Die Demütigungen begannen schon mit sadistischen „Empfangsritualen“

Viele kennen die Namen der großen Konzentrationslager der Nazis, weniger bekannt sind die KZ, die in einer Welle der Gewalt schon ab Frühjahr 1933 aufgebaut wurden – in aller Öffentlichkeit. Berichte über die unmenschlichen Zustände in den Lagern machten bald die Runde. Die Nazi-Schergen kamen am frühen Morgen. Das Ehepaar Haag wurde gegen gegen fünf Uhr aus dem Schlaf gerissen, vor der Tür standen SA-Männer mit „Sturmriemen unterm Kinn, Revolver, Gummiknüppel“. Sie rissen Kästen auf, warfen die Kleider heraus, stülpten die Schubladen um, durchwühlten den Schreibtisch. „Alles sehr rasch, rücksichtslos, mit einem widerlichen Eifer und sichtlicher Lust. Dabei sind wir ihnen keineswegs fremd, sie kennen uns und wir kennen sie, es sind erwachsene Menschen, Mitbürger, Nachbarn.“ So schilderte die Kommunistin Lina Haag nach Kriegsende die Verhaftung ihres Mannes am 10. Februar 1933, wenige Tage nach der Machtübernahme Hitlers. Der frühere KPD-Politiker Alfred Haag wurde zunächst im KZ Oberer Kuhberg in Ulm inhaftiert. (…) Polizei- und Justizgefängnisse waren durch die Massenverhaftungen bald völlig überbelegt. Kellerräume von Versammlungslokalen der SA dienten vielerorts als provisorische Haftstätten, dazu kamen Kasernen, Arbeits- und Zuchthäuser sowie leer stehende Fabriken und andere Gebäude. Viele der frühen Konzentrationslager wurden inmitten der Städte oder am Stadtrand eingerichtet – in aller Öffentlichkeit. Anwohner konnten (und sollten) die Vorgänge in den Lagern sehen oder hören, als Einschüchterung. (…) Regimegegner wurden ohne Anklage und Beweise inhaftiert. Die Justiz hatte kaum Zugriff, die Lager waren praktisch rechtsfreie Räume. SA- und SS-Männer bekamen weitreichende Befugnisse, politische Gegner zu verfolgen und zu misshandeln. In Preußen ernannte Hitlers zweiter Mann Hermann Göring SA, SS und manche Stahlhelm-Mitglieder im Februar 1933 offiziell zur „Hilfspolizei“. Reichsweit gab es Razzien und Verhaftungen, häufig auf offener Straße. 1933 verschleppten SA, SS und die übernommene Politische Polizei (ab März 1933 in Preußen Gestapo) Zehntausende – die Ausstellungsmacher gehen von mehr als 80.000 Personen aus, einige Schätzungen belaufen sich sogar auf bis zu 200.000. Die Insassen waren permanent Gewalt und Demütigungen ausgesetzt, die schon mit sadistischen „Empfangsritualen“ begannen. Diese führten ankommenden Männern (anfangs waren ausschließlich Männer betroffen) ihre Ohnmacht vor Augen. Ein ehemaliger Häftling des KZ Moringen beschrieb dies nach Kriegsende so: „Bereits den Neuzugängen an Häftlingen wurde ein ,warmer‘ Empfang bereitet. Mit Schimpfworten wie ‚Verbrecher, Schuft‘ empfangen, mussten sie von der Pforte bis zu dem im Hof des Landeswerkhauses liegenden sogenannten Zellenbau durch ein Spalier von SS-Leuten laufen, die mit Stöcken und Peitschen auf sie einschlugen.“ Anzeige Die Schergen drangsalierten Häftlinge jüdischer Herkunft und bekannte Politiker besonders häufig. Walter Lembcke, ehemaliger Häftling des KZ Esterwegen, schilderte nach 1945 die Demütigungen, denen der frühere SPD-Reichstagsabgeordnete Julius Leber ausgesetzt war: „Er hatte in seiner Zelle weder ein Lager noch eine Sitzgelegenheit. Die Zelle war Tag und Nacht verdunkelt. Beim Öffnen der Zellentür musste er sich mit Händen und Füßen den Boden berührend der Tür gegenüber postieren und sich unter Bellen und Gekläff Hundelaute nachahmend melden. Morgens musste er auf allen Vieren durch Antreibung des SS-Unterscharführers Brumm, Karl, zur Latrine laufen.“

