ARMIN MOHLER UND DIE NEUE RECHTE: Vordenker der AfD

Er lieferte der CSU die Formel vom Konservativen, der an der Spitze des Fortschritts marschiert: Der Historiker Maik Tändler hat den Einfluss von Armin Mohler auf die deutsche Rechte rekonstruiert. Franz Josef Strauß sprach sein vielzitiertes Wort, konservativ zu sein heiße, an der Spitze des Fortschritts zu marschieren, auf dem 28. Parteitag der CSU am 14. Dezember 1968 in München. Wer den politischen Sinn des Diktums verstehen will, muss gemäß der Methode des englischen Historikers Quentin Skinner fragen, gegen wen es sich richtete. Wollte der CSU-Vorsitzende am Ende des geistigen Wendejahrs 1968 seine im Selbstbewusstsein selbstverständlich konservative Partei für einen historischen Kompromiss mit dem Fortschritt gewinnen? Das Gegenteil ist der Fall. Die Zuständigkeit einer sich als christlich und sozial definierenden Regierungspartei für Förderung und Verwaltung des Fortschritts war in der Partei unstrittig. Werben musste Strauß dafür, dass dieses Projekt auch als konservativ bezeichnet werden konnte. Den Tenor der Wortmeldungen in der Beratung des Grundsatzprogramms fasste der Berichterstatter der F.A.Z. so zusammen: Freilich sei die Partei konservativ, aber aus mancherlei Gründen solle man das nicht so herausstellen. Mohler war Redenschreiber für Franz Josef Strauß Dass es dann doch herausgestellt wurde und bis heute auf CSU-Parteitagen herausgestellt wird, weil Strauß die passende Formel parat hatte, bezeichnet den Höhepunkt des Einflusses des Publizisten Armin Mohler auf die Politik der Bundesrepublik. Mohler, geboren 1920, gestorben 2003, war ein Schweizer und wurde am 21. Dezember 1942 in seiner Heimatstadt Basel als Deserteur verurteilt, weil er nach Deutschland gegangen war, um sich zur Waffen-SS zu melden. Er wurde 1949 in Basel promoviert, arbeitete als Sekretär von Ernst Jünger und berichtete für deutschsprachige Zeitungen aus Frankreich. Von 1964 bis 1985 leitete er als Geschäftsführer die Carl Friedrich von Siemens Stiftung in München. Persönlicher Kontakt zwischen Strauss und Mohler, der ihn in der „Spiegel“-Affäre verteidigt und in der Zeitschrift „Der Monat“ als Nachfolger Adenauers empfohlen hatte, bestand seit Januar 1964. Für die Zusendung von Mohlers von Piper verlegtem Buch „Die fünfte Republik. Was steht hinter de Gaulle?“ bedankte sich Strauß mit der Einladung zum Austausch „über eine Reihe politischer Fragen“. Mohler wurde auf Honorarbasis für Strauß als Redenschreiber tätig.

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AfD-Politiker: „Mich interessiert nicht, wenn Milliardäre im Privatjet Sex mit Minderjährigen haben“

Die US-Regierung hat neue Akten der „Epstein-Files“ veröffentlicht. Während darin neue Verbindungen zu rechten Milliardären wie Musk oder Thiel enthüllt werden, die direkt und indirekt die AfD unterstützen, erklärt der AfD- Politiker Julian Adrat, dass ihn der Skandal nicht interessiere. Die US-Regierung hat Ende Januar Millionen neuer Dokumente aus den sogenannten Epstein-Files veröffentlicht. Über drei Millionen Seiten, tausende Videos und hunderttausende Bilder geben Einblick in das Netzwerk des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, seine Kontakte zu Milliardären, Politikern und einflussreichen Akteuren. Während Medien weltweit die neuen Enthüllungen aufarbeiten, reagiert ein AfD-Politiker mit erstaunlich ehrlicher Gleichgültigkeit. Julian Adrat, AfD-Politiker und Kandidat für das Berliner Abgeordnetenhaus, erklärte auf X, ihn interessiere nicht, wenn Milliardäre im Privatjet Sex mit Minderjährigen hätten. Für viele steht das perfekt für das wahre Gesicht der AfD: Systematischer sexueller Missbrauch Minderjähriger interessiert sie nicht, wenn es ein Netzwerk extrem reicher und mächtiger Männer ist, sondern nur, wenn man Migranten beschuldigen kann.

