Reichsbürger in Baden-Württemberg: Eine Waffenkammer, die niemandem gehört

Auf dem Hof einer Reichsbürgerfamilie werden ein Sturmgewehr, Pistolen und Munition gefunden. Das Landgericht spricht dennoch kaum Strafen aus. Wie ist das möglich? Ingo K., ein verurteilter Schwerverbrecher, wird in den Sitzungssaal 6 des Landgerichts Mosbach in Baden-Württemberg geführt. Der Reichsbürger versuchte im April 2022 mit einem Sturmgewehr mehrere Polizisten zu erschießen, die eine illegale Kurzwaffe in seiner Wohnung in Boxberg beschlagnahmen wollten. K. wurde dafür wegen Mordversuchs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Hier am Landgericht Mosbach, einem beschaulichen Gericht in Nordbaden, ist er diesmal allerdings kein Angeklagter, sondern Zeuge. (…) Wie sich herausstellte, war der Hof ein Hort illegaler Waffen. Die Polizei hatte eine Kammer mit acht Schusswaffen und 5.116 Munitionspatronen im Erdgeschoss und eine Kammer mit fünf Schusswaffen und 7.771 Munitionspatronen im Nebengebäude entdeckt, zudem eine Cannabisplantage mit 38 Pflanzen. Die Tatwaffe des Reichsbürgers – ein Sturmgewehr Zastava M70 – und ein Sturmgewehr Heckler & Koch G3 lagen im Eingang des Hauptgebäudes. Eine Pistole im Büro des Untergeschosses, zwei Pistolen im Schlaf- und Wohnzimmer des Obergeschosses. Letztere waren verkohlt, denn das Obergeschoss des Hauptgebäudes war im Zuge des Schusswechsels mit den Beamten in Brand geraten. Nur für die Waffenkammer in seiner Erdgeschosswohnung wurde Ingo K. am Oberlandesgericht Stuttgart im November 2023 verurteilt. Doch wem gehörten die Waffen in der anderen Kammer? Wem die Waffen im Unter- und Obergeschoss? Wem die Plantage? Diesen Fragen geht das Landgericht Mosbach auch an diesem Mittag Anfang August nach. (…) Bis heute ist die Rolle, die Max A. damals spielte, unklar. Er befand sich an dem Tag im April 2022 gemeinsam mit K. in dessen Wohnung, als das SEK anrückte – auch während des folgenden Schusswechsels. Als das Haus wegen einer von den Polizisten gezündeten Nebelgranate Feuer fing, stellten sich die beiden Männer. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart sagten mehrere Polizisten später aus, sie hätten feixend und witzelnd das Haus verlassen, hätten “wie ein eingespieltes Team” gewirkt. Da keine Schüsse aus dem G3 abgefeuert wurden, ist eine aktive Beteiligung Max A.’s an dem Schusswechsel jedoch eher unwahrscheinlich. Er erhielt vor dem OLG 2023 keine Strafe. Als die Staatsanwaltschaft nun nach dem politischen Weltbild der Angeklagten fragt, schweigt der Zeuge. “Will mich hier nicht äußern”, wiegelt er ab. Offenbar will er die Familie schützen. Das dürfte Gründe haben: Neben Reichsbürger-Schreiben wurden etliche Flaggen mit SS-Doppelblitzen und Hakenkreuzen auf dem Hof gefunden. Ein Foto, das 2018 im Partyraum der Familie A. gemacht wurde, zeigt eine Gruppe junger Erwachsener mit einer Flagge der NSDAP. Auf dem Foto ist Max A. zu sehen. “Das war in der Jugend”, sagt der 27-Jährige im Prozess. Freunde, die Hausdurchsuchungen erlebten, hätten ihre Fahnen im Partyraum gelagert. Man habe oft gefeiert. Dann seien die Flaggen “halt mal aufgehängt worden”.

