Die Kreispolizeibehörde hat die waffenrechtlichen Erlaubnisse eines Gesellschaftes der Compact-Magazin GmbH wegen Unzuverlässigkeit widerrufen. Sein dagegen gerichteter Eilantrag beim VG Köln ist nun erfolglos geblieben. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines früheren Teilhabers der Compact-Magazin GmbH ist voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit am Freitag bekannt gegebenem Beschluss entschieden und damit den Eilantrag des bisherigen Erlaubnisinhabers abgelehnt (Beschl. v. 09.08.2024, Az. 20 L 1131/24). Der Antragsteller schloss im Jahr 2015 einen Vertrag mit der Compact-Magazin GmbH, wonach er als stiller Gesellschafter bis zum 31. Dezember 2023 mit einer Einlage von 5.000 Euro an dem Magazin beteiligt war. Nach seinen Angaben betrug sein Anteil 0,74 Prozent. Die Compact-Magazin GmbH wird seit Juli 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die zuständige Kreispolizeibehörde widerrief nunmehr mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Mannes. Seinen dagegen gerichteten Eilantrag lehnte das VG am Freitag ab. Die Begründung: Der Antragsteller sei voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig im Sinne des § 5 Waffengesetz. Er sei im maßgeblichen Zeitraum der vergangenen fünf Jahre Mitglied in einer Vereinigung gewesen, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt habe.
#STRAFE FÜR #LANDTAGSMITGLIED – 21.000 Euro #Ordnungsgeld gegen AfD-Abgeordneten wegen #Belarus-Geschäften
Das Präsidium des Sächsischen Landtags hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.862 Euro gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau verhängt. Wie der Landtag mitteilte, hat Dornau innerhalb der gesetzlichen Frist verschwiegen, dass er in Belarus an dem Unternehmen “000 Zybulka-BEL” beteiligt ist. Außerdem habe der Abgeordnete seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht rechtzeitig angezeigt. Das Ordnungsgeld entspreche dem Dreifachen einer monatlichen Grundentschädigung des Abgeordneten, so das Landtagspräsidium. Es werde durch den Präsidenten durch einen Verwaltungsakt geltend gemacht. Gegen den Bescheid könne der Abgeordnete vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Ob er dies tut, ist unklar. Auf eine Anfrage von MDR SACHSEN reagierte der Abgeordnete am Mittwoch zunächst nicht. Dornau ist auch im AfD-Kreisvorstand Landkreis Leipzig, in Rötha ist er Vorsitzender der AfD-Fraktion im Stadtrat. Presseberichten zufolge ist Dornau seit 2020 in Belarus Eigentümer eines Agrarbetriebes, seit 2023 auch Geschäftsführer. In dem Betrieb werden demnach vor allem Zwiebeln und Gemüse, aber beispielsweise auch Melonen angebaut. Die Angaben zu seiner unternehmerischen Tätigkeit in Belarus hat Dornau erst am 18. Juni 2024 gegenüber dem Landtagspräsidenten angezeigt, wie ein Sprecher des Landtags auf Anfrage von MDR SACHSEN mitteilte. Auf der Internetseite des Landtags sei dies kurze Zeit später erfolgt. Bezogen auf die Unternehmensbeteiligung in Belarus sei dies mehr dreieinhalb Jahre zu spät. Seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens hätte spätestens am 20. Februar 2024 erfolgen müssen. Insgesamt gibt der AfD-Abgeordnete neben der Unternehmensbeteiligung in Belarus acht verschiedene Nebentätigkeiten in Unternehmen an, in den Bereichen Energieversorgung, Landwirtschaft und Agrarhandel. Damit käme Dornau laut den Angaben auf der Internetseite des Landtags 2023 auf Umsätze durch die Vertragspartner von mindestens 130.000 Euro, zusätzlich zu seiner Abgeordneten-Diät.
