-Landtagskandidat Markus Motschmann. Er wurde während der Corona-Pandemie als „Anti-Drosten“ bekannt, als er mit zahlreichen verschwörungsideologischen Positionen öffentlich in Erscheinung trat. Eine politische Heimat fand er von Ende der 1980er- bis Anfang der 1990er-Jahre in der Partei Die Republikaner – damals die wichtigste Rechtspartei in Deutschland. Später trat er über gemeinsame Positionen zur Corona-Politik in Kontakt mit AfD-Vertretern.

Gutachten der NGO “GFF” – Ver­fas­sungs­ju­risten halten AfD-Verbot für “wahr­schein­lich erfolg­reich”

Ein Gutachten der zivilgesellschaftlichen NGO “Gesellschaft für Freiheitsrechte” sieht so gewichtige Verstöße der AfD gegen Demokratieprinzip und Menschenwürde, dass es ein Verbotsverfahren für “wahrscheinlich” erfolgreich hält. Aufzuklären, ob eine Partei so verfassungswidrig ist, dass man sie verbieten kann, ist eigentlich Aufgabe des Verfassungsschutzes. Also einer staatlichen Behörde. Ein Team von Verfassungsrechtlern der zivilgesellschaftlichen NGO “Gesellschaft für Freiheitsrecht” (GFF) hat eine Prüfung selbst in die Hand genommen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsantrag “wahrscheinlich Erfolg” haben würde. Über 13 Monate hat die Gruppe nach eigenen Angaben rund 3 Millionen “Texteinheiten”, Drucksachen aus den Parlamenten, Pressemitteilungen und Social-Media-Posts, ausgewertet. Ihr Ergebnis stützt sie auf Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde. Politik und Gesellschaft müssten sich nun mit diesem Gutachten auseinandersetzen, man habe mit der Prüfung eine bessere Sachlage geschaffen, sagte das GFF-Vorstandsmitglied und Rechtsprofessorin Dana-Sophia Valentiner am Donnerstag bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin. “Das Argument, ein Verbotsantrag werde wahrscheinlich scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar.” Neue Funde durch die Recherche seien zum einen gewichtige Verstöße gegen das Demokratieprinzip. Denn die AfD würde es ausweislich rund 220 gesammelter Belege darauf anlegen, politische Gegner strafrechtlich verfolgen zu lassen, einzelne Personengruppen einzuschüchtern und aus der politischen Beteiligung zu verdrängen. Das 1.500 Seiten umfassende Gutachten sieht außerdem Belege für eine Muslimfeindlichkeit, eine Politik der Ausgrenzung von Deutschen mit Migrationshintergrund, und eine menschenunwürdige Abschiebepraxis. Darin zeige sich ein Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie. Dem Ansatz des Gutachtens haben Staatsrechtsprofessor Christoph Möllers und die Professorin Sophie Schönberger einen wissenschaftlichen und ergebnisoffenen Ansatz attestiert. Die beiden hatten Zweitgutachten erstellt, und sind den Bewertungen der GFF-Juristen weitgehend gefolgt, sagte Projektleiter Bijan Moini am Donnerstag. Finanziert wurde das Gutachten durch private Spenden von über 20.000 Menschen in Höhe von knapp einer Million Euro. (…) Parteien werden als verfassungswidrig verboten, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz). Aus der Rechtsprechung des BVerfG ergibt sich, dass es für ein Parteiverbot nicht ausreicht, verfassungsfeindliche, etwa menschenwürdefeindliche, Inhalte zu verbreiten. Es muss eine planvolle Umsetzungsdimension hinzukommen. Darin steckt erstens, dass einzelne einschlägige Aussagen auf eine Strategie, einen Plan verweisen müssen. Und zweitens muss zur Umsetzung eben genau dieses Plans angesetzt werden. Die Partei muss sozusagen dabei sein, ins Handeln zu kommen. Den Antrag an das BVerfG, die Verfassungswidrigkeit einer Partei nach Art. 21 Abs. 2 GG festzustellen, können nach § 43 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen. Für einen Antrag aus dem Bundestag bräuchte es eine einfache Mehrheit.

via lto: Gutachten der NGO “GFF” Ver­fas­sungs­ju­risten halten AfD-Verbot für “wahr­schein­lich erfolg­reich”

Incel-Querfront – Das Manifest zum „antikapitalistischen“ Incel- #Terror von #Montréal