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BVerfG: Otto-Wels-Saal ist keine “Silbermedaille” – Warum die SPD ihren Sit­zungs­saal nicht an die AfD abt­reten muss

Als zweitstärkste Kraft im Bundestag erhebt die AfD-Fraktion Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal. Das BVerfG sieht das anders. Der Saal sei keine “Silbermedaille”, die SPD darf den tradionell “Otto-Wels-Saal” genannten Raum behalten.  Im Streit um den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag ist die AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Das Gericht verwarf einen Antrag im Organstreitverfahren, mit dem sich die AfD gegen die Zuteilung des Saals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe (Beschl. v. 27.01.2026 – 2 BvE 14/25). Die Ansicht der Fraktion, “der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl”, erläuterte der Senat. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen. Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 hatte die zur zweitstärksten Fraktion angewachsene AfD mit aktuell 151 Abgeordneten Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude erhoben. Den nutzte bisher die SPD, die seit der Wahl aber mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist. Der 462 Quadratmeter große Saal 3S 001 wird seit Bezug des Reichstagsgebäudes durch den Bundestag von der SPD-Fraktion genutzt und von ihr traditionell als „Otto-Wels-Saal“ bezeichnet, nach einem historischen SPD-Vorsitzenden. (…) Der Antrag der AfD sei offensichtlich unbegründet gem. § 24 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtgesetz (BVerfGG). Die AfD-Fraktion sei weder in ihren Mitwirkungsrechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt, noch in ihrem Recht auf Gleichbehandlung in Verbindung mit dem Grundsatz der fairen und loyalen Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Aus der durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Freiheit der Abgeordneten, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen, ergebe sich, dass die Fraktionen als politische Kräfte ebenso gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln sind wie die Abgeordneten untereinander. Es könne offenbleiben, ob Fraktionen hieraus überhaupt das Recht auf einen Fraktionssitzungssaal in den Liegenschaften des Bundestages ableiten könnten. Jedenfalls umfasse der nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal. Die organschaftlichen Rechte des Grundgesetzes garantierten “keine Erfolgsprämien”. Der Ältestenrat sei auch gem. § 6 Abs. 3 Satz 2 GO-BT berechtigterweise davon ausgegangen, dass er durch Mehrheitsbeschluss über die Zuteilung der Säle entscheiden kann und kein Zugriffsverfahren nach Fraktionsstärke (§ 11 GO-BT) gelte. Zwar konnte bisher stets Einvernehmen über die Zuteilung der Fraktionssitzungssäle hergestellt werden und Mehrheitsentscheidungen genössen nicht dieselbe Akzeptanz wie einstimmige Entscheidungen. Zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments durfte der Ältestenrat aber durch Abstimmung entscheiden.

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siehe auch: Kein Anspruch auf “Silbermedaille” – AfD verliert Saalstreit Die AfD scheitert im Streit um einen größeren Sitzungssaal im Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht. Es bleibt wohl beim Ausweichsaal auf der anderen Spree-Seite. Die AfD im Bundestag muss für ihre Fraktionssitzungen voraussichtlich auch künftig weite Wege gehen und auf einen Saal auf der anderen Spree-Seite ausweichen. Die Fraktion unterlag im Rechtsstreit über einen größeren Sitzungssaal im Reichstagsgebäude vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Gericht verwarf einen Antrag, mit dem sie sich gegen die Zuteilung des zweitgrößten Sitzungssaals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu. Die Ansicht der Fraktion, “der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl”, erläuterte der Zweite Senat in Karlsruhe. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen. (Az. 2 BvE 14/25)

Maximilian Märkl aus Augsburg – Anführer der „Identitären Bewegung“ soll Mitglied bei der AfD sein

