Satanist neo-Nazi spared jail as a teen admits string of horrific new sex crimes

Harry Vaughan was 18 when he admitted 14 terror offences and two charges of possessing indecent images of children – he was spared jail but has now appeared in court again for new offences (…) Harry Vaughan was 18 when he admitted 14 terror offences and two charges of possessing indecent images of children. The Old Bailey had heard the teen from Twickenham, south west London developed an interest in right wing extremism, Satanism, the occult and violence after disappearing “down a rabbit hole of the internet” from the age of 14. (…) oday Vaughan, now 21 and going by the name of Harry Blake, returned to the Old Bailey and pleaded guilty to making an indecent photograph of a child in September 2022. He had also admitted three charges of possessing extreme pornographic videos, three counts of failing to comply with a Serious Crime Prevention Order and three breaches of his notification order. (…) In a March 2018 application to join the System Resistance Network – an alias of the banned neo-Nazi group National Action – he wrote: “I could handle myself in a fight. There is nothing I wouldn’t do to further the cause. Police found 4,200 images and 302 files, including an extreme, right-wing terrorist book and documents relating to Satanism, neo-Nazism and antisemitism, on his computer and other devices. Files included graphics encouraging acts of terrorism in the name of the banned terror organisation Sonnenkrieg Division, a guide to killing people, and bomb-making manuals.

via mirror: Satanist neo-Nazi spared jail as a teen admits string of horrific new sex crimes

Bundesweite Razzia Polizei geht gegen Hetze im Netz vor

Mit einer bundesweiten Razzia ist die Polizei erneut gegen Hasspostings im Internet vorgegangen. In allen 16 Ländern rückten Beamte zu Einsätzen aus. Der Aktionstag fand zum neunten Mal statt.Die Polizei ist am Morgen bundesweit gegen Hass und Hetze im Internet vorgegangen. Wie das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mitteilte, gab es insgesamt rund 130 “polizeiliche Maßnahmen” wie beispielsweise Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen.Der Aktionstag richtet sich gegen Verfasserinnen und Verfasser von illegalen Posts und fand zum neunten Mal statt.Das BKA erläuterte dazu: “Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können”. Die Polizei hatte 2022 den Angaben zufolge knapp 3400 Fälle von Hasspostings registriert – im Vorjahr waren es noch rund 2410 Fälle gewesen.Zudem würden viele strafrechtlich relevante Posts nicht angezeigt, teilte das BKA mit. Diese würden nur den Netzwerkbetreibern gemeldet oder in geschlossenen Chats geäußert. Insofern sei von einem großen Dunkelfeld auszugehen.

via tagesschau: Bundesweite Razzia Polizei geht gegen Hetze im Netz vor

siehe auch: Razzia gegen Hasspostings in Bremen: “Dieses Weib ist der Teufel”. Bei einer bundesweiten Aktion hat die Polizei Bremen die Wohnung eines 54-Jährigen durchsucht. Er soll in sozialen Medien Hasspostings verfasst haben. Die Polizei ist am Morgen bundesweit gegen Hass und Hetze im Internet vorgegangen. In Bremen haben demnach Einsatzkräfte die Wohnung eines 54-Jährigen im Stadtteil Osterholz durchsucht. Der Mann soll in sozialen Medien Hasstposting geschrieben haben. Den weiteren Angaben zufolge richteten sich die Postings gegen eine Politikerin. Der 54-Jährige soll geschrieben haben: “Dieses Weib ist der Teufel, nur hässlicher und dümmer.” Bei der Durchsuchung wurden Datenträger sichergestellt.

