Volksverhetzung am Rande einer AfD-Veranstaltung – Mann nach Nazi-Vergleich gegen SPD-Politiker zu Geldstrafe verurteilt – #LockHimUp

Der Gießener SPD-Bundestagsabgeordnete Döring wurde am Rande einer AfD-Veranstaltung in Rabenau als KZ-Arzt Mengele bezeichnet. Dafür ist ein Mann nun wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im August 2023 hatte ein Video am Rande einer Landtagswahlkampfveranstaltung der AfD in Rabenau-Geilshausen (Gießen) für einen Eklat gesorgt. Zu sehen und zu hören ist, wie ein Mann den SPD-Bundestagsabgeordneten Felix Döring, der seinen Wahlkreis in Gießen hat, als “Dr. Mengele” bezeichnet, als ein SPD-Fahrzeug mit einem Portrait von Döring vorbeifährt. Der Politiker hatte an einer Demonstration gegen die AfD-Veranstaltung teilgenommen. Döring erstattete nach dem Vergleich mit dem NS-Kriegsverbrecher und KZ-Lagerarzt Josef Mengele Anzeige. Verurteilter nicht vorbestraft Nun wurde der Mann vom Gießener Amtsgericht wegen Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung verurteilt. Der 70-Jährige aus Laubach (Gießen) muss eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 70-Jährige ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Donnerstag nicht vorbestraft. (…) Der nun verurteilte Mann sagte nach seinem Ausruf “Der Dr. Mengele ist auch da” auf die Frage, wen genau er meine: “Dieser Verbrecher hat für die Impfpflicht gestimmt.” Dabei zeigte er nach Angaben Schaefers auf den Bus mit dem Gesicht Dörings.

via hessenschau Volksverhetzung am Rande einer AfD-Veranstaltung Mann nach Nazi-Vergleich gegen SPD-Politiker zu Geldstrafe verurteilt

Italienisches Migrationsprojekt – Gericht kassiert erneut Melonis Albanien-Deal

Italiens Regierungschefin Meloni will Migranten in Albanien inhaftieren lassen. Erneut hat ein Gericht das Projekt nun gestoppt. Ein italienisches Gericht hat am Montag zum zweiten Mal in Folge die Überstellung Asylsuchender nach Albanien gestoppt. Die Richter verwiesen eine Klage von sieben Mi­gran­ten an den Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg. Die Männer aus Bangladesch und Ägypten waren von einem italienischen Militärschiff nach Albanien gebracht worden, nachdem sie zuvor im Mittelmeer gerettet worden waren. Bis zur Entscheidung – die rund 18 Monate auf sich warten lassen könnte – müssen die sieben Asylbewerber freigelassen und nach Italien zurückgebracht werden. Bereits Mitte Oktober hatte Italien nach einer ähnlichen Gerichtsentscheidung 16 Migranten, ebenfalls aus Ägypten und Bangladesch, aus Albanien zurückbringen müssen. Hintergrund der Rechtsstreits ist die Frage, ob Ägypten und Bangladesch als „sichere Herkunftsländer“ gelten dürfen. Nach dem ersten Urteil hatte die Regierung unter Giorgia Meloni per Dekret 19 Länder als „sicher“ eingestuft. Verschiedene Gerichte ersuchten den Gerichtshof der EU um eine Stellungnahme. Sie halten es für womöglich rechtswidrig, dass die Regierung im Rom selbst die Einstufung vorgenommen hat. Italien hatte im September angekündigt, zwei Internierungslager für etwa 3.000 Menschen in dem Westbalkanstaat zu errichten. Dorthin sollen Menschen gebracht werden, die von italienischen Schiffen auf dem Mittelmeer auf dem Weg Richtung Italien aufgegriffen werden. Vorgesehen ist, sie in Albanien ein beschleunigtes Asylverfahren durchlaufen zu lassen. Im Fall einer Anerkennung sollen sie nach Italien ausreisen, ansonsten direkt aus Albanien abgeschoben werden. Voraussetzung ist, dass die Menschen auf hoher See aufgegriffen werden, also italienisches Hoheitsgebiet noch nicht erreicht haben. Vulnerable Gruppen, etwa chronisch Kranke, sollen von dem Verfahren ausgenommen sein. Strittig ist, ob Menschen aus Herkunftsländern, die nicht als „sicher“ eingestuft sind, die Schnellverfahren in Albanien durchlaufen sollen.

via taz: Italienisches Migrationsprojekt Gericht kassiert erneut Melonis Albanien-Deal

siehe dazu auch: Italiens »Albanien-Modell« Musk mischt sich schon wieder in europäische Asylpolitik ein. Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni möchte Flüchtlinge in albanische Lager bringen, damit dort über ihren Asylstatus entschieden wird. Nun hat ein Gericht diesen Plan erneut vereitelt. Und damit Elon Musk erzürnt. Der milliardenschwere Techunternehmer Elon Musk mischt sich nach dem US-Wahlsieg von Donald Trump zunehmend auch in die europäische Politik ein. Nach einer neuen juristischen Niederlage für Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zur Unterbringung von Mittelmeer-Flüchtlingen in Albanien verlangte Musk die Ablösung der zuständigen Richter.

