Das OLG Celle hatte entschieden, dass der frühere AfD-Politiker Emden seine Vorwürfe gegen AfD-Landeschef Schledde unterlassen muss. Dagegen legte er jetzt Einspruch ein. Der juristische Streit um den Vorwurf, die AfD Niedersachsen habe für aussichtsreiche Listenplätze Zahlungen in eine sogenannte „Kriegskasse“ verlangt, könnte in eine nächste Runde gehen. Der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Christopher Emden legte Einspruch ein gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle. Das Gericht hatte entschieden, dass Emden seine „Kriegskassen“-Behauptung über AfD-Landeschef Ansgar Schledde künftig unterlassen muss. Am Montag ging Emdens Einspruch ein, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. „Das Gericht muss nun zunächst die Zulässigkeit des Einspruchs prüfen.“ Im Fall eines zulässigen Einspruchs müsse dann erneut ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden. Das OLG hatte ein Versäumnisurteil gesprochen, weil zu dem Berufungsprozess weder Emden noch seine Anwältin erschienen waren. Das Gericht legte für seine Entscheidung daher nur den Vortrag der Schledde-Seite zugrunde – die Aussagen der vom Oberlandesgericht vernommenen Zeugen, die Schledde belastet hatten, wurden nicht berücksichtigt.
Es bleibt bei zwei Jahren Freiheitsstrafe: Ein Familienrichter am AG Weimar beging auch laut BGH eine Rechtsbeugung. Der Jurist hatte in der Corona-Pandemie für alle Kinder an zwei Schulen die Maskenpflicht aussetzen wollen. Der ehemalige Familienrichter am Amtsgericht (AG) in Weimar hat Rechtsbeugung begangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch das Urteil des Landgerichts (LG) Erfurt vom August 2023 und verwarf die Revision sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft (Urt. v. 20.11.2024, Az. 2 StR 54/24). Christian D. habe als Richter elementare Rechtsverstöße begangen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise vom Recht entfernt, § 339 Strafgesetzbuch (StGB). Das LG hatte D. seinerzeit wegen Rechtsbeugung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Fall des Richters hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil der Mann die Corona-Schutzmaßnahmen für alle Schüler:innen an zwei Schulen für beendet erklärt hatte. So hatte D. im April 2021 mit einem von ihm verfassten Beschluss verfügt, dass alle Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen, keine Abstände einhalten und nicht an Schnelltests teilnehmen sollten. (…) D. ist bereits seit Januar vorläufig vom Dienst suspendiert, seine Bezüge sind um 25 Prozent gekürzt. Auch das Dienstgericht für Richter und Staatsanwälte am LG Meiningen war davon überzeugt, dass der Richter “bewusst und schwerwiegend” gegen die Rechtspflege verstoßen habe.
Ein Mann tötet einen Tunesier und zerstückelt die Leiche. Es gibt Hinweise auf rechtsradikales Gedankengut. Nun fiel ein umstrittenes Urteil. Es ist ein Prozess über ein grausames Tötungsdelikt mit vielen Ungereimtheiten und vielleicht auch einem unbefriedigenden Urteil. Das Landgericht Waldshut hat den 58-jährigen Patrick E. am Montag wegen Totschlags zu knapp sieben Jahren Haft verurteilt, weil er am Tag vor Weihnachten 2023 den 38 Jahre alten Flüchtling Mahdi B. mit einem Kopfschuss in dessen Wohnung getötet, seine Leiche in sechs Teile zerstückelt und im Rhein versenkt haben soll. Dem Schuss soll einige Stunden davor ein Streit auf der Straße vorausgegangen sein. Mahdi B. soll den Angeklagten und die Familie beleidigt und bedroht haben. (…) Wurde die Sympathie von Patrick E. mit rechtsradikalem Gedankengut ausreichend berücksichtigt? Konnte Fremdenfeindlichkeit als Mordmotiv ausreichend ausgeschlossen werden? Warum reist ein Jäger, der 38 legale Waffen hat, mit einer Pistole, die er illegal besitzt, in die Weihnachtsferien? E. ist mindestens ein christlicher Fundamentalist. In Briefen aus dem Gefängnis stilisiert sich E. zum Helden, der mit seiner Tat vielleicht einen Vorfall wie den Messerangriff von Mannheim verhindert habe. Er bezeichnet sich als gläubigen Christen, bringt zum Prozess eine Bibel mit, und behauptet trotz des Widerspruchs des Richters, das Gericht, vor dem er sich verantworte, sei von Gott eingesetzt. Trotzdem bleibt das Gericht dabei, es gebe keine belastbaren Beweise, dass die Tat aus Fremdenhass begangen worden sei
