Robson: Ottawa’s neo-Nazi trial shows legal gaps around terrorism in the digital age – #AtomwaffenDivision #AWD

We need to expand the Canadian definition of “material support for terrorism” to clearly encompass digital content creation, visual propaganda and recruitment media. Citizen Article content On June 25, an Ottawa courtroom heard final arguments in the sentencing of Patrick Gordon Macdonald, a 27-year-old graphic designer and self-proclaimed neo-Nazi propagandist. Article content Convicted in April on three terrorism charges for creating visual content promoting the Atomwaffen Division — a group designated as a terrorist entity in Canada since 2021 — Macdonald and his actions are a wake-up call for Canadian lawmakers. Article content Article content Article content The Crown is seeking a 14-year sentence. While the severity of the charges is clear, the legislative implications remain largely unexplored. Macdonald didn’t plant bombs or stockpile weapons. His weapon was digital design: posters, recruitment videos and stylized neo-Nazi visuals shared on encrypted platforms such as Telegram. And yet, these tools proved dangerously effective at spreading extremist ideologies and recruiting violent actors. Article content Canada’s legal framework for counterterrorism has yet to catch up with this new terrain. Unlike the United States — where under 18 U.S. Code 2339B, “material support” for terrorism explicitly includes “services,” “personnel” and “expert advice or assistance” (even in the form of media production) — Canada’s laws lack specificity in this domain.

via ottawacitizen; Robson: Ottawa’s neo-Nazi trial shows legal gaps around terrorism in the digital age

#Kriegswaffen gefunden – #Urteil im Prozess zum #Waffenfund in #Erlangen: #Polizei führt „#Schamane“ als #Reichsbürger

Esoteriker und laut Polizei Anhänger der Reichsbürger-Bewegung: Der Waffenfund im Hochhaus „Langer Johann“ in Erlangen hat für Aufsehen gesorgt. Nun gibt es ein Urteil gegen den selbsternannten „Schamanen“ – der beruflich ein neues Ziel äußert. Lange 20 Minuten braucht der Oberstaatsanwalt zum Verlesen der Anklage. Mehrere Maschinenpistolen, Sturmgewehre, darunter drei AK47 („Kalaschnikow“) sowie Tausende Schuss Munition, teils auf Gurten, in Päckchen oder in „Schüttgutkisten“: Minutiös listet er auf, was die Polizei im November beim Angeklagten fand. Am Amtsgericht Erlangen wurde am Mittwoch, 30. Juli, ein 62-Jähriger wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seit 14. November saß er in Untersuchungshaft. Der selbsternannte „Schamane“ hatte in drei Kellerabteilen und in seiner Wohnung im Hochhaus „Langer Johann“ fünfzehn Gewehre gehortet, davon fünf Maschinengewehre und zehn Maschinenpistolen, einzelne waren in Teilen gelagert. Einige der Waffen stammen von vor 1945, der Großteil aus der Zeit des Kalten Kriegs, etwa aus der Produktion für das tschechoslowakische, schwedische, chinesische oder österreichische Militär. Zwei davon waren unbrauchbar gemacht, was sein Verteidiger betont. Eigentlich war die Polizei im November wegen eines als lebensmittelrechtlich eingestuften Falls zu ihm gekommen, nämlich wegen des illegalen Handels mit angeblichem, mit Edelmetallen versetztem Heilwasser. Hierbei fielen den Ermittlern die Waffen auf, zunächst in der Wohnung, in der er mit seiner Familie lebt. Dort seien laut einem Ermittler drei Maschinenpistolen, ein durchgeladenes Repetiergewehr mit Zielfernrohr und ein Sturmgewehr gefunden worden. Dann wurden die drei verrammelten Kellerabteile durchsucht, wo der Rest der Waffen und die Munition lagerte, teils originalverpackt in Kisten unter einer großen Schamanen-Trommel. (…) Des Weiteren sei es seinem Mandanten wichtig, zu betonen, dass er „jegliche Nähe zur Reichsbürgerbewegung“ bestreite. Ein Anhänger der staatsfeindlichen rechtsextremen Szene sei er „nie gewesen“. Der gelernte Informatiker und selbsternannte „Schamane“ hatte in der Esoterik-Szene zeitweise Trommelkurse angeboten. Im Internet verkaufte er das angeblich heilende Wasser. Auch als Autor von spirituellen und esoterischen Büchern im Selbstverlag betätigte sich der gebürtige Baden-Württemberger. Waffenfund bei „Schamane“ in Erlangen: Woher stammen die Gewehre? Angaben zur Herkunft der Waffen machte der 62-Jährige gegenüber der Polizei, wie vor Gericht einer der Ermittler ausführt. Die Sammlung von Kriegswaffen stamme demnach von drei verschiedenen Personen: seinem Bruder, der im Jugoslawienkrieg eingesetzt gewesen sei, von einem Bekannten, der bei der Bundeswehr im Fallschirmjägerbataillon war, sowie von einem nebulös bleibenden Jugoslawen. Ob die Waffen wirklich von diesen drei Personen stammen, sei nicht feststellbar gewesen, sagt der Ermittler. Der Bruder habe sich 2017 umgebracht mittels eines Schusses aus einer Kriegswaffe. Der Bundeswehr-Bekannte sei 2020 verstorben, der Jugoslawe unbekannt.

