Göttingen: Grünen-Politikerin Kollenrott angegriffen – Täter zeigt Hakenkreuz bei Whatsapp

Neue Details zum Tatverdächtigen Angriff auf Grünen-Politikerin Kollenrott: 66-Jähriger zeigte Hakenkreuz im Profilbild bei Whatsapp Artikel anhören • 4 Minuten Erst pöbelte er, dann schlug er zu: Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat nach dem Angriff auf Grünen-Politikerin Marie Kollenrott neue Details zum Tatverdächtigen genannt. Wer ist der Mann, der die Grünen-Politikerin Marie Kollenrott in Göttingen angegriffen haben soll? Bislang ist lediglich klar, dass er 66 Jahre alt ist und in Göttingen wohnt. Außerdem ist er bereits 2020 „staatsschutzpolizeilich in Erscheinung getreten“, und zwar wegen der Veröffentlichung eines Hakenkreuzes, wie Göttingens Polizeisprecherin Jasmin Kaatz bestätigte. Zu diesem Vorfall hat die Staatsanwaltschaft nun neue Details bekannt gegeben. Wie der Göttinger Oberstaatsanwalt Andreas Buick am Mittwoch auf Anfrage mitteilte, wurde der 66-Jährige im Juli 2020 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Die Strafe: 30 Tagessätze zu je 30 Euro, also 900 Euro. Göttinger Staatsanwaltschaft: Tatverdächtiger zeigte Hakenkreuz im Profilbild bei Whatsapp Dem Mann wurde damals nach Angaben von Buick zur Last gelegt, in seinem Whatsapp-Profilbild einen Reichsadler mit Hakenkreuz im Eichenkranz gezeigt zu haben (…) Die Straftat des Mannes war im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren gegen ihn aufgefallen, wie Oberstaatsanwalt Buick weiter berichtete. Demnach hatte eine Frau gegen den 66-Jährigen eine Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt.

via göttinger tageblatt: Göttingen: Grünen-Politikerin Kollenrott angegriffen – Täter zeigt Hakenkreuz bei Whatsapp

Jury finds Donald Trump guilty on all 34 counts at hush money trial – #LockHimUp

Donald Trump became the first U.S. president to be convicted of a crime on Thursday when a New York jury found him guilty of falsifying documents to cover up a payment to silence a porn star ahead of the 2016 election. After deliberations over two days, the 12-member jury announced it had found Trump guilty on all 34 counts he faced. Unanimity was required for any verdict. The verdict plunges the United States into unexplored territory ahead of the Nov. 5 presidential election, when Trump, the Republican candidate, will try to win the White House back from Democratic President Joe Biden. Trump, 77, has denied wrongdoing and was expected to appeal. He faces a maximum sentence of four years in prison, though others convicted of that crime often receive shorter sentences, fines or probation. Incarceration would not prevent him from campaigning, or taking office if he were to win. Opinion polls show Trump and Biden, 81, locked in a tight race, and Reuters/Ipsos polling has found that a guilty verdict could cost Trump some support from independent and Republican voters. Late in the day, Justice Juan Merchan, overseeing the case, gathered lawyers for both sides along with Trump at 4:15 p.m. (2015 GMT) to tell them that he planned to dismiss the jury for the day at 4:30. He then left the bench. About 20 minutes later, he returned to the bench and informed the parties that the jury had sent a note signed by the foreperson at 4:20 p.m. indicating that it had reached a verdict.

via reuters: Jury finds Donald Trump guilty on all 34 counts at hush money trial

siehe auch: Donald Trump found guilty of all charges in hush money trial After five weeks of sometimes blockbuster testimony, the trial of Donald Trump has ended, with the jury finding the former US president guilty on all counts;

#Gegendarstellung reichte nicht – #Reichelt verdonnert: #Gericht fordert nach #Lüge neues Video

