Affen gemimt: Berliner Polizeianwärterin wegen rassistischer Äußerungen zu Geldstrafe verurteilt – #polizeiproblem

Als Polizeianwärterin soll eine 35-Jährige einen Kollegen rassistisch beleidigt haben. Um drei Vorfälle in der Berliner Polizeiakademie geht es. Sie lebte sieben Jahre im Ausland, habe „Freunde aus allen Kulturen“, doch als Polizeianwärterin soll sie einen schwarzen Mitschüler rassistisch beschimpft haben. Drei Vorfälle in der Berliner Polizeiakademie brachten die Frau am Dienstag vor das Amtsgericht Tiergarten. „Rassismus ist mir völlig fremd“, sagte die 35-Jährige. Der Richter entschied auf einen Schuldspruch. Eine Geldstrafe von 8400 Euro wegen Beleidigung in zwei Fällen und Volksverhetzung ergingen. Ihre Karriere bei der Polizei steht auf der Kippe. Ein Prozess, in dem es gestenreich zuging. Von einer „Affengeste“ geht die Anklage aus. Annika B. bestritt das, sprach von einem Missverständnis. Sie habe lediglich eine „Hühnergeste“ gemacht, erklärte sie. Und führte vor: Arme auf Schulterhöhe, angewinkelt, dann flatternde Flügelbewegungen simuliert. Das sei in ihrer Familie eine scherzhafte Pose gewesen – „um zu signalisieren, dass man sich nicht so aufplustern soll“. (…) Der erste Vorfall am 6. Juli 2023: Nach einer Trainingseinheit soll sie sich vorgedrängelt haben und sei von dem 32-Jährigen gerügt worden. Mit einem „Mach Sitz“ habe sie reagiert, den Mann damit herabgewürdigt, ihn auf eine Stufe mit einem Hund gestellt, sagte der Vorsitzende Richter im Urteil. Am 10. August 2023 im Klassenzimmer erneut Äußerungen, die das Gericht nun als beleidigend ahndete: Er sei asozial und solle „mal Deutsch lernen“, soll die Frau gesagt haben – sie will es etwas anders formuliert und ganz anders gemeint haben. Schließlich die Sache mit der Geste nach dem Sportunterricht am 11. August vorigen Jahres: Es sei eine Affengeste gewesen, befand das Gericht. „Das ist Rassismus und nichts Anderes“, sagte Richter Andreas Lascheit.

via tagesspiegel: Affen gemimt: Berliner Polizeianwärterin wegen rassistischer Äußerungen zu Geldstrafe verurteilt

Vorfall beim Protest in #Essen – „#Wadenbeißer“ vom AfD-Parteitag ist #Waffennarr

Der AfD-Politiker Stefan Hrdy, der einen Demonstranten in Essen gebissen hat, hatte eine Sammlung von Schusswaffen zu Hause. Warum der ehemalige GSG-9-Polizist seine 200 Waffen abgeben musste – und was er jetzt gegen die Gerichtsentscheidung tun will. Der Bundesparteitag der AfD am vergangenen Wochenende in Essen hat ihn schlagartig bekannt gemacht. Nicht wegen einer politischen Forderung, sondern wegen eines Vorfalls im Gerangel der Gegenproteste ist der Name Stefan Hrdy bundesweit in die Schlagzeilen geraten. Denn als der AfD-Delegierte auf dem Weg zur Grugahalle an einer Absperrung aus dem Auto stieg, in eine Gruppe Demonstranten geriet und zu Boden fiel, biss er kurzerhand zu – in die Wade eines Demonstranten. Um Hrdys Darstellung, er habe in Notwehr gehandelt, weil bei ihm als ehemaligem GSG-9-Polizist Selbstverteidigungsreflexe griffen, gab es im Nachgang Diskussionen. Denn die Videoaufnahmen waren nicht eindeutig. Jetzt könnte sich an dem 67-jährigen AfD-Politiker aus dem Kreis Neuss noch eine ganz andere Debatte entzünden. Die Grundsatzfrage, ob ein AfD-Mitglied Waffen besitzen darf oder nicht, ficht Stefan Hrdy zusammen mit seiner Frau derzeit vor Gericht aus. An diesem Montag kam das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu dem Schluss: Es ist rechtmäßig, dass dem Ehepaar aus Rommerskirchen die Waffenerlaubnis und somit auch die Waffen weggenommen worden sind. Die Klage der beiden wurde abgewiesen. Die Begründung: Allein die Tatsache der Mitgliedschaft in einer Partei, bei der der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht, reiche aus. weil dies „nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit vermuten lässt“.

