Angriff auf Grünen-Politikerin: 66-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Göttingen hat einen 66-Jährigen für den Angriff auf die Grünen-Landtagsabgeordnete Marie Kollenrott verurteilt. Der Rentner muss eine Geldstrafe und Schmerzensgeld bezahlen. Die Geldstrafe beträgt 1.600 Euro und das Schmerzensgeld 600 Euro, wie die Richterin am Amtsgericht Göttingen am Montag urteilte. Das Amtsgericht sprach den Mann wegen zweifacher vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung schuldig. Der 66-Jährige hatte demnach die Abgeordnete Marie Kollenrott Ende Mai an einem Wahlkampfstand in der Göttinger Innenstadt angegriffen und verletzt. Die Richterin sah es am Montag als erwiesen an, dass der Beschuldigte Ende Mai mehrfach gegen den linken Oberarm der 39-Jährigen geschlagen und sie zuvor beleidigt hatte. “Dreckspack, ihr Grünen”, habe er in ihre Richtung gesagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

via ndr: Angriff auf Grünen-Politikerin: 66-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

siehe auch: Rentner nach Angriff auf Grünenpolitikerin zu Geldstrafe verurteilt Ende Mai wurde eine Politikerin in Göttingen mehrfach attackiert. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Tat als einen Angriff auf die Demokratie. Nun gibt es ein Urteil. Wegen eines tätlichen Angriffs auf eine niedersächsische Landtagsabgeordnete ist ein Mann in Göttingen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Zusätzlich zur Strafe in Höhe von 1.600 Euro muss der Rentner weitere 600 Euro Schmerzensgeld an die Grünenpolitikerin zahlen, urteilte die Richterin des Göttinger Amtsgerichts. Nach Ansicht des Gerichts griff der 66-Jährige die Abgeordnete Marie Kollenrott Ende Mai an einem Wahlkampfstand in der Göttinger Innenstadt an und verletzte sie.

Über 1.000 gefälschte #Corona-#Atteste – Frei­heits­strafe für Ärztin aus der “#Reichs­bürger”-Szene – #LockHerUp

Eine Ärztin aus Sachsen soll mehr als 1.000 falsche Corona-Atteste ausgestellt und damit über 47.000 Euro eingenommen haben. Das Landgericht Dresden verurteilte sie nun zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe. Eine Hausärztin aus Moritzburg bei Dresden ist wegen Ausstellung gefälschter Corona-Atteste in zig Fällen verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Dresden verhängte am Montag eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gegen die 67-Jährige. Neben dem Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 1.003 Fällen ging es auch um verbotenen Waffenbesitz. Zusätzlich verhängte das Gericht ein Berufsverbot für drei Jahre. Die ausgestellten Atteste befreiten die Patienten vom Tragen der Schutzmaske, vom Impfzwang oder Schnelltest per Nasen- oder Rachenabstrich.  Während der Urteilsverkündung störten mehrere Dutzend Sympathisanten der Angeklagten mit Zwischenrufen, es kam zu tumultartigen Szenen im Publikum. Ein Besucher soll aufgestanden und gebrüllt haben, die Ärztin habe “so viele Menschen gerettet”, wie die Bild berichtet. Auch die Nationalhymne soll angestimmt worden sein. Der Vorsitzende Richter ließ den Saal räumen und unterbrach dafür die Sitzung.

via lto: Über 1.000 gefälschte Corona-Atteste Frei­heits­strafe für Ärztin aus der “Reichs­bürger”-Szene

