Vor anderthalb Jahren sorgte eine Razzia bei einem Radiosender in Freiburg bundesweit für Aufregung. Nun folgte die nächste Schlappe für die Behörden. Der Strafprozess gegen den Verfasser eines Onlineartikels wegen der Verlinkung auf das Archiv der verbotenen Vereinigung “linksunten.indymedia” ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das berichtet der SWR nach der Urteilsverkündung durch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe. Die hat demnach entschieden, dass die angeblich über die Verlinkung beworbene Vereinigung zum Tatzeitpunkt nicht mehr existiert habe. Außerdem sei das verlinkte Archiv nicht direkt mit der verbotenen Internetseite gleichzusetzen, weswegen die Verlinkung anders zu behandeln sei. Damit könnte der Freispruch aus formalen Gründen erfolgt sein, möglich wäre gewesen wäre eine grundsätzliche Abwägung von Strafrecht und Pressefreiheit. Die vollständige Urteilsbegründung steht noch aus. (…) Mit dem Freispruch – gegen den die Staatsanwaltschaft Revision einlegen kann – endet die juristische Aufarbeitung der Angelegenheit aber noch nicht. Zwar sind die Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland bereits für rechtswidrig erklärt worden, eine abschließende Entscheidung zur Razzia bei dem Verfasser steht noch aus. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat dazu im Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auf diesem Weg soll endgültig geklärt werden, “dass das Setzen eines Links im Rahmen eines Presseberichts keine strafbare Unterstützungshandlung darstellen kann und dass die Durchsuchung von Redaktionsräumen und Mitarbeiter*innenwohnungen sowie die Beschlagnahmung redaktioneller Daten die Pressefreiheit verletzt”.

via heise: Link auf linksunten.indymedia: Freispruch für Redakteur von Radio Dreyeckland

siehe auch: LG Karlsruhe zum Fall Radio Dreyeckland Frei­spruch für den Jour­na­listen Fabian Kie­nert. Das LG hat den Journalisten Fabian Kienert freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, mit einem Link auf das Archiv einer verbotenen Vereinigung ebendiese unterstützt zu haben. Das hat das Gericht aber nicht so gesehen. Nach einem siebenwöchigen Strafprozess ist ein Journalist des Freiburger Senders Radio Dreyeckland (RDL), Fabian Kienert, vom Landgericht (LG) Karlsruhe freigesprochen worden. Der 38-Jährige habe mit dem Verlinken einer Internetseite in einem Artikel nicht das Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt, wie die Staatsschutzkammer des Gerichts am Donnerstag entschied. Das Verfahren, das nach Ansicht der Verteidigung grundsätzliche Bedeutung für die Pressefreiheit in Deutschland hat, lief seit Mitte April. (…) Angeklagt war der Redakteur wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)). Nachdem die Anklage vom LG Karlsruhe zunächst nicht zugelassen worden war, legte die Staatsanwaltschaft dagegen beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erfolgreich Beschwerde ein, sodass das LG doch zu entscheiden hatte – und das mit dem Freispruch nun tat. Wie der Pressesprecher des Gerichts gegenüber LTO erklärte, wurde der Freispruch (wie seinerzeit die Nichtzulassung) auch damit begründet, dass keine Hinweise auf den Fortbestand der extremistischen Vereinigung vorlägen. Das Gericht habe darüber hinaus aber ausdrücklich betont, dass das Vorgehen des Journalisten selbst dann nicht strafbar gewesen wäre. In der bloßen Verlinkung auf ein Archiv einer verbotenen Vereinigung sei keine strafbare Unterstützungshandlung zu erkennen

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