#RadioDreyeckland:  #Freiburger #Journalist soll jetzt doch vor #Gericht – #pressefreiheit

Wegen einer Verlinkung soll sich ein Journalist des freien Senders Radio Dreyeckland nun doch vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart kippt damit in zweiter Instanz einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe. Fachleute sehen die Pressefreiheit in Gefahr. Beim Vorgehen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen einen Freiburger Journalisten gab es eine Kehrtwende: Der Redakteur soll sich nun doch vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, durch eine Verlinkung in einem Nachrichtenartikel eine verbotene Vereinigung unterstützt zu haben – und das wäre eine Straftat. Vor knapp einem Monat hatte das Landgericht Karlsruhe noch gesagt: Nein, es soll kein Verfahren gegen den Journalisten geben. Beobachter*innen feierten das als Erfolg für die Pressefreiheit. Aber die Freude währte nur kurz. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat den Beschluss des Landgerichts in zweiter Instanz aufgehoben; die Hauptverhandlung soll beginnen. Der Freiburger Radiosender hatte in einem Artikel auf die Archivseite von linksunten.indymedia verlinkt. Das Portal war bis zu seinem Verbot eine wichtige Anlaufstelle für Teile der linken und linksextremen Szene, für Demonstrationsaufrufe und Bekennerschreiben. Die Vereinigung hinter linksunten.indymedia ist allerdings seit 2017 verboten – das heißt, ihre Unterstützung ist strafbar. Und eine solche Unterstützung erkennt die Staatsanwaltschaft in der Verlinkung des Portals bei Radio Dreyeckland. Link als „Verlängerung der Internetseite“ Seit dem Verbot vor fünf Jahren ist linksunten.indymedia eine Archivseite, es erscheinen dort keine neuen Artikel. Das OLG Stuttgart argumentiert jedoch in einer Pressemitteilung, es sei „überwiegend wahrscheinlich“, dass die Vereinigung „linksunten.indymedia“ weiterhin existiere. Der Grund: Das Archiv sei noch online. Außerdem gebe es im Archiv einen Hinweis darauf, Geld zu spenden. Der Artikel von Radio Dreyeckland habe laut OLG einen „Werbeeffekt“, und dieser Effekt stehe gar „im Vordergrund“. Das Gericht schlussfolgert, der Artikel erscheine „als ‚Verlängerung‘ der Internetseite“. Er sei „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht von der Pressefreiheit gedeckt.“

via netzpolitik: Radio Dreyeckland:  Freiburger Journalist soll jetzt doch vor Gericht

Screenshot / Auszug “Fragen und Antworten zum Verbot gegen „linksunten.indymedia“; BMI. https://kurzelinks.de/w0pg