Der wegen Terrorplanungen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. aus Offenbach wird seine Freiheitsstrafe voll absitzen müssen. Der Bundesgerichtshof lehnte eine vorzeitige Haftentlassung Der wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Februar eine Beschwerde abgewiesen. Damit wollte Franco A. seine Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe erreichen. “Keine Abkehr von rassistischer Gesinnung” Bereits Anfang Dezember 2024 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt abgelehnt, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Dagegen legte Franco A. Beschwerde beim BGH ein. Dieser schloss sich der Auffassung der Frankfurter Richter an, wonach keine günstige Prognose für eine “Legalbewährung” des Verurteilten vorliege. Sprich: Das OLG wie der BGH sind nicht überzeugt, dass Franco A. in Freiheit nicht wieder straffällig würde. In der Begründung verweist der BGH auf die Schwere der von Franco A. geplanten Gewaltdelikte sowie “die langjährige und tiefgreifende Verfestigung seiner sowohl demokratiefeindlichen als auch rechtsradikalen Gesinnung, die ihn zur Tatbegehung veranlasste”.
via hessenschau;: Rechtsterrorismus Ex-Bundeswehroffizier Franco A. bleibt in Haft