Bundesverfassungsgericht : Soldatin scheitert mit Klage um Tinder-Profil

Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin bekommt wegen ihres Profils auf einer Datingplattform einen Verweis. Sie klagt sich durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Erfolglos. Die Wortwahl in ihrem Tinder-Profil war ihr zur Last gelegt worden. Im Streit um die Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils ist eine Bundeswehr-Offizierin am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Sie hatte sich damit gegen einen disziplinarischen Verweis wehren wollen, der ihr aufgrund des Inhalts ihres Profils auf der Dating-Plattform verhängt worden war. Die damalige Kommandeurin Anastasia Biefang hatte 2019 in ihrem Profil geschrieben: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Das ging der Bundeswehr zu weit. Ihr Disziplinarvorgesetzter erteilte ihr einen Verweis. Biefang war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow. (…) Doch das Bundesverfassungsgericht bewertete die Klage nun als unzulässig. Denn der Verweis sei bereits vor Einreichung der Verfassungsbeschwerde entsprechend der Wehrdisziplinarordnung getilgt worden. Eine solche Disziplinarmaßnahme ist demnach nach drei Jahren zu tilgen. Das Ziel der Verfassungsbeschwerde habe sich damit wohl erledigt, so die Kammer

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siehe auch: Karlsruhe hat eine Chance verpasst Klage von transgeschlechtlicher Offizierin scheitert. Die Bundeswehroffizierin Anastasia Biefang hatte wegen ihres Tinder-Profils einen Disziplinarverweis bekommen. Nun ist auch ihre Verfassungsbeschwerde dagegen gescheitert. Anastasia Biefang ist die erste offene trans Person, die in der Bundeswehr ein Bataillon kommandierte. Und ihre Karriere ist bemerkenswert. Abschluss an der Bundeswehr-Universität, Station auf der Holloman Air Force Base in den USA, Einsatz in Afghanistan, Versetzung zum Kommando der Luftwaffe in Berlin. Doch 2019 bekam Anastasia Biefang einen Disziplinarverweis von ihrem Vorgesetzten. Sie hatte auf der Dating-App Tinder in ihrem Nutzerprofil geschrieben: “Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome” – also: alle Geschlechter willkommen. Mit diesem Text habe die Offizierin die Pflicht zum “außerdienstlichen Wohlverhalten” verletzt, so die Bundeswehr. Biefang klagte gegen den Verweis bis zum Bundesverwaltungsgericht. Der mit fünf Männern besetzte Senat in Leipzig meinte: Zwar dürften auch Bundeswehroffizierinnen im Internet nach Sex-Partnern suchen. Jedoch müssten sie den Eindruck sexueller Disziplinlosigkeit vermeiden. Die Worte “offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome” würden den Eindruck erwecken, es gehe ihr um möglichst schnellen Sex mit Partnern gleich welchen Geschlechts. Der Anschein “eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität” könne zwar im Ergebnis falsch sein. Aber trotzdem müsse er vermieden werden. Man reibt sich die Augen: Im 21. Jahrhundert machen männliche Richter einer trans Frau und hochqualifizierten Luftwaffenoffizierin Vorgaben, wie sie sich privat auf die Suche nach Sexualpartner*innen machen soll. Und das auch noch mit dem Argument, sie entspreche nicht den moralischen Erwartungen breiter Bevölkerungskreise, gerade in der sehr traditionellen Bundeswehr. Wie und mit wem man Sex hat, ist die grundrechtlich geschützte Freiheit jedes einzelnen. Grenzen findet die sexuelle Freiheit dann, wenn man einem anderen schadet, nicht aber, wenn die Moralvorstellungen der Mehrheit nur irritiert werden. Wir leben in einer Zeit, in der queere Menschen immer mehr benachteiligt und sogar attackiert werden. Und es ist mehr als schade, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von Anastasia Biefang nicht entschieden hat. Das Gericht sagt: Der Disziplinarverweis sei nach drei Jahren aus ihren Akten getilgt worden. Sie habe nicht innerhalb der geltenden Fristen begründet, warum sie noch Rechtsschutz brauche. Aber ist für die Karlsruher Richterinnen und Richter nicht aus sich heraus erkennbar, dass Anastasia Biefang in ihrer Dating-Freiheit und wie sie sich auf Datingportalen darstellt nun stark eingeschränkt ist? Dass sie immer wieder einen Verweis riskiert, wenn ihr ganz persönliches Sex-Leben im Internet und im analogen Leben an einer vermeintlichen Moral “breiter Bevölkerungskreise” gemessen wird?