siehe auch: LANDGERICHT DRESDEN Tumulte im Gericht: Haftstrafe und Berufsverbot für Ärztin wegen falscher Corona-Atteste Eine Hausärztin aus Sachsen soll während der Corona-Pandemie mehr als 1.000 falsche Atteste ausgestellt und 47.000 Euro dafür kassiert haben. Sie selbst will sich angeblich nicht bereichert haben. Der Richter des Landgerichts Dresden hat am Montag das Urteil gesprochen. Fans der Ärztin ließen ihn nicht ausreden. 32 Monate Gefängnisstrafe und Berufsverbot für Ärztin, die massenhaft Corona-Atteste fälschte. “Querdenker-Anhänger” stören mit Zwischenrufen und Tumulten die Urteilsverkündung im Landgericht Dresden Gericht wirft der Hausärztin Missbrauch ihres Berufsstandes vor. Die nannte PCR-Tests “Gift”. Im Prozess um gefälschte Corona-Atteste ist eine Ärztin aus Moritzburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Zudem erhielt die Frau drei Jahre Berufsverbot und muss rund 47.000 Euro zahlen – die Summe soll sie mit gefälschten Attesten eingenommen haben. Die Richter am Dresdner Landgericht sahen es als erwiesen an, dass die 67-Jährige falsche Gesundheitszeugnisse gewerbsmäßig ausgestellt hat. Zudem habe sie gegen das Waffengesetz verstoßen. Bei einer Razzia war ein nicht angemeldeter Elektroschocker gefunden worden. Nach dem Urteil kam die 67-Jährige vorerst auf freien Fuß; Pöbel-Eklat bei Urteilsverkündung Corona-Atteste gefälscht! Ärztin muss in den Knast . Sie verkaufte Tausende gefälschte Corona-Atteste und versorgte damit die Reichsbürger-Szene in der Krise. Jetzt wandert die Ärztin aus Sachsen dafür hinter Gitter. Dr. Bianca W. (67) wird selbst der Reichsbürger-Szene zugeordnet und bezeichnet sich als Angehörige des „Indigenen Volkes der Germaniten“. In der Corona-Zeit hatte sie in 1003 Fällen Atteste geschrieben und für etwa 30 Euro pro Stück verkauft, ohne die Empfänger medizinisch zu untersuchen. Der Prozess gegen die Frau lief seit vergangenem November.

Anzeige gegen Unschuldige erstattet: Urteil gegen AfD-Politiker Czuppon rechtskräftig – #polizeiproblem

Der AfD-Politiker Torsten Czuppon muss 30.000 Euro Strafe zahlen, weil er als Polizeibeamter eine Strafanzeige gegen Unschuldige verfasst und selbst bearbeitet hatte. Das Oberlandesgericht hat die Revision Czuppons und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil zurückgewiesen. Die Verurteilung wegen Verfolgung Unschuldiger gegen den AfD-Abgeordneten Torsten Czuppon ist rechtskräftig. Das Thüringer Oberlandesgericht hat sowohl die Revision des Angeklagten als auch die der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Czuppon war zuvor zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Anzeige als Polizist selbst bearbeitet Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 58-Jährige vor seiner Abgeordnetenzeit als Polizist eine Strafanzeige gegen Unschuldige gestellt und diese damit einer Straftat beschuldigt hatte. Die beiden Männer hatten den AfD-Politiker zuvor angezeigt, weil er bei einer Veranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald ein T-Shirt der Marke Thor Steinar getragen haben soll. Die Gedenkstätte sah darin einen Verstoß gegen ihre Hausordnung, da die Marke in rechtsextremen Kreisen beliebt ist. Czuppon wiederum bestritt, ein T-Shirt dieser Marke getragen zu haben und erstattete Anzeige gegen die beiden Zeugen wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung. Czuppon sitzt seit 2019 für die AfD im Landtag.

via mdr: Anzeige gegen Unschuldige erstattet: Urteil gegen AfD-Politiker Czuppon rechtskräftig

AfD kann Parteitag in Grugahalle abhalten – Stadt Essen verzichtet auf weiteren Widerstand

