Urteil nach Feuer in Bremer „Friese“ – Neonazi-Brandstifter verurteilt – #terror

Wegen Brandstiftung im linken Jugendzentrum „Friese“ in Bremen muss einer der drei Angeklagten ins Gefängnis. Er wollte Schaden beim „Feind“ anrichten. Rund fünf Jahre nach dem Brand im linken Jugendzentrum „Friese“ im alternativen Bremer Steintorviertel ist einer der drei Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der 29-Jährige habe schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung begangen, sagte der Vorsitzende Richter im Landgericht Bremen am Donnerstag Motiv für die Tat im Februar 2020 war demnach Verachtung und Hass für Menschen mit einem politisch anderen Weltbild. Die Polizei ordnet den 29-Jährigen der rechtsextremistischen Szene zu. In der Tatnacht klebte er Aufkleber der Partei „Die Rechte“ ins Gebäude. (…) Zur Tatzeit waren rund 30 Menschen bei einem Konzert im Erdgeschoss. Weil der Rauch nach unten zog, bemerkten die Veranstalter das Feuer, reagierten und konnte so Schlimmste verhindern. Mehrere Menschen erlitten Rauchvergiftungen, viele kämpfen bis heute mit psychischen Folgen. Die beiden anderen Angeklagten (35 und 41) wurden wegen unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen verurteilt.

via taz: Urteil nach Feuer in Bremer „Friese“ Neonazi-Brandstifter verurteilt

siehe auch: Prozess in Bremen Rechtsextremist wegen Brandstiftung in Jugendzentrum zu Haftstrafe verurteilt Ein Bremer Gericht hat einen Rechtsextremisten verurteilt, weil er vor vier Jahren Feuer im linken Jugendzentrum »Friese« in Bremen gelegt hat. Sein Motiv: Verachtung und Hass für Menschen mit einem politisch anderen Weltbild. Rund fünf Jahre nach einem Brand in dem linken Jugendzentrum »Friese« in Bremen ist ein 29 Jahre alter Mann aus der rechtsextremen Szene zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Mann habe schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung begangen, sagte der Vorsitzende Richter im Landgericht Bremen. (…) Mit dem Strafmaß für den Haupttäter lag die zuständige Kammer ein Jahr über der von der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer geforderten Haftstrafe. Alle drei Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Schon vor dem Urteil hat die Linksfraktion in der Bremer Bürgerschaft die Polizeiarbeit kritisiert und eine Kleine Anfrage gestellt. »Die Ermittlungen zum Brandanschlag auf die ›Friese‹ sind zu langsam und teilweise fehlerhaft geführt worden«, sagte Nelson Jansen, der innenpolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende der Linken

Identitäre müssen nach Darstellung mit KI rechtsextremen “#Heimatkurier” stilllegen

Eine Politikwissenschafterin hatte geklagt, weil sie als aggressive Linksradikale dargestellt worden war. Das Handelsgericht Wien gab ihr recht, das Urteil ist rechtskräftig. Wer die rechtsextreme Medienwelt Österreichs verfolgt, wird gemerkt haben, dass der Heimatkurier, das Haus-und-Hof-Medium der Identitären, seit über zwei Monaten stillgelegt ist. Wie die Identitären selbst einräumen, liegt das auch an einem Gerichtsurteil, das dem STANDARD vorliegt. Demnach sei ein “langwieriges und kostenintensives zivilgerichtlichen Verfahren gegen eine Politikwissenschaftlerin” ein Mitgrund, wieso die Plattform eine “längere Pause” einlege. Als brutale Linksradikale dargestellt Der Hintergrund: Der Heimatkurier hatte zweimal ein KI-generiertes Bild veröffentlicht, das eine bekannte linke Politikwissenschafterin zeigt. Darin ist ihr Gesicht vermummt, hinter ihr steht eine Gruppe von anscheinend gewaltbereiten Männern, die ebenso vermummt sind und die Faust in den Himmel recken. In dem dazugehörigen Artikel wird sie unter anderem als “Linksradikale mit Antifa-Nähe” bezeichnet. In einem weiteren wird berichtet, dass die “Linksradikale” eine Auszeichnung der SPÖ erhalten hat. Die Politikwissenschafterin, die von der Medienrechtsanwältin Maria Windhager vertreten wird, klagte. Ihr Vorwurf: Sie werde in Text wie Bild als “fachlich unqualifizierte, radikale und gefährliche Person” dargestellt. Sie forderte Unterlassung, Schadenersatz, sowie die Gerichtskosten. Der Heimatkurier argumentierte hingegen, dass die Klägerin aufgrund der Fotomontage, in der ihr Gesicht vermummt zu sehen ist, nicht erkennbar sei. Die Politikwissenschafterin erwirkte zuerst eine einstweilige Verfügung und auch das Handelsgericht Wien gab der Politikwissenschaftlerin nun im Hauptverfahren recht. Das besondere an dem Urteil: Es ist eines der ersten öffentlich bekannten, in denen rechtswidrige Darstellungen thematisiert werden, die mittels KI produziert wurden. Nach der Argumentation des Handelsgerichts sei nicht relevant, dass es sich nicht um eine echte Abbildung handle, sondern eher, wie diese von außen wahrgenommen werde und ob die Person darin erkennbar sei.

via standard: Identitäre müssen nach Darstellung mit KI rechtsextremen “Heimatkurier” stilllegen

Federal judge halts Trump administration ban on Harvard’s ability to enroll international students

A federal judge has temporarily halted the Trump administration’s ban on Harvard University’s ability to enroll international students. US District Judge Allison Burroughs ruled hours after the nation’s oldest and wealthiest college filed suit Friday. Harvard argued revocation of its certification in the Student and Exchange Visitor Program was “clear retaliation” for its refusal of the government’s ideologically rooted policy demands. Burroughs is the same judge considering a separate lawsuit from Harvard challenging the administration’s freeze of $2.65 billion in federal funding. The latest complaint by the nation’s oldest and wealthiest institution of higher education argues the decision Thursday to drop the school from the Department of Homeland Security’s SEVP system violates the law. “It is the latest act by the government in clear retaliation for Harvard exercising its First Amendment rights to reject the government’s demands to control Harvard’s governance, curriculum, and the ‘ideology’ of its faculty and students,” the complaint states. “Effective immediately, countless academic programs, research laboratories, clinics, and courses supported by Harvard’s F-1 and J-1 visa students have been thrown into disarray,” the motion says. “Immediate relief is necessary.” The Trump administration’s revocation of Harvard’s ability to enroll international students came as sharp punