#Amtsgericht #Eggenfelden – Rassistisch beleidigt und zu #Gewalttaten aufgerufen: 45-Jähriger muss 5600 Euro zahlen

Zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen in Höhe von je 35 Euro ist ein Mann aus dem Landkreis Rottal-Inn verurteilt worden, nachdem ihm Ermittler nachgewiesen hatten, dass er im sozialen Netzwerk Twitter mehrere Personen übel und rassistisch beleidigt hatte – darunter auch eine Bundespolitikerin, die in der Bundesregierung für den Bereich Migration zuständig war. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, dass er via Twitter öffentlich zu Gewalttaten aufgerufen hatte. Dass diese Anklage zustande gekommen war, hatte der Mann einer Initiative zu verdanken, die gezielt nach beleidigenden Inhalten im Netz sucht, allerdings nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Über den Umweg einer ausländischen Behörde kamen die beanstandeten Inhalte an das deutsche Bundeskriminalamt, danach war es nur noch eine Formsache, den Inhaber des Twitter-Accounts herauszubekommen. Vom Bundeskriminalamt gingen diese Daten an das Landeskriminalamt Bayern und von dort aus wurde die Kripo in Passau informiert, die dann die Ermittlungen aufnahm. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden die Beamten dann schnell fündig: Ein PC und ein Handy wurden beschlagnahmt und ausgewertet, die inkriminierenden Inhalte waren nicht zu übersehen. Der Angeklagte stammt aus dem Osten Deutschlands, er lebt aber schon lange in Niederbayern.

via pnp: Amtsgericht Eggenfelden Rassistisch beleidigt und zu Gewalttaten aufgerufen: 45-Jähriger muss 5600 Euro zahlen

#Chemnitz: Mutmaßlicher Neonazi muss wegen erfundenem #Machetenangriff zahlen – #payday

Wegen eines erfundenen Machetenangriffs in Chemnitz muss ein mutmaßlich Rechtsextremer 4.500 Euro Strafe zahlen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz auf dpa-Anfrage mit. Der Mann habe den Strafbefehl wegen Vortäuschens einer Straftat akzeptiert, sodass die Entscheidung bereits rechskräftig sei. Der mehrfach vorbestrafte Mann war aus Nordrhein-Westfalen nach Chemnitz gezogen. Dort hatte sich der damals 29-Jährige im August 2023 mit einer verstümmelten Hand bei der Polizei gemeldet. Das vermeintliche Opfer gab bei der Polizei an, es sei von Linksextremen in einem Park mit einer Machete attackiert worden. Ihm seien mehrere Finger abgeschlagen worden. Auch im Telegram-Kanal der rechtsextremen “Freien Sachsen” wurde diese Geschichte verbreitet. Den Ermittlungen zufolge gab jedoch es keinen Angriff von Linksextremen.

via mdr: Chemnitz: Mutmaßlicher Neonazi muss wegen erfundenem Machetenangriff zahlen

siehe auch: ZU GELDSTRAFE VERURTEILT Mann ließ sich verstümmeln, um Linksextremisten-Angriff mit Machete vorzutäuschen. Mit einer verstümmelten Hand hatte sich der mutmaßliche Rechtsextremist bei der Polizei gemeldet – er sei von Linksextremen mit einer Machete attackiert worden, behauptete er. Es stellte sich heraus: Es gab keinen Angriff. Dafür aber den Versuch, den Staat zu betrügen. Für einen erfundenen Machetenangriff im Sommer 2023 in Chemnitz muss ein mutmaßlich Rechtsextremer 4500 Euro Strafe zahlen. Gegen ihn sei Strafbefehl wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchter Strafvereitelung erlassen worden, informierte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz auf dpa-Anfrage. Der Mann habe dies akzeptiert, sodass die Entscheidung inzwischen rechtskräftig sei. (…) Den Ermittlungen zufolge gab es keinen Angriff von Linksextremen. Stattdessen hatte das vermeintliche Opfer mit einem Komplizen vereinbart, ihm die linke Hand abzuschlagen, damit er infolge einer Behinderung staatliche Leistungen kassieren kann. Doch erwischte der Helfer nicht die ganze Hand, sondern nur drei Finger. Der Komplize war im Dezember vom Landgericht Chemnitz zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