via nn: Kriegswaffen gefunden Urteil im Prozess zum Waffenfund in Erlangen: Polizei führt „Schamane“ als Reichsbürger

siehe auch: Kriegswaffen in Erlanger Hochhaus Gericht verhängt Haftstrafe gegen bewaffneten „Schamanen“. Im „Langen Johann“ in Erlangen leben mehr Menschen als in manchem fränkischen Dorf. Ermittler entdeckten dort im November 2024 ein Waffenarsenal. (Foto: Olaf Przybilla) Mit Klangschalen hat ein 62-Jähriger Werbung für sich gemacht. Jetzt räumt er vor Gericht ein, in seiner Wohnung in Erlangens markantestem Hochhaus zahlreiche Kriegswaffen „aufbewahrt“ zu haben. Auch Kalaschnikows. (… Die Ermittler entdeckten dann aber deutlich größere kriminalistische Kaliber. Sie fanden in der Wohnung des 62-Jährigen und in Kellerräumen Kriegswaffen. Ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft listet sie am Amtsgericht Erlangen säuberlich auf: vier Maschinenpistolen, ein Maschinengewehr, zwei Sturmgewehre und ja, auch drei sogenannte Kalaschnikows. Zusätzlich entdeckten sie weitere Schusswaffen und Munition. Die Verhandlung beginnt mit einem Rechtsgespräch, zur Verständigung aber über ein mögliches Strafmaß bei umfassendem Geständnis kommt es nicht. Auch so indes räumt Rechtsanwalt Marcus Fischer für seinen Mandanten die aufgelisteten Vorwürfe – darunter Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz – umfänglich ein, jedenfalls dem Grundsatz nach. (…) Unter anderem wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in zehn Fällen wird der 62-Jährige zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Tatsächlich seien keinerlei terroristische Pläne nachweisbar, „sonst wären wir hier nicht am Amtsgericht“, sagt die Richterin. Trotzdem sei eine Haftstrafe der Schuld des 62-Jährigen angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vier Tote bei Feuer in Wohnhaus – Lebenslange Haft für #Brandstifter von #Solingen – #terror

Für den vierfachen Feuermord von Solingen ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Bei dem Brand in dem Solinger Mehrfamilienhaus im März 2024 kam eine bulgarische Familie ums Leben.  Von Julian Nothen Es ist die höchstmögliche Strafe für den 40-jährigen Solinger: Lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung. Er selbst nahm das Urteil nahezu regungslos auf. Bei den Angehörigen war teils Erleichterung zu spüren. Nach einem sechs Monate langen Prozess setzte das Wuppertaler Landgericht am Mittwoch den Schlussstrich. Nachdem am Vormittag noch letzte Plädoyers gehört wurden, verkündete die Kammer am Nachmittag das Urteil. Wer für die Tat verantwortlich ist, ist damit klar. Das Warum ist aber noch immer nicht beantwortet. (…) Zu seinem Motiv machte er jedoch keine Angaben. Die Nebenklage hatte am Vormittag in ihrem Plädoyer einen möglichen rechtsextremen Hintergrund angesprochen. “Ich meine, es gibt genug Anhaltspunkte, um zu sagen, es gibt auch ein rassistisches Motiv.” Dabei verwies sie etwa auf gefundene rechte Fotos, Lieder und Internetsuchverläufe.

via tagesschau: Vier Tote bei Feuer in Wohnhaus Lebenslange Haft für Brandstifter von Solingen

Amtsgericht Hechingen :Das macht dann 1250 Euro: AfD-Stadtrat verurteilt wegen Beleidigung