via mdr: STRAFE FÜR LANDTAGSMITGLIED 21.000 Euro Ordnungsgeld gegen AfD-Abgeordneten wegen Belarus-Geschäften
soehe auch: VERSTOSS GEGEN TRANSPARENZREGELN Rekordstrafe für den Zwiebelkönig Der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag ist heute ein Hattrick gelungen. Bereits zum dritten Mal hat ein Abgeordneter gegen die Regeln zur Transparenz und Offenlegung verstoßen. Konkret geht es bei Jörg Dornau um zwei Verstöße gegen die Verhaltensregeln des Landtages im Zusammenhang mit seiner Firmenbeteiligung in Belarus. Nun hat der Landtag eine Strafe von knapp 21.000 Euro gegen den AfD-Politiker verhängt. Der AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau hat eine besondere Beziehung zu Knollengewächsen – und dem Diktator Lukaschenko. Mit seiner Firma „Zybulka-Bel“, über die vor allem Zwiebeln und weiteres Gemüse angebaut wird, verdient Dornau in Belarus jährlich Summen, über die er lieber schweigt. Trotz einer Mahnung des Präsidenten behielt Dornau seine Nebeneinkünfte für sich, auch die Tatsache, dass er als Geschäftsführer agierte. Es handelt sich um den vergleichsweise langen Zeitraum von 2020 bis 2024. Nun beschloss das Präsidium eine empfindliche Geldstrafe von drei Monatsdiäten. Die Grundentschädigung der Abgeordneten des sächsischen Landtags beträgt 6.954 Euro, insgesamt also 20.862 Euro. Frühere Verstöße – von Frauke Petry und André Barth – wurden mit deutlich geringeren Summen geahndet.
Berlin: Gericht verurteilt Frau wegen Parole “From the River to the Sea”
In Berlin ist eine Frau wegen Verwendung der Parole “From the River to the Sea – Palestine will be free” verurteilt worden. Unter Juristen herrscht darüber Uneinigkeit. Das Amtsgericht in Berlin hat eine Frau wegen der Verwendung der Parole “From the River to the Sea – Palestine will be free” zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Die 22-Jährige verwendete diese bei einer verbotenen Versammlung am 11. Oktober in Neukölln, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Rufen der Parole sei vom Gericht als Billigung von Straftaten gewertet worden, sagte die Sprecherin. “Dem Gericht kam es hierbei vor allem auf den Kontext dieser Parole, insbesondere auf den engen zeitlichen Zusammenhang zum Überfall der Terrororganisation Hamas auf die israelische Bevölkerung am 7. Oktober 2023, an.” Dieser Satz könne in diesem konkreten Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und Befürwortung des Angriffs verstanden werden, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Bundesinnenministerium ordnet Parole der Hamas zu Im vergangenen November hatte das Bundesinnenministerium die Hamas in Deutschland verboten. In der entsprechenden Verbotsverfügung ordnete das Ministerium den Ausspruch “From the River to the Sea – Palestine will be free” grundsätzlich der Hamas zu. Wer ihn nutzt, macht sich daher wegen der Verwendung von Kennzeichen einer verbotenen Terrororganisation strafbar. Allerdings ist diese pauschale Einstufung juristisch umstritten. Die Gerichte in Deutschland kamen bereits zu unterschiedlichen Einschätzungen
via zeit: Berlin: Gericht verurteilt Frau wegen Parole “From the River to the Sea”
Reichsbürger-Prozess: Urteil gegen krude Staatsbastler aus Pliening – „Keine Ahnung von nichts!“
Vier „Reichsbürger“, die ihren eigenen Pseudo-Staat gegründet haben, wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie haben Pässe und Führerscheine gefälscht und sich als Behörden aufgespielt. In Pliening im Kreis Ebersberg saß die „Ministerpräsidentin“. Das Landgericht München II hat eine Gruppe von Reichsbürgern wegen Urkundenfälschung und Amtsanmaßung zu Bewährungsstrafen zwischen 15 Monaten und zwei Jahren verurteilt. Die drei Männer und eine Frau hatten jahrelang an ihrem eigenen Staat gebastelt. Das Quartett hatte sich auf kindlich anmutende Weise eigene Behörden gezimmert, mitsamt eigenen Fahrzeug-Zulassungen und Steuernummern. Damit wollten sie den vorherrschenden Staat ad absurdum führen und vielleicht auch eine Menge Geld an selbigem vorbeimogeln. Von der Landshamer Wohnung der Hauptangeklagten aus, die sich auch als Ministerpräsidentin bezeichnete, wurden zahlreiche Urkunden für den „Bundesstaat Bayern“ verkauft. 