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Neo-Nazi group founder who ‘seeks to destroy the very fabric of society’ sentenced to 20 years after power grid conspiracy

The co-founder of a violent, defunct neo-Nazi sect who plotted with his girlfriend to destroy a city’s power grid has been sentenced to decades in prison. Brandon Clint Russell, 30, of Florida, was sentenced on Thursday to 20 years in prison and a lifetime of supervised release after he schemed to destroy the electrical infrastructure of Baltimore. He was found guilty of conspiracy to destroy an energy facility by a jury in February, after entering a not guilty plea. He had been indicted in February 2023 along with a woman identified in documents as his girlfriend, Sarah Beth Clendaniel. Clendaniel pleaded guilty to conspiracy to destroy an energy facility and possession of a firearm by a prohibited person. She was sentenced in September of 2024 to 18 years in prison for the conspiracy charge and 15 years on the firearm charge. Those sentences will run concurrently, and, upon release, she will be subject to supervised release for life. An additional count of conspiracy to destroy an energy facility was dismissed upon Clendaniel’s guilty plea. Sentencing documents for Russell described him as “a clear and present threat to all who reside in the United States.” Indicted ‘Terrorgram’ neo-Nazi cited Randolph County substation attack, court documents show; ‘This avenue of attack … has really caught on’ “This is not hyperbole,” the document states bluntly. “His ideology, and, more importantly, his actions reflect a willingness to harm those who do not look like him or share his viewpoint. He seeks to destroy the very fabric of society. As his conduct before and after the conviction demonstrates, there is nothing that will stop him.”

via yahoo: Neo-Nazi group founder who ‘seeks to destroy the very fabric of society’ sentenced to 20 years after power grid conspiracy

siehe auch; Neo-Nazi leader sentenced to 20 years for plot to attack Maryland’s power grid Brandon Russell, founder of neo-Nazi group Atomwaffen Division, was convicted of plotting to blow up Baltimore power grid. The founder of a Florida-based neo-Nazi group has been sentenced to 20 years in federal prison for conspiring with his girlfriend to plan an attack on Maryland’s power grid in furtherance of their shared racist beliefs. Brandon Russell, 30, was convicted by a jury earlier this year. Prosecutors presented evidence detailing his longstanding affiliation with white supremacist causes and his recent efforts to organize “sniper attacks” on electrical substations around Baltimore. During a sentencing hearing Thursday afternoon in federal court in Baltimore, US district judge James Bredar excoriated the defendant for his reprehensible views, saying Russell was clearly the brains behind the operation, which sought to precipitate societal collapse by targeting the energy infrastructure of a majority-Black city. In the aftermath of the planned attacks, Russell and his co-defendant, Sarah Beth Clendaniel, intended to “create their own bizarre utopia populated by people who only look and think like they do”, Bredar said. “Well, that’s not how it works,” the judge continued. “The law doesn’t permit that. We don’t change course in this country via violent overthrow.” Bredar imposed the maximum sentence allowed for Russell’s conviction of conspiracy to damage an energy facility. The judge also ordered a lifetime of supervised release, including close monitoring of Russell’s electronic devices. Bredar previously sentenced Clendaniel to 18 years behind bars after she pleaded guilty to her role in the plot. He said Russell should receive a longer sentence because he was more culpable and contributed the “intellectual horsepower” that propelled the plot closer to fruition.

Man jailed for possessing #terrorist manuals

A 21-year-old man living Bradford has been jailed for two years after admitting possession of terrorist documents, including instructions for making firearms, explosives and poisons. Ondrej Sidelka, of Elwyn Road, pleaded guilty to eight counts of possessing information likely to be useful to a person committing or preparing an act of terrorism, under Section 58 of the Terrorism Act 2000. He was sentenced on 1 August 2025 at Leeds Crown Court. A further charge under the Terrorism Act 2006 was discontinued. According to Counter Terrorism Policing North East, the offences came to light after Sidelka was arrested in November 2022 for an unrelated incident. A search of his phone uncovered extensive racist, antisemitic and neo-Nazi material in his Google Drive and Dropbox accounts, along with manuals on how to manufacture weapons and conduct attacks. Sidelka’s material included propaganda from proscribed extreme right-wing terrorist groups such as Atomwaffen Division, Feuerkrieg Division and Terrorgram. He also possessed a graphic video of the 2019 Christchurch mosque shooting in New Zealand. Detective Chief Superintendent James Dunkerley, Head of Counter Terrorism Policing North East, said: “The shocking and disturbing racist material Sidelka downloaded, as well as his interest in extreme violence and manufacturing homemade firearms, show the threat he posed to the community.”

via ukdefencejournal: Man jailed for possessing terrorist manuals

VERWALTUNGSGERICHT DRESDEN – “Corona-Spaziergang” in Pirna: Sächsischer Polizist aus Beamtendienst entfernt – #KickHimOut