Mit der rechtsextremistischen Organisation möchte selbst die AfD nichts zu tun haben. Maximilian Märkl dürfte in der Partei deshalb nicht Mitglied sein – er ist es aber offenbar doch. Die AfD sieht sich erneut mit Schlagzeilen wegen Verbindungen zur als rechtsextremistisch eingestuften „Identitären Bewegung“ (IB) konfrontiert. Nach Recherchen der Welt und der Augsburger Allgemeinen ist der Chef der „Identitären Bewegung“ Deutschland, Maximilian Märkl, auch Mitglied in der AfD. Eine sogenannte Unvereinbarkeitsliste der Partei schließt eine Mitgliedschaft in der IB für AfD-Mitglieder eigentlich aus. (…) Der aus Augsburg stammende Märkl ist den Berichten zufolge Mitglied der bayerischen AfD. Deren Chef Stephan Protschka teilte auf Anfrage mit, er kenne den Bericht der Welt, finde aber nirgends, „dass dieser Herr Bundessprecher der IB sein soll“. Er habe die IB bei seiner Aufnahme im Dezember 2022 nicht angegeben. Damit bestätigte Protschka, ohne es direkt zu sagen, eine AfD-Mitgliedschaft Märkls. Wenn es einen Beleg gebe, dass er bei der IB so aktiv sei, wie im Welt-Bericht behauptet, „dann wird er mit einem Vorstandsbeschluss aus der Partei geworfen“, fügte Protschka hinzu. Märkl trat kürzlich bei einer viel beachteten Podiumsdiskussion in Vetschau (Spreewald), an der auch die Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré teilnahm, an der Seite von IB-Führungsfigur Martin Sellner auf. Der Österreicher stellte Märkl vor als „den Mann, der die IB wieder großgemacht hat“ und Märkl selbst bezeichnete sich dort in einer Rede als „Bundessprecher der Identitären Bewegung“.

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Ex-Frau mit Baseballschläger verletzt? AfD-Politiker verdächtigt

Ein Mann aus Lünen soll seine Ex-Frau mit einem Baseball-Schläger verletzt haben. Es wird auch wegen Waffenbesitzes und Drogen gegen ihn ermittelt. Nach WDR-Informationen soll es sich bei dem Verdächtigen um einen AfD-Politiker aus dem Kreis Unna handeln. Von Michael Westerhoff Der 40jährige hat laut der Dortmunder Polizei seine Ex-Frau mit einem Baseballschläger angegriffen und am Kopf verletzt. Er war in der Nacht von Sonntag auf Montag zum Haus seiner ehemaligen Frau gefahren. Dort bedrohte er auch den neuen Lebensgefährten der Ex-Frau. Polizisten fanden Handgranate im Keller Die Ex-Frau hat die Polizei gerufen. Und sie führte die Beamten anschließend zum Keller im Haus des Ex-Mannes. Dort fanden die Polizisten unter anderem eine Handgranate, Munition sowie Drogen. Das Landeskriminalamt sprengte die Handgranate später auf einem Feld in Lünen.

