Purported founder of violent Orange County supremacist group won’t be freed from lockup for now

The purported founder of a Southern California militant supremacist group must remain behind bars for now, with the 9th Circuit Court of Appeals determining that a federal judge who ordered him released wrongly determined he wasn’t potentially dangerous or a flight risk. The appellate judges, in a written order released this week, overruled U.S. District Judge Cormac J. Carney’s decision to release Robert Rundo, the Huntington Beach man accused of founding the Rise Above Movement and recruiting and training others to attack political rivals at rallies in Orange County, San Bernardino County and Northern California. The 9th Circuit judges have not yet decided whether to overrule Carney’s decision to throw out the federal criminal charges Rundo is accused of, including conspiracy and being involved in riots. Carney said federal prosecutors had selectively prosecuted Rundo and other suspected “far-right, white supremacist nationalists” but ignored the actions of members of “Antifa and other extremist, far-left groups.” Carney ordered Rundo released immediately after dismissing his charges. Rundo was briefly free before federal prosecutors persuaded the appeals court to temporarily order his re-arrest. The ruling this week keeps Rundo in custody. In releasing Rundo, the appellate judges wrote, Carney ignored “mountains of evidence (including) photographs and videos of Rundo physically assaulting people, and posts on social media where Rundo gloated about having used violence to harm people.” The appellate ruling also notes that Rundo previously “evaded the government for years by using fake passports and other identification (and) was only before the district court in this case because he was successfully extradited from Romania.”

via ocregister: Purported founder of violent Orange County supremacist group won’t be freed from lockup for now

siehe auch: White supremacist leader’s Berkeley rioting charges reinstated by appeals court. A federal appeals court reinstated rioting charges Thursday against the leader of a white-supremacist group and one of his followers for violence in Berkeley and three other cities in 2017, rejecting a judge’s conclusion that prosecutors had unfairly targeted them while sparing their left-wing antagonists. Yellow Dog Productions/Getty Images A federal appeals court reinstated rioting charges Thursday against the leader of a white-supremacist group and one of his followers for violence in Berkeley and three other cities in 2017, rejecting a judge’s conclusion that prosecutors had unfairly targeted them while sparing their left-wing antagonists. Robert Rundo, founder of the Rise Above Movement, and Robert Boman have been charged with rioting and conspiracy by recruiting members, training them for violent combat, making travel arrangements and attacking foes of then-President Donald Trump. The clashes occurred in Berkeley, Huntington Beach, San Bernardino and Charlottesville, Va., where a counter-protester, Heather Heyer, was fatally struck by a car driven by another far-right participant, James Fields, who was convicted of murder. Rundo and Boman were not charged in Heyer’s death. In Berkeley, Rundo brought several hundred followers to a pro-Trump rally in March 2017, and police said they saw him punching a counter-protester in the head. They said he refused to stop, and after an officer knocked him to the ground, Rundo punched the officer twice in the head before being subdued. An FBI agent’s affidavit said videos showed Rundo slugging counter-protesters in the head at the Huntington Beach rally in March 2017.

Real Madrid setzt Kampf gegen Rassismus fort – Rassismus gegen Rüdiger und Vinicius Junior: Mann zu Haftstrafe verurteilt

Im Kampf gegen rassistische Hetzte kann Real Madrid einen Erfolg verbuchen. Nach Beleidigungen gegen Antonio Rüdiger und Vinicius Junior erhält ein User eine Haftstrafe auf Bewährung. Eine Person, die die Fußballprofis Antonio Rüdiger und Vinicius Junior von Real Madrid in einem Internetforum rassistisch beleidigt hat, ist zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Wie der spanische Rekordmeister bekannt gab, habe das Amtsgericht Nr. 5 von Parla ein entsprechendes Schuldurteil gegen den Angeklagten gefällt. Besagte Person habe unter verschiedenen Pseudonymen im Forum der digitalen Ausgabe der Zeitung Marca “schwere rassistische Angriffe und Beleidigungen gegen unsere Spieler Vinicius Junior und Antonio Rüdiger gerichtet”, ließ Real in einem Klub-Statement verlauten. An dem Forum darf er nun 20 Monate nicht teilnehmen. Der Angeklagte sei wegen zweier Verstöße gegen die moralische Integrität schuldig gesprochen worden. Im Fall des deutschen Nationalspielers Rüdiger sei die Straftat zudem durch die Tatsache erschwert worden, dass sie “auch unter Missachtung seiner Religion begangen” wurde, heißt es in der Klub-Mitteilung weiter.

