Österreich: Jeder Shitstorm-Teilnehmer haftet alleine für den gesamten Schaden

Wer sich online an einem Shitstorm beteiligt, haftet womöglich nicht nur für seinen Beitrag, sondern für alle. Das kann kosten.​ Ein Österreicher muss einem Polizisten 3.000 Euro zahlen. Der Beklagte hat, wie Hunderte weitere Facebook-User, ein Posting geteilt, ohne dessen Wahrheitsgehalt zu prüfen. Mit den Postings wurde der Polizist zu Unrecht rechtswidrigen Verhaltens bezichtigt. Nun muss der Beklagte nicht bloß für sein einzelnes Posting einstehen, sondern für den gesamten immateriellen Schaden, den der Shitstorm dem Polizisten insgesamt verursacht hat. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs rechtskräftig entschieden (Az. 6 Ob 210/23k). Der OGH stuft den Schaden als unteilbar ein; es sei unmöglich, die konkreten Folgen einzelner Postings aufzuklären. Diese Probleme halsen die Richter nicht dem Geschädigten auf, sondern den Schädigern. Sie müssen die Konsequenz tragen, “dass das Opfer den Ersatz für den gesamten Schaden im Wege der Solidarhaftung berechtigt auch nur von einem von ihnen verlangen kann”, führt die Zusammenfassung des OGH-Erkenntnisses aus. “Es genügt der Nachweis des Klägers, Opfer eines Shitstorm gewesen zu sein, und dass sich der konkret belangte Schädiger daran rechtswidrig und schuldhaft beteiligt hat.” Anstatt jeden einzelnen Teilnehmer eines Shitstorms auf kleine, womöglich unterschiedliche Beträge zu verklagen, darf der Geschädigte auch nur einen einzelnen Teilnehmer für den gesamten Schaden vor Gericht bringen. Und das muss keineswegs derjenige sein, der die Lawine ins Rollen gebracht hat. Das Opfer darf sich frei aussuchen, welchen Shitstorm-Poster es in Anspruch nimmt.

via heise: Österreich: Jeder Shitstorm-Teilnehmer haftet alleine für den gesamten Schaden

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By Ryse93Own work, CC BY-SA 2.0, Link

Ein Youtuber beleidigt Politiker, bezeichnet Innenministerin Nancy Faeser als «aufgedunsene Dampfnudel» und soll nun eine Strafe von 11000 Euro zahlen – #LockHimUp

Der deutsche Blogger Tim Kellner ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, da er mehrere Politikerinnen beleidigt hatte. Auch die SPD-Politikerin Sawsan Chebli hatte einst gegen ihn geklagt. Der ehemalige Polizist und Youtuber Tim Kellner wurde am Mittwoch vom Landgericht Detmold wegen Beleidigung von Politikerinnen in drei Fällen verurteilt. Er soll eine Geldstrafe von 11 000 Euro zahlen, die sich aus 110 Tagessätzen in einer Höhe von je 100 Euro ergibt. Unter anderem hat er die sozialdemokratische Bundesinnenministerin Nancy Faeser als «aufgedunsene Dampfnudel» bezeichnet. Dagegen hat die SPD-Ministerin einen Strafantrag gestellt. Auch die Aussenministerin Annalena Baerbock von den Grünen hatte ihn wegen Beleidigung angezeigt. Kellner war bereits im Oktober vergangenen Jahres zu der Summe verurteilt worden, ging aber in Berufung. Diese wurde am Mittwoch zurückgewiesen. Der 52-Jährige sprach von einem «politischen Prozess», der das Ziel habe: «Bestrafe einen, erziehe hundert.» Kellners Anwalt soll Revision eingelegt haben. (…) Zum Prozess erscheint Kellner in einem T-Shirt, auf dem die Karte der Insel Sylt abgebildet ist. Daneben liest man «Döp dö dö döp». Es ist ein Verweis auf das Handyvideo der Sylt-Krakeeler, das vor zwei Wochen eine Debatte über Fremdenfeindlichkeit auslöste. Einige Besucher des Sylter Klubs «Pony» hatten sich dabei gefilmt, wie sie zu Gigi D’Agostinos «L’amour toujours» die Parole «Ausländer raus» grölen.

via nzz: Ein Youtuber beleidigt Politiker, bezeichnet Innenministerin Nancy Faeser als «aufgedunsene Dampfnudel» und soll nun eine Strafe von 11 000 Euro zahlen