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siehe auch: Angriff mit Baseballschläger: Lüner AfD-Politiker verdächtig Ein Mitglied der AfD-Ratsfraktion in Lünen soll im Mittelpunkt der Ermittlungen rund um den Fund eines Waffenlagers stehen. (…) Nach Hinweisen von Hörern und anderen Quellen verhärtet sich der Verdacht, es handele sich dabei um einen 40-jährigen Alstedder, der seit letztem Jahr der AfD-Fraktion in Lünen angehören soll. Auch die Fraktion BSW hat eine Anfrage im Rat eingereicht. Darin geht es um die Bitte um Klärung, ob es sich bei dem Beschuldigten um ein Mitglied des Rates handelt; Lünen: Streit führt Polizei in Waffenkeller In Lünen-Altstedde soll ein Mann seine Ex-Partnerin mit einem Baseballschläger am Kopf verletzt und ihren neuen Partner bedroht haben. Nach dem Vorfall floh der Mann mit dem Auto. Das berichtet jetzt die Polizei. Passiert ist das Ganze in der Nacht zu Montag. Die Frau wählte den Notruf. Gemeinsam mit den Polizisten ging sie dann in den Keller. Dort fanden sie unter anderem eine Handgranate, mehrere Waffen, Munition und Drogen; Nach Angriff mit Baseballschläger in Lünen AfD-Politiker tatverdächtig – Fraktion dementiert. Ein Mann soll seine Ex-Freundin am Montagabend in Lünen mit einem Baseballschläger verletzt haben. Der Tatverdächtige ist AfD-Ratsherr – er dementiert den Tathergang. Bei dem 40-jährigen, der in der Nacht zu Dienstag (3.2.) seine Ex-Frau in Lünen-Alstedde mit einem Baseballschläger verletzt haben soll, handelt es sich nach übereinstimmenden Informationen unserer Redaktion um den Lüner AfD-Ratsherrn Stefan Poremski. Im Zusammenhang mit dem Einsatz waren in einem Kellerraum laut Mitteilung der Polizei mehrere Waffen, Munition, Betäubungsmittel sowie Handgranaten gefunden worden. In einer offiziellen Pressemitteilung bestätigt die AfD-Fraktion Lünen am Donnerstag (5.2.) auf Anfrage, dass es sich um das „angesehene Mitglied unserer Fraktion und Teil der AfD im Kreis Unna“ handelt. Neben den Betäubungsmitteln und Waffen hatte die Polizei nach eigenen Angaben auch den Baseballschläger sichergestellt. Der Mann war im Besitz eines Kleinen Waffenscheins. Die Granaten wurden auf einem angrenzenden Feld gesprengt. AfD dementiert Darstellung Die AfD dementiert die Darstellung der Polizei in weiten Teilen: „Nicht korrekt ist die Darstellung, dass Herr Poremski jemanden mit einem Baseball-Schläger verletzt haben soll“, so die Partei. Vielmehr sei der 40-Jährige durch einen Dritten attackiert und verletzt worden. „Herr Poremski, welcher mit Nachdruck den Dritten aufforderte das Haus zu verlassen, wurde daraufhin in einem Moment der Unachtsamkeit von hinten attackiert

DISKUSSION MIT JUGENDLICHEN Mainzer Gericht bestätigt: AfD darf nicht bei Jugend-Veranstaltung teilnehmen

Ein AfD-Politiker darf nicht an einer Podiumsdiskussion für Jugendliche in Oppenheim teilnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden und die Absage der Veranstalter bestätigt. Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag eines AfD-Politikers auf Teilnahme an einer Podiumsdiskussion für Jugendliche in Oppenheim abgelehnt. Das teilt das Gericht mit. Der Politiker wollte an der Veranstaltung „Jugend trifft Politik“ am 6. März teilnehmen. Der Antragsteller ist Kandidat der AfD für die Landtagswahl am 22. März 2026. Die Veranstalter der Podiumsdiskussion hatten seine Anfrage auf Teilnahme abgelehnt: das Evangelische Jugendhaus Oppenheim, die Evangelische Jugend im Dekanat Ingelheim-Oppenheim und die Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Oppenheim. Diese Entscheidung hat das Gericht mit seinem Beschluss vom Dienstag (3. Februar) nun bestätigt.Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Politiker keinen Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu der Veranstaltung habe. Weder der Veranstaltungsort, ein Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde, noch die Podiumsdiskussion seien eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Oppenheim. Aus diesem Grund greife auch das Parteiengesetz nicht, das eine Gleichbehandlung aller Parteien bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen vorsieht.