via kicker: Real Madrid setzt Kampf gegen Rassismus fort Rassismus gegen Rüdiger und Vinicius Junior: Mann zu Haftstrafe verurteilt

siehe auch: Rassismus gegen Rüdiger: Mann zu Haftstrafe verurteilt. Ein Spanier hat den deutschen Nationalspieler Antonio Rüdiger sowie Real-Madrid-Star Vinicius Junior aufs Übelste beleidigt. Das hat für den Mann jetzt drastische Konsequenzen. Mehr News zum Thema Fußball Nach rassistischen Online-Kommentaren über den deutschen Nationalspieler Antonio Rüdiger (31) sowie seinen Real-Madrid-Teamkollegen Vinicius Junior ist in Spanien ein Mann zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Zudem darf der Angeklagte das Forum auf der Website der Sportzeitung Marca 20 Monate lang nicht benutzen, dort hatte er die beiden Spieler beleidigt – Rüdiger nicht nur wegen seiner Hautfarbe, sondern auch wegen dessen Religion. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, der Mann muss an einem Anti-Diskriminierungs-Programm teilnehmen.

Steve Bannon’s Sidekick Guo Convicted in Billion-Dollar Fraud

Exiled Chinese billionaire and darling of the U.S. far right Guo Wengui has been found guilty of masterminding a massive securities fraud to fund his lavish lifestyle. Exiled Chinese billionaire Guo Wengui was found guilty Tuesday in his trial of defrauding investors as part of a colossal fraud. Jurors heard how victims were drawn to Guo, a longtime ally of former Donald Trump adviser Steve Bannon, by his self-styled crusade to bring down the Chinese Communist Party—which at one point even saw him announce the formation of a New Federal State of China. Instead, their millions were pumped into sundry schemes, from cryptocurrencies to club memberships, funding not only plush mansions and fast cars but also, prosecutors alleged, multiple entities set up by Guo and Bannon. After falling foul of the Chinese regime in 2015, Guo—variously known as Ho Wan Kwok, Miles Guo, and Miles Kwok—moved to New York and quickly set about establishing a new network of high-powered political contacts. By the time Trump formally took office in January 2017, the billionaire had become a member of Mar-a-Lago and later applied for political asylum after publicly accusing senior Chinese officials of graft. “Is Miles Guo a real political activist or not? I don’t know, I don’t care, and neither should you,” assistant U.S. attorney Juliana Murray told a federal jury last week. It was on Guo’s multimillion-dollar yacht that Bannon was arrested in 2020 for allegedly defrauding donors to his We Build the Wall initiative. Trump pardoned Bannon during the last few hours of his presidency, though the former White House adviser still faces related state charges in New York and began a four-month prison sentence this month for contempt of Congress.

via daily beast: Steve Bannon’s Sidekick Guo Convicted in Billion-Dollar Fraud

Rechtsextreme Polizeichats in Hessen : Ungestraft hetzen in Frankfurt – #polizeiproblem

Frankfurter Po­li­zisten verschickten rechtsextreme Chats. Nun ist klar: Sie müssen nicht vor Gericht. Verband sieht „fatale Signalwirkung“. Es waren Chats voller Menschenverachtung. Herablassungen über jüdische Menschen, Schwarze, Mi­gran­tin­nen und Menschen mit Behinderung, auch Hitlerbilder und Hakenkreuze. All dies posteten fünf Po­li­zis­tin­nen aus dem 1. Frankfurter Polizeirevier, ab Herbst 2014 in mehreren Chatgruppen, vier Jahre lang. In einer namens „Itiotentreff“ waren es allein 1.600 Nachrichten. Doch die Beamten werden sich für diese Chats nicht vor Gericht verantworten müssen. Das entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Chatgruppen war nur durch Zufall aufgeflogen: Im Zuge der Ermittlungen der „NSU 2.0“-Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die auch NSU-Opfer vertritt, und weitere Betroffene. Zu Başay-Yıldız wurden auch persönliche Daten ohne Dienstanlass auf dem Frankfurter Revier abgerufen – die später in den Drohschreiben auftauchten. Wer für die Datenweitergabe verantwortlich war, ist bis heute nicht geklärt. Wegen der Chats aber wurde gegen fünf Polizeibeamte schon im April 2022 von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Das Landgericht aber hatte eine Eröffnung des Verfahrens abgelehnt: Für eine Volksverhetzung sei ein öffentliches Verbreiten der Inhalte erforderlich – in einer geschlossenen Chatgruppe sei dies aber nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein – die nun vom Oberlandesgericht zurückgewiesen wurde. Die Beschuldigten hätten zwar „in erheblichem Umfang teilweise nur schwer erträgliche menschenverachtende, rechtsextreme, gewaltverherrlichende, antisemitische, ableistische und rassistische Inhalte geteilt“, erklärte auch das Gericht. Strafbar aber sei dies wegen der privaten Chatgruppen und deren „überschaubarem Personenkreis“ nicht. Für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung brauche es eine größere Öffentlichkeit. Die Entscheidung des Landgerichts, den Prozess nicht zuzulassen, sei daher nicht zu beanstanden.

