»Correctiv« berichtete von einem Treffen in Potsdam, bei dem ein »Masterplan zur Remigration« diskutiert wurde. Manche Beteiligte wehren sich bis heute gegen die Recherchen – und mussten nun in zweiter Instanz eine Niederlage hinnehmen. Am 10. Januar dieses Jahres erschütterte eine Enthüllung des Recherchenetzwerks »Correctiv« die Republik. Reporter hatten aufgedeckt, dass bei einem Treffen von Rechtsextremen, Rechtskonservativen und AfD-Funktionären im November in einer Villa am Lehnitzsee in Potsdam Pläne für eine groß angelegte »Remigration« diskutiert wurden. So wird die millionenfache Abschiebung von Einwanderern und Deutschen mit Migrationshintergrund beschönigend bezeichnet. Seit dem Bericht tobt eine Schlacht um die Deutung dieses Treffens und die dort besprochenen Inhalte, die auch vor Gericht ausgetragen wird. In gleich zwei Fällen verhandelte nun das Oberlandesgericht Hamburg mehrere Punkte, die zuvor vom Landgericht nicht beanstandet wurden. Und entschied in zweiter Instanz vollumfänglich zugunsten von »Correctiv«. So scheiterte etwa der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der sich in erster Instanz in einem von drei Punkten durchgesetzt hatte, mit seiner Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts. Er hatte unter anderem erfolglos Passagen angekreidet, in denen es um seine Person ging. Und um die Frage, ob Äußerungen von ihm richtig wiedergegeben wurden. Das Oberlandesgericht wies seine Beschwerde nun zurück. Demnach sei im Artikel weder »ein unzutreffender Eindruck« von der Rechercheanfrage an Vosgerau erweckt worden, was dessen Anwalt von der Kanzlei Höcker behauptet hatte – noch seien seine Antworten in unzulässiger Weise »verkürzt wiedergegeben« worden. Das »verzerrte Bild« seiner Antworten, das Vosgerau beklagt habe, sehen die Richter nicht. Auch der Teilnehmer Klaus Nordmann scheiterte mit seiner Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung vor dem Oberlandesgericht vollumfänglich. Er hatte sich unter anderem ohne Erfolg dagegen gewehrt, namentlich und als »AfD-Großspender« in dem »Correctiv«-Bericht aufzutauchen. Im Beschluss des Gerichts heißt es nun, die Bezeichnung sei »auch und gerade im Kontext der Berichterstattung zulässig«.

via spiegel: Rechtsradikales Vernetzungstreffen Beschwerden zu »Correctiv«-Recherche scheitern vor Gericht