#Prozess gegen »#VereintePatrioten« – Pläne für Umsturz und #Lauterbach-#Entführung – mehrjährige Freiheitsstrafen – #terror #LockThemUp

Sie wollten laut Anklage einen Stromausfall provozieren, die Regierung stürzen und Gesundheitsminister Karl Lauterbach entführen: Das Oberlandesgericht Koblenz hat mehrere Mitglieder einer »Reichsbürger«-Gruppe verurteilt. Im Prozess um Pläne für einen Umsturz in Deutschland und eine Entführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sind vier als Rädelsführer Angeklagte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Ein fünfter Angeklagter erhielt vor dem Oberlandesgericht Koblenz eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Er war der einzige der fünf, der zuletzt nicht mehr in Untersuchungshaft gesessen hatte. Mit den Urteilen endet das am 17. Mai 2023 begonnene Verfahren nach fast zwei Jahren. Auf der Anklagebank saßen vier Männer im Alter von 46 und 58 Jahren sowie eine 77 Jahre alte Frau. Der Gruppe wurde vorgeworfen, eine Terrorvereinigung mit dem Namen »Vereinte Patrioten« gegründet zu haben oder darin Mitglied gewesen zu sein und ein hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet zu haben. Die vier Rädelsführer wurden zu Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren verurteilt. Einer der Angeklagten ist der aus Brandenburg stammende Sven Birkmann, der mit vollem Namen genannt werden möchte. Bei der angeklagten Frau handelt es sich um eine früher in Mainz tätige Lehrerin, die die Anklage für die »politische Vordenkerin« der Gruppe hält. In dem Prozess hatte sie häufig Verschwörungstheorien aus dem »Reichsbürger«-Milieu geäußert. Verfassung des Kaiserreichs von 1871 wieder einführen Die Gruppe wollte Deutschland laut Anklage ins Chaos stürzen. Mit Sprengstoffanschlägen sollte demnach die Stromversorgung zerstört, in einer Aktion mit dem Namen »Klabautermann« Lauterbach aus einer Talkshow entführt und seine Personenschützer »ausgeschaltet« werden. Lesen Sie hier mehr über die Hintergründe von »Aktion Klabautermann«. Auch die restlichen Pläne klingen so abstrus wie gefährlich: Laut Anklage wollten sie die Regierung absetzen und in einer konstituierenden Versammlung neue Führungspersonen bestimmen und die Verfassung des Kaiserreichs von 1871 wieder einführen. Ein Schauspieler sollte als Bundespräsident oder Bundeskanzler im Fernsehen auftreten und die Absetzung der Bundesregierung bekannt geben.

via spiegel: Prozess gegen »Vereinte Patrioten« Pläne für Umsturz und Lauterbach-Entführung – mehrjährige Freiheitsstrafen