via rp online: Vorfall beim Protest in Essen „Wadenbeißer“ vom AfD-Parteitag ist Waffennarr

siehe dazu auch: Verwaltungsgericht Düsseldorf – AfD-Mit­g­lieder gelten als waf­fen­recht­lich unzu­ver­lässig. Zwei Ehepartner, die beide Mitglied der AfD sind, haben zu Hause über 200 Waffen anhäuft. Diese müssen sie jetzt abgeben, hat das VG Düsseldorf entschieden, weil die zwei wegen ihrer Parteimitgliedschaft als unzuverlässig einzustufen seien. Mitglieder einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, sind nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz) – und zwar auch dann, wenn die Partei nicht verboten wurde, so das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in zwei Verfahren (Urt. v. 19.06.2024, Az. 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23). Die zwei miteinander verheirateten AfD-Mitglieder, um die es in diesen Fällen geht, müssen ihre Schusswaffen und die dazugehörige Munition damit im Ergebnis abgeben. Im Fall des Ehemanns sind es 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück.

US white supremacists ordered to pay millions more for deadly 2017 rally – #sayhername #HeatherHeyer

After judge slashed punitive damages from $24m to $350,000, white nationalists ordered to pay over $2m for Unite the Right rally. Seven years after deadly violence erupted during the 2017 Unite the Right rally in Charlottesville, Virginia, a federal appeals court has reinstated more than $2m in punitive damages for white nationalist leaders and organizations implicated in physical or emotional injuries suffered by people at the event. The decision brought the total that a jury ordered to be paid to more than $26m. Most of that money, $24m, was for punitive damages, but a judge later slashed that amount to $350,000 – to be shared by eight plaintiffs. On Monday, the Richmond-based fourth US circuit court of appeals restored more than $2m in punitive damages, finding that each of the plaintiffs should receive $350,000, instead of the $43,750 each would have received under the lower court’s ruling. A three-judge panel at the fourth circuit affirmed the jury’s award of $2m in compensatory damages – but it found that a state law that imposes the $350,000 cap on punitive damages should be applied per person instead of for all eight plaintiffs, as a lower court judge had ruled. The ruling stems from a federal lawsuit against two dozen white nationalists and organizations that participated in two days of demonstrations in Charlottesville to protest against the city’s plan to remove a statue of Confederate general Robert E Lee. On the second day, after the Unite the Right rally had been declared an unlawful assembly, James Alex Fields Jr, a white supremacist from Maumee, Ohio, intentionally drove his car into a crowd of counter-protesters, killing one woman and injuring dozens more.

via guardian: US white supremacists ordered to pay millions more for deadly 2017 rally

By Brennan Gilmore – This file has been extracted from another file, Public Domain, Link

Junger Rechtsextremer in Wien zu zwei Jahren Haft verurteilt – #terror

Der junge Mann muss sich unter anderem wegen Wiederbetätigung, kriminelle Vereinigung und Verhetzung verantworten. Der Anklage zufolge habe der 21-Jährige zu Anschlägen auf Juden und „ethnischer Säuberung“ aufgerufen. Er selbst beteuert, sich von der Neonazi-Gruppierung „Feuerkrieg Division“ abgewendet zu haben. Ein ehemaliges Mitglied der rechtsterroristischen „Feuerkrieg Division“ (FKD) ist am Montag am Wiener Landesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Davon sind acht Monate unbedingt. Der mittlerweile 21-Jährige wurde der nationalsozialistischen Wiederbetätigung, der kriminellen Vereinigung, der Verhetzung und der Aufforderung zur mit Strafe bedrohten Handlungen für schuldig befunden. (…) Der Angeklagte hatte sich im Alter von 17 der gewaltaffinen, rechtsterroristischen Neonazi-Gruppierung angeschlossen. Europaweit umfasste diese bis zu 70 junge, oft noch jugendliche Männer. Die Gruppierung propagierte einen „Rassenkrieg“ und „weißen Jihadismus“ und befürwortete Attentate auf Synagogen und Moscheen. Trotz antisemitischer Einstellung jüdische Einrichtungen gesichert Ungeachtet seiner in Chats belegten antisemitischen Einstellung war der Bursch im Rahmen eines mehrmonatigen Assistenzeinsatzes beim Bundesheer zum Objektschutz bei jüdischen Einrichtungen in Wien-Leopoldstadt abgestellt. Wie aus einem Bundesheer-Bericht hervorging, den der Richter am Ende der Verhandlung verlas, sicherte der junge Rechtsextreme, dem von der Anklage auch die Leugnung des Holocaust vorgeworfen wird, zwischen 4. und 31. Juli 2022 mit einer geladenen Waffe im Auftrag der Republik unter anderem eine jüdische Volksschule, einen jüdischen Kindergarten sowie Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG). Während seines Assistenzeinsatzes gehörte der Angeklagte der Kaderpräsenzeinheit (KPE) Garde an. (…) Bei einer Hausdurchsuchung im Mai 2023 waren bei dem jungen Mann aus Wien-Favoriten neben einschlägigem Propagandamaterial und NS-Devotionalien auch Schusswaffen, eine schusssichere Weste, ein Messer und eine Gasmaske sichergestellt worden. Laut Anklage rief er von Dezember 2019 bis zum Februar 2020 in Chats zu Anschlägen gegen jüdische Einrichtungen und Minderheiten und „ethnischen Säuberungen“ in Europa auf, verbreitete Anleitungen zum Bombenbauen und Herstellen von Schusswaffen.