Ein Mann tötet in einem jüdischen Viertel Montréals einen Anwohner und einen Polizisten. Sein Manifest verbindet Incel-Hass mit antikapitalistischer Sprache und antisemitischen Feindbildern. Ein ideologischer Hybrid, der aus bekannten Kategorien fällt und genau deshalb ernst genommen werden muss. Am Montag sind in einem jüdischen Viertel Montréals drei Menschen ums Leben gekommen. Laut Polizei handelt es sich bei den Toten um einen Anwohner, einen Polizisten und den mutmaßlichen Täter. Eine Polizistin wurde verletzt. Der Angriff hat in Kanada Entsetzen ausgelöst, wo schwere Gewalttaten dieser Art selten sind. Laut Polizeichef Fady Dagher sei es das erste Mal seit 24 Jahren, dass ein Polizist in Montréal im Dienst getötet wurde: „Es ist ein sehr, sehr trauriger Tag. Es ist ein Albtraum.“ In sozialen Netzwerken kursieren Aufnahmen, die den Verdächtigen in Militäruniform zeigen, mit einem Gewehr, am Boden liegend. Vor seiner Tat veröffentlichte der Täter ein über 100 Seiten langes Manifest, das Belltower.News vorliegt: ein akademisch verkleidetes Mobilisierungsdokument, das zur Fortführung politischer Gewalt aufruft. Neuer Hybrid: Incel-Ideologie, Antikapitalismus und Antisemitismus Dabei fällt das Manifest aus bekannten Kategorien heraus. Der Autor distanziert sich von anderen Terroristen. „Our terror is not like that“, heißt es. Sein Krieg richte sich nicht gegen die Massen, sondern gegen die vermeintlich Mächtigen. Doch diese Selbst­positionierung ist Teil einer ideologischen Konstruktion, die Incel-Ideologie, antikapitalistische Rhetorik und antisemitische Verschwörungsnarrative zu einem neuen Hybrid zusammenfügt. Der Täter zitiert Karl Marx, Lenin, Robespierre und Ulrike Meinhof. Was er daraus baut, beginnt allerdings nicht mit Revolution, sondern mit Selbstmitleid. Die Grundlage seiner Argumentation über die „Verkommenheit des Weibes” und die Übel der feminisierten Gesellschaft sind streng biologistisch und geschlechtsessentialistisch. Ausgehend von Evolutionsbiologie und -psychologie spricht er über die grundlegenden Unterschiede von Männern und Frauen, und deren angebliche Rolle bezüglich der Reproduktion. Die Existenz von trans Personen leugnet er, genauso wie dass es Unterschiede zwischen dem biologischen und sozialen Geschlecht gibt, währenddessen echauffiert er sich immer wieder über die LGBTQ-Bewegung. Der Hass auf Gender Studies und Kritik an patriarchalen Geschlechternormen erweist sich immer wieder als zentraler Punkt regressiver Ideologien. Problem „hypergame“ Frau Das Fundament des Manifests ist das Konzept des „Hypergamy State”, wonach Frauen ausschließlich attraktive, groß gewachsene Männer begehren würden – sogenannte Chads, die circa 20 Prozent der männlichen Bevölkerung ausmachen. Der Täter von Montréal begründet dies evolutionsbiologisch. Männer würden sich mit so vielen Frauen wie möglich paaren wollen, Frauen jedoch nur mit genetisch überlegenen Männern, die gesunde Nachkommen garantieren würden. Für den Täter ist die heterosexuelle monogame Beziehung – Incels meinen damit immer die Unterwerfung der Frau – etwas, was Männern tatsächlich Erfüllung bringt. Wie Incels generell macht er die romantische und sexuelle Bestätigung durch Frauen zur Grundlage einer glücklichen Existenz, um Frauen anschließend dafür zu hassen, dass sie diese Incels verweigern würden. Ein roter Faden im Manifest ist, dass die Gesellschaft lange Zeit ausschließlich von Männern geprägt und entwickelt worden sei. Diese glückliche, patriarchale Zivilisation, in der mehr oder weniger jedem Mann eine treusorgende Tradwife zur Seite steht, ist jedoch inzwischen auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandet. Generell ist sein Bild von Frauen das für Incels typische: Sie würden aufgrund ihres Geschlechts permanent Vorteile erhalten, seien oberflächlich, materialistisch, beliebt, hätten keinerlei Probleme bei sozialen Interaktionen und seien ausschließlich von „Hypergamie” motiviert. Seine mäandernden und pseudointellektuellen Ergüsse sind außerdem geprägt von einem tief sitzenden und für Incels üblichen Hass auf selbstbestimmte weibliche Sexualität (interessanterweise erkennt er an, dass sexuelle Gewalt existiert, die würde aber primär von Männern wie Andrew Tate ausgehen). Kapitalismus gegen Monogamie  Schuld an alledem sei nicht, wie man es meist bei Incel und anderen Rechtsterroristen erwarten würde, der Feminismus, sondern der Kapitalismus. Denn erst im „Hochkapitalismus” sei die Monogamie abgeschafft und durch Hypergamie ersetzt worden, so schreibt der Täter von Montréal. Die Frau könne nun ihren niederen biologischen Instinkten folgen und sich ausschließlich auf die Jagd nach Chads fokussieren, während die anderen 80 Prozent der Männer dazu verdammt seien, leer auszugehen oder sich um jene verkommenen Weiber zu streiten, die ihren „sexuellen Marktwert“ bereits aufgegeben, also Sex mit mehreren Männern hatten. Für Incels ist der „Wert“ einer Frau untrennbar an das patriarchale Konstrukt der Jungfräulichkeit gekoppelt..

