Die AfD wollte einen Reporter des Bayerischen Rundfunks nicht von ihrem Parteitag berichten lassen – dagegen zog der Sender vor Gericht. Die AfD hat einem Reporter des Bayerischen Rundfunks den Zugang zu ihrem Landesparteitag am Wochenende in Gredig (Landkreis Roth) verwehren wollen, ist damit aber zunächst gescheitert. Der Sender erwirkte beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung, der zufolge dem Reporter die Berichterstattung ermöglicht werden muss. Anderenfalls drohe ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft, heißt es in dem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. (…) Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Rundfunk- und Berichterstattungsfreiheit. Der BR habe einen Anspruch darauf, dass dem Reporter der Zugang gewährt wird, heißt es im Beschluss.
via ksta: Gerichtsentscheid Reporter darf von AfD-Parteitag in Bayern berichten
siehe auch: AFD WILL REPORTER VON PARTEITAG AUSSPERREN: JETZT DROHEN IHNEN 250.000 EURO STRAFE ODER SOGAR KNAST. In Deutschland ist nicht nur die Meinungsfreiheit – ob einem die Reaktionen gefallen oder nicht – gesetzlich geschützt. Auch die Pressefreiheit – ob einem die Berichte gefallen oder nicht. Das muss die AfD jetzt auch gezwungenermaßen einsehen. Bei ihrem Parteitag Anfang 2024 hatte die in Teilen gesichert rechtsextreme Partei bereits einem Reporter des Bayerischen Rundfunks den Zugang verwehrt. Und genau das hatten sie nun für den anstehenden Termin am Wochenende wieder versucht. Am 22. und 23. November treffen sich die Mitglieder der AfD in Greding im mittelfränkischen Landkreis Roth. Und erneut wollten sie einen Korrespondenten des Senders ausschließen. Genau das dürfen sie jedoch nicht. Das hat das Landgericht München I entschieden – und unter anderem mit der “grundgesetzlich garantierten Rundfunk- und Berichterstattungsfreiheit” begründet, wie der BR in eigener Sache bekannt gab. Sollte sich die AfD gegen die erwirkte einstweilige Verfügung stellen, drohen laut Deutscher Presseagentur (dpa) ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro – oder sogar Ordnungshaft.