Screenshot Bundeswehr; archive is VEjgM

#KAISERSLAUTERN – Messerstich nach sexuellem Übergriff: Urteil gefallen

Nach einer sexuellen Belästigung auf einer Rolltreppe hat eine junge Frau in Kaiserslautern den übergriffigen Mann erstochen – nun hat ein Gericht die 21-Jährige deswegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Messerstich im Hauptbahnhof verurteilte das Landgericht Kaiserslautern die Frau wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Tat im Juni 2024 war eine sexuelle Belästigung der Frau und ein Streit mit dem übergriffigen Mann vorangegangen. Man habe es als erwiesen angesehen, dass für die Angeklagte damals keine Notwehrlage vorgelegen habe, sagte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Übergriff auf der Rolltreppe Den Ermittlungen zufolge hatte ein 64 Jahre alter Mann der Frau auf einer Rolltreppe im Hauptbahnhof ans Gesäß gefasst. Beim folgenden Streit in der Unterführung des Hauptbahnhofs zog die Frau ein Messer. Videoaufzeichnungen dokumentieren das laut Gericht «dynamische» Geschehen. Frau und Mann machen demnach Schritte aufeinander zu und voneinander weg, es seien Stichversuche zu sehen, der Mann ergreife den Arm mit dem Messer. Dann breche er zusammen. Die Angeklagte habe mit erhobenem Arm mit dem Messer Richtung Brust gestochen, sagte die Richterin. Dies sei aus Sicht der Kammer kein Verteidigen mehr, sondern ein Angriff. «Wenn man sich nicht mehr in einer Notwehrlage befindet, wird man selbst zum Angreifer.» «Don´t touch me» Erleichternd wertete die Kammer, dass die Frau nicht vorbestraft sei und sich zur Tat geäußert habe. Das Gericht trug der Angeklagten auch 500 Stunden gemeinnütziger Arbeit und Beratungsgespräche bei der Drogenhilfe auf. Dies sei als Unterstützung gedacht, «die Sie dringend brauchen». Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Die Frau habe «schwere Schuld» auf sich geladen, aber keinen Tötungsvorsatz gehabt. Sie habe Zeuginnen zufolge den Mann nach einem «massiven sexuellen Übergriff» aufgefordert: «Don´t touch me». Notwehr verneinte die Staatsanwaltschaft. «Ihr Notwehrrecht endete mit dem Griff zum Messer.» Die Verteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe von höchstens einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Die Nebenklage hingegen hatte eine Gefängnisstrafe wegen Totschlags beantragt. Der Getötete war dem Gericht zufolge vor der Tat bereits wegen sexueller Belästigung in vier Fällen 2024 zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden.

via rheinpfalz: KAISERSLAUTERN Messerstich nach sexuellem Übergriff: Urteil gefallen

Britisches Gericht spricht trans Frauen Frauenrechte ab

“Geschlecht ist binär”, zumindest laut einem Urteil des britischen Supreme Court. Der Schutz von trans Frauen lasse sich auch ohne deren Inklusion gewährleisten. Das britische Gleichstellungsgesetz zielt in erster Linie auf den Schutz biologisch weiblich geborener Frauen. Das hat das oberste Gericht des Landes entschieden. “Die Definition von Geschlecht im Gleichstellungsgesetz von 2010 stellt klar, dass das Konzept von Geschlecht binär ist, eine Person ist entweder eine Frau oder ein Mann”, heißt es in dem Urteil des Supreme Court. Die Begriffe Geschlecht, Mann und Frau beziehen sich demnach auf das biologische und nicht das soziale Geschlecht. Das bedeute jedoch nicht, dass trans Frauen nicht auch weiter von dem Gesetz profitierten, sagte der Vorsitzende Richter Patrick Hodge. So könnten sich trans Frauen auf dessen Grundlage gegen Diskriminierung wehren, die sie erfahren, weil sie “als Frauen wahrgenommen werden”. Der Gerichtsentscheid bringe somit “keine praktischen Nachteile” mit sich. Entscheidung könnte Auswirkungen auf Alltagsleben von trans Frauen haben Nichtsdestotrotz gilt die Entscheidung auch in der Praxis als weitreichend – beispielsweise bei der Frage, ob trans Frauen bei Frauenquoten als Frauen gezählt werden und ob sie Orte wie Damenumkleiden benutzen dürfen oder von lesbischen Gruppen ausgeschlossen werden können. Der Geschäftsführer von Amnesty International Großbritannien, Sacha Deshmukh, wertete das Urteil als “eindeutig enttäuschend”. Es gebe “potenziell besorgniserregende Konsequenzen” für trans Menschen. Es sei aber wichtig zu betonen, dass das Gericht klargestellt habe, dass sie durch das Gleichstellungsgesetz vor Diskriminierung und Belästigung geschützt seien.