via belltower: Incel-Querfront Das Manifest zum „antikapitalistischen“ Incel-Terror von Montréal

siehe auch: Schüsse in Montreal: Polizist, Zivilist und Verdächtiger tot Bei der Schießerei wurde ein Polizist getötet. Christopher Katsarov/The Canadian Press/AP/dpa Am helllichten Tag fallen in einem dicht bewohnten Viertel der kanadischen Metropole Montreal Schüsse. Dutzende sollen es laut Augenzeugen gewesen sein. Von einem „Alptraum“ spricht die Polizei. Bei einem Schusswechsel in der kanadischen Großstadt Montreal sind drei Menschen getötet worden. Neben einem Polizeibeamten und einem Zivilisten sei auch der mutmaßliche Angreifer unter den Toten, teilte die Polizei mit. Außerdem gebe es zwei Verletzte, darunter eine Polizistin. Die Hintergründe seien noch offen. Ein terroristisches Motiv werde ausgeschlossen, hieß es zunächst. In anderen Statements wurde darauf verwiesen, es sei zu früh für Hinweise auf ein Motiv. Weitere Verdächtige in dem Fall gebe es nicht. Die Schüsse fielen am Montagmittag (Ortszeit) an einem Hotel im Stadtteil Côte-des-Neiges. Das Viertel ist für seine große Einwandererbevölkerung und jüdische Gemeinde bekannt. Augenzeugen berichten von Dutzenden Schüssen. Der mutmaßliche Angreifer habe Tarnkleidung getragen. Stundenlang herrschte Chaos: Die Polizei warnte vor einem „bewaffneten und gefährlichen Verdächtigen“ und rief dazu auf, die Gegend zu meiden. Zeugen erzählten von lauten Schreien, von Menschen, die wegliefen und anderen, die sich verbarrikadierten. (…) Bei dem getöteten Zivilisten handelt es sich nach Angaben einer jüdischen Organisation in Kanada um ein Mitglied der jüdischen Gemeinde Montreals. Örtlichen Medienberichten zufolge soll der Mann 68 Jahre alt gewesen sein. Videos, die nach der Tat im Internet kursierten, deuten laut Medienberichten darauf hin, dass er möglicherweise von Polizisten erschossen wurde. Die Polizei verwies dazu auf laufende Ermittlungen

Warum kam das Blut-Shirt des AfD-Politikers erst Tage später zu den Ermittlern? #kantholz