Link auf linksunten.indymedia: Freispruch für Redakteur von Radio Dreyeckland

Vor anderthalb Jahren sorgte eine Razzia bei einem Radiosender in Freiburg bundesweit für Aufregung. Nun folgte die nächste Schlappe für die Behörden. Der Strafprozess gegen den Verfasser eines Onlineartikels wegen der Verlinkung auf das Archiv der verbotenen Vereinigung “linksunten.indymedia” ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das berichtet der SWR nach der Urteilsverkündung durch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe. Die hat demnach entschieden, dass die angeblich über die Verlinkung beworbene Vereinigung zum Tatzeitpunkt nicht mehr existiert habe. Außerdem sei das verlinkte Archiv nicht direkt mit der verbotenen Internetseite gleichzusetzen, weswegen die Verlinkung anders zu behandeln sei. Damit könnte der Freispruch aus formalen Gründen erfolgt sein, möglich wäre gewesen wäre eine grundsätzliche Abwägung von Strafrecht und Pressefreiheit. Die vollständige Urteilsbegründung steht noch aus. (…) Mit dem Freispruch – gegen den die Staatsanwaltschaft Revision einlegen kann – endet die juristische Aufarbeitung der Angelegenheit aber noch nicht. Zwar sind die Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland bereits für rechtswidrig erklärt worden, eine abschließende Entscheidung zur Razzia bei dem Verfasser steht noch aus. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat dazu im Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auf diesem Weg soll endgültig geklärt werden, “dass das Setzen eines Links im Rahmen eines Presseberichts keine strafbare Unterstützungshandlung darstellen kann und dass die Durchsuchung von Redaktionsräumen und Mitarbeiter*innenwohnungen sowie die Beschlagnahmung redaktioneller Daten die Pressefreiheit verletzt”.

via heise: Link auf linksunten.indymedia: Freispruch für Redakteur von Radio Dreyeckland

siehe auch: LG Karlsruhe zum Fall Radio Dreyeckland Frei­spruch für den Jour­na­listen Fabian Kie­nert. Das LG hat den Journalisten Fabian Kienert freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, mit einem Link auf das Archiv einer verbotenen Vereinigung ebendiese unterstützt zu haben. Das hat das Gericht aber nicht so gesehen. Nach einem siebenwöchigen Strafprozess ist ein Journalist des Freiburger Senders Radio Dreyeckland (RDL), Fabian Kienert, vom Landgericht (LG) Karlsruhe freigesprochen worden. Der 38-Jährige habe mit dem Verlinken einer Internetseite in einem Artikel nicht das Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt, wie die Staatsschutzkammer des Gerichts am Donnerstag entschied. Das Verfahren, das nach Ansicht der Verteidigung grundsätzliche Bedeutung für die Pressefreiheit in Deutschland hat, lief seit Mitte April. (…) Angeklagt war der Redakteur wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)). Nachdem die Anklage vom LG Karlsruhe zunächst nicht zugelassen worden war, legte die Staatsanwaltschaft dagegen beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erfolgreich Beschwerde ein, sodass das LG doch zu entscheiden hatte – und das mit dem Freispruch nun tat. Wie der Pressesprecher des Gerichts gegenüber LTO erklärte, wurde der Freispruch (wie seinerzeit die Nichtzulassung) auch damit begründet, dass keine Hinweise auf den Fortbestand der extremistischen Vereinigung vorlägen. Das Gericht habe darüber hinaus aber ausdrücklich betont, dass das Vorgehen des Journalisten selbst dann nicht strafbar gewesen wäre. In der bloßen Verlinkung auf ein Archiv einer verbotenen Vereinigung sei keine strafbare Unterstützungshandlung zu erkennen

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Rechte Agrarorganisationen : #Wutbauern unterliegen Kritikerin