siehe auch: „Reichsbürger“ wollten Lauterbach entführen: Mehrjährige Haftstrafen im Prozess gegen Anführer von mutmaßlicher Terrorgruppe Pläne für Blackout, Entführung, Kaiserreichs-Verfassung: Die Vorwürfe gegen die mutmaßliche Terrorgruppe sind schwerwiegend. Nach fast zwei Jahren fällt in dem Prozess in Koblenz ein Urteil. Im Prozess um Pläne für einen Umsturz in Deutschland und eine Entführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sind vier als Rädelsführer Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein fünfter Angeklagter erhielt vor dem Oberlandesgericht Koblenz eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Er war der einzige der fünf, der zuletzt nicht mehr in Untersuchungshaft gesessen hatte. Mit den Urteilen endet das am 17. Mai 2023 gestartete Verfahren nach fast zwei Jahren. Auf der Anklagebank saßen vier Männer im Alter von 46 und 58 Jahren sowie eine 77 Jahre alte Frau. Der Gruppe wurde vorgeworfen, eine Terrorvereinigung mit dem Namen „Vereinte Patrioten“ gegründet zu haben oder darin Mitglied gewesen zu sein und ein hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet zu haben. (…) Am Oberlandesgericht Koblenz läuft derweil noch ein Prozess gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der Gruppe. Unter den dort Angeklagten ist auch die Tochter von einem der nun schuldig gesprochenen Männer. Ein weiterer Mann wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt Ende November 2024 zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann sich an der Vorbereitung von Hochverrat beteiligte und Mitglied in einer terroristischen Vereinigung war; „VEREINTE PATRIOTEN“ Hohe Haftstrafen für Reichsbürger-Umsturzpläne Sie wollten Karl Lauterbach entführen und Deutschland mit Sprengstoffanschlägen ins Kaiserreich zurückbomben: Fast zwei Jahre lang ist in Koblenz gegen die führenden Köpfe der Reichsbürger-Truppe „Vereinte Patrioten“ verhandelt worden. Jetzt sind die rechten Möchtegern-Revoluzzer*innen zu Gefängnisstrafen von bis zu acht Jahren verurteilt worden. Als Elisabeth R. zu ihren letzten Worten vor dem Urteil anhob, war es noch einmal wie so oft in den vergangenen fast zwei Jahren. Belehrend, von oben herab, unverbesserlich. Ihr Vorhaben, die Bundesrepublik abzuschaffen und das deutsche Reich wiederzubeleben, sei „legitim und rechtsgültig“, dozierte die 77-Jährige. Den Prozess geißelte sie als „Boykott“ ihrer Pläne, die „Preußin“ – so nennt sie sich selbst – werde von der Justiz missbraucht. Nur die antisemitischen Tiraden, die sie sonst gerne bis an den Rand der Holocaustleugnung zu treiben pflegt, verkniff sich die promovierte Theologin und fleißige Autorin verschwörungsideologischer Kampfschriften ausnahmsweise. Seit Mai 2023 wurde vor dem Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz gegen Elisabeth R. und vier ihrer Mitstreiter der Reichsbürger-Truppe „Vereinte Patrioten“ verhandelt. Der Vorwurf: Terrorismus und Hochverrat. Am Donnerstag wurde das Quintett nach 106 Verhandlungstagen zu Haftstrafen von bis zu acht Jahren verurteilt. „Wir gehen davon aus, dass sich die Angeklagten zusammentaten, um das System der Bundesrepublik zu stürzen“, sagte die Senatsvorsitzende Anne Kerber.

Finland: neo-Nazi activist found guilty of stabbing children, but avoids prison

A far-right activist in Finland has been found guilty of two counts of attempted murder after stabbing two children in a shopping centre in Oulu last summer, Anadolu has reported. Oulu District Court found Juhani Sebastian Lamsa guilty on two charges of attempted murder concerning a stabbing attack on two children at the Valkea Shopping Centre in the city last summer, Yle News said on Monday. Lamsa, 34, a neo-Nazi with a history of violent crimes, seriously injured a 12-year-old and attempted to stab a 14-year-old, both of whom were foreign nationals. Despite the prosecution’s request for a 10-year prison sentence, citing the racially-motivated nature of the attack, Lamsa will not face a prison sentence because a court-ordered psychological assessment determined that he was not criminally accountable at the time of the attack. Lamsa told the court that he thought he was being watched and that an intelligence agency could read his thoughts. His defence team argued that the attack was not premeditated. He will undergo treatment prescribed by the Finnish Institute for Health and Welfare. The court also ordered Lamsa to pay approximately €17,000 ($17,900) in compensation to the 12-year-old victim, around €6,500 to the 14-year-old, and €1,000 to a security guard at the shopping centre. His criminal history includes a conviction for pepper-spraying Left Alliance politician Dan Koivulaakso at a 2012 Oulu Pride event and a stabbing at a book launch in Jyvaskyla. His attack on two children in Oulu was part of a series of racially motivated stabbings in the city last year, including a December incident where a 15-year-old, found not criminally responsible, stabbed a man in what police believed was a “copycat” attack.

via middleeastmonitor: Finland: neo-Nazi activist found guilty of stabbing children, but avoids prison