Die Stadt Essen gibt ihren Widerstand gegen den geplanten AfD-Bundesparteitag in der Grugahalle auf. Die Fraktionen hätten sich darauf verständigt, nicht mehr weiter gerichtlich gegen den Parteitag am 29. und 30. Juni vorzugehen, sagte eine Sprecherin der Stadt. Die „WAZ“ hatte berichtet. Die Stadt Essen habe nun entschieden, nicht in die nächsthöhere Instanz zu gehen, sagte die Sprecherin. Ein bisher noch ausstehender Verhandlungstermin am Landgericht Essen an diesem Montag wurde nach Angaben der Stadt und der AfD aufgehoben. Dort sollte es ebenfalls um die Auseinandersetzung gehen. Die Messe hatte von der AfD ursprünglich eine Selbstverpflichtung eingefordert, wonach diese die Verantwortung für eventuell geäußerte strafbare NS-Parolen auf dem Parteitag übernehmen sollte. AfD-Vize Peter Boehringer hatte dagegen argumentiert, es sei unmöglich, „bei 1800 Teilnehmern und externen, parteifremden Besuchern einer Veranstaltung jede strafrechtlich heikle Wortmeldung vorab kennen und verhindern zu können“. Durch das Einlenken der Stadt aufgrund des Verwaltungsgerichtsurteils wird nun auch diese juristische Auseinandersetzung nicht weiter geführt. Auf Anweisung der Stadt hat die Messe Essen den Anspruch der AfD auf Zugang zur Grugahalle auch ohne Selbstverpflichtungserklärung anerkannt.

via ruhrnachrichten: AfD kann Parteitag in Grugahalle abhalten Stadt Essen verzichtet auf weiteren Widerstand

siehe auch: Streit um Überlassung der Grugahalle an die AfD Stadt Essen gibt sich geschlagen. Die Stadt Essen hat auch den zivilrechtlichen Anspruch der AfD auf Überlassung der Grugahalle für den Bundesparteitag anerkannt. Zuvor war die Stadt schon vor dem VG Gelsenkirchen gescheitert. Die AfD wird die Grugahalle für ihren Bundesparteitag nutzen. Die Stadt Essen hat den geltend gemachten Verfügungsanspruch der Partei anerkannt (Az. 9 O 146/24). Das hat das Landgericht (LG) Essen am Sonntag mitgeteilt. Die weiteren Entscheidungen treffe das Gericht im schriftlichen Verfahren, teilte Gerichtssprecher Mathias Küsters mit. Daher habe das LG den für Montag anberaumten Verhandlungstermin aufgehoben. (…) Die Partei wandte sich daraufhin, beraten von Dr. Christian Conrad und Michael Fengler von der Kanzlei Höcker, an die Gerichte. Vor dem VG verlangte sie den Zugang zur Halle. Das Verhalten der Stadt war hoheitliches Handeln. Vor dem LG ging es gleichzeitig um die Überlassung ohne Vertragszusatz aus dem Mietvertrag. Vor dem VG Gelsenkirchen obsiegte AfD bereits am Freitag. Am LG in Essen sollte am Montag die mündliche Verhandlung stattfinden, das Gericht hatte dazu ein umfangreiches Akkreditierungsverfahren für die Pressevertreter aufgesetzt und seitenweise sitzungspolizeiliche Verfügungen erlassen. All das ist durch das Anerkenntnis der Stadt nun Makulatur. Als Nächstes wird das LG das Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung erlassen, § 307 Zivilprozessordnung (ZPO).

Gericht sieht bloßes “Lippenbekenntnis” zur Grundordnung – Entzug der Auf­ent­halt­s­er­laubnis wegen Hitler-Memes im Whatsapp-Status

Wer in seinem Whatsapp-Status wiederholt antisemitische Bilder postet, dem kann man sein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht abkaufen. Eine Tschetschenin verliert aus diesem Grund ihre Aufenthaltserlaubnis. Seit 2016 lebt eine Tschetschenin mit ihrer Familie in Deutschland. Nach einem erfolglosen Asylverfahren beantragte sie im Januar 2023 eine “Chancen-Aufenthaltserlaubnis”. Voraussetzung hierfür ist ein unterschriebenes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das sie auch vorlegte, woraufhin sie die Aufenthaltserlaubnis erhielt. Entgegen ihrem Bekenntnis postete die Frau jedoch mehrfach antisemitische Bilder in ihrem Whatsapp-Status – mit Konsequenzen: Die Behörde widerrief die Erlaubnis mit sofortiger Wirkung, nachdem sie Wind davon bekommen hatte. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Münster nun bestätigte (Urt. v. 14.06.2024, Az. 8 L 284/24). In einem der Statusbilder waren die Frau selbst sowie ein Foto Adolf Hitlers mit der Bildunterschrift “Tamam Bruder” zu sehen. Ein Weiteres zeigte Hitler mit einem Text, der den Holocaust zynisch verharmloste. Zusätzlich veröffentlichte sie ein Bild, welches die Erde im Würgegriff einer Schlange mit dem Davidstern zeigte. All dies postete die Frau in ihrem Whatsapp-Status – sichtbar für alle, mit denen sie täglich in Kontakt steht. Wer solche Inhalte in seinem Whatsapp-Status postet, hat laut dem VG Münster eine antisemitische Grundeinstellung. Eine solche Einstellung stehe dabei im deutlichen Widerspruch zu dem zuvor abgegebenen Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, stellte das Gericht klar.