Das Foto wirkte wie ein unmittelbarer Beleg nach dem Angriff auf AfD-Politiker Michael Meister. Bei den Ermittlern landete es offenbar erst Tage später. Ein weißes T-Shirt, großflächig blutverschmiert, lag kurz nach dem mutmaßlichen Messerangriff auf den Rostocker AfD-Landtagsabgeordneten Michael Meister im Zentrum der öffentlichen Debatte. Das Foto erschien in mehreren Medien, auch diese Zeitung berichtete darüber. Für viele wirkte es wie ein unmittelbarer Beweis der Tat. Doch schon bald wurde über das Shirt gestritten. Im Netz kursierten Zweifel. Die AfD-Fraktion verteidigte das Foto vehement. Inzwischen ist klar: Meister soll das Shirt nicht bei dem Angriff getragen haben, sondern danach zum Verbinden seiner blutenden Wunde benutzt haben. Umso mehr stellt sich die Frage, warum es nicht sofort bei den Ermittlern war. Ist ein blutiges T-Shirt kein Beweismittel? Oberstaatsanwalt Harald Nowack sagte dieser Zeitung, sämtliche Kleidung, die Meister zum Tatzeitpunkt getragen habe, sei sichergestellt worden. Zu dem öffentlich verbreiteten Foto eines blutverschmierten weißen T-Shirts sagte Nowack: „Ein solches T-Shirt gehörte nicht dazu.“ Das Shirt sei zunächst weder Gegenstand der Ermittlungen noch der Spurensicherung gewesen. Erst am Montag sei den Ermittlungsbehörden bekannt geworden, dass Meister das T-Shirt zum Verbinden seiner Wunde benutzt haben soll, sagte Nowack. Es werde den Behörden nun übergeben. Damit blieb ein mögliches blutiges Beweismittel offenbar zunächst außerhalb der amtlichen Spurensicherung, obwohl das Foto bereits am Tag nach dem Angriff, also Donnerstag, öffentlich verbreitet worden war. (…) Auch mögliche anonyme Selbstbezichtigungsschreiben auf der von Linksextremen genutzten Plattform Indymedia sind Teil der offenen Fragen. Auf der Plattform kann grundsätzlich jeder zunächst unmoderiert veröffentlichen. Bereits am 10. Juni war dort ein Beitrag zu einem Angriff auf das Auto des Rostocker AfD-Mitglieds Marcel Ehlert veröffentlicht worden, der für die Partei in der Bürgerschaft sitzt. Darin hieß es mit Blick auf den beginnenden Landtagswahlkampf, man werde weiter „die AfD, ihre politischen Aktivisten und ihre Infrastruktur angreifen“. Am 22. Juni folgte ein weiterer anonymer Beitrag, der sich ausdrücklich auf Meister bezog. Er enthielt keine Bilder und erschien erst am Montag, also vier Tage nach Bekanntwerden der Tat

via beriner zeitung: Warum kam das Blut-Shirt des AfD-Politikers erst Tage später zu den Ermittlern?

siehe auch: Angriff auf AfD-Mann Blut-Shirt ist echt, doch es zeigt nicht, was viele denken. Ein AfD-Landtagsabgeordneter berichtet von einem Überfall auf sich und verbreitet ein erschreckendes Foto. Das Bild vom T-Shirt ist echt, zeigt aber dennoch nicht, was viele vermuten. Selten dürfte ein Schiesser-Shirt so sehr die Fantasie beflügelt und Verschwörungstheorien ausgelöst haben wie das Textil mit V-Ausschnitt des Rostocker AfD-Landtagsabgeordneten Michael Meister. Am Montag lag es in den Räumen der AfD-Landtagsfraktion in Schwerin bereit, um herausgeholt und Journalisten präsentiert zu werden. (…) Meister gab an, am späten Mittwochabend vor seinem Haus plötzlich einen Stoß am Rücken gespürt zu haben: Dort habe ein Laptop in seinem Rucksack offenbar einen heimtückischen Angriff mit einem spitzen Gegenstand gestoppt. Die Angreifer – zwei Männer – hätten aber nicht abgelassen. Meister berichtete von Schlägen und einer Verletzung am Arm durch den spitzen Gegenstand. Die Ermittlungen stehen noch ganz am Anfang, von Zeugen des Vorfalls ist bisher nichts bekannt. (…) Während auch Vertreter anderer Parteien in Mecklenburg Angriffe auf Politiker verurteilten, ging es im Netz kurz darauf darum, ob die Geschichte ein Fake ist. Das liegt vor allem an Fotos: Eines zeigt einen linken Arm, den Angaben nach Meisters Arm, mit einem großflächigen Pflaster – und das andere das blutdurchtränkte Shirt. Blutflecken finden sich nicht nur seitlich und im Brustbereich, sondern auch der Rücken scheint teilweise durchtränkt zu sein – also an Stellen, an denen Meister nicht verletzt wurde. Das Bild tauchte schnell auf verschiedenen rechten und eher rechten Medienseiten auf, aber die Quellenangaben nährten weitere Zweifel: “Privat” schrieb die “Junge Freiheit” in ihrem Online-Artikel, “Picture Alliance” in Kacheln für Social Media. In der “Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung” fand sich dann der Rostocker Blaulichtreporter Thomas Tretropp als Quelle und bei “Apollo News” stand sogar “Symbolbild”. Die Redaktion erklärte das damit, das dort tatsächlich zunächst ein anderes Foto als Symbolbild gestanden hatte, das ausgetauscht wurde, ohne den Fotoverweis zu ändern. Das ist behoben***, sorgte aber für weitere Verwirrung. (…) Doch wie kommt das ganze Blut an das Shirt, auch an den Rücken? Dadurch sieht das Bild besonders erschreckend aus. Auf Nachfrage von t-online lieferte die Pressestelle der AfD-Fraktion eine Erklärung: Sie habe das Bild von Meister erhalten und an einzelne Medien weitergegeben. Sie habe aber nie behauptet, dass Meister es bei dem Angriff getragen habe. Die Darstellung gehe auf Medien zurück. “Er selbst hat es genutzt, um es auf die stark blutende Armwunde zu halten.” Von der starken Blutung zeugen auch die Blutspuren vor dem Haus, die dort nach der Tat zu sehen waren und von der Polizei aufgenommen wurden.