Nürnberg ist Teil einer regionalen Allianz gegen Rechtsextremismus. Nach einer Klage der AfD muss sie nun aussteigen. Die Stadt würde gegen die parteipolitische Neutralität verstoßen, heißt es. Die Stadt Nürnberg muss nach einer Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf Klage der AfD hin aus der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg austreten. Mit der vielfach geäußerten Kritik an der AfD werde gegen die parteipolitische Neutralität verstoßen, zu der die Stadt bei einer nicht verbotenen Partei verpflichtet sei, urteilten die obersten bayerischen Verwaltungsrichter in einer am Montag in München veröffentlichten Entscheidung. Die Stadt Nürnberg kann gegen das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen. Das Verfahren könne sich allerdings auch unstreitig im Lauf der Revision erledigen, wenn die Allianz gegen Rechtsextremismus in ihrer künftigen Öffentlichkeitsarbeit auf explizite Äußerungen zur AfD verzichte, hieß es.
Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg führt den AfD-Landesverband als Verdachtsobjekt, die Partei ging juristisch dagegen vor. Nun ist sie mit ihrem Einspruch endgültig gescheitert. Auf Bundesebene und in mehreren Bundesländern gilt die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall – auch in Baden-Württemberg wird sich das nicht ändern. Der Verfassungsschutz im Südwesten darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden und eine entsprechende Beschwerde der AfD dagegen zurückgewiesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt »im Phänomenbereich Rechtsextremismus« erhoben und dies per Pressemitteilung publik gemacht. Die AfD erhob Klage gegen die Beobachtung und die öffentliche Bekanntgabe, die das Verwaltungsgericht Stuttgart zurückwies. Dieses Urteil bestätigte nun der VGH. »Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes liegen vor«, schreibt der VGH in der Begründung der Entscheidung. Weil Mitglieder der AfD für »einen ethnischen Volksbegriff« einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Zudem sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund sowie für die Herabwürdigung von Muslimen.
siehe auch: AfD Baden-Württemberg verdankt Beobachtung auch Alice Weidel Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat nun die Gründe veröffentlicht, aus denen der Landesverband der designierten AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet werden darf. Die Eilentscheidung gibt in Kombination mit einem weiteren Urteil Einblick, auf wessen Äußerungen sich die Entscheidung stützt. Auch Alexander Gauland spielt eine Rolle. (…) Da die Richter in Mannheim in erster Linie die Entscheidung aus Stuttgart zu überprüfen hatten, findet sich die Antwort auf die Frage, wem der Landesverband von Alice Weidel die Beobachtung zu verdanken hat, nicht direkt im Beschluss, der insgesamt mit Namen geizt. Als eine der wenigen Aufnahmen erhebt das Gericht keine Einwände, dass der Verfassungsschutz dem ausgetretenen Rechtsaußen-Anwalt Dubravko Mandic einen informellen Einfluss auf die AfD zuschreibt und damit zurechnet. Äußerungen von „führenden (…) Parteimitgliedern“ So habe der Burschenschafter zusammen mit dem Landtagskandidaten und Stadtrat Karl Schwarz Mitte Januar 2023 an der Veranstaltung „Vernetzung 23“ im Szenetreff „Fassfabrik“ in Hachenburg teilgenommen. Beide waren zusammen mit den Neonazis Sascha Krolzig und Frank Krämer für eine Diskussionsrunde angekündigt. Angeführt wurde zudem, dass weiterhin Kontakt bestehe zum Grundsatzreferenten der AfD-Bundestagsfraktion K., gemeint ist wohl Dimitrios Kisoudis, der für Tino Chrupalla arbeitet. Schwarz taucht mit einer Tiermethapher (Pferd und