Wegen kritischer Äußerungen und einem mutmaßlichen Aufruf zu einem “Corona-Spaziergang” in Pirna ist ein Polizist der Polizeidirektion Dresden aus dem Beamtendienst entfernt worden. Das habe die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Dresden entschieden, sagte ein Sprecher der Behörde. Nach MDR-Informationen handelt es sich bei dem Polizeibeamten um Steffen Janich, der seit 2021 für die AfD im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Bundestag sitzt. Der Freistaat Sachsen als Dienstherr hatte ihm vorgeworfen, im April 2020 entgegen der damals gültigen Corona-Schutz-Verordnung zu einem “Spaziergang” in Pirna aufgerufen zu haben. Zudem soll er in verschiedenen Posts in Sozialen Netzwerken das politische System der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates insgesamt infrage gestellt haben. Aus Sicht der Disziplinarkammer hat der Polizeibeamte das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen endgültig verloren, hieß es in der Urteilsbegründung. Durch den Aufruf zur Umgehung von Coronavorschriften sowie durch weitere Online-Posts habe er zum Ausdruck gebracht, “dass er nicht bereit sei, ihm nicht genehmes geltendes Recht durchzusetzen”. Der Beamte habe in sozialen Netzwerken ein Video geteilt, auf dem zu sehen sei, dass Protestierende eine Polizei-Absperrung durchbrechen. Er habe damit den körperlichen Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen gebilligt. Auch habe er verschiedene staatliche Institutionen verunglimpft.

via mdr: VERWALTUNGSGERICHT DRESDEN “Corona-Spaziergang” in Pirna: Sächsischer Polizist aus Beamtendienst entfernt

siehe auch: SPAZIERGANG ODER DEMO? AFD-ABGEORDNETER AUS POLIZEIDIENST ENTFERNT. Pirna war in der Corona-Pandemie Hotspot teilweise gewalttätiger Demonstrationen gegen die Maßnahmen. Einer der maßgeblichen Anheizer: Ein Polizist, der mittlerweile für die AfD im Bundestag sitzt. Nun ließ das Dresdner Verwaltungsgericht Steffen Janich (54) aus dem Dienst entfernen. “Ich werde am kommenden Mittwoch, von 19 bis 19.30 Uhr, in Pirna um das Rathaus spazieren gehen und mir über den Wahnsinn Gedanken machen”, postete Janich am 15. April 2020, legte später mit einer Erinnerung an die Aktion nach. Tatsächlich sammelten sich 180 Teilnehmer in Pirna, ohne die damals vorgeschrieben Masken. Der damalige Kreisrat erklärte sich zum Versammlungsleiter. (…) “Aus Sicht der Disziplinarkammer hat der Polizeibeamte, der wegen ähnlicher Beiträge in sozialen Medien bereits disziplinarrechtlich belangt worden war, das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen endgültig verloren”, so ein Sprecher. Und weiter: “Durch den Aufruf zur Umgehung von Coronavorschriften sowie durch weitere Posts in sozialen Netzwerken habe er zum Ausdruck gebracht, dass er nicht bereit sei, ihm nicht genehmes geltendes Recht durchzusetzen. Der Beamte habe in sozialen Netzwerken ein Video geteilt, auf dem zu sehen sei, dass Protestierende eine polizeiliche Absperrung durchbrechen. Er habe damit den körperlichen Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen gebilligt. Auch habe er verschiedene staatliche Institutionen verunglimpft.”

Rechtsextreme Anschlagserie in Berlin – Neuköllner Neonazis müssen in Haft – #LockThemUp #Terror