Die Agrarsoziologin Janna Luisa Pieper darf die Organisationen Freie Bauern sowie Land schafft Verbindung (LSV) Schleswig-Holstein und Hamburg als „rechtspopulistisch“ bezeichnen. Zulässig ist Gerichtsentscheidungen zufolge auch ihre Aussage, dass Anthony Lee – Sprecher von LSV Deutschland und Europawahlkandidat der Freien Wähler – durch „rechts­extreme bis hin zu rechtspopulistischen Aussagen aufgefallen“ sei. Damit hat die Wissenschaftlerin der Universität Göttingen alle Verfahren gewonnen, die der oft für die Freien Bauern gegen Kritiker vorgehende Rechtsanwalt Stephan Stiletto für die Organisationen und Lee begonnen hatte. (…) Pieper hatte im Februar in einem NDR-Interview von „rechtspopulistischen Vereinigungen innerhalb der Landwirtschaft“ gesprochen und gesagt: „dazu zählen natürlich auch LSV und die Freien Bauern“. Sie verwies auch auf „Personen bei LSV wie Anthony Lee, der in der Vergangenheit durch rechts­extreme bis hin zu rechtspopulistischen Aussagen aufgefallen ist“. (…) Im Fall LSV war es das Landgericht Hamburg. Und die zweite Instanz, das Hanseatische Oberlandesgericht, bestätigte: „Ob jemand als rechtspopulistisch eingeordnet wird, ist zweifelsohne eine Frage des Wertens und Meinens.“ Für diese Meinung über LSV gebe es genügend Anhaltspunkte. Allen voran Lees Behauptung in einem Interview der niederländischen Influencerin Eva Vlaardingerbroek von Mitte Januar, Politiker wollten Landwirten ihr Land zugunsten von Flüchtlingen wegnehmen. „Diese Antwort, die einen schweren Vorwurf gegenüber der Bundesregierung beinhaltet, darf zulässig als rechtspopulistisch bezeichnet werden“, entschieden die Richter. Zudem dürfe sie „als ausländerfeindlich“ gelten. Anders als Stiletto argumentiert hatte, müsse sich LSV Lees Äußerung zurechnen lassen, selbst wenn sich der Landwirt als Kandidat der Freien Wähler geäußert hätte. Schließlich sei Lee Pressesprecher des LSV Bundesverbands, und weder dieser noch der Landesverband in Schleswig-Holstein und Hamburg hätten sich von Lees Behauptung distanziert

via taz: Rechte Agrarorganisationen :Wutbauern unterliegen Kritikerin

Greek neo-Nazi leader Michaloliakos returns to jail for failing to show remorse for past acts

Nikos Michaloliakos, the former leader of the banned neo-Nazi Golden Dawn party, is set to return to prison after the Greek judicial council overturned his parole release on Monday for failing to show remorse for his past actions or a change in his ideology. The judicial council of the Lamia Court of Appeals in the central town of Lamia reconsidered the public prosecutor’s recommendations, which argued that Michaloliakos demonstrated no remorse for his actions or a change in his ideology, and overturned his release on conditional parole. On May 2, the Misdemeanor Court Judges Council in Lamia overruled the public prosecutor’s recommendations and ordered Michaloliakos’ released on conditional parole after the Athens Court of Appeals convicted him in 2020 of running a criminal organization and sentenced him to 13 years in prison. However, the public prosecutor’s arguments were accepted in Monday’s proceedings, which established that Michaloliakos had written numerous articles online during his parole period praising neo-Nazi practices and demonstrating no change in his ideology, making him naive to commit similar acts again.He will be rearrested following the court decision, but there are currently no details about his detention until 1200GMT. Michaloliakos and the other senior members of the group, Christos Pappas, Ilias Kasidiaris, Ioannis Lagos, Giorgos Germenis, and Ilias Panagiotaros, were charged with forming and running a criminal organization under the guise of a political party. Under Michaloliakos’ leadership, Golden Dawn and its members orchestrated a series of violent crimes, including an attack and murder of the leftist rapper Pavlos Fyssas in 2013.

via yenisafak: Greek neo-Nazi leader Michaloliakos returns to jail for failing to show remorse for past acts

Tiergarten-Mord – Berliner Staranwalt bekam offenbar Hunderttausende Euro aus Moskau

Eine kremlnahe Stiftung setzt sich weltweit für Russlands Interessen ein, sie soll von russischen Geheimdiensten gesteuert sein. Nach SPIEGEL-Recherchen finanzierte sie auch einen der Verteidiger des Tiergarten-Mörders. Ein schneeweißer Altbau an einer der renommiertesten Adressen der Hauptstadt. Hier, hinter schattigen Kastanien und Platanen in der Berliner Fasanenstraße, hat die Anwaltskanzlei Unger ihren Sitz. Robert Unger, ein hagerer Mann mit Brille, gilt als Promi-Verteidiger. Egon Krenz, der ehemalige Staatsratsvorsitzende der DDR, gehörte zu seinen Mandanten. Auch Größen aus der Film- und Kulturbranche hat Unger schon vertreten. Ungers bislang brisantester Job aber war wohl das Verfahren zum sogenannten Tiergartenmord. Eine Bluttat, die die Richter in ihrem Urteil russischen »Staatsterrorismus« nannten, auch wenn Moskau bis zum Schluss jede Verwicklung bestritt. Das Kammergericht war jedoch davon überzeugt. Der Mörder, ein Profikiller, erschoss im Auftrag des russischen Sicherheitapparates im Sommer 2019 einen tschetschenischen Exil-Georgier am helllichten Tag, mitten in Berlin. Stiftung mit engen Drähten zu Geheimdiensten. Interne Dokumente aus einer von Moskau finanzierten Stiftung zeigen nun erstmals: Der russische Staat hat sehr viel Geld gezahlt, um dem Mörder Staranwalt Unger zur Seite zu stellen. Für offenbar Hunderttausende Euro Honorar aus einer Kriegskasse des Kreml kämpfte Unger vermutlich nicht nur für ein mildes Urteil. Womöglich lieferte er der russischen Stiftung mit mutmaßlich engen Drähten zu Geheimdiensten auch sensible Informationen aus dem Verfahren. (…) In den Unterlagen findet sich eine Abrechnung Robert Ungers, versehen mit dessen Unterschrift und Bürostempel. Nachzulesen ist dort sein Honorar für die letzten zehn Verhandlungstage in Höhe von 60.000 Euro – also 6000 Euro pro Tag. Multipliziert man den Tagessatz mit allen 56 Prozesstagen, ergibt sich ein wahrscheinliches Honorar von knapp 336.000 Euro für die gesamte Hauptverhandlung – eine stolze Summe für ein aus russischer Sicht wohl bescheidenes Ergebnis. Interessant könnte für Moskau aber auch Ungers Zugang zu vertraulichen Verfahrensinformationen gewesen sein. Dass der Verteidiger wohl nicht nur Rechnungen nach Moskau schickte, zeigt ein der Abrechnung beigefügter »inhaltlicher Bericht« vom Februar 2022. Darin finden sich kurze Zusammenfassungen über wichtige Ereignisse an den Verhandlungstagen samt Namen und teilweise auch Inhalte von Zeugenaussagen. An einer Stelle taucht der russische Investigativreporter Roman Dobrokhotov auf, der gegen den Auftragskiller aussagte. Erst wenige Monate vor dessen Aussage im Tiergartenprozess, nach einer Durchsuchung seiner Moskauer Wohnung, war der Journalist aus Russland geflohen. Seitdem wird er vom FSB gesucht. Im Fokus der Spionageabwehr Lieferte Unger der russischen Seite während des Prozesses sensible Informationen gegen Personen wie Dobrokhotov? Dazu wollte sich der Verteidiger auf Anfrage mit Verweis auf seine anwaltliche Schweigepflicht nicht äußern. Dass der Verteidiger bereit war, offensiv mit persönlichen Angaben von gefährdeten Belastungszeugen umzugehen, wird an einem anderen Beispiel deutlich. So tat Unger während einer Verhandlung im Gerichtssaal alles, um den Namen eines weiteren Rechercheurs und Belastungszeugen, der aufgrund seiner Gefährdung nur anonymisiert vernommen werden sollte, zu entlarven – vor Publikum

via spiegel: Tiergarten-Mord – Berliner Staranwalt bekam offenbar Hunderttausende Euro aus Moskau

Exclusive: One in 10 Republicans less likely to vote for Trump after guilty verdict, Reuters/Ipsos poll finds

Ten percent of Republican registered voters say they are less likely to vote for Donald Trump following his felony conviction for falsifying business records to cover up a hush money payment to a porn star, according to a Reuters/Ipsos poll that closed on Friday. The two-day poll, conducted in the hours after the Republican presidential candidate’s conviction by a Manhattan jury on Thursday, also found that 56% of Republican registered voters said the case would have no effect on their vote and 35% said they were more likely to support Trump, who has claimed the charges against him are politically motivated and has vowed to appeal. The potential loss of a tenth of his party’s voters is more significant for Trump than the stronger backing of more than a third of Republicans, since many of the latter would be likely to vote for him regardless of the conviction. Among independent registered voters, 25% said Trump’s conviction made them less likely to support him in November, compared to 18% who said they were more likely and 56% who said the conviction would have no impact on their decision. The verdict could shake up the race between Trump, who was U.S. president from 2017-2021, and Democratic President Joe Biden ahead of the Nov. 5 election. U.S. presidential elections are typically decided by thin margins in a handful of competitive swing states, meaning that even small numbers of voters defecting from their candidates can have a big impact. Biden and Trump remain locked in a tight race, with 41% of voters saying they would vote for Biden if the election were held today and 39% saying they would pick Trump, according to the poll, which surveyed 2,556 U.S. adults nationwide.

via reuters: Exclusive: One in 10 Republicans less likely to vote for Trump after guilty verdict, Reuters/Ipsos poll finds