65.000-Euro-Niederlage von Fler vor Bundesverfassungsgericht – Rapper können für ihr Pub­likum haften

Fler (bürgerlich Patrick Losensky) hat häufiger mit den Gerichten zu tun. Nun erlitt er eine 65.000 Euro schwere Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht.Weil Rapper Fler sich nicht an ein Verbot einer Liedzeile hielt, musste er immer wieder Ordnungsgelder zahlen. Gegen eines erhob Fler Verfassungsbeschwerde. Doch sein Argument – das Publikum war’s – überzeugte die Verfassungsrichter nicht. Der Berliner Rapper Fler ist vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Er war gegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 65.000 Euro vorgegangen, das er deshalb kassiert hatte, weil er auf verbotene Liedzeilen gesungen hatte bzw. hatte singen lassen und Videos davon verbreitet hatte. Das BVerfG nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Beschl. v. 19.12.2024, Az. 1 BvR 1425/24). Fler habe nicht ausreichend begründet, warum die Ordnungsgeldbeschlüsse zweier Münchener Gerichte Fler in seinen Grundrechten verletzen sollen. Insbesondere konnte Fler nicht mit dem Argument durchdringen, dass er es nicht zurechnen lassen müsse, wenn das Publikum die verbotenen Textzeilen singe. (…) Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden die gesetzlichen Ordnungsmittel angedroht. Das sind nach § 890 Zivilprozessordnung (ZPO) Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, und ersatzweise Ordnungshaft. Wiederholt verbreitete Fler in der Folge jedoch Teile der verbotenen Liedzeilen, weshalb vier Ordnungsmittelverfahren gegen ihn geführt wurden. Ein fünftes wurden eingeleitet, nachdem Fler auf drei Konzerten im Sommer 2023 die verbotene Passage angestimmt – zweimal hatte er auch selbst eine verbotene Zeile gesungen –, dann jeweils das Mikrofon Richtung Publikum gehalten und sich zum Beat auf und ab bewegt hatte, während das Publikum jeweils andere verbotene Zeilen gesungen hatte. Von einem dieser Konzert-Momente postete Fler am nächsten Tag ein Video auf seinem Twitter-Account. Im Februar 2024 verhängte das LG München I in dem fünften Ordnugsmittelverfahren deshalb ein Ordnungsgeld in Höhe von 65.000 Euro. Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Münchener Oberlandesgericht (OLG) zwei Monate später zurück.  Das Publikum war’s Diese Beschlüsse griff Fler mit der Verfassungsbeschwerde an – und scheiterte. Die 2. Kammer des Ersten Senats nahm die Sache nicht zur Entscheidung an. Eine Grundrechtsverletzung sei nicht substantiiert dargelegt. Damit rügte Fler letztlich erfolglos einen Verstoß gegen das sogenannte Doppelahndungsverbot, eine Verletzung des Schuldgrundsatzes, seiner persönlichen Freiheit sowie der Kunstfreiheit. Eine Verletzung des Schuldgrundsatzes, der u. a. im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz, GG) und in der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) verankert ist, konnten die Richter nicht erkennen.

via lto: 65.000-Euro-Niederlage von Fler vor Bundesverfassungsgericht Rapper können für ihr Pub­likum haften

Auffällige Parallelen zu #Aschaffenburg: Die grausame Tat, zu der die Öffentlichkeit schweigt – #femizid #bundeswehr #rothenburg