via taz: Rechtsextreme Polizeichats in Hessen :Ungestraft hetzen in Frankfurt

siehe auch: Chatgruppe “Itiotentreff”: Polizisten müssen wegen rechtsextremer Chats nicht vor Gericht Das Frankfurter Oberlandesgericht hat die Beschwerde im Fall der rassistischen Chatgruppe von fünf Polizisten abgelehnt. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Sechs Jahre nachdem rechtsextreme Gespräche bei der hessischen Polizei aufgedeckt wurden, konnte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nicht durchsetzen, dass fünf Polizisten vor Gericht gestellt werden. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts, kein Hauptverfahren zu eröffnen, abgelehnt. Das OLG erklärte, dass es nicht genug Beweise für die angeklagten Vergehen gebe. (…) Inhalte an “eine unbestimmte Anzahl von Personen weitergegeben wird”. Es lägen aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beschuldigten von einer Verbreitung ihrer Nachrichten ausgingen oder dies billigten – auch deshalb nicht, weil sie angesichts der nationalsozialistischen und rassistischen Inhalte dienstrechtliche Konsequenzen fürchten mussten. Die Disziplinarverfahren wurden zunächst wegen des Vorrangs des Strafverfahrens ausgesetzt. Gegen die fünf Beamten wurde ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Drei von ihnen wurden vorläufig des Dienstes enthoben, zwei erhalten nur einen Teil ihrer Bezüge. Laut dem hessischen Innenminister Roman Poseck (CDU) müssen die Disziplinarverfahren “jetzt umgehend fortgeführt” und “zeitnah” abgeschlossen werden. “Hass-Chatgruppen im öffentlichen Dienst sind unerträglich”, fügte Poseck hinzu. “Sie sind strafwürdig – und zwar unabhängig davon, ob ein öffentliches Verbreiten von Inhalten erfolgt.”

#Hehlerei, #Diebstahl, Fahren ohne #Führerschein – Rechtsextremist Klar erneut verurteilt – #krimineller

Der Geraer Rechtsextremist Christian Klar ist erneut wegen Hehlerei sowie Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Ein erstes Urteil in diesem Verfahren gab es bereits im Jahr 2020. Seitdem legte Klar immer wieder Berufung ein. Er beschäftigt auch mit anderen Verfahren seit Jahren die Justiz. Der Rechtsextremist Christian Klar aus Gera ist vom Landgericht Gera erneut verurteilt worden. Wegen Hehlerei, mehrfachen Diebstahls sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis müsste er für ein Jahr und elf Monate ins Gefängnis. Das Landgericht hat bei seinem Urteil Mitte Juni die Haft jedoch für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Das ist generell bei Urteilen mit einer Strafe von unter zwei Jahren möglich. Klar muss aber Arbeitsstunden leisten und Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (…) Unabhängig davon beschäftigt Klar weiter die Justiz: Das Amtsgericht Gera hatte Klar im Februar wegen eines umstrittenen “Schuldig”-Plakats freigesprochen. Dagegen war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Zugleich gab es in dem Verfahren damals ein Urteil gegen ihn wegen Betrugs. Schließlich ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen weiterer Vorwürfe gegen ihn.

via mdr: Hehlerei, Diebstahl, Fahren ohne Führerschein – Rechtsextremist Klar erneut verurteilt