Der frühere Bild-Chef Julian Reichelt verbreitet mit seinem Internetportal “Nius” viel Meinungsmache. Eines seiner nächsten Videos muss er aber vielleicht unter Zwang veröffentlichen. Das sture Verhalten von Julian Reichelt trägt dazu bei, dass die Vorgaben für Gegendarstellungen bei YouTube-Videos klarer werden. Der Streit über einen seiner Beiträge mit einer Lüge über die Seenotrettungsorganisation Mission Lifeline hat ihm eine bemerkenswerte Gerichtsentscheidung eingebrockt: Er soll ein Richtigstellungs-Video für seinen Kanal drehen müssen. Eine solche Vorgabe gab es nach einem Beitrag mit Falschbehauptungen bisher noch nicht. Das Kammergericht Berlin hat in einem t-online vorliegenden Beschluss ein Zwangsgeld bestätigt, das verhängt wurde, weil Reichelt eine vorherige Gerichtsentscheidung missachtet hatte. Jetzt liegt deshalb ein Antrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenberg, um bei Reichelt vollstrecken zu lassen – 5.000 Euro. Außerdem droht ihm ein weiterer Zwangsgeldantrag, wenn Reichelt weiterhin nicht nachbessert und ein Video so veröffentlicht, dass es den Anforderungen des Gerichts entspricht.

via t-online: Gegendarstellung reichte nicht Reichelt verdonnert: Gericht fordert nach Lüge neues Video

Dreieinhalb Jahre Haft – Soldat wegen Spionage für Russland verurteilt

In seiner Zeit bei der Bundeswehr hatte ein Mann Informationen an Russland weitergegeben. Dafür ist der ehemalige Hauptmann der Truppe nun zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Vor Gericht zeigte er sich geständig.Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Bundeswehroffizier wegen Spionage für Russland zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 54-Jährigen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig.Laut Anklage hatte der Hauptmann aus eigenem Antrieb heraus ab Mai 2023 Informationen aus seiner Tätigkeit im Beschaffungsamt der Bundeswehr in Koblenz an das russische Generalkonsulat in Bonn und die russische Botschaft in Berlin weitergeleitet und diesen eine Zusammenarbeit angeboten.

via tagesschau: Dreieinhalb Jahre Haft Soldat wegen Spionage für Russland verurteilt

Vermeintliche Attacke – #Chrupalla scheitert nach Stich-Vorfall vor #Gericht – #fake #lügenafd

Mit allen Mitteln hatte AfD-Chef Chrupalla versucht, einen vermeintlichen Stich in den Arm auf einer Veranstaltung juristisch verfolgen zu lassen. Nach einer Entscheidung des OLG München ist der Fall nun endgültig vom Tisch. (…) Das Oberlandesgericht München (OLG) wies einen Klageerzwingungsantrag des Politikers zurück, wie es nun mitteilte.Mit dem Antrag wollte Chrupalla sich gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wehren. Dies hatte zuvor bereits der Generalstaatsanwalt in München nicht zugelassen, an den sich Chrupalla mit einer Beschwerde gegen die Entscheidung der Ingolstädter Ermittler gewandt hatte. Gegen den jetzigen Beschluss des OLG ist kein weiteres Rechtsmittel möglich. (…) Die Behörden leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts auf Körperverletzung gegen Unbekannt ein. Der Einstich sei “am ehesten” von einer Pinnnadel verursacht worden, hieß es. Konkrete Anhaltspunkte für eine Injektion oder Vergiftung fanden die Ermittler nicht. Nichts habe zudem auf einen “Anschlag” schließen lassen. Im Dezember stellte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt daher die Ermittlungen ein. Einer Beschwerde Chrupallas dagegen folgte die Generalstaatsanwaltschaft in München nicht, weshalb der AfD-Politiker einen sogenannten Klageerzwingungsantrag stellte.Diesen wies das Gericht nun unter anderem aus Formgründen als unzulässig ab. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung müsse die Tatsachen, welche die Klage begründen sollen, und die Beweismittel angeben, hieß es in einer Stellungnahme. Der Antrag von Chrupallas Anwalt erschöpfte sich jedoch “in einer fragmentarischen Schilderung des Vorfalls und vagen Andeutungen. Eine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit der staatsanwaltschaftlichen Beweiswürdigung fehlte ebenfalls.”

via tagesschau: Vermeintliche Attacke Chrupalla scheitert nach Stich-Vorfall vor Gericht

siehe auch: Vermeintliche Attacke gegen AfD-Chef: Chrupalla scheitert mit seiner Beschwerde Bei einer Wahlkampfveranstaltung im vergangenen Jahr gab AfD-Chef Tino Chrupalla an, mit einer unbekannten Substanz gespritzt worden zu sein. Der ungeklärte Fall ist jetzt beiseitegelegt.