#Festnahme in #Afghanistan : Rechtsextremist in #Taliban-Haft – #KarmaIsABitch

Der österreichische Neonazi Herbert F. hatte vor seiner Festnahme durch die Taliban ausdrücklich für Urlaub im “sicheren” Afghanistan geworben. Der bekannte Wiener Rechtsextremist Herbert F. befindet sich schon seit einigen Wochen in Gefangenschaft der afghanischen Taliban. Das berichtete der Watchblog der österreichischen Tageszeitung Der Standard am Dienstag unter Berufung auf rechtsextreme Telegram-Chatgruppen. Das Außenministerium in Wien bestätigte den Bericht, nannte aber keinen Namen. Inzwischen soll der frühere Lehrer, der inzwischen 84 Jahre alt ist, am 7. Juni in eine Einzelzelle verlegt worden sein. Innerhalb eines Monats wollten die Taliban über F., dem sie Spionage vorwerfen, ein Urteil sprechen, so Der Standard. F. ist Mitgründer der in Österreich 1988 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verbotenen Nationaldemokratischen Partei (NDP). Zur Ironie des Falls gehört, dass F. in der jüngsten Ausgabe der rechtsextremen Postille Info Direkt die Titelgeschichte „Urlaub in Afghanistan“ schrieb. Sie wurde mit den Worten angekündigt: „Afghanistan: heiß umfehdet, wild zerstritten, aber wieder sicher!“ Der von Info Direkt als „Völkerfreund“ bezeichnete Neo-Nazi zeigte sich in seinem Artikel „beeindruckt“ vom regen Leben auf den Basaren. Auch der Autoverkehr in den Städten lasse nicht auf Verzweiflung der Menschen schließen. F. hatte das Land für den Bericht bereits im letzten Herbst bereist und war jetzt offenbar wieder dorthin zurückgekehrt.

via taz: Festnahme in Afghanistan :Rechtsextremist in Taliban-Haft

siehe auch: Taliban halten bekannten österreichischen Rechtsextremisten gefangen Die Islamisten werfen dem ehemaligen Lehrer Spionage vor Markus Sulzbacher 12. Juni 2023, 14:04 , 1.039 Postings Kurz nachdem eine rechtsextreme Zeitschrift seinen Artikel mit dem Titel “Urlaub bei den Taliban” veröffentlicht hatte, wurde der Wiener Rechtsextremist Herbert F. von den Taliban in Afghanistan verschleppt. Seit einigen Wochen ist er dort in Haft. Die Islamisten werfen ihm Spionage vor. (…) Die Gefangenschaft des 1939 geborenen Mannes machten österreichische Neonazis auf ihren Telegram-Kanälen öffentlich. Sie informieren dort über den Stand der Dinge und fordern vom Außenministerium Einsatz für die Freilassung von F. Laut neuesten Informationen wurde F. in eine Einzelzelle verlegt, innerhalb der nächsten vier Wochen wolle die Taliban-Gerichtsbarkeit demnach ein Urteil sprechen. Seit Jahrzehnten aktiv F. ist seit Jahrzehnten in der rechtsextremen Szene aktiv, er ist einer “der Alten”, deren Wort gehört wird. Der Burschenschafter war ein Gründungsmitglied der im Jahr 1988 verbotenen Nationaldemokratischen Partei (NDP) und unterhielt enge Kontakte zu dem im Jahr 2018 verstorbenen Holocaust-Leugner Gerd Honsik. 2021 nahm er an einer Demonstration der Identitären in Wien teil.

#RadioDreyeckland:  #Freiburger #Journalist soll jetzt doch vor #Gericht – #pressefreiheit