Freibadbesuch nur mit Deutschkenntnissen Ist die Sprach­auflage rechts­widrig?

Ohne Deutschkenntnisse kein Zutritt: Diese Regelung begründet ein Freibadbetreiber mit Sicherheitsgründen. Die Antidiskriminierungsstelle überzeugt das nicht – sie zieht den Mallorca-Vergleich. Handelt es sich um verbotene Diskriminierung? In einem Strandbad in Sachsen-Anhalt sorgt eine neue Regel für Diskussionen: Menschen, die nicht ausreichend Deutsch verstehen und deshalb die Badevorschriften nicht nachvollziehen können, werden unter Umständen schon gar nicht auf das Gelände gelassen. Man wolle im Einzelfall schauen, wie gut die Deutschkenntnisse sind. Wenn sich innerhalb einer Badegruppe niemand mit dem Personal verständigen kann, seien die Bedenken zu groß, wird Mathias Nobel, der Leiter des Heidebads in Halle (Saale), in verschiedenen Medienberichten wiedergegeben. (…) Kritiker werfen dem Heidebad-Betreiber nun Rassismus vor: Die Regelung diskriminiere Menschen faktisch nach ihrer Herkunft. Dieser Gedanke könnte auch rechtlich bedeutsam sein, denn sowohl das Öffentliche als auch das Privatrecht verbieten grundsätzlich eine Ungleichbehandlung aufgrund der ethnischen Herkunft. Ist die Sprachauflage also rechtswidrig? Das könnte Entschädigungsansprüche auslösen. (…) Tatsächlich ist die Stadt Halle (Saale) zwar Verpächterin des Grundstücks, auf dem Nobel seit 2002 das Heidebad mit gastronomischem Angebot betreibt. Doch ist das Schwimmbad vollständig in privater Hand, nämlich – vermittelt über zwei juristische Personen – in  der von Gründer Nobel.  Damit ist das Nutzungsverhältnis zwischen Nobels GmbH und den zahlenden Badegästen privatrechtlicher Art. Deshalb gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses zielt laut seinem § 1 darauf ab, Diskriminierungen aufgrund bestimmter Merkmale wie “Rasse”, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder Behinderung zu verhindern oder zu beseitigen. § 19 AGG verbietet eine Benachteiligung aufgrund eines dieser Merkmale bei privatrechtlichen Massengeschäften. Erfasst sind nach § 3 AGG sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen. Da das AGG die Sprache nicht als unzulässiges Anknüpfungsmerkmal benennt, kommt hier nur eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft in Betracht.  Liegt eine mittelbare Diskriminierung vor?  Konkret einschlägige Rechtsprechung gibt es dazu nicht. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes will sich auf LTO-Anfrage nicht festlegen. “Zwar ist die Sprache kein vom AGG unmittelbar geschütztes Diskriminierungsmerkmal, ein Anknüpfen an die Sprache kann aber rechtlich eine ‘mittelbare Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft’ darstellen”, teilt ein Sprecher der Behörde schriftlich mit.

via lto: Freibadbesuch nur mit Deutschkenntnissen Ist die Sprach­auflage rechts­widrig?