Ob er auch dieses Mal nicht akzeptieren will? Vor zwei Jahren hat Johannes Simon einen Strafbefehl gegen ihn nicht angenommen, und jetzt erst ist darüber verhandelt worden. Eindeutig zu seinem Nachteil. Eine Woche lang hat er Zeit, Berufung einzulegen. Es ist schon so lange her, dass man es fast hätte vergessen können: Das Reisebüro am Hechinger Marktplatz hatte bis vor zwei Jahren nicht allein Prospektmaterial und Plakate zu Trips in die weite Welt im Angebot, sondern auch das eine und andere politisch gefärbte Material. Ein Plakat verkündete, dass Grünen-Wähler getrost draußen bleiben sollen, auf anderem Material wurden führende Bundespolitiker verunglimpft. Das hat jetzt, annähernd zwei Jahre nach dem Strafbefehl des Amtsgerichts Hechingen, die nächsten juristischen Folgen für Johannes Simon.

via swp: Amtsgericht Hechingen :Das macht dann 1250 Euro: AfD-Stadtrat verurteilt wegen Beleidigung

siehe auch: Beleidigende Flyer in eigenem Reisebüro ausgelegt. Hechinger AfD-Stadtrat wegen Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt. Der Hechinger AfD-Stadtrat Johannes Simon ist wegen Beleidigung von Politikern verurteilt worden. In seinem Reisebüro fand die Polizei Flyer mit diffamierenden Aufdrucken. AfD-Stadtrat wegen Beleidigung verurteilt 00:0000:42 Der AfD-Stadtrat aus Hechingen (Zollernalbkreis) Johannes Simon ist am Montag vom Amtsgericht Hechingen wegen Beleidigung von Politikern zu 50 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro verurteilt worden. Das entspricht einer Gesamtstrafe von 1.250 Euro. Das Gericht wirft dem 74-Jährigen vor, Personen des politischen Lebens beleidigt zu haben. Im Strafgesetzbuch (§188) steht, Taten wie diese seien geeignet, das öffentliche Wirken der beleidigten Person erheblich zu erschweren. AfD-Stadtrat äußerte sich bisher nicht Auf SWR-Anfrage an Johannes Simon antwortet er, es stehe eine Revision im Raum, die er mit seinem Anwalt besprechen werde. Daher möchte er keine Stellungnahme zum Urteil geben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Woche lang (ab Montag) hat Simon Zeit, Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Hechingen einzulegen.

3 Monate Stadionverbot für Antwerp-Fan wegen Rassismus beim Eröffnungsspiel der Fußballsaison

Ein 30-jähriger Anhänger des Fußballclubs Royal Antwerp FC wurde mit einem dreimonatigen Stadionverbot belegt, nachdem er während des Spiels gegen Union Saint-Gilloise einen Affen nachahmte. Die rassistischen Gesten galten dem kanadischen Spieler mit nigerianischen Wurzeln, Promise David. Der Mann meldete sich selbst bei der Polizei und erhielt umgehend ein dreimonatiges Verbot, Fußballspiele zu besuchen. Der Vorfall ereignete sich 20 Minuten nach Anpfiff am Freitagabend im Bosuil-Stadion in Antwerpen. Auf Videoaufnahmen ist zu sehen, wie der Mann und ein Minderjähriger Affenlaute und Gebärden nachmachen, die sich gegen den kanadischen Nationalspieler richten Promise David richten.

via vrt: 3 Monate Stadionverbot für Antwerp-Fan wegen Rassismus beim Eröffnungsspiel der Fußballsaison

Geld für Kinderbetreuung: AfD-Politikerin Jordan unter Druck – #betrügerin

Die Hamburger Bezirkspolitikerin Nicole Jordan von der AfD hat neuen Ärger mit der Justiz. Nach Informationen von NDR 90,3 wird ihr Betrug vorgeworfen. Gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft in Höhe von 6.400 Euro hat sie Widerspruch eingelegt. Konkret geht es um folgenden Vorwurf: Die AfD-Fraktionschefin im Bezirk Hamburg-Mitte soll regelmäßig Geldpauschalen für die Betreuung ihres Kindes bekommen haben – das Kind aber während der Sitzungen der Bezirksversammlung selbst betreut haben. Juristisch spricht man von Betrug durch Unterlassen. (…) Sollte sie damit vor Gericht scheitern und der Strafbefehl rechtswirksam werden, könnte ihre Verurteilung in einem polizeilichen Führungszeugnis vermerkt werden, so die Staatsanwaltschaft. Hamburger AfD prüft Vorwürfe Dann wäre es ihre zweite Verurteilung. Zuletzt hatte sie ein Hamburger Gericht wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole schuldig gesprochen