via lto: Gericht sieht bloßes “Lippenbekenntnis” zur Grundordnung Entzug der Auf­ent­halt­s­er­laubnis wegen Hitler-Memes im Whatsapp-Status

Brighton neo-Nazi who planned #synagogue suicide bombing is jailed – #LockHimUp #terror

Mason Reynolds, 19, had detailed diagrams of building and said he wanted ‘to make Jews afraid again’. A teenager with neo-Nazi views who made plans to carry out a suicide bombing at a synagogue because he wanted “to make Jews afraid again” has been jailed for eight years. Mason Reynolds had carried out a “very significant amount of planning” for a terrorist attack at the synagogue in Hove, East Sussex, the sentencing judge said. Reynolds, 19, who lived with his parents in Brighton as he hatched the plan, admitted holding neo-Nazi beliefs but claimed he didn’t really plan to carry out the bombing. Sentencing him on Friday, Mrs Justice May said Reynolds had a “startlingly extensive and very concerning collection” of terrorism documents and she considered him dangerous. She told him he had “entrenched and focused interest in far-right ideology and politics”, adding: “One only has to look at the volume and extremity in views expressed in material shown to the court to understand the risk you pose.” Describing a note found in which he detailed how he would carry out the bombing, she said: “There is a very significant amount of planning a terrorism attack … There is a serious risk of harm.” During a trial at Winchester crown court, the jury was told about detailed diagrams of the synagogue on his phone. He had written down times when the synagogue was busiest and marked an entrance, exit and the position of a security camera. The court heard he also shared extreme rightwing videos and possessed manuals on bomb building and how to 3D-print firearms. He was the administrator of a Telegram channel that shared far-right, antisemitic and racist views. He posted that he wanted to “make Jews afraid again”. Reynolds also possessed recorded live-streamed videos of mass-murder terrorist attacks including those carried out by Brenton Tarrant in Christchurch, New Zealand, and Anders Breivik in Norwa

via guardian: Brighton neo-Nazi who planned synagogue suicide bombing is jailed

siehe auch: Neo-Nazi teenager with synagogue bomb plan jailed Mason Reynolds annotated a map and noted the synagogue’s busiest days, the court heard A teenager with neo-Nazi views who drew up a plan to carry out a suicide bomb attack on a synagogue in Hove has been jailed. Mason Reynolds, 19, from Brighton, was previously convicted of having an article connected with the preparation of an act of terrorism and had admitted 10 offences relating to terrorist publications and material. At Winchester Crown Court, Mrs Justice May told him she considered him “dangerous”, adding documents he kept showed “how entrenched your interest in far-right ideology had become”. Reynolds was jailed for eight years, with five on extended licence. ‘Toxic path’ The judge said: “You intended to encourage terrorism. This was propaganda pure and simple.” Prosecuting, Naomi Parsons said Reynolds had annotated a Google street map and satellite image of the synagogue with “entry points and points to attack”. She said Reynolds had an extensive library of manuals, including explosives manuals and gun-making manuals. “There was the potential to endanger many lives. He included references to the days when the synagogue would be busiest, Rosh Hashanah, Yom Kippur and Passover,” she said. The court heard the teenager, from Moulsecoomb Way, possessed live-streamed videos of terrorist attacks including those by Brenton Tarrant in Christchurch, New Zealand, and Anders Breivik in Norway.