Wegen einer Verlinkung soll sich ein Journalist des freien Senders Radio Dreyeckland nun doch vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart kippt damit in zweiter Instanz einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe. Fachleute sehen die Pressefreiheit in Gefahr. Beim Vorgehen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen einen Freiburger Journalisten gab es eine Kehrtwende: Der Redakteur soll sich nun doch vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, durch eine Verlinkung in einem Nachrichtenartikel eine verbotene Vereinigung unterstützt zu haben – und das wäre eine Straftat. Vor knapp einem Monat hatte das Landgericht Karlsruhe noch gesagt: Nein, es soll kein Verfahren gegen den Journalisten geben. Beobachter*innen feierten das als Erfolg für die Pressefreiheit. Aber die Freude währte nur kurz. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat den Beschluss des Landgerichts in zweiter Instanz aufgehoben; die Hauptverhandlung soll beginnen. Der Freiburger Radiosender hatte in einem Artikel auf die Archivseite von linksunten.indymedia verlinkt. Das Portal war bis zu seinem Verbot eine wichtige Anlaufstelle für Teile der linken und linksextremen Szene, für Demonstrationsaufrufe und Bekennerschreiben. Die Vereinigung hinter linksunten.indymedia ist allerdings seit 2017 verboten – das heißt, ihre Unterstützung ist strafbar. Und eine solche Unterstützung erkennt die Staatsanwaltschaft in der Verlinkung des Portals bei Radio Dreyeckland. Link als „Verlängerung der Internetseite“ Seit dem Verbot vor fünf Jahren ist linksunten.indymedia eine Archivseite, es erscheinen dort keine neuen Artikel. Das OLG Stuttgart argumentiert jedoch in einer Pressemitteilung, es sei „überwiegend wahrscheinlich“, dass die Vereinigung „linksunten.indymedia“ weiterhin existiere. Der Grund: Das Archiv sei noch online. Außerdem gebe es im Archiv einen Hinweis darauf, Geld zu spenden. Der Artikel von Radio Dreyeckland habe laut OLG einen „Werbeeffekt“, und dieser Effekt stehe gar „im Vordergrund“. Das Gericht schlussfolgert, der Artikel erscheine „als ‚Verlängerung‘ der Internetseite“. Er sei „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht von der Pressefreiheit gedeckt.“

via netzpolitik: Radio Dreyeckland:  Freiburger Journalist soll jetzt doch vor Gericht

Screenshot / Auszug “Fragen und Antworten zum Verbot gegen „linksunten.indymedia“; BMI. https://kurzelinks.de/w0pg

#Berliner Organisation rassistisch bedroht: #Hasswelle gegen #Ferienlager für #Schwarze Kinder – #Empoca

Empoca organisiert Ferienlager für junge Schwarze Menschen. Nach einem Interview erhält die Organisation massive Drohungen – und muss die Sicherheitsmaßnahmen verschärfen. Die Berliner Organisation Empoca organisiert Outdoorprogramme, in denen Schwarze Kinder und Jugendliche Spaß haben, sich mit der Natur verbinden und gewissermaßen eine Auszeit vom Alltagsrassismus nehmen können. Nach einem Interview im „Spiegel“ ist genau dieses Ziel nun in Gefahr: Wegen missverständlicher Formulierungen des Nachrichtenmagazins ist der Verein massiven Drohungen ausgesetzt und muss seine Sicherheitsvorkehrungen verschärfen. (…) In einem Interview mit dem „Spiegel“ stellte Owosekun kürzlich das Konzept vor. Er sprach über die negativen Erfahrungen, die Schwarze Kinder in Deutschland häufig machen müssen und betonte, wie wichtig geschützte Räume seien. Unter anderem auf Twitter verkürzte das Nachrichtenmagazin die Botschaft allerdings missverständlich dahingehend, dass weiße Menschen „möglichst fernbleiben“ sollten. Online-User vergleichen Verein mit Ku-Klux-Klan In den sozialen Medien brach daraufhin eine Empörungswelle aus: User schrieben von „Rassenlagern“, „Segregation“, verglichen den Verein mit dem rassistischen Ku-Klux-Klan. Ex-Bild-Chef Julian Reichelt schrieb: „Ferienlager nach Hautfarbe, und die Medien schreiben darüber, als wäre das vollkommen normal. Wahnsinn.“ Owosekun berichtet, dass die Organisation schon wenige Stunden nach der Veröffentlichung auf allen Kanälen von Hassbotschaften und teils sehr expliziten Drohungen überschwemmt worden sei. „Anhand der negativen Reaktionen und Hasskommentare hat man gesehen, wie wichtig es ist, geschützte Räume für Schwarze Kinder zu haben“, sagt Owosekun. „Das sind ja zum Teil dieselben Reaktionen, die Eltern Schwarzer Kinder erleben, wenn sie mit ihren Kindern oder auch selbst als Schwarze Menschen in der Natur sind.“

via tagesspiegel: Berliner Organisation rassistisch bedroht: Hasswelle gegen Ferienlager für Schwarze Kinder