via ndr: Geld für Kinderbetreuung: AfD-Politikerin Jordan unter Druck

siehe auch: Neuer Justiz-Ärger für Jordan AfD-Politikerin will Geldstrafe nicht bezahlen. Erneut streitet die Hamburger AfD-Politikerin mit der Justiz. Hat sie heimlich Gelder eingesteckt, die ihr gar nicht zustanden? Die Hamburger AfD-Bezirkspolitikerin Nicole Jordan muss sich abermals vor der Justiz verantworten. Das berichten am Montag der NDR und die “Mopo”. Demnach liegt gegen die Fraktionschefin im Bezirk Hamburg-Mitte ein Strafbefehl über 6.400 Euro wegen Betrugs durch Unterlassen vor. (…) Wird der Strafbefehl rechtskräftig, würde die Verurteilung in Jordans polizeilichem Führungszeugnis vermerkt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Es wäre bereits ihre zweite strafrechtliche Verurteilung. Erst vor wenigen Wochen stand die 50-Jährige wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole vor Gericht. Sie soll am 7. April 2022 auf ihrem Telegram-Kanal einen Beitrag mit Hakenkreuz-Symbolik geteilt haben – einen Post, der angebliche Parallelen zwischen Corona-Maßnahmen und der NS-Diktatur zog.

AfD-Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen – Malu Dreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” auf­rufen

Immer wieder werden Äußerungen von Regierungsmitgliedern gegen die AfD ein Thema für das BVerfG. Im Fall von Malu Dreyer unterlag die AfD nun vor dem BVerfG, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz hat damit Bestand. Die Verfassungsbeschwerde der rheinland-pfälzischen AfD gegen ein Urteil des dortigen Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) bezüglich einer Äußerung von Malu Dreyer ist bereits unzulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden und sie deshalb nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 24.06.2025, Az. 2 BvR 686/25). Noch als Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz hatte Malu Dreyer (SPD) im Januar 2024 über das Internetportal der Landesregierung zu einer Demonstration unter dem Motto “Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis” aufgerufen. Zudem hatte sie auf ihrem Instagram-Account in Bezug auf kurz zuvor bekannt gewordenen Abschiebepläne erklärt: “Der Begriff ‘Remigration’ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.” Die AfD sah in diesen öffentlichen Beiträgen eine unzulässige Verletzung des Neutralitätsgebots. Als Ministerpräsidentin habe sie solche Aussagen nicht tätigen dürfen. “Mit ihrer infamen Hetze gegen unsere AfD als Ministerpräsidentin über das Portal der Staatskanzlei hat Malu Dreyer den Boden der Demokratie und des Grundgesetzes verlassen”, so die AfD damals. Die Partei klagte gegen Dreyer. Anfang April 2025 entschied der VerfGH Rheinland-Pfalz dann: Dreyer habe mit ihren Äußerungen das Neutralitätsgebot nicht gewahrt und in das Recht auf Chancengleichheit der AfD aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) und Art. 17 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Verfassung (RhPfVerf) eingegriffen. Allerdings: Das sei gerechtfertigt gewesen, weil dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient habe. Erst wenn staatliche Einschätzungen und Bewertungen willkürlich oder unsachlich werden, seien solche Äußerungen unzulässig, so der VerfGH (Urt. v. 02.04.2025, Az. VGH O 11/24). BVerfG steht nicht über Landesverfassungsgerichten Mit einer Verfassungsbeschwerde wollte der Landesverband der AfD gegen das VerfGH-Urteil in Karlsruhe vorgehen. Doch “mangels hinreichender Darlegung einer Verletzung eines im Rahmen der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Rechts ist die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig”, so das BVerfG jetzt. Das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch Verfassungsorgane des Landes aus Art. 21 Abs. 1 GG sei kein im Wege der Verfassungsbeschwerde rügefähiges Recht. Statt einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe stelle der Organstreit vor dem VerfGH Rheinland-Pfalz die abschließende Rechtsschutzmöglichkeit dar, so die 3. Kammer des Zweiten Senats.

via lto: AfD-Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen Malu Dreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” auf­rufen

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