via welt: Die Demütigungen begannen schon mit sadistischen „Empfangsritualen“

TikTok is still hosting Nazi propaganda, despite warnings

Video promoting film featuring a discredited alternative history claiming Hitler had no desire to launch the Second World War is shared millions of times on the Chinese-owned platform. A Nazi propaganda film is being spread online by social media giant TikTok four months after it was alerted to the issue. Videos promoting the film Europa: The Last Battle, which features a discredited alternative history claiming Hitler had no desire to launch the Second World War, have been shared millions of times on the Chinese-owned platform. TikTok last year gave assurances that clips and links to the 12-hour film, which also denies the Holocaust took place, were being removed. However, it is still being promoted on its app. The film, which contains a succession of anti-Jewish tropes, including claims that communism was a Jewish ideology and that Jews own the world’s money supply, is still being widely spread by far-right activists. One neo-Nazi who has used TikTok to spread the narrative claims: “If you haven’t seen it, watch it… It’s definitely something the Democrats do not want you to see, which is why you can’t find it on YouTube.” Another post shows a man repeatedly making a Nazi salute with the caption “people after watching the last battle of europa”, while a further video, which was still online this week and has had 60,000 views, directs users to a website where they can watch the full film. A researcher at anti-racism group Hope not Hate, Gregory Davis, said the film simultaneously “denies the proven reality of the Holocaust whilst providing justifications for the violent antisemitism that fuelled it.

via thejc: TikTok is still hosting Nazi propaganda, despite warnings

#Berufungsprozess gegen #AfD-Politiker #Czuppon – Einstellung abgelehnt – #polizeiproblem

Im Berufungsprozess gegen den Thüringer AfD-Politiker Torsten Czuppon hat sein Anwalt erfolglos die Einstellung des Verfahrens beantragt. Czuppon ist wegen Verfolgung Unschuldiger angeklagt. Der Berufungsprozess gegen den Thüringer AfD-Landtagsabgeordneten Torsten Czuppon geht weiter. Die Richterin am Landgericht Erfurt wies am Mittwoch einen Antrag von Czuppons Anwalt ab, das Verfahren einzustellen. Der Jurist hatte argumentiert, Czuppons Immunität als Landtagsabgeordneter sei wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung aufgehoben worden. Angeklagt sei Czuppon aber wegen des Vorwurfs der Verfolgung Unschuldiger. Die Richterin unterbrach die Verhandlung, um das Argument zu prüfen, und entschied dann gegen den Antrag. Der Polizeibeamte war in erster Instanz wegen der Verfolgung Unschuldiger zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Czuppon soll vor seiner Abgeordnetenzeit eine von ihm selbst gestellte Strafanzeige als Polizist auch selbst bearbeitet haben. Die Verfolgung Unschuldiger kann in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden. Czuppon sitzt seit 2019 für die AfD im Landtag. Drei Zeugen haben Czuppon nun erneut belastet. Einer davon ist Mitarbeiter der Gedenkstätte Buchenwald. Der Mann sagte vor dem Landgericht aus, er habe den Beamten im Jahr 2017 bei einer Veranstaltung in Buchenwald eindeutig mit einem Kleidungsstück gesehen, das der rechtsextremen Szene zuzuordnen sei. Czuppon soll ein auf dem Gelände verbotenes T-Shirt der Marke “Thor Steinar” getragen haben. Auch für zwei weitere Zeugen war klar: Czuppon hat damals ein T-Shirt getragen, auf dem deutlich der Schriftzug “Anpassungsstörung” zu sehen war. Der Mitarbeiter habe damals auch die Leitung der Gedenkstätte über den Vorfall informiert.