Taube) in den Beschlüssen auf. Wohin die Reise allerdings geht und dass die Äußerungen, die zur Beobachtungen führten, nicht Ausreißer von Außenseitern sind, darauf deutet allerdings auch der Beschluss aus Mannheim direkt an: Die beanstandeten Äußerungen stammten von „führenden und das innerparteiliche Geschehen in der AfD und innerhalb des Antragsstellers maßgeblich mitbestimmenden Parteimitgliedern“, die „aufgrund ihrer Funktion und Position auf die weitere Entwicklung der AfD und des Antragsstellers maßgeblichen Einfluss nehmen könnten und das Bild der Partei in der Öffentlichkeit prägten“. Weil es hier nur um die Einstufung als Verdachtsfall ging, reichten tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht. Eine Gewissheit, wie bei der gesicherten Bestrebung, wird noch nicht verlangt. Aussagen von Alice Weidel Und diese tatsächlichen Anhaltspunkte liefert auch Parteichefin Alice Weidel, wie ihr bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart vorhielt. Einbezogen wurde ihre Aussage über „Passdeutsche“ in der Debatte um eine Vergewaltigung auf Mallorca. Die Unterteilung des deutschen Staatsvolkes in vermeintlich „echte Deutsche“ und andere, von Teilen der Szene auch mal „Plastikdeutsche“ genannte Gruppe, ist nach der einhelligen Rechtsprechung immer einschlägig für einen Verstoß gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip
Ein 44-Jähriger aus Ofterdingen hat Corona-Impfungen an Kindern mit den Taten des KZ-Arztes Mengele verglichen. Das Amtsgericht Tübingen hat ihn nun dafür verurteilt. Ein Mann, der zur “Querdenken”-Bewegung gehört, ist wegen Volksverhetzung am Tübinger Amtsgericht angeklagt und am Donnerstag verurteilt worden. Der 44-Jährige aus Ofterdingen (Kreis Tübingen) hatte 2021 Demonstrationen gegen die Corona-Politik organisiert. Dort hielt er Reden, in denen er Corona-Impfungen an Kindern mit den Gräueltaten des KZ-Arztes und Kriegsverbrechers Josef Mengele verglich. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn ermittelt. Der Mann lebt inzwischen nicht mehr in Ofterdingen, sondern im Ausland. Am Donnerstagmittag ist er wegen Volksverhetzung in zwei Fällen und versuchter Körperverletzung in einem Fall verurteilt worden. Er muss eine Geldstrafe von rund 14.000 Euro zahlen: für seine volksverhetzenden Aussagen rund 8.200 Euro, wegen versuchter Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte nochmal 6.000 Euro. Er soll bei einer Hausdurchsuchung handgreiflich geworden sein. (…) Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass es zwar unter Meinungsfreiheit falle, Kritik offen zu äußern. Die freiwilligen Corona-Impfungen für Kinder dürfe man aber nicht mit den grausamen Taten Mengeles vergleichen. Dadurch würde man den Völkermord in der NS-Zeit verharmlosen.
Das Baselbieter Strafgericht hat Ex-Pnos-Chef Tobias Steiger am Donnerstag zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt. Er wurde in fast allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Am Donnerstagnachmittag ist Ex-Pnos-Chef Tobias Steiger vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz zur Urteilsverkündung erschienen. Das Gericht sprach Steiger in fast allen Anklagepunkten schuldig. Unter anderem der mehrfachen Rassendiskriminierung oder der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen gegen jüdische Mitmenschen. Zudem wurde er wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig gesprochen. Der Angeklagte wird zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, davon 6 Monate unbedingt, bei einer Probezeit von 4 Jahren verurteilt. Zudem muss er eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Franken bezahlen. Zudem muss er die Verfahrenskosten von über 10’000 Franken übernehmen. Das Gericht konnte dem Beschuldigten nachweisen, der Verfasser diverser rassendiskriminierender Texte auf Telegram und der Pnos-Website zu sein. Besonders schwer wog ein von Steiger im Internet verbreitetes Video, in dem er zur Gewalt gegen die jüdische Bevölkerung aufrief.