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Polizei setzt AfD-Politiker im sächsischen Landtag fest: Verdacht auf Zwangsarbeit in Belarus

Laut Medienberichten setzte die Polizei bei einer Sitzung im sächsischen Landtag einen AfD-Politiker fest. Es geht um möglicherweise kriminelle Aktivitäten in Belarus. Dresden – Eklat im sächsischen Landtag: Nachdem der Landtag dort über die Aufhebung der Immunität des AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Dornau gestimmt hatte (gegen die Stimmen der AfD), wurde der Politiker noch im Parlament von der Polizei festgesetzt. Der AfD-Abgeordnete sei in einem separaten Raum befragt worden, berichtet die Bild. Gleichzeitig hätten Polizeibeamte Dornaus Abgeordnetenbüro im Dresdner Landtag durchsucht. Laut dem Bericht sollen sich die Ermittlungen gegen den AfD-Politiker um dessen Geschäfte in Belarus drehen. Dornau soll dort mit belarussischen Geschäftspartnern einen großen landwirtschaftlichen Betrieb haben. Der Betrieb mit dem Namen „000 Zybulka-Bel“ soll auf großen Flächen Zwiebeln anbauen. Dornau ist staatlich geprüfter Wirtschafter für Landwirtschaft, wie der Homepage des sächsischen Landtags zu entnehmen ist. Seit Mitte 2019 sitzt er für die AfD im sächsischen Landtag. Der Bild zufolge prüft die Leipziger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem belarussischen Betrieb Delikte wie Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung. Zusätzlich steht der Verdacht im Raum, dass Dornau EU-Sanktionen umgangen haben könnte. (…) Bereits im Dezember wurde gegen den AfD-Abgeordneten ein Ordnungsgeld von über 20.000 Euro verhängt, weil er seine Beteiligung an der Zwiebelfarm in Belarus nicht fristgerecht gemeldet hatte

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siehe auch: POLIZEI SETZT AFD-ABGEORDNETEN IM SÄCHSISCHEN LANDTAG FEST. Das Parlament hatte kurz zuvor dessen Immunität aufgehoben. Parallel finden Durchsuchungen in Leipzig statt. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt schon lange gegen den Geschäftsmann Dornau. Der Leipziger hatte demnach seine Beteiligung an einem Landwirtschaftsunternehmen in Belarus namens “OOO Zybulka-Bel” und daraus entstandene Gewinne noch länger verschwiegen. Auf gut 1000 Hektar werden dort vor allem Zwiebeln angebaut. Zuletzt musste sich Dornau Vorwürfe gefallen lassen, wonach der AfD-Politiker dort politische Gefangene vom Putin-Vertrauten Belarus-Machthaber Alex Lukaschenko (71) “beschäftigt” haben soll. Zum einen habe er dem Zoll Kasachstan als Bestimmungsland gemeldet. Zum anderen wurde Weißrussland im Zuge des Ukrainekriegs von der der EU sanktioniert, Ausführe und Verkäufe dorthin sind verboten. Das wollte Dornau über die Ausfuhr nach Kasachstan verschleiern, so die Staatsanwaltschaft; Gegen Exportverbot nach Belarus verstoßen?: Razzia bei sächsischem AfD-Abgeordneten Jörg Dornau Wohnung, Geschäftsräume, Autos: Der Zoll hat den sächsischen AfD-Abgeordneten Jörg Dornau ins Visier genommen. Er soll gegen das Belarus-Embargo verstoßen haben. Gegen den sächsischen AfD-Politiker Jörg Dornau laufen erneut strafrechtliche Ermittlungen. Kräfte des Zollfahndungsamts durchsuchten am Mittwoch seine Wohnung, Geschäftsräume und Autos, wie die Staatsanwaltschaft Leipzig mitteilte. Dornau soll gegen ein Exportverbot nach Belarus verstoßen haben. Zuvor hatte der Landtag seine Immunität aufgehoben. Wegen Menschenrechtsverletzungen und der Unterstützung Russlands im Ukraine-Krieg sowie sogenannter hybrider Angriffe hat die Europäische Union wirtschaftliche Sanktionen gegen Belarus verhängt. Bestimmte Waren dürfen dorthin nicht mehr geliefert werden.  Dornau soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Fahrzeug – einen sogenannten Teleskoplader – zum Export beim Zoll angemeldet haben. Dabei habe er angegeben, dass der Lader nach Kasachstan gehen solle. Eigentliches Bestimmungsland sei aber Belarus gewesen, das soll durch den Umweg über Transitländer verschleiert worden sein.