300 gefälschte Urkunden verkauft – Steuernummer vom „Bundesstaat Bayern“ kostet Anhänger den Job Doch ganz so harmlos war ihr Treiben nun auch nicht. Denn als Teil der Reichsbürgerszene hingen sie einem ideologischen Gedankengebilde nach, das „die Gesellschaft infrage“ stelle, sagte Vorsitzender Richter Thomas Lenz in seiner Urteilsbegründung. …) Offenbar waren die 55-jährige gelernte Bürokauffrau und ihr zwei Jahre älterer Lebensgefährte noch zu sehr mit der Bildung einer „administrativen Regierung“ beschäftigt gewesen. In den Jahren der Erstehung hatten sie knapp 300 Urkunden an ihre neuen Zöglinge verkauft. Auch Steuernummern hatten sie vergeben, die ein Anhänger offenbar bei seinem Arbeitgeber abgab und für den Schnickschnack sofort die Kündigung kassierte. Dessen ungeachtet, stellte das Quartett Reisepässe und Führerscheine oder auch Staatsangehörigkeits-Ausweise her. Die hatten sie über eine Website des angeblichen Bundesstaats angefordert. Die Bundesrepublik sahen sie nicht als Träger hoheitlicher Gewalt an. Und sie hielten ihn auch nicht als weisungsbefugt für die Bürger ihres „Volksstaates“. (…) Aufgrund ihrer frühen Geständnisse kamen die Angeklagten mit Bewährungsstrafen davon. Damit ersparten sie dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme mit langwierigen Zeugenvernehmungen. Gericht und Staastanwaltschaft stützten sich auf eine detailgenaue Dokumentation der Polizei sowie die Beweise, die bei insgesamt fünf Durchsuchungen in Landsham gefunden worden waren. Mildernde Umstände ließ der Richter walten, weil die vier Angeklagten bis dahin einen „eigentlich vernünftigen Lebenswandel“ geführt hatten und nicht durch Vorstrafen aufgefallen waren
via merkur: Reichsbürger-Prozess: Urteil gegen krude Staatsbastler aus Pliening – „Keine Ahnung von nichts!“
Far-right extremist who inspired mass shooting with Nazi websites jailed for seven years – #terror
Jailed Colin McNeil from Leeds inspired 18-year-old Payton Gendron who went on to murder 10 people in a mass shooting at a grocery shop in Buffalo, USA, in 2022. A far-right extremist who operated two websites that spread far-right propaganda and encouraged terrorism has been jailed. Colin McNeil inspired 18-year-old Payton Gendron who went on to murder 10 people in a mass shooting at a grocery shop in Buffalo, USA, in 2022, with prosecutors showing he engaged with the sites liking and commenting on the racist material hosted on them. McNeil, 46, from Leeds did not create the material but provided a platform for it to reach its audience. The sites featured racist documents, images and videos glorifying Hitler, the Nazis and prominent Neo-Nazis. They also honoured men who committed racist mass killings, including Brenton Tarrant, who murdered 51 people in and around two mosques in Christchurch New Zealand in 2019. McNeil benefited financially from the websites, receiving donations from users, and also used the sites to express his own racist views. One of the sites, which operated like a typical social media platform, had 5,716 members, with 255,960 photos and 6,499 videos uploaded. The other site, set up for videos, hosted 12,345 members and contained 79,284 videos. This site also had an option to upgrade to a “pro” member for $50, which would allow the user to post ad-free videos, sell videos, and to livestream. McNeil pleaded guilty to four offences of disseminating a terrorist publication at Sheffield Crown Court on April 11, 2024. Today he was sentenced to seven years’ imprisonment.
via mirror: Far-right extremist who inspired mass shooting with Nazi websites jailed for seven years
#BERUFUNGSPROZESS – #Landgericht bestätigt #Haftstrafe für Rechtsextremist #SvenLiebich – #LockHimUp
Im Berufungsverfahren gegen Sven Liebich hat das Landgericht Halle das Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Dieses hatte den bekannten Rechtsextremisten wegen Volksverhetzung und übler Nachrede vergangenes Jahr zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Liebich selbst waren in Berufung gegangen. Im Berufungsprozess gegen Rechtsextremist Sven Liebich ist das Urteil gesprochen worden. Für die Haftstrafe gab es laut Richterin mehrere Gründe. Liebich war bereits mit Bewährungsstrafen vorgewarnt worden. Im Berufungsprozess gegen Sven Liebich ist heute vor dem Landgericht Halle ein Urteil gesprochen worden. Das Gericht bestätigte dabei einen Schuldspruch des Amtsgerichts Halle. Dieses hatte Liebich im vergangenen Jahr unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren ohne Bewährung verurteilt.
via mdr: BERUFUNGSPROZESS Landgericht bestätigt Haftstrafe für Rechtsextremist Sven Liebich
siehe auch: Urteil wegen rechtsextremer Hetze :Der Knast rückt näher Der Neonazi Sven Liebich ist in einem Berufungsverfahren am Landgericht Halle zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. (…) Nun könnte Liebich bald zum ersten Mal ins Gefängnis kommen. An diesem Freitag hat das Landgericht Halle ihn in einem Berufungsverfahren zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Unter anderem hielt ihn das Gericht der Volksverhetzung und üblen Nachrede für schuldig, zum Großteil begangen in den Jahren 2020 und 2021 auf seinen Kundgebungen. Damit bestätigte das Landgericht das Urteil der ersten Instanz aus dem Juli 2023. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle hatten sowohl Liebich als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Diese wies das Gericht als unbegründet zurück. „Am Urteil des Amtsgerichts war nach Ansicht der Berufungskammer nichts auszusetzen“, stellte die Vorsitzende Richterin Sabine Staron klar. Keine Bewährung Auch eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei nicht angemessen, da Liebich vorherige Bewährungsstrafen nicht zum Anlass genommen habe, sein Verhalten zu ändern. Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von zwei Jahren gefordert, zeigte sich mit dem Urteil gegenüber der taz aber dennoch zufrieden. (…) Liebich verbindet Hetze schon immer mit dem Geschäft. Bereits während seiner Zeit beim inzwischen verbotenen Neonazinetzwerk „Blood & Honour“ in den 1990ern vertrieb Liebich über verschiedene Firmen rechtes Propagandamaterial. Später betrieb er den mittlerweile aufgelösten Online-Versand „Politaufkleber“, der extrem rassistische und antisemitische Motive, wie gelbe Judensterne mit der Aufschrift „Ungeimpft“, anbot. Lange Zeit blieb Liebich dabei vom Rechtsstaat ziemlich unbehelligt. Immer wieder stellte die Staatsanwaltschaft Halle Ermittlungsverfahren gegen Liebich ein. „Oftmals mit nicht nachvollziehbaren Begründungen“ sagt Valentin Hacken. Das Bündnis gegen Rechts hatte die Behörde für ihren Umgang mit Liebich immer wieder scharf kritisiert. Im Prozess erwähnte Liebich selbst eine Staatsanwältin mit Namen, die ihn durch Einstellungen der Ermittlungsverfahren in seiner Auffassung bestärkt habe, dass seine Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Nach Recherchen des MDR ist diese Staatsanwältin seit Anfang 2023 nicht mehr für Ermittlungsverfahren gegen den Neonazi zuständig. Tatsächlich sind in den vergangenen Monaten mehr Verfahren gegen Liebich zur Anklage gekommen.
VERSUCHTE NÖTIGUNG: RECHTSEXTREMIST MUSS JETZT ZAHLEN
“Wir wissen doch, wo Sie wohnen”: Mit diesen Worten soll der Chemnitzer Ex-Stadtrat Robert Andres (34, Pro Chemnitz/Freie Sachsen) eine Frau 2023 eingeschüchtert haben. In der ersten Instanz wurde der Rechtsextremist freigesprochen. Am Landgericht Chemnitz erfolgte am heutigen Donnerstag das Berufungsverfahren. Auch in der zweiten Instanz bestritt Robert Andres nicht, die Worte 2023 vor dem Beginn einer Veranstaltung über rechte Gewalt im Chemnitzer smac (Staatliches Museum für Archäologie) gesagt zu haben. Der Adressat war eine Zeugin, die ihn und Gesinnungsgenossen von der Veranstaltung ausschließen wollte. Andres gab an, dass er die Worte gebrauchte, um eine Anzeige gegen die Frau anzukündigen. Die Staatsanwaltschaft ging gegen den Freispruch in Berufung. Sie sehe in diesem Fall auch weiterhin eine versuchte Nötigung. Diese Ansicht vertrat auch Richter Markus Zimmermann (65) und verurteilte den Rechtsextremisten zu einer Geldstrafe von 3600 Euro.
via tag24: VERSUCHTE NÖTIGUNG: RECHTSEXTREMIST MUSS JETZT ZAHLEN