Eine schlechte Schufa-Bewertung kann etwa die Aufnahme von Krediten erschweren bis unmöglich machen. Luxemburg hat nun das Scoring der Schufa teilweise als unzulässig eingestuft. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag über den sogenannten Schufa-Score geurteilt. Dabei stuften die Richterinnen und Richter das Scoring der Schufa als unzulässig ein, wenn Kunden der Auskunftei – beispielsweise Banken – vorwiegend anhand des Schufa-Werts über Kredite entscheiden. In diesem Fall handle es sich um eine „verbotene automatisierte Entscheidung“, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Das Wiesbadener Verwaltungsgericht soll nun prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält. Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger fragen meist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa liefert dann eine Einschätzung, den sogenannten Score-Wert. Der soll zeigen, wie gut der Betreffende seine Zahlungsverpflichtung erfüllt. Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH ist ein Fall aus Deutschland. In einem davon hat eine Person, der ein Kredit verwehrt wurde, die Schufa aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte ihm seinen Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode.

via berliner zeitung: Europäischer Gerichtshof: Schufa-Score nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

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