via mdr: Berufungsprozess gegen AfD-Politiker Czuppon – Einstellung abgelehnt

screenshot website Thüringer landtag; archive is M5YI0

Anklage gegen #Polizisten aus rechter #Chatgruppe nicht zugelassen – #nsu20 #polizeiproblem #frankfurt

Das 1. Polizeirevier in Frankfurts Innenstadt – Beamte des Reviers haben in einer Chatgruppe rechtsextreme Inhalte ausgetauscht. Frankfurter Polizeibeamte sollen in einer Chatgruppe rechtsextreme und rassistische Inhalte ausgetauscht haben. Das Frankfurter Landgericht hält das in diesem Fall nicht für strafbar. Das Frankfurter Landgericht hat die Anklage im Verfahren um rechtsextreme Chatgruppen gegen Polizeibeamte eines Frankfurter Reviers nicht zugelassen. Die Begründung: Die Chatgruppe sei geschlossen gewesen, Teile der Inhalte von der Kunstfreiheit gedeckt. Konkret geht es um fünf Polizeibeamte aus dem 1. Polizeirevier in Frankfurt – darunter ein Dienstgruppenleiter – sowie die Lebensgefährtin eines der Beamten. In der Chatgruppe “Itiotentreff” sollen sie zwischen 2014 und 2018 rechtsextreme, rassistische und antisemitische Inhalte ausgetauscht haben, darunter Hakenkreuze, Hitlerbilder und Beleidigungen gegen Juden, Muslime, Homosexuelle. Ein Bild zeigt zwei riesige schwarze Bluthunde, denen Sabber aus den Lefzen tropft. Darunter steht: “Wir fressen nur Mett! Achmett, Mohamett, Mehmett.” Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als 100 solcher Inhalte gezählt und im April 2022 Anklage erhoben. (…) Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss des Gerichts Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Das Oberlandesgericht kann den Beschluss entweder bestätigen oder die Anklage doch noch zulassen und das Hauptverfahren eröffnen. Auch aus dem Hessischen Landtag kamen schnell erste Reaktionen. Die Linke nannte die Argumentation des Gerichts “kurios”, die Begründung durch die Kunstfreiheit “völlig inakzeptabel”. “Der Rechtsstaat darf keinen Zweifel daran lassen, dass es keinen Ermessensspielraum gibt, wenn der gesellschaftliche Zusammenhalt angegriffen wird.” Aufgefallen war die Chatgruppe erst im Sommer 2018, nachdem Polizisten des 1. Polizeireviers in Frankfurt private Daten der Anwältin Seda Başay-Yıldız illegal auf ihrem Dienstcomputer abgerufen hatten. Ein paar Stunden später wurden Başay-Yıldız und ihre Tochter auf einem Fax mit dem Tod bedroht, unter dem Kürzel “NSU 2.0”.