via zeit: Britisches Gericht spricht trans Frauen Frauenrechte ab

siehe auch: Supreme-Court-Urteil UK: Großer Rückschlag für die Rechte von trans Menschen Trans Frauen in Großbritannien können sich nicht auf das britische Gleichstellungsgesetz berufen, urteilte das höchste Gericht des Landes. Der Schutz gelte nur für cis Frauen. Geklagt hatte eine Terf-Gruppe aus Schottland. Wenn es um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen geht, zählt in Großbritannien das sogenannte biologische Geschlecht, nicht das soziale Geschlecht. Das hat das oberste Gericht des Landes entschieden. Wie die Richter*innen des Supreme Courts in London einstimmig feststellten, zielt das britische Gleichstellungsgesetz (2010 Equalities Act) in erster Linie auf den Schutz von cis Frauen. Das bedeute jedoch nicht, dass trans Frauen nicht auch indirekt davon profitierten, betonte der Vorsitzende Richter Patrick Hodge.

Hinweis “Werk mit umstrittenen Inhalt” keine Grundrechtsverletzung – #Stadt­bücherei #Münster darf vor eigenen Büchern warnen

Leseempfehlungen in Bibliotheken sind keine Seltenheit. Doch was gilt für eine Warnung? Ein Autor klagte gegen einen kritischen Einordnungshinweis und sieht das staatliche Neutralitätsprinzip als verletzt an. Jetzt entschied das VG Münster. Der von der Stadtbücherei Münster in einem zur Ausleihe zur Verfügung gestellten Buch angebrachte Einordnungshinweis, das Buch sei “ein Werk mit umstrittenem Inhalt”, verletzt Autoren nicht in seinen Grundrechten. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster im einstweiligen Rechtsschutz entschieden (Beschl. v. 11.04.2025, Az. 1 L 59/25). Die Stadtbücherei versah zwei Bücher mit dem Hinweis. In der ersten Fassung lautete dieser, dass Inhalte der Werke “möglicherweise nicht mit den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft vereinbar” seien. In der letzten Fassung lautet der Hinweis: “Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.” Betroffen sind laut einer Meldung der Fachstelle Öffentliche Bibliotheken NRW das Buch “Putin, Herr des Geschehens?” von Jacques Baud sowie “2024 – das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen” von Gerhard Wisnewski. Nach LTO-Informationen verlangte der Autor Gerhard Wisnewski daraufhin die Entfernung sowie die zukünftige Unterlassung entsprechender Hinweise in seinen Büchern – ohne Erfolg. Das VG Münster entschied: Der Einordnungshinweis ist von der gesetzlichen Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken in NRW, denen unter anderem ein Bildungsauftrag zukomme, gedeckt. Es sei der Stadtbücherei grundlegend gestattet, zu den zur Ausleihe bereitgestellten Werken inhaltlich Stellung zu nehmen. Wer loben darf, darf auch kritisieren Dies gelte in positiver Hinsicht beispielsweise in Form von Empfehlungen sowie in negativer Hinsicht durch kritische Hinweise. Es wäre mit dem gesetzlichen Auftrag nicht vereinbar, so das VG weiter, “eine öffentliche Bibliothek darauf zu beschränken, Medien allein passiv zur Ausleihe bereit zu stellen”.

via lto: Hinweis “Werk mit umstrittenen Inhalt” keine Grundrechtsverletzung Stadt­bücherei Münster darf vor eigenen Büchern warnen