Rechtsanwalt in den USA – Wenn KI nach hinten losgeht

Ein Rechtsanwalt in New York ließ ChatGPT Präzedenzfälle für eine Klage raussuchen. Doch die Künstliche Intelligenz denkt sich Urteile einfach aus. Es ist nicht der einzige Fall, in dem KI negativ auffällt. Der Fall klang nicht kompliziert: Ein Mann klagt gegen eine Airline, weil ihm auf einem Flug durch einen Servierwagen das Knie verletzt worden sei. Sein Anwalt sucht nach Vergleichsurteilen, um die Klage zu unterfüttern. Und bemüht den Chatbot ChatGPT. Der spuckt gleich auch Fälle aus: “Petersen gegen Iran Air” oder “Martinez gegen Delta Airlines”. Der Bot versieht sie sogar mit Aktenzeichen.Doch als der Jurist seinen Antrag beim Gericht einreicht, kommt raus: Die Fälle sind Fake. Ein gefährlicher Vorgang, sagt der Leiter des Instituts für Jura und Ethik an der Fordham-Universität in New York, Bruce Green. Der zuständige Richter nennt den Fall beispiellos. Die Juristengemeinde ist alarmiert. Der Klägeranwalt beteuert unter Eid, er habe das Gericht nicht täuschen wollen, sondern sich auf die Künstliche Intelligenz verlassen. (…) Manche US-Richter fordern jetzt eine Regulierung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im US-Justizsystem. Auch Green sieht die Gefahr: Eine Beweisführung mithilfe eines Chatbots könne nicht nur falsche Informationen enthalten. Sie könne auch die Vertraulichkeit verletzen, die ein Anwalt seinen Klienten zusichern muss. “Etwa bei Informationen, die ein Klient nicht preisgeben möchte: Wenn sie in Künstliche Intelligenz eingespeist werden, kann die sie weiter verbreiten.”

via tagesschau: Rechtsanwalt in den USA Wenn KI nach hinten losgeht

siehe auch: Anwälte in New York vor Gericht – KI hatte Präzedenzfälle erfunden. Es ging um eine Klage gegen eine Fluggesellschaft: Zwei Anwälte verwiesen im Verfahren auf frühere Urteile, die es gar nicht gab. Das KI-Programm ChatGPT hat sie sich einfach ausgedacht. Jetzt stehen dafür die Anwälte vor Gericht. Zwei New Yorker Anwälte stehen in den USA vor Gericht, weil sie fiktive juristische Fälle in eine Gerichtsakte aufgenommen haben. Steven A. Schwartz und Peter LoDuca sagten am Donnerstag zu ihrer Rechtfertigung, sie hätten mit dem KI-Programm ChatGPT gearbeitet und nicht gewusst, dass dieser mit künstlicher Intelligenz ausgestattete Chatbot nicht uneingeschränkt vertrauenswürdig sei. Die beiden Anwälte hatten in einer Klage gegen eine Fluggesellschaft auf frühere Gerichtsverfahren verwiesen, die Schwartz für echt hielt, in Wirklichkeit aber von ChatGPT erfunden worden waren. Schwartz erklärte, dass er das relativ neue Programm verwendete, um nach Präzedenzfällen im Zusammenhang mit der Klage eines Mandanten gegen die kolumbianische Fluggesellschaft Avianca wegen einer auf einem Flug erlittenen Verletzung zu suchen.