via sz: Anklage gegen Polizisten aus rechter Chatgruppe nicht zugelassen

siehe auch: Frankfurter Landgericht Rechtsextreme Chatgruppe: Landgericht lässt Anklage gegen Polizisten nicht zu. Polizisten eines Frankfurter Reviers sollen rassistische und antisemitische Inhalte in einer Chatgruppe ausgetauscht haben. Das Landgericht hält das nicht für strafbar. Teile der Inhalte fielen unter Satire. (…) Die Staatsanwaltschaft sagt dagegen, in der 2014 gegründeten WhatsApp-Gruppe mit dem Chatnamen “Itiotentreff” seien 102 rechtsextremistische, rassistische, antisemitische und menschenverachtende Fotos und Videos verbreitet worden. Darauf würden vor allem Menschen mit Einschränkungen oder Migrationshintergrund, Homosexuelle, Juden und Muslime beleidigt, verleumdet und verächtlich gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte im April 2022 Anklage erhoben. Die Gruppe soll nach hr-Informationen unter anderem voller Hitler-Darstellungen, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts gewesen sein. Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt Gegen den Nichteröffnungs-Beschluss hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Das Oberlandesgericht kann nun entweder den Beschluss des Landgerichts bestätigen oder die Hauptverhandlung eröffnen – sprich, die Anklage zulassen. Dann müsste genau die Kammer, die sie nicht zugelassen hat, darüber in einem Prozess verhandeln. “Das ist am Ende eine Entscheidung der unabhängigen Justiz”, sagte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) über die Nichtzulassung der Anklage. Die Inhalte, die in der Chatgruppe geteilt worden sind, seien “völlig inakzeptabel” und hätten “keinen Boden auf der hessischen Polizei”, betonte der Minister. “Die sind mit den Werten der hessischen Polizei an keinem Punkt vereinbar.” Beschäftigte der Polizei, die Bilder aus der Chatgruppe zu Schulungszwecken gesehen hätten, seien erschüttert gewesen von dem, was die Kollegen dort geteilt hätten, sagte Beuth. “Das ist mit den Werten der hessischen Polizei nicht übereinzubringen.” Er verwies auf Bemühungen des Landes Hessen, auf Bundesebene Gesetze zu verschärfen. Demnach sollen volksverhetzende Aussagen von Beamten im Gesetz schärfer beurteilt werden können. Dies sei bislang nicht umgesetzt, der Ball liege bei der Bundesinnenministerin, sagte Beuth; Frankfurter #Landgericht – Rechtsextreme #Chatgruppe: Landgericht lässt Anklage gegen #Polizisten nicht zu – #staatsversagen #polizeiproblem. Polizisten eines Frankfurter Reviers sollen rassistische und antisemitische Inhalte in einer rechtsextremen Chatgruppe ausgetauscht haben. Das Frankfurter Landgericht hält das nicht für strafbar. Es argumentiert: Teile der Inhalte fielen unter Satire und seien von der Kunstfreiheit gedeckt. Die fünf Polizisten des 1. Frankfurter Reviers und eine weitere Frau sollen in einer WhatsApp-Gruppe menschenverachtende Inhalte ausgetauscht haben. Vor Gericht müssen sie deshalb aber vermutlich nicht. Das Landgericht Frankfurt ließ die Anklage gegen die sechs mutmaßlichen Mitglieder einer rechtsextremen Chatgruppe nicht zu

#Frankfurter #Landgericht – Rechtsextreme #Chatgruppe: Landgericht lässt Anklage gegen #Polizisten nicht zu – #staatsversagen #polizeiproblem

Polizisten eines Frankfurter Reviers sollen rassistische und antisemitische Inhalte in einer rechtsextremen Chatgruppe ausgetauscht haben. Das Frankfurter Landgericht hält das nicht für strafbar. Es argumentiert: Teile der Inhalte fielen unter Satire und seien von der Kunstfreiheit gedeckt. Die fünf Polizisten des 1. Frankfurter Reviers und eine weitere Frau sollen in einer WhatsApp-Gruppe menschenverachtende Inhalte ausgetauscht haben. Vor Gericht müssen sie deshalb aber vermutlich nicht. Das Landgericht Frankfurt ließ die Anklage gegen die sechs mutmaßlichen Mitglieder einer rechtsextremen Chatgruppe nicht zu. Das bestätigten Gericht und Staatsanwaltschaft. Nach dem Gerichtsbeschluss vom 13. Februar sind die Inhalte deshalb nicht strafbar, weil sie nicht verbreitet worden sind. Das Versenden innerhalb der Gruppe reicht dafür nach Überzeugung des Gerichts alleine nicht aus. Es argumentiert aber auch mit dem Grundgesetz und dem Recht auf Meinungsfreiheit. Teile der Inhalte fielen unter Satire und seien von der Kunstfreiheit gedeckt.  Außerdem habe die Chatgruppe aus maximal zehn Mitgliedern bestanden und sei genau nicht darauf ausgelegt gewesen, dass andere an den Inhalten teilhaben. Zudem habe es eine Art Aufnahmeritual gegeben. Rassistische und antisemitische Inhalte ausgetauscht Die Staatsanwaltschaft sagt dagegen, in der 2014 gegründeten WhatsApp-Gruppe mit dem Chatnamen “Itiotentreff” seien 102 rechtsextremistische, rassistische, antisemitische und menschenverachtende Fotos und Videos verbreitet worden. Darauf würden vor allem Menschen mit Einschränkungen oder Migrationshintergrund, Homosexuelle, Juden und Muslime beleidigt, verleumdet und verächtlich gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte im April 2022 Anklage erhoben. Die Gruppe soll nach hr-Informationen unter anderem voller Hitler-Darstellungen, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts gewesen sein.