Spain: One Year Prison Sentence for Neo-Nazi Who Called for Murder of Moroccans

Spanish justice has sentenced a neo-Nazi, María Isabel Medina Peralta, to one year in prison for incitement to hatred and violence against Moroccans. Peralta, a member of a small Spanish far-right group, had specifically called for the murder of Moroccans residing in the Iberian Peninsula. The events date back to May 18, 2021. Only 18 years old at the time, Isabel Medina Peralta had organized an unauthorized gathering by her group in front of the Moroccan embassy in Madrid. This trial follows that demonstration in front of the Moroccan embassy, an event that took place in the context of the diplomatic crisis between Spain and Morocco. Leading the rally, she delivered a speech using a loudspeaker with strong xenophobic connotations, inciting hatred towards Moroccan immigrants. According to Crónica Global, Isabel Peralta stated that the Spanish government was allowing an “unprecedented racial substitution,” that immigrants were “annihilating our moral, racial, and cultural identity,” and incited people to “confront” what she called an “invasion.” Her intervention was also recorded and broadcast on several platforms, including YouTube, where two videos had accumulated thousands of views.

via fesnews: Spain: One Year Prison Sentence for Neo-Nazi Who Called for Murder of Moroccans

#Verleumdung von Nancy Faeser – Chefredakteur von AfD-nahem Medium zu #Freiheitsstrafe verurteilt – #LockHimUp #SavidBendels

Weil er ein Foto der Bundesinnenministerin veränderte und teilte, ist David Bendels zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Bei Nancy Faeser muss er sich schriftlich entschuldigen. Der Chefredakteur des AfD-nahen Mediums »Deutschland-Kurier« ist am Montag vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Grund dafür war eine Fotomontage, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigte. (…) Es zeigte Faeser mit einem Schild vor dem Körper. Darauf war zu lesen: »Ich hasse die Meinungsfreiheit.« Laut Gericht sei der Post vielfach geteilt und angesehen worden. Allerdings sei das Foto verfremdet worden. Das Originalbild stammte demnach aus einem Post des Bundesinnenministeriums einen Monat zuvor. Anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus hatte Faeser ein Schild in der Hand gehalten mit den Worten »We Remember«. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass Bendels den Schriftzug abgeändert und mit dem Post bewusst den Eindruck erweckt habe, die Innenministerin habe sich entsprechend zur Meinungsfreiheit geäußert. »Die Fotomontage war nach Auffassung des Gerichts für den unbefangenen Leser als solche nicht erkennbar«, teilte das Gericht mit.

via spiegel: Verleumdung von Nancy Faeser Chefredakteur von AfD-nahem Medium zu Freiheitsstrafe verurteilt

Frühere Weidel-Mitarbeiterin AfD-Politikerin wegen Freiheitsberaubung verurteilt – #kriminelle

Urteil gegen eine langjährige Vertraute von AfD-Chefin Alice Weidel: Die AfD-Mitarbeiterin ist selbst kriminell geworden, um einen Angriff auf ihren Sohn aufzuklären. Andrea Zürcher, mehrfache AfD-Bundestagskandidatin und frühere Mitarbeiterin der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel, muss wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung eine Geldstrafe zahlen. Am Amtsgericht Waldshut-Tiengen wurde sie am Mittwoch zu 50 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt. Sie hat demnach einen Bekannten ihres Sohnes mit einer Schreckschusswaffe in ihrer Gewalt gehalten. Zürcher kann gegen das Urteil noch vorgehen. (…) Sie habe den Mann in die Wohnung gezogen, eine Schreckschusswaffe in die Hand genommen. Anklage: Zürcher hielt Mann ohne rechtfertigenden Grund fest Sie wollte so von ihm die Namen der Angreifer erfahren. “Über einen nicht unerheblichen Zeitraum” habe sie den Mann “ohne rechtfertigenden Grund” in ihrer Wohnung festgehalten – Freiheitsberaubung. Der 20-Jährige sagte im Gericht als Zeuge aus: “Es war das erste Mal, dass ich mit einer Knarre bedroht wurde.” Die mit Sonnenbrille erschienene Zürcher ließ die Vorwürfe über ihren Anwalt zurückweisen, der Anwalt forderte Freispruch. Das Gericht glaubte aber dem Zeugen. Die Waffe sei zumindest kurze Zeit auf ihn gerichtet gewesen, er habe keinen Grund für eine Falschaussage. Das Gericht verhängte schließlich die Geldstrafe. Auf das Delikt stehen bis zu fünf Jahre Haft.z

via t-online: Frühere Weidel-Mitarbeiterin AfD-Politikerin wegen Freiheitsberaubung verurteilt