Urteil zu Brandanschlag in Saarlouis :Freispruch für den Neonazi-Führer

33 Jahre nach dem Mord an einem Ghanaer wurde der Faschist Peter S. freigesprochen. Es fehlten Beweise dafür, dass er zum Anschlag angestachelt hatte. Fast 33 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in Saarlouis ist die weitere strafrechtliche Aufarbeitung erst einmal gescheitert. Im zweiten Prozess um den qualvollen Feuertod des 27 Jahre alten Ghanaers Samuel Yeboah wurde Peter St., der langjährige Anführer der Neonazi-Szene in der saarländischen Kleinstadt, am Dienstag vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. Das Oberlandesgericht in Koblenz hielt es nach mehr als viermonatiger Verhandlung nicht für erwiesen, dass der heute 55-Jährige seinen im vergangenen Jahr als Haupttäter verurteilten Freund und Kameraden Peter Werner S. zu dem rassistischen Mord bewegt hatte. „Der Nachweis, dass der Angeklagte die Inbrandsetzung des Gebäudes und damit den Tod von Menschen in Kauf genommen hat, hat in der Beweisaufnahme nicht geführt werden können“, sagte Senatsvorsitzender Konrad Leitges. (…) Peter St. galt bis in dieses Jahrtausend hinein als eine zentrale Figur der Neonazi-Szene des Saarlands. Er gründete die „Kameradschaft Horst Wessel – Saarlautern“, die bundesweit bei rechten Demonstrationen aufmarschierte, betrieb einen einschlägigen Versandhandel und einen Szeneladen. Wie nah ihm Gewalt heute noch liegt, zeigte sich, als er in einem abgehörten Telefonat drohte, eine Frau „aufzuschneiden“ – bloß weil er mit ihrem Mann Streit hatte. „Es gibt die Natur und die Natur sagt zu mir: Vernichte.“ Das Gericht bescheinigte ihm, noch immer „ausländerfeindlich und nationalsozialistisch eingestellt“ zu sein. Was aber für die Bewertung des Kneipengesprächs von einst keine Rolle spiele.

via taz: Urteil zu Brandanschlag in Saarlouis :Freispruch für den Neonazi-Führer

#OLG #Koblenz zur Klage gegen #Biontech – Kein #Sch­mer­zens­geld wegen #Corona-#Impf­schäden

Eine Frau behauptet, seit der Corona-Impfung unter Schmerzen und Schwindel zu leiden, und verlangt vom Hersteller Biontech Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das OLG Koblenz lehnte einen Anspruch ab, ließ jedoch Revision zu. Der Impfstoffhersteller Biontech hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz einen Sieg eingefahren. Das Gericht wies die Berufung einer Frau zurück, die wegen behaupteter Schmerzen aufgrund der Corona-Impfung Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt (Urt. v. 10.07.2024, Az. 5 U 1375/23). Die klagende Frau trug im Wesentlichen vor, wenige Tage nach der ersten Impfung unter starken Kopfschmerzen und einem immer intensiveren Schwindel gelitten zu haben. Diese Symptome hätten sich nach der zweiten Impfung sogar noch verstärkt. Sie leide daran bis heute, habe ein unsicheres Gangbild, sei fallgeneigt und müsse regelmäßig gestützt werden. Dies führe zu erheblichen Folgebeeinträchtigungen, insbesondere auch in Bezug auf ihre Belastbarkeit. Sie verlangt daher vor allem immateriellen Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro. Das Landgericht hatte ihre Klage abgewiesen. Auch die Berufung vor dem OLG Koblenz wurde nun zurückgewiesen. Allerdings hat das OLG die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen, sodass sich möglicherweise noch der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall beschäftigen wird. Arzneimittelgesetz regelt Gefährdungshaftung Der Senat hatte vor allem zu klären, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) vorliegen. Die Norm regelt eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für Hersteller. Das heißt, für einen Anspruch kommt es allein darauf an, ob zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung eine Verbindung nachweisbar ist. Eine solche hat die klagende Frau laut Senat nicht nachweisen können. Das hätte im Ergebnis laut Senat aber auch nichts geändert. Nach § 84 Abs. 1 AMG gibt es nämlich Ausnahmen von der Schadensersatzpflicht für Impfstoffhersteller. Es kommt danach auf die Frage an, ob der jeweilige Corona-Impfstoff “schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen”. Es findet also eine dem Schadensrecht eigentlich fremde Bewertung der Schäden auf “Vertretbarkeit” statt, wie Dr. Max Kolter an dieser Stelle für LTO bereits ausführlich darlegt. Keine grundsätzlich “schädliche Wirkung” des Biontech-Impfstoffs Eine “schädliche Wirkung” hat der Senat hier aber nicht erkennen können. Er zeigte sich stattdessen von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis des eingesetzten mRNA-Impfstoffes Comirnaty überzeugt gezeigt. Dabei könne laut dem Senat dahinstehen, ob schon die europäische Zulassung eine Verantwortung des Herstellers ausschließe. Vielmehr sei der Senat auch aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen der Europäischen Arzneimittelagentur, von deren Ausschüssen und dem nationalen Paul-Ehrlich-Institut eigenständig von dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis überzeugt.

via lto: OLG Koblenz zur Klage gegen Biontech Kein Sch­mer­zens­geld wegen Corona-Impf­schäden