via die presse: Junger Rechtsextremer in Wien zu zwei Jahren Haft verurteilt

Urteil gegen #Knockout51 : Haftstrafen für Rechtsextreme – #terror

Jahrelang verübte der Neonazi-Schlägertrupp Knockout51 Gewalt. Nun wurde die Führung zu Haftstrafen verurteilt – nicht aber für einen Terrorvorwurf. Es ist ein Urteil, dass unter den zahlreich anwesenden Rechtsextremen im Publikum des Oberlandesgerichts Thüringen für beste Stimmung sorgt. Zwar verkündet der Vorsitzende Richter Martin Giebel am Montag Haftstrafen bis zu drei Jahren und zehn Monaten für das Führungsquartett der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout51. Aber die Bundesanwaltschaft hatte fast doppelt so hohe Strafen verlangt. Zudem hebt Giebel die U-Haft von Anführer Leon Ringl auf – und teilt gegen die Bundesanwaltschaft aus. „Konstruiert“ und „lebensfern“ seien deren Terrorvorwürfe gewesen. Der Angeklagte Eric K. grinst, die Neonazis im Publikum tun es ihm gleich. „Na bitte“, bemerkt einer zufrieden. Es ist das vorläufige Ende einer jahrelangen Gewaltserie in Thüringen. Schon vor gut fünf Jahren gründete sich Knockout51 um Anführer Leon Ringl in Eisenach, der dort auch die Szenekneipe Bulls Eye betreibt. Rund 20 Mitglieder soll die Gruppe gehabt haben, auch eine „Jugend“. Trainiert wurde im „Flieder Volkshaus“, der Thüringer Parteizentrale der Ex-NPD, jetzt „Heimat“. Auch ein Waffenlager soll es dort gegeben haben. Die Gruppe führte „Kiezstreifen“ durch, Migranten wurden in Chats als „Drecksvieh“ beschimpft, auf einem Foto wurde mit Hitlergruß posiert, das örtliche Linken-Büro mit Steinen attackiert. Und immer wieder wurden Menschen schwer verprügelt, teils bis zur Bewusstlosigkeit, weil sie vermeintlich Linke, Polizisten oder Drogenkonsumenten waren. Das Ziel, so die Anklage: einen „Nazi-Kiez“ zu errichten. Daneben fuhr die Gruppe aber auch in andere Bundesländer, um am Rande von Coronademos linke Gegendemonstrierende oder Polizisten anzugreifen. In Tschechien wurden Schießtrainings abgehalten. Ringl baute sich eine Deko-Waffe scharf um, versuchte auch mit einem 3D-Drucker eine halbautomatische Maschinenpistole herzustellen. Langer Streit um Terrorvorwurf Jahrelang ging dieses Treiben so – bis die Bundesanwaltschaft den Fall übernahm und im April 2022 Ringl und drei Mitbeschuldigte festnahm. Seit August vergangenen Jahres stand das Quartett nun vor dem Oberlandesgericht in Jena. Die Anklage führte die Bundesanwaltschaft, die Knockout51 spätestens seit 2021 als terroristische Vereinigung sah. Denn ab da habe die Gruppe – nachdem Autonome zuvor zwei Mal versucht hatten, Ringl anzugreifen – gezielt Auseinandersetzungen mit Linken gesucht, um diese mit Messern zu töten oder einem Auto zu überfahren. Den Terrorvorwurf aber hatte das Oberlandesgericht schon zu Prozessbeginn nicht zugelassen, sondern nur den einer kriminellen Vereinigung