Oberverwaltungsgericht stellt klar: Keine “Pflichtwahl” von AfD-Bewerbern

Sieht eine Gemeinde- oder Kommunalverbandsordnung eine “Wahl” zur Besetzung von Ausschusssitzen vor, schließt das Beschränkungen der Entscheidungsfreiheit der Mitglieder des wählenden Gremiums durch formelle oder informelle Vorgaben aus. Das betonte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster nach Angaben vom Montag in einem von der AfD angestrengten Verfahren um die Nachbesetzung freigewordener Ausschusssitze durch die Landschaftsversammlung Rheinland. Fraktionen hätten keine “Besetzungsrechte”. (Az. 15 A 1404/23) “Wahlen zeichnen sich durch die Freiheit der Entscheidung aus”, stellte das Gericht klar. Sehe eine Landschaftsverbandsordnung oder Gemeindeordnung  ausdrücklich eine “Wahl” von vorgeschlagenen Kandidaten vor, sei diese Wahlfreiheit in der Folge auch zu beachten. Fraktionen hätten keinerlei Vorrechte bei der Benennung von Kandidaten. Mitglieder des wählenden Gremiums seien außerdem auch nicht verpflichtet, ihre Wahlabsichten im Rahmen “formeller oder informeller Verständigungsverfahren” zu begründen. Nach Gerichtsangaben hatte die Landschaftsversammlung Rheinland nach dem Ausscheiden von AfD-Mitgliedern neu über die Besetzung von Ausschusssitzen zu entscheiden. Da die von der AfD vorgeschlagenen Nachrücker bei der Wahl durchfielen, wurden die Sitze aber teilweise nicht neu besetzt. Dagegen klagte die Partei. Sie argumentierte, die entsprechenden Verordnungen sähen in derartigen Fällen eine “Pflichtwahl” der von ihr benannten Bewerber vor.

via stern: Oberverwaltungsgericht stellt klar: Keine “Pflichtwahl” von AfD-Bewerbern

Australian man sentenced to prison for holding up Nazi salute

A man who describes himself as a Nazi has been sentenced to prison in Australia for performing a banned Nazi salute. Australia outlawed the Nazi salute in October 2023. Jacob Hersant, 25, was convicted of making the salute to a group of people and media cameras outside a Victorian courtroom just days after the ban went into effect. The magistrate on the case said Hersant also praised Adolf Hitler, adding that he declared “Australia is for the white man.” The magistrate noted that Hersant is a member of a white supremacy group called “The National Socialist Network.” They described his actions as “clearly racist and seek[ing] to promote white supremacy in Australia.”

viasan: Australian man sentenced to prison for holding up Nazi salute

Landgericht Berlin: Rechtsextremer „#Volkslehrer“ zu Bewährungsstrafe verurteilt – #LockHimUp

Der ehemalige Grundschullehrer und Blogger verbreitete Verschwörungstheorien, äußerte sich antisemitisch und leugnete den Holocaust. Nun wurde Nikolai N. schuldig gesprochen. Lehrer, rechtsextremer Blogger, Holocaustleugner und mittlerweile ein vermeintlich geläuterter Familienvater – der Steckbrief des Angeklagten, der an diesem Freitag zum wiederholten Mal in einer der Gerichtssäle des Kriminalgerichts Moabit sitzt, liest sich wie ein wirr verfasster Roman. „Ich will diese Zeit hinter mir lassen“, sagt Nikolai N. im Verlauf der Berufungsverhandlung. Immer wieder betont der wegen Volksverhetzung, Körperverletzung und weiteren Delikten vor Gericht stehende Angeklagte, dass er sich verändert habe. Mit seinem Alter Ego, dem Volkslehrer, der antisemitische Parolen verbreitet und den Hitlergruß zeigt, habe er nichts mehr zu tun. Aber je länger die Verhandlung andauert, desto deutlicher zeigt sich, dass der 44-Jährige seine begangenen Straftaten nur bedingt bereut. Angesichts der Tatsache, dass die Forderung einer Haftstrafe von elf Monaten im Raum steht, eine gewagte Inszenierung. Schließlich fällt das Gericht ein überraschendes Urteil.