siehe auch: Debatte um Sprachkenntnisse im Freibad „Heidebad Halle“ und die Deutsch-Regel: „Wollte nicht warten, bis ein Kind auf dem Grund liegt“. Ein Freibad in Halle setzt eine Einlassregel konsequent durch: Wer sich mit dem Personal nicht verständigen kann, werde abgewiesen. (…) Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) distanzierte sich von Nobel. Nachdem das Bad auf Instagram ein Foto eines DLRG-Rettungsschwimmers veröffentlicht hatte, reagierte die Organisation: Man solle solche Bilder und diese Debatte nicht in ihrem Namen führen. Dazu der knappe Zusatz: „Wir retten jeden.“ Mittlerweile hat sich selbst die Stadt Halle geäußert. Die Verwaltung bat Nobel um die sofortige Rücknahme der „pauschalen Einlassbarriere“, bot aber zugleich Unterstützung hinsichtlich seiner Sicherheitsbedenken an. Rassismus-Vorwurf: Betreiber wehrt sich Den Vorwurf des Rassismus weist Nobel entschieden und deutlich zurück. Es gehe ihm nicht um Herkunft oder Hautfarbe, sondern um Kommunikation. Am Einlass sitze er oft selbst, frage nach dem Alter der Kinder, schaue in die Badetaschen. Haben sie vernünftige Schwimmhilfen dabei? Passen die Erwachsenen auf? Dass es auch anders geht, zeigen die Leipziger Schwimmbäder. Dort setzt man nicht auf Zugangsbeschränkungen, sondern auf Kommunikation. „Bei uns sind alle Gäste willkommen“, teilt Sprecherin Katja Gläß auf LVZ-Anfrage mit. „Kommunikation muss aus unserer Sicht nicht zwingend in deutscher Sprache stattfinden – das geht im Zweifel auch mit Händen und Füßen.“ Hilfreich seien zudem Piktogramme, die die Baderegeln grafisch darstellen. Außerdem gibt es die Baderegeln inzwischen auf Deutsch, Englisch, Arabisch und Ukrainisch.

siehe dazu auch (aktuell 23.06.26): Wegen geforderter Deutsch-Kenntnisse: Stadt fordert vom Heidebad-Pächter sofortige Rücknahme der Einlassbedingungen – Verstoß gegen „vertragliche Wohlverhaltenspflicht“ beim Pachtvertrag nach Prüfung städtischer Juristen Die Debatte um das hallesche Heidebad verschärft sich weiter. Nachdem die geforderten Deutschkenntnisse als Einlassbedingung für Badegäste für bundesweit erhebliches Aufsehen gesorgt hatten, schaltet sich nun die Stadtverwaltung mit deutlichen Worten ein. Die Kommune drängt auf eine sofortige Kehrtwende des Betreibers und prüft die rechtlichen Grundlagen des Pachtvertrages. Denn das Heidebad befindet sich im städtischen Eigentum, der Betrieb ist lediglich ausgeschrieben und auch vertraglich fixiert. Nachdem Betreiber Matthias Nobel die Einführung einer Sprachbarriere mit Sicherheitsaspekten und der Verständlichkeit von Rettungsdurchsagen begründet hatte, stellt die Stadt Halle (Saale) gegenüber dubisthalle.de nun unmissverständlich klar, dass ein pauschales Einlassverbot rechtlich nicht haltbar ist (…) Aus Sicht der Stadtverwaltung greifen in diesem Fall klare vertragliche Auflagen, die einem pauschalen Ausschluss von Bevölkerungsgruppen entgegenstehen, teilt ein Sprecher mit. So habe der Pächter hat zwingend zu berücksichtigen, dass ein Zugang zum Bad für die Allgemeinheit gewährleistet sein muss. „Die Ausgestaltung des Hausrechts darf diesen öffentlichen Charakter nicht durch pauschale Einlassverbote für ganze Bevölkerungsgruppen aushebeln“, sagte ein Stadtsprecher. Als rechtliche Basis hierfür nennt die Verwaltung § 3, Abs. 1 Satz 1 des Betreibervertrages. Zudem warnt die Stadt vor einem massiven Imagechaden für die Region. Ein Vorgehen, das in der Öffentlichkeit als ausländerfeindlich wahrgenommen werden kann, würde das Ansehen der Stadt beschädigen und verstieße gegen die vertragliche Wohlverhaltenspflicht. Es läge schlichtweg nicht im Interesse der Stadt Halle (Saale), sei auch im Betreibervertrag geregelt. Überdies sei die Badeordnung bei Bedarf „im Einvernehmen mit der Stadt zu aktualisieren“.