Das Berliner Kammergericht hat die Revision zweier wegen Brandstiftungen verurteilter Neonazis verworfen. Die Männer müssen mehrere Jahre ins Gefängnis. Die Neonazis Tilo P. und Sebastian T., Täter der rechtsextremen Anschlagserie in Berlin-Neukölln, müssen in Haft. Das Berliner Kammergericht hat die Revisionsanträge der beiden Männer in letzter Instanz zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin der taz am Mittwoch bestätigte. Damit ist das Urteil des Landgerichts vom vergangenen Dezember rechtskräftig. Die beiden Verurteilten, bislang auf freiem Fuß, dürften daher bald eine Ladung zum Haftantritt erhalten. Ex-NPD-Kader Sebastian T. muss für dreieinhalb Jahre, der ehemalige AfD-Politiker Tilo P. für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die Haftstrafen hatte das Landgericht Berlin im Dezember 2024 in einem Berufungsprozess verhängt. Die Rich­te­r*in­nen sahen es als erwiesen an, dass T. und P. unter anderem die Autos des heutigen Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak (Linke) und des Buchhändlers Heinz Ostermann angezündet hatten. Außerdem wurden sie wegen gemeinsam begangener Sachbeschädigungen und Propagandadelikten verurteilt, T. auch wegen Coronabetrug.

via taz: Rechtsextreme Anschlagserie in Berlin – Neuköllner Neonazis müssen in Haft

siehe auch: Täter der Neuköllner Anschlagsserie müssen in Haft. Sebastian T. und Thilo P., die beiden Tatverdächtigen der rechtsextrem motivierten Neuköllner Anschlagsserie, müssen in Haft. Wie rbb24 Recherche am Dienstag aus Justizkreisen erfuhr, hat das Kammergericht Berlin die Revisionsanträge ihrer Verteidiger zurückgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig geworden und die beiden vorbestraften Neonazis müssen für drei Jahre und sechs Monate (Sebastian T.) beziehungsweise zwei Jahre und zehn Monate (Thilo P.) hinter Gitter. Bislang waren die beiden Beschuldigten auf freiem Fuß. Die Pressestelle der Berliner Strafgerichte hat den Sachverhalt gegenüber rbb24 Recherche auf Anfrage bestätigt. Im Berufungsverfahren hatte die 2. Große Kammer des Landgerichts Berlin die beiden Angeklagten im Dezember 2024 zu den nun vom Kammergericht bestätigten Haftstrafen verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die beiden Beschuldigten der zweimaligen Brandstiftung, der mehrfachen Sachbeschädigung und der Androhung von Straftaten schuldig gemacht hatten. Über Jahre hinweg hatten Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin versucht, den Beschuldigten die nun abgeurteilten Straftaten nachzuweisen. Zum sogenannten Neukölln-Komplex, zu dem im Abgeordnetenhaus Berlin derzeit noch ein Untersuchungsausschuss läuft, zählt die Polizei eine Serie von mehr als 70 Straftaten, die sich vorwiegend gegen Menschen richteten, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Es kam dabei zu Autobrandstiftungen, Drohungen, Beleidigungen und Nazi-Schmierereien.

Rechtes Paradoxon – Warum AfD und Junge Freiheit plötzlich gegen eine Abschiebung sind

Die AfD und das extrem rechte Medium Junge Freiheit kämpfen gegen eine Abschiebung. Nein, wir haben nicht den 1. April. Die Frau, die das Landratsamt Heilbronn abschieben will, ist 49 Jahre alt, Mutter von sieben Kindern, sie hält sich seit längerem illegal in Deutschland auf und sie ist, wie ihr Mann der Jungen Freiheit sagt, eine „Volksdeutsche“. Das ist ein Nazi-Begriff, mit dem in Dritten Reich Deutsche bezeichnet wurden, die außerhalb der Reichsgrenzen lebten. Liliya Klassen ist eher Russlanddeutsche, hat aber nur einen kasachischen Pass. Weil die Vorfahren der Russlanddeutschen zu Zeiten der deutschen Kleinstaaterei ins Russische Reich auswanderten, hatten sie keine deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Nachfahren müssen ein kompliziertes Aufnahmeverfahren durchlaufen, um den deutschen Pass erhalten und damit nach Deutschland reisen zu können. Eine der Bedingungen: Das muss in den GUS-Staaten geschehen. Doch das hat Liliya Klassen nicht getan. Sie reiste vielmehr nach Angaben des Landratsamtes Heilbronn 2020 mit einem Schengenvisum nach Deutschland, das sie lediglich berechtigte, sich hier 90 Tage aufzuhalten. Ihr Mann und die sieben Kinder hingegen sind Deutsche, weil der Großvater des Mannes bereits 1944 eingebürgert wurde. „Deutsch und unerwünscht“ titelt die Junge Freiheit. Tatsächlich ist die vom Landratsamt ausgesprochene Ausreiseaufforderung hart. Dort hat man keinen Zweifel daran, dass Frau Klassen als Frau eines deutschen Mannes einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hat. Jedoch, so ein Sprecher des Amtes gegenüber der taz: Ihr Schengenvisum berechtige nicht zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Sie müsse nach Kasachstan ausreisen und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Eine Regel, die zur Eindämmung der Migration nach Deutschland geschaffen wurde. Auch gelte: „Die bewusste Umgehung des Visumsverfahrens darf nicht folgenlos bleiben.“ (…) Bemerkenswert ist, dass sich Ernst Strohmaier, Vorsitzender der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland Baden-Württemberg und strenger CDU-Mann, nicht zu schade ist, dem AfD-Politiker und Journalisten Vadim Derksen ein Interview zu geben. Dort plädiert er gegen die Ausreisepflicht für die Frau aufgrund des besonderen Familienzusammenhalts unter Russlanddeutschen. Bei der türkischen oder chinesischen Frau eines Deutschen würde seine Argumentation gegen die Trennung nicht greifen. Immerhin distanziert sich die Landsmannschaft auf Bundesebene ausdrücklich von Strohmaier, wie deren Sprecherin Albina Baumann der taz bestätigte.