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Daten werden nicht gelöscht: AfD-Politiker scheitern mit Klage gegen Verfassungsschutz

Das Dresdner Verwaltungsgericht hat zwei Klagen von AfD-Mitgliedern gegen das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz abgewiesen. Es sollten personenbezogene Daten gelöscht werden. Zwei AfD-Politiker sind in Sachsen mit einer Klage gegen den Verfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Dresden wies am Mittwoch Klagen des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier und des Landtagsabgeordneten Roland Ulbrich ab, mit denen diese die Löschung personenbezogener Daten erreichen wollten. Maier arbeitete in Sachsen als Richter, bevor er 2017 für die AfD in den Bundestag einzog. Er war Obmann des formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, der 2020 vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem Maier 2021 nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, wollte er in den sächsischen Justizdienst zurückkehren. Das Landesjustizministerium verweigerte dies und beantragte seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Sowohl das Dienstgericht in Leipzig als auch das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärten dies für zulässig.

via tagesspiegel: Daten werden nicht gelöscht: AfD-Politiker scheitern mit Klage gegen Verfassungsschutz

siehe auch: Verwaltungsgericht Dresden AfD-Politiker scheitern mit Klagen gegen Verfassungsschutz Der sächsische Verfassungsschutz sammelte Informationen über einen Bundes- und einen Landespolitiker der AfD. Beide gingen vor dem Dresdner Verwaltungsgericht dagegen an – ohne Erfolg. Doppelte Niederlage vor Gericht: Die Klagen von zwei AfD-Politikern gegen den sächsischen Verfassungsschutz sind abgewiesen worden. Das Dresdner Verwaltungsgericht entschied in beiden Fällen, dass der Verfassungsschutz rechtmäßig gehandelt habe. In den Verfahren ging es um Informationen, die der Verfassungsschutz über die Kläger gesammelt hat. Bei den Klägern handelt es sich um den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Richter Jens Maier und um einen Landtagsabgeordneten. Maier, den Sachsens Verfassungsschutz bereits 2020 als rechtsextrem eingestuft hatte, erschien selbst vor Gericht. Er darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Oktober 2023 nicht mehr als Richter arbeiten.