VG Gelsenkirchen entscheidet im Eilverfahren – AfD darf Stadt­halle in Essen für Bun­de­s­par­teitag nutzen

Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für deren Bundesparteitag zur Verfügung stellen. Das hat als erstes Gericht das VG Gelsenkirchen entschieden. Gleich mehrere Juristen hatten der Stadt dieses Ergebnis vorausgesagt. Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat die erste Entscheidung in Sachen AfD gegen die Stadt Essen getroffen: Danach muss die Stadt der Partei die Grugahalle für den Bundesparteitag am 29. und 30. Juni 2024 zur Verfügung stellen und darf dies nicht von einer “strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung” abhängig machen (Beschl. v. 14.06.2024, Az. 15 L 888/24). Die AfD hatte bereits Anfang 2023 mit der Messe Essen einen Mietvertrag über die Stadthalle abgeschlossen. Die Stadt ist Mehrheitsgesellschafter der Messe Essen. Seit Anfang dieses Jahres versuchte die Stadt, Wege aus dem Mietvertrag heraus zu finden. Das gipfelte in einem Ratsbeschluss im Mai. Danach sollte die Messe den Mietvertrag kündigen, wenn die Partei keine strafbewehrte Selbstverpflichtung abgibt. Laut dieser sollte die AfD sicherstellen, dass Teilnehmende oder Besucher:innen des Bundesparteitages keine strafbaren Handlungen unternehmen (etwa verbotene SA-Parolen sagen), ansonsten müsse sie eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 Euro zahlen. Die AfD gab diese Erklärung nicht ab, die Messe Essen kündigte daraufhin den Mietvertrag. Die AfD – vertreten von Dr. Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Höcker – wandte sich jeweils in Eilverfahren einerseits an das Landgericht (LG) Essen und zudem an das VG Gelsenkirchen. Beim LG beantragte die Bundespartei die Feststellung, dass die Überlassung der Grugahalle aus dem Mietvertrag zu gewähren sei. Vor dem VG beantragten die AfD-Ratsfraktion Essen und auch die Bundespartei, die Stadt Essen zu verpflichten, Zugang zur Halle zu verschaffen. Dieser Anspruch auf Zugang richtet sich nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, da die Stadthalle eine öffentliche Einrichtung ist und die Stadt mit dem Ratsbeschluss öffentlich-rechtlich gehandelt hat. Die konkrete Ausgestaltung der Nutzung kann sich dann – wie hier dem Mietvertrag – nach den zivilrechtlichen Regeln richten. Antragsgegnerin beim VG war daher die Stadt Essen selbst, die Messe war beigeladen. Anspruch aus PartG und GG Das VG entschied nun, dass die Bundespartei einen Anspruch auf Zugang zu der Halle aus dem Gleichbehandlungsanspruch aus § 5 Abs. 1 S. 1 Parteiengesetz (PartG) i. V. m. Art. 3 Abs. 1 und 3 S. 1 sowie Art. 21 Grundgesetz (GG) hat. Auf die Gemeindeordnung (GO), die in diesen Fällen oft die einschlägigen Normen bietet, kann die Bundespartei sich hingegen nicht berufen. Diese erfordern, dass die Antragssteller Einwohner sind oder den Sitz im Gemeindegebiet haben – das trifft für die hier agierende Bundespartei nicht zu. Der Anspruch aus dem PartG und GG reicht aber für den Zweck aus, den die AfD verfolgt: Da die Stadt auch anderen Parteien die Halle für Parteitage zur Verfügung stellt, muss diese wegen des Gleichbehandlungsgebots auch für die AfD zur Verfügung stehen, jedenfalls so lange die AfD nicht verboten ist oder selbst zu strafbaren Handlungen aufruft. An eine solche Gefahrenprognose seien aber “strenge Anforderungen zu stellen”, legt das VG in dem Beschluss dar, der LTO vorliegt. Erforderlich sei “eine hohe Wahrscheinlichkeit von Rechtsverletzungen”, die in diesem Fall nicht vorliege.

via lto: VG Gelsenkirchen entscheidet im Eilverfahren AfD darf Stadt­halle in Essen für Bun­de­s­par­teitag nutzen

Grugahalle.jpg
Von An-dEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link