Bei einer Gewalttat in Rotenburg ist das jüngste Opfer drei Jahre alt. Ein Kriminalwissenschaftler sagt, worauf wir eher schauen sollten als auf die Herkunft der Täter. „Ich habe mich gefühlt, als wäre ich im Einsatz. Rein, suchen, vernichten, fertig“, sagt ein 33-jähriger Fallschirmjäger. Er spricht über die Nacht zum 1. März 2024, in der er vier Menschen tötete, – darunter ein dreijähriges Mädchen. Am 14. Februar äußerte sich der angeklagte Bundeswehrsoldat erstmals vor Gericht zur Mordserie im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen. Am Freitag (28. Februar) wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Plan des verurteilten Soldaten sah vor, diejenigen, die seine Ehe sabotiert hätten, oder die neue Beziehung seiner Frau unterstützt hätten, zu töten. In der Tatnacht erschoss er den neuen Lebensgefährten seiner damaligen Ehefrau, dessen Mutter und die beste Freundin seiner Frau, die ihre dreijährige Tochter unter einer Decke in den Armen hielt. Vor Gericht hatte der Mann ausgesagt, dass er das Kind nicht mit Absicht erschossen habe, sondern das Mädchen unter der Decke nicht gesehen habe. Ein Kleinkind und drei weitere Menschen mussten sterben, weil der Täter in einen Gewaltrausch verfallen war. Doch in den Medien und sozialen Netzwerken sprach kaum jemand darüber. „Wo bleibt der Aufschrei? Warum wird immer wieder darüber hinweggesehen, wenn es nicht in das ‚erwartete‘ Narrativ passt?“, fragt eine Frau in einem Beitrag auf LinkedIn. „Wir müssen uns fragen, warum diese Tat nicht denselben Sturm an Reaktionen auslöst, wie wir ihn bei anderen Verbrechen sehen“, schreibt sie. (…) Eine Untersuchung von Medienbeiträgen über Gewaltkriminalität im Inland könnte die Diskrepanz erklären. Sie stammt vom Journalismusprofessor Thomas Hestermann von der Hochschule Macromedia in Hamburg. Die Ergebnisse zeigen, dass Medien weit häufiger über Gewalt-Delikte von Ausländern berichten, als es ihrem tatsächlichen Anteil in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik entspricht. Dabei gibt es zwischen Herkunft und Kriminalität keinen direkten Zusammenhang, wissen Experten. Und eine Studie des ifo-Instituts zeigt: Migration nach Deutschland führt nicht zu einer höheren Kriminalitätsrate an den Zuzugsorten. Mögliche Hintergründe und Erklärungen für die Gewalttaten in Aschaffenburg und Rotenburg „Es werden häufig die Herkunft der Täter und die ‚Nicht-Deutschen-Eigenschaft‘ hervorgehoben. Dabei sind es vielmehr die biografischen Erfahrungen, die als Erklärung für Gewalttaten herangezogen werden können“, sagt Rafael Behr BuzzFeed News Deutschland von IPPEN.MEDIA. Er war bis 2024 Professor für Kriminalwissenschaften an der Hochschule in der Polizeiakademie Hamburg. Der Bundeswehrsoldat und Täter in Rotenburg beschrieb sich laut seiner Verteidigerin als „emotionsloser, gleichgültiger Zombie“ nach einem Einsatz in Mali. Er habe Attentäter abgewehrt und Bilder von verstümmelten Kindern danach nicht mehr aus seinem Kopf bekommen. Tatsächlich kann eine extreme Erfahrung die Psyche eines Menschen massiv beeinflussen. „Traumatische Erlebnisse können jeden Menschen so verändern, dass er nachher nicht mehr vorhersehbare Taten begeht“, sagt Behr BuzzFeed News Deutschland. „Das trifft für Soldaten genauso zu wie für Geflüchtete. Solche Traumata sind keine notwendige Bedingung für Gewalttaten, aber eine mögliche, die zumindest mehr erklärt als die Herkunft.“

via fr: Auffällige Parallelen zu Aschaffenburg: Die grausame Tat, zu der die Öffentlichkeit schweigt

siehe auch: Stellvertreter-Femizid in Scheeßel Lebenslang für mordenden Ex-Soldaten Florian G. tötete drei Erwachsene und ein Kleinkind in einem brutalen nächtlichen Feldzug. Jetzt wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Es war ziemlich klar, worauf das hinausläuft: Der Bundeswehrsoldat Florian G. hatte gestanden, in einem nächtlichen privaten Feldzug drei Erwachsene und ein Kleinkind getötet zu haben. Dafür forderten nicht nur Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, sondern auch seine eigenen Verteidiger. In ihrem Plädoyer sprach seine Anwältin sogar davon, auch Florian G. selbst sei eigentlich „innerlich tot“, nicht mehr in der Lage irgendetwas zu empfinden, neben ihr säße „eine leere Hülle“. Als das Landgericht Verden am Freitag sein Urteil verkündete, ging es also eigentlich nur noch um eine Frage: Erkennt das Gericht eine besondere Schwere der Schuld und schließt damit einen Antrag auf vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren aus, oder nicht? Für die besondere Schwere der Schuld spreche schon die Anzahl der Taten, sagte der Richter.