Ex-VAPO-Kameradschaftsführer vor Gericht

Die­se Woche stand ein Nie­der­ös­ter­rei­cher mit lan­ger Neo­na­zi-Geschich­te vor Gericht. Bei ihm wur­den 2023 NS-Devo­tio­na­li­en und ein Waf­fen­ar­se­nal (inklu­si­ve Hand­gra­na­ten) aus­ge­ho­ben. In den 1980-/90er-Jah­ren war er Kame­rad­schafts­füh­rer in Küs­sels VAPO. Wie wich­tig Pro­zess­be­ob­ach­tung ist, zeigt ein­mal mehr der Straf­pro­zess gegen Sigi P. aus dem Bezirk Melk. Im Febru­ar 2023 berich­te­ten noch vie­le Medi­en über die Haus­durch­su­chung bei ihm. Schuss­waf­fen, Schall­dämp­fer, Hand­gra­na­ten, viel Muni­ti­on und Nazi-Dreck wur­den damals sicher­ge­stellt. Nun bei der Ver­hand­lung war nur „prozess.report” vor Ort. „Kameradschaftsführer” in der VAPO-Zeit Bis zum Pro­zess wuss­ten auch wir nicht, dass sich am 24. Mai ein alter Nazi-Kame­rad, genau­er: „Kame­rad­schafts­füh­rer“ aus der „Volks­treu­en Außer­par­la­men­ta­ri­schen Oppo­si­ti­on“ (VAPO) des Gott­fried Küs­sel wegen des Ver­bre­chens der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­ge­hens nach dem Waf­fen­ge­setz vor dem Lan­des­ge­richt St. Pöl­ten ver­ant­wor­ten muss­te. Die 1986 gegrün­de­te VAPO war eine Neo­na­zi-Trup­pe mit ter­ro­ris­ti­schem Ein­schlag (Brand­an­schlag Traun­kir­chen) und para­mi­li­tä­ri­schen Übun­gen („Wehr­sport“). Die Neo­na­zi-Grup­pe war vor allem in Wien, Nie­der­ös­ter­reich und auch in Ober­ös­ter­reich und Salz­burg aktiv. Mit­te der 1990er-Jah­re wur­de sie im Zug der Brief­bom­ben-Atten­ta­te durch die Exe­ku­ti­ve aus­ge­ho­ben. Etli­che ihrer Akti­vis­ten lan­de­ten vor Gericht und wur­den verurteilt. Kinder indoktriniert Sieg­fried „Sigi“ P. ist 54 Jah­re alt. Sei­ne VAPO-Zeit liegt bereits 30 Jah­re zurück. Was hat er in der Zwi­schen­zeit – bis ihn sei­ne Ex-Frau im Vor­jahr anzeig­te – gemacht? Der Pro­zess bringt dies­be­züg­lich sehr wenig Auf­klä­rung. Der Ange­klag­te gibt vor, er habe nach der Zer­schla­gung der VAPO mit sei­nen Nazi-Kame­ra­den und der Ideo­lo­gie gebro­chen, habe dann um 2008 mit dem Sam­meln von Waf­fen begon­nen. Aus Inter­es­se habe er sich gemein­sam mit sei­ner Ex-Frau in die nor­di­sche Mytho­lo­gie und Runen­kun­de eingearbeitet. Die Staats­an­wäl­tin sah das schon in ihren Aus­füh­run­gen zur Ankla­ge deut­lich anders: Es hand­le sich um NS-Wie­der­be­tä­ti­gung in so gro­ßem Umfang, wie sie das bis­her sel­ten erlebt habe. Im Haus­halt gab’s über­all Nazi-Sym­bo­le, Nazi-Musik qua­si am lau­fen­den Band. Der Umgang mit den drei Kin­dern stellt ein beson­ders ekel­haf­tes Kapi­tel dar: Denen sei bei­gebracht wor­den, sich zuhau­se mit „Heil Hit­ler“ zu grü­ßen. Ihnen wur­de Nazi-Lie­der und ‑Tex­te bei­gebracht, auch das Runen-Alpha­bet, und die Kleins­te der drei (5, 8, 12 Jah­re alt) habe ihren grö­ße­ren Bru­der als „Juden­sau“ beschimpft. Einen „Voll­blut-Nazi“ nann­te die Staats­an­wäl­tin den Ange­klag­ten deshalb. (…) Der vor­sit­zen­de Rich­ter zählt die Waf­fen (etwas zu schnell für eine genaue Mit­schrift) auf: „diver­se Pis­to­len teil­wei­se ohne Seri­en­num­mer, Pump­gun, Beret­ta mit Schall­dämp­fer, (…), Maschi­nen­pis­to­le, voll­au­to­ma­ti­sches Sturm­ge­wehr, 8 Hand­gra­na­ten.“ Was man halt so für einen ordent­li­chen Nazi-Haus­halt braucht, in dem es sogar Keks-Aus­ste­cher mit Sie­gru­ne, Wolfs­an­gel usw. gibt! Auch klei­dungs­mä­ßig war der Nazi deut­lich zu erken­nen: ein T‑Shirt mit dem Auf­druck „Enness“ (für NS), ein ande­res mit der Dro­hung „Wir kom­men wie­der & zwar so, dass man uns nicht ver­gisst“, natür­lich auch eini­ge „Thor Steinar“-Leiberl. Und das alles ist nie­man­dem auf­ge­fal­len? Über Jah­re hin­weg? Nicht der Poli­zei, nicht dem Verfassungsschutz? Uns ist auf­ge­fal­len, dass der Ange­klag­te neben sei­nem öffent­lich unauf­fäl­li­gen Face­book-Kon­to eines bei vkon­tak­te unter­hält. Auch jetzt noch, nach sei­ner Ver­ur­tei­lung ist dort das Foto mit dem Hit­ler-Jun­gen sehen, das eben­falls ange­klagt war. Ihm bei­gefügt ist ein schwuls­ti­ger Text, der dem Alt­na­zi Gerd Hon­sik zuge­schrie­ben wird. In der Ankla­ge wird der vkon­tak­te-Account nicht erwähnt. Hat man das nicht gesehen? Erwäh­nens­wert ist das Schluss­plä­doy­er der Staats­an­wäl­tin, weil der Satz fällt: „Da fol­gen noch meh­re­re Ver­fah­ren.“ Hier wer­den ver­mut­lich auch die im Gerichts­saal anwe­sen­den Freund*innen von Sigi auf­ge­horcht haben. Das bereits rechts­kräf­ti­ge Urteil ist dann ein­deu­tig: schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge in 25 von 38 Ankla­ge­punk­ten, 20 Mona­te bedingt auf drei Jah­re und eine Geld­stra­fe von ins­ge­samt 960 Euro.

via stoppt die rechten: Ex-VAPO-Kameradschaftsführer vor Gericht