via taz: Urteil gegen Knockout51 :Haftstrafen für Rechtsextreme

siehe auch: OLG Jena zu “Knockout 51” Keine ter­r­o­ris­ti­sche Ver­ei­ni­gung. Das OLG in Jena hat vier führende Mitglieder der rechtsradikalen Kampfsportgruppe Knockout 51 zu Haftstrafen bis zu rund vier Jahren verurteilt. Anders als die Bundesanwaltschaft sah das OLG keine “terroristische Vereinigung”. Die Kampfsportgruppe Knockout 51 hatte wenig mit Sport zu tun und viel mit Kampf. Knockout 51 war eine Gruppe von zehn bis 20 Rechtsextremisten, die ab März 2019 versuchten, in Eisenach-West einen “Nazikiez” zu etablieren. Anführer war Leon R., der sowohl das Training als auch die ideologischen Schulungen leitete. Die Gruppe traf sich im “Flieder Volkshaus”, der Eisenacher NPD-Zentrale. Das 51 im Namen steht für das Eisenacher Autokennzeichen EA. Der Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) stellte jetzt fest, dass Knockout 51 eine kriminelle Vereinigung gem. § 129 Strafgesetzbuch war (Urt. v. 01.07.2024, Az. 3 St 2 BJs 4/21). Ihr Zweck war die Begehung von Körperverletzungsdelikten gegen Linke, Migranten und Polizisten. Es handelte sich um eine “Kampfgruppe nationalsozialistischer Prägung”, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Giebel. Man habe sich als eigene Ordnungsmacht etablieren wollen, die Drogenkonsum und die Anwesenheit von “Assis” unterbindet. Die Mitglieder trugen schwarze Pullover und T-Shirts mit dem weißen Aufdruck “knockout 51”.

OLG Hamm – #Hit­ler­gruß auch mit linkem Arm strafbar

Der ausgestreckte Arm zum Hitlergruß ist strafbar– egal mit welcher Extremität. Damit ist ein Mann vor dem OLG Hamm gescheitert, der glaubte, eine Strafbarkeit beim Zeigen des Grußes mit dem linken Arm umgehen zu können. Auch wer den Hitlergruß mit dem linken Arm zeigt, macht sich strafbar. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit einem aktuellen Beschluss klar und bestätigt damit die Verurteilung eines 51-jährigen Mannes aus Bremen (Beschl. v. 25.06.2024 , Az. 4 ORs 71/23). Dieser hatte laut Mitteilung am Rande eines G7-Treffens 2022 in Münster die Geste gegenüber Demonstranten aus dem linken Spektrum gezeigt, aber nach eigener Aussage absichtlich zu Provokationszwecken den linken Arm benutzt, weil er dies nicht für verboten hielt. Er selbst räumte ein, dass dies eine “Dummheit” gewesen sei. Sowohl Amts- und Landgericht Münster hatten ihn jedoch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a Strafgesetzbuch (StGB)) schuldig gesprochen. Der nicht vorbestrafte und im Wesentlichen geständige Mann sollte laut Landgerichtsurteil eine Geldstrafe von insgesamt 600 Euro zahlen (Tagessätze und Höhe hat LTO bei Gericht angefragt und werden hier ggf. ergänzt). Dagegen legte er Revision ein, die das OLG Hamm mit Beschluss vom 25. Juni allerdings als unbegründet verwarf, wie es nun mitteilte.

via lto: OLG Hamm Hit­ler­gruß auch mit linkem Arm strafbar

Verwaltungsgericht München: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall beobachten

Bayerns Verfassungsschutz beobachtet die Landes-AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall und informierte darüber öffentlich. Die Partei klagte dagegen – und unterlag. Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht München. Der AfD-Landesverband hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, nachdem der Verfassungsschutz angekündigt hatte, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die Klage der AfD richtete sich sowohl gegen die Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz als auch dagegen, dass darüber öffentlich informiert wurde. Der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz, sagte dazu, die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder aktuelle deutsche Gerichte mit jenen aus der NS-Zeit verglichen. “Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen”, sagte Kumetz.

via zeit: Verwaltungsgericht München: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall beobachten