Das Dresdner Verwaltungsgericht hat zwei Klagen von AfD-Mitgliedern gegen das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz abgewiesen. Es sollten personenbezogene Daten gelöscht werden. Zwei AfD-Politiker sind in Sachsen mit einer Klage gegen den Verfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Dresden wies am Mittwoch Klagen des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier und des Landtagsabgeordneten Roland Ulbrich ab, mit denen diese die Löschung personenbezogener Daten erreichen wollten. Maier arbeitete in Sachsen als Richter, bevor er 2017 für die AfD in den Bundestag einzog. Er war Obmann des formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, der 2020 vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem Maier 2021 nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, wollte er in den sächsischen Justizdienst zurückkehren. Das Landesjustizministerium verweigerte dies und beantragte seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Sowohl das Dienstgericht in Leipzig als auch das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärten dies für zulässig.
via tagesspiegel: Daten werden nicht gelöscht: AfD-Politiker scheitern mit Klage gegen Verfassungsschutz
siehe auch: Verwaltungsgericht Dresden AfD-Politiker scheitern mit Klagen gegen Verfassungsschutz Der sächsische Verfassungsschutz sammelte Informationen über einen Bundes- und einen Landespolitiker der AfD. Beide gingen vor dem Dresdner Verwaltungsgericht dagegen an – ohne Erfolg. Doppelte Niederlage vor Gericht: Die Klagen von zwei AfD-Politikern gegen den sächsischen Verfassungsschutz sind abgewiesen worden. Das Dresdner Verwaltungsgericht entschied in beiden Fällen, dass der Verfassungsschutz rechtmäßig gehandelt habe. In den Verfahren ging es um Informationen, die der Verfassungsschutz über die Kläger gesammelt hat. Bei den Klägern handelt es sich um den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Richter Jens Maier und um einen Landtagsabgeordneten. Maier, den Sachsens Verfassungsschutz bereits 2020 als rechtsextrem eingestuft hatte, erschien selbst vor Gericht. Er darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Oktober 2023 nicht mehr als Richter arbeiten.