LTO liegt Beschluss vor – Durfte die Polizei “letz­te­ge­ne­ra­tion.de” kapern? – #rechtsbeugung #kriminalisierung #polizeiproblem

Ende Mai hat die Generalstaatsanwaltschaft München bundesweite Razzien bei der “Letzten Generation” durchführen lassen. Dabei wurde auch die Webseite beschlagnahmt und abgeschaltet. Warum wurde die Webseite der “Letzten Generation” im Zuge der Razzia komplett abgeschaltet – und war das verhältnismäßig? Darf die Polizei eine Webseite für ihre eigene Warnung nutzen? Ein Gerichtsbeschluss wirft neue Fragen auf. Die Generalstaatsanwaltschaft München ließ Ende Mai nicht nur bundesweit Wohnungen von Klimaaktivisten durchsuchen, sie kaperte auch die Webseite der “Letzten Generation”. Dort prangte im Netz plötzlich ein Warnhinweis: “Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!” Und: Wer immer an die Organisation spende, mache sich wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung strafbar. Die Beschlagnahme einer Webseite ist in Deutschland ein außergewöhnlicher Vorgang. Dass die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Webseite abschalten und stattdessen eine eigene Warnung verbreiten lässt – die zudem in ihrer ersten Fassung vorverurteilend  über das Ziel hinausschoss – ist bemerkenswert. Die Beschlagnahme segnete ein zuständiger Richter am Amtsgericht München am Vortag der Razzia ab. Die Begründung des Beschlusses, der LTO vorliegt, wirft weitere Fragen auf.* Gestützt wird die Beschlagnahme auf die Vorschriften zu Beweismitteln, eine Kette von Paragraphen der Strafprozessordnung (94 Abs. 2, 98 Abs. 1 StPO). Beschlagnahmt werden sollten Daten der Domain “letztegeneration.de”, die von dem privaten Domaindienstleister Strato AG in Berlin verwaltet wird. Der Beschluss stützt sich auch auf die bereits bekannt gewordenen Ausführungen, warum die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung nach § 129 Strafgesetzbuch (StGB) einzustufen sei. Insoweit deckt er sich mit den Durchsuchungsbeschlüssen. Die Beschlagnahme von Beweismitteln dient grundsätzlich dazu, dass sie bei einem möglichen späteren Prozess den Richterinnen und Richtern vorgelegt werden können. Für den Zweck der Beweissicherung hätte aber das Erstellen einer Kopie der Webseite ausgereicht, wie Dominik Brodowski, Strafrechtprofessor an der Universität des Saarlandes, einordnet. “Das ist das mildere Mittel zur Beschlagnahme der Hardware, auf welcher die Webseite betrieben wird, oder auch der dort eingebauten Festplatte”, so Brodowski.  Der Beschluss geht aber auch davon aus, dass es sich bei der Webseite um ein zentrales Tatmittel handelt. Ein milderes Mittel zur Beschlagnahme hätte nicht zur Verfügung gestanden. Das Vorgehen sei deshalb gerechtfertigt. Bei der Beschlagnahme von Tatmitteln (§ 74 StGB, § 111b StPO) wie etwa Waffen oder Einbruchswerkzeug, geht es, anders als bei der Sicherung zu Beweiszwecken, darum, den mutmaßlichen Tätern etwas zu entziehen, damit sie keine weiteren Straftaten begehen können. Beim Vorgehen gegen die Letzte Generation setzte die Generalstaatsanwaltschaft offenbar darauf, die Infrastruktur für die Spenden und damit die Finanzierung der Gruppe abzuschalten. Wird die Homepage als Tatmittel gesehen, fällt die Prüfung der Verhältnismäßigkeit leichter, denn dann wäre kaum ein anderes milderes Mittel vorstellbar.  Ging es nun um Beweissicherung oder um die Einziehung eines Tatmittels? In dem Beschluss wird beides erwähnt, aber nur eine Rechtsgrundlage genannt, die für die Beweissicherung.

via lto: LTO liegt Beschluss vor Durfte die Polizei “letz­te­ge­ne­ra­tion.de” kapern?