Verleumdungsprozess – Kirchen-Streit in Jüterbog: Landgericht Potsdam verurteilt Arne Raue im Eilverfahren

Hat Jüterbogs Bürgermeister Arne Raue (AfD) Pfarrerin Mechthild Falk in einem YouTube-Video verleumdet? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Potsdam befasst. Der Streit zwischen Jüterbogs Noch-Bürgermeister Arne Raue (AfD) und der Pfarrerin Mechthild Falk ist vor dem Landgericht Potsdam gelandet. In dem Eilverfahren ist Raue nun zur Unterlassung verurteilt worden, wie Falks Anwälte mitteilten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Streitpunkt ist ein Video Raues, das er am 31. Dezember 2024 auf YouTube hochlud. Auslöser war der damalige Anschlag in Magdeburg, der mehrere Menschenleben forderte. (…) Doch nach Minute zwei schwenkt Raue inhaltlich von Magdeburg nach Jüterbog, genauer zur Pfarrerin Mechthild Falk. „Die über Jahre nichts anderes zu tun hat, als Straftaten ihrer Neuankömmlingsschützlinge zu decken.“ Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung von Jüterbogs Bürgermeister? Dagegen wendete sich Falk. Das Gericht musste klären, ob es sich bei Raues Äußerung in dem Video um eine zulässige Meinungsäußerung oder eine falsche Tatsachenbehauptung handelte. Letztere wäre verleumderisch. Raue dürfte das nicht weiter behaupten. (…) In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter zuvor noch einen Vergleichsvorschlag gemacht: Raue solle die Passage aus dem Video entfernen. Gegebenenfalls wird er in die nächste Instanz gehen. Doch dazu war er nach telefonischer Rücksprache mit seinem Anwalt nicht bereit. Anwalt Genth sagte ergänzend, dass Raue nicht nachvollziehen könne, warum er „in einem 18-minütigen Video auf jede Zeitform achten“ solle.

via maz online: Verleumdungsprozess Kirchen-Streit in Jüterbog: Landgericht Potsdam verurteilt Arne Raue im Eilverfahren

siehe auch: Jüterbog: Gericht entscheidet gegen AfD-Bürgermeister Arne Raue Bürgermeister Arne Raue aus Jüterbog (Brandenburg) hatte in einem Youtube-Video Falschbehauptungen über die ehemalige Pfarrerin Mechthild Falk aufgestellt. Sie hat sich nun vor Gericht durchgesetzt. Der scheidende Jüterboger Bürgermeister Arne Raue, der bei der Bundestagswahl für die AfD ein Mandat errungen hat und in den Bundestag einzieht, ist vom Amtsgericht Potsdam verurteilt worden, Falschbehauptungen über die ehemalige Pfarrerin Mechthild Falk zu unterlassen. In einem Youtube-Video vom 31. Dezember 2024 hatte Raue falsche Aussagen über Falks Arbeit mit Migrantinnen und Migranten verbreitet. Falk wehrte sich juristisch – mit Erfolg. Der Gemeindekirchenrat der Gesamtkirchengemeinde Jüterbog/Kloster Zinna dankte Falk für ihr Engagement und betonte die Bedeutung ihrer Arbeit. Pfarrer Tileman Wiarda, Vorsitzender des Gemeindekirchenrats, erklärte: „Es ist gut, dass gerade in diesen Zeiten Menschen wie Pfarrerin Falk solche Behauptungen nicht unwidersprochen lassen, sondern dass sie bereit war und ist, für ihre Überzeugungen einzustehen und dabei standhaft und mutig bleibt. Wir alle können uns von dieser Haltung eine Scheibe abschneiden. Ein großer Dank an Frau Falk im Namen der gesamten Kirchengemeinde.“