via hessenschau: Frankfurter Landgericht Rechtsextreme Chatgruppe: Landgericht lässt Anklage gegen Polizisten nicht zu

Letzte Prozesse gegen NS-Täter : Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen KZ-Wachmann eingestellt

Die Coburger Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den 99-Jährigen, der im KZ Ravensbrück als Wachmann gearbeitet haben soll. Nun ist der Mann gestorben. Wie die Coburger Staatsanwaltschaft am Nachmittag in einer Pressemitteilung erklärte, hat sie die Ermittlungen gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann eingestellt. Der beschuldigte 99-Jährige ist zwischenzeitlich gestorben. Woran der Mann genau starb, wollte Johannes Tränkle, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage nicht erklären. Das Ermittlungsverfahren galt dem Vernehmen nach als relativ weit fortgeschritten und der Beschuldigte als verhandlungsfähig. Beobachter gingen davon aus, dass die Erhebung der Anklage kurz bevor stand und der Prozess nächstes Jahr hätte stattfinden können. Es wäre einer der letzten Prozesse gegen einen mutmaßlichen NS-Täter geworden. Dem Mann aus dem Raum Coburg wurde vorgeworfen, von April 1943 bis Mai 1945 im Hauptlager in Ravensbrück Dienst getan und dadurch den Tod von Häftlingen erst ermöglicht zu haben. Es ging um mögliche Beihilfe zum Mord.

via sz: Letzte Prozesse gegen NS-Täter : Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen KZ-Wachmann eingestellt

Letzte Prozesse gegen NS-Täter : Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen KZ-Wachmann eingestellt

Die Coburger Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den 99-Jährigen, der im KZ Ravensbrück als Wachmann gearbeitet haben soll. Nun ist der Mann gestorben. Wie die Coburger Staatsanwaltschaft am Nachmittag in einer Pressemitteilung erklärte, hat sie die Ermittlungen gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann eingestellt. Der beschuldigte 99-Jährige ist zwischenzeitlich gestorben. Woran der Mann genau starb, wollte Johannes Tränkle, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage nicht erklären. Das Ermittlungsverfahren galt dem Vernehmen nach als relativ weit fortgeschritten und der Beschuldigte als verhandlungsfähig. Beobachter gingen davon aus, dass die Erhebung der Anklage kurz bevor stand und der Prozess nächstes Jahr hätte stattfinden können. Es wäre einer der letzten Prozesse gegen einen mutmaßlichen NS-Täter geworden. Dem Mann aus dem Raum Coburg wurde vorgeworfen, von April 1943 bis Mai 1945 im Hauptlager in Ravensbrück Dienst getan und dadurch den Tod von Häftlingen erst ermöglicht zu haben. Es ging um mögliche Beihilfe zum Mord.

via sz: Letzte Prozesse gegen NS-Täter : Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen KZ-Wachmann eingestellt