via berliner zeitung: Landgericht Berlin: Rechtsextremer „Volkslehrer“ zu Bewährungsstrafe verurteilt

Member Of Violent 764 #Terror Network Sentenced to 30 Years in Prison For Sexually Exploiting a Child

Richard Anthony Reyna Densmore, 47, of Kaleva, Michigan, was sentenced to 30 years in prison for sexually exploiting a child. Densmore pleaded guilty to sexual exploitation of a child, part of a broader indictment that charged him with other child exploitation offenses. “Richard Densmore will spend the next 30 years in federal prison for sexually exploiting a child and for his role in creating 764’s online networks that coerced children into recording themselves engaging in self-harm, sexually explicit acts, and violence” said Attorney General Merrick B. Garland. “No child should have to experience this heinous abuse. The Justice Department will ensure that criminals engaged in this depraved conduct are held accountable in a court of law.” “This defendant orchestrated a community to target children through online gaming sites and used extortion and blackmail to force his minor victims to record themselves committing acts of self-harm and violence,” said FBI Director Christopher Wray. “If you prey on children online, you can’t hide behind a keyboard. The FBI will use all our resources and authorities to arrest you and hold you accountable.” “This case represents a new and depraved threat against our kids and our communities: violent online extremists who manipulate their minor victims to commit self-harm and create sexually explicit images,” said U.S. Attorney Mark Totten for the Western District of Michigan. “While we will always fight to hold criminals like Richard Densmore accountable, we want to prevent this crime as much as possible. Parents: please talk with your children about this threat; monitor their social media use; and let them know they can always come to you if they mess up.” Densmore is a member of 764, a network of violent extremists who seek to normalize the production, sharing, and possession of child pornography and gore material to desensitize and corrupt youth toward future acts of violence. Members of 764 gain notoriety by systematically targeting, grooming, and extorting victims through online social media platforms. Members demand that victims engage in and share media of self-mutilation, sexual acts, harm to animals, acts of random violence, suicide, and murder, all for the purpose of accelerating chaos and disrupting society and the world order.

via DOJ: Member Of Violent 764 Terror Network Sentenced to 30 Years in Prison For Sexually Exploiting a Child

Sechs Monate Zusatzstrafe für Neonazi-Größe in Oberösterreich – #Objekt21

Ein führendes Mitglied des Neonazi-Vereins „Objekt 21“ sowie seine Schwester sollen Waffen und Nazi-Devotionalien verkauft haben. Vom Vorwurf der Wiederbetätigung wurde der Mann freigesprochen, nicht aber wegen Waffenvergehen.. Eine ehemaliger Neonazi ist am Montag in Ried nicht rechtskräftig zu einer Zusatzstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Vom Vorwurf der Wiederbetätigung wurde der Mann dieses mal freigesprochen. Seine Schwester, die ihm geholfen haben soll, Waffen und Nazi-Devotionalien zu verkaufen, wurde gänzlich freigesprochen. Ein Punkt blieb aber noch offen. Der Erstangeklagte war einst führendes Mitglied des Neonazi-Vereins „Objekt 21“, auf dessen Konto u.a. Brandanschläge und Schutzgelderpressungen im Rotlicht-Milieu gehen. Der heute 38-Jährige, der bereits ein sehr langes Vorstrafenregister hat, sitzt zur Zeit noch bis März 2026 in der Haftanstalt Stein ein. Sein Antrag auf vorzeitige Entlassung wurde abgelehnt. Zuvor soll er in der Justizanstalt Suben einem Mithäftling eine Maschinenpistole samt Munition und – in Sammlerkreisen begehrte – Nazi-Devotionalien zum Kauf angeboten haben. Der andere meldete das bei der Staatsanwaltschaft. Daraufhin trat als Abnehmer ein verdeckter Ermittler auf. Bei einer Hausdurchsuchung wurden die Devotionalien sichergestellt. Angeklagt war neben Wiederbetätigung ein Vergehen gegen das Waffengesetz. Dem 38-Jährigen wurde zudem vorgeworfen, er habe gegenüber seinem Mithäftling, der mittlerweile vorzeitig entlassen wurde, die Vergasung von Juden geleugnet und ihm über eine Freundin einschlägige Musik geschickt.

via diepresse: Sechs Monate Zusatzstrafe für Neonazi-Größe in Oberösterreich