via taz. Rechtes Paradoxon Warum AfD und Junge Freiheit plötzlich gegen eine Abschiebung sind

siehe auch: AfD kritisiert Abschiebung einer Frau: Das steckt hinter dem Fall Liliya Klassen Die AfD setzt sich gegen die Abschiebung einer Frau ein. Diese Nachricht klingt paradox, wo doch die AfD laut nach konsequenten Abschiebungen verlangt. Wie lässt sich das erklären? Es geht um die 49-jährige Liliya Klassen, die nach Angaben des Landratsamtes Heilbronn 2020 mit einem Schengenvisum nach Deutschland einreiste. Jetzt soll Klassen freiwillig ausreisen, ansonsten droht die Abschiebung. Für die AfD ist das ein Skandal. Dahinter steckt jedoch keine neu entdeckte generelle Empathie mit Menschen, die abgeschoben werden sollen. Der Fall Liliya Klassen weist ein paar Besonderheiten auf. Ehepaar spricht bei rechtem Medium über Abschiebung Klassen ist vor rund fünf Jahren mit einem kasachischen Pass nach Deutschland eingereist, kann also als Russlanddeutsche bezeichnet werden, berichtet die “taz”. Ihr Ehemann und die sieben Kinder sind deutsche Staatsbürger:innen. Die Familie wohnt in Baden-Württemberg, Klassen engagiert sich in der Kirchengemeinde und geht einer (illegalen) Arbeit nach, wie der “Volksverpetzer” berichtet. Ihr Mann nannte sie gegenüber der Zeitung “Junge Freiheit”, die Leser:innen aus dem neurechten Spektrum anspricht, eine “Volksdeutsche” – ein Begriff, mit dem in der NS-Zeit Deutsche bezeichnet wurden, die außerhalb der Grenzen lebten. “Deutsch und unerwünscht”, titelt das Blatt. So ergibt sich das Bild einer Frau, oder Familie, die der politischen Ideologie der AfD entspricht: “Während Hunderttausende illegal ins Land strömen und teils dauerhaft geduldet werden (…), wird hier gegen eine gläubige, deutschstämmige Mutter gnadenlos durchgegriffen”, schreibt der AfD-Europaabgeordnete Markus Buchheit auf Instagram. DEUTSCHLAND “Reicht mein Freund!” – Mutter staucht rechtsextremen Sohn bei CSD zusammen Die russlanddeutsche Autorin Ira Peter kritisiert, wie AfD und neurechte Medien den Fall “ausschlachten” würden. Das sei “zynisch”, sagt sie gegenüber der “taz”. “Eine Partei, die sonst Abschiebungen bejubelt, zeigt plötzlich Mitgefühl. Aber nur, weil es um Menschen geht, die deutsch, christlich und konservativ sind und so in deren ideologisches Raster passen.” AfD buhlt um Wählerstimmen Der “Volksverpetzer” erinnert an den “Fall Lisa” aus dem Jahr 2016: die von einer Minderjährigen aus einer Spätaussiedlerfamilie erfundene Vergewaltigung durch Geflüchtete. Die Geschichte führte zu einem Vertrauensverlust unter Russlanddeutschen in staatliche Institutionen, wie die “bpb” herausarbeitete. Anfänglich nutzte die NPD den Fall für sich; schließlich auch die AfD.

Urteil im Prozess um “Querdenker”-Gründer – Kein Betrug, aber Steu­er­hin­ter­zie­hung

Michael Ballweg war das Gesicht von “Querdenken” während der Corona-Pandemie. Das LG Stuttgart sprach ihn nun wegen Betruges frei, verurteilte ihn jedoch wegen vollendeter und versuchter Steuerhinterziehung.  Das Landgericht (LG) Stuttgart hat den “Querdenken”-Initiator Michael Ballweg vom Vorwurf des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch (StGB)) freigesprochen. Gleichzeitig verurteilte das LG Ballweg in zwei Fällen wegen Steuerhinterziehung (§ 370 Abs.1 Abgabenordnung (AO)) und wegen versuchter Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) in drei Fällen. Die Strafkammer hat eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Die Bewährungszeit gemäß § 59a Abs. 1 StGB wurde auf ein Jahr festgesetzt. Anweisungen im Sinne des § 59a Abs. 2 StGB wurden nicht erteilt (Urt. v. 31.07.2025, Az. 10 KLs 3 Js 15816/22). Die Staatsanwaltschaft warf Ballweg vor, über öffentliche Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro für “Querdenken” eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben. Mehr als eine halbe Million Euro soll er demnach für private Zwecke verwendet haben. Belegt sind laut Akten Ausgaben für “Querdenken” in Höhe von 843.111,68 Euro für die Bewegung. Ballwegs Verteidiger hatten die Anschuldigungen von Beginn an zurückgewiesen. Der Unternehmer selbst erklärte, er habe mit seiner Initiative sogar rund 80.000 Euro Verlust gemacht. Bereits im Frühjahr hatte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen. Die Richter verwiesen darauf, dass man Ballweg keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorschlag jedoch ab. Staatsanwaltschaft forderte dreijährige Freiheitsstrafe Es könne nicht nachgewiesen werden, dass Ballweg für “Querdenken” eingeworbene Gelder privat verwendet habe, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Zudem stehe Ballweg eine Entschädigung zu für 279 Tage in Untersuchungshaft und Schäden infolge des Vermögensarrestes und von Durchsuchungsmaßnahmen zu. Wegen der laufenden Ermittlungen saß “Querdenken”-Initiator Ballweg ab Juni 2022 mehrere Monate in Untersuchungshaft aufgrund von Fluchtgefahr. Unterstützer versammelten sich regelmäßig vor der Haftanstalt, um seine Freilassung zu fordern. Im April 2024 wurde der Haftbefehl gegen Ballweg aufgehoben. Die Entscheidung des LG ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch Ballweg prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

via lto: Urteil im Prozess um “Querdenker”-Gründer Kein Betrug, aber Steu­er­hin­ter­zie­hung

siehe auch: Urteil im „Querdenker“-Prozess Michael Ballweg von Betrugsvorwurf freigesprochen. Nach zehn Monaten endet in Stuttgart der Prozess gegen den Gründer der „Querdenken“-Bewegung mit einem Urteil, das differenziert zu betrachten ist. Am Stuttgarter Landgericht ist am Donnerstagmorgen das Urteil im Fall des „Querdenken“-Erfinders Michael Ballweg gefallen. Er wurde vom Vorwurf des versuchten Betrugs freigesprochen. Für zwei Fälle der Steuerhinterziehung und einen Fall der versuchten Steuerhinterziehung wurde er schuldig gesprochen – und verwarnt. Für die Zeit seiner Untersuchungshaft soll er entschädigt werden. Für die Wirtschaftskammer war es nicht erwiesen, was ihm die Anklage vorgeworfen hatte. Er hatte sich seit Anfang Oktober wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten müssen. Im Kern ging es um den Vorwurf, er habe von seinen Unterstützerinnen und Unterstützern Schenkungen eingeworben mit der Begründung, dieses Geld für den Protest gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu brauchen, es dann aber für sich verwendet. Außerdem soll er Steuern hinterzogen haben. Es ging um hohe sechsstellige Beträge. Ballweg saß deswegen rund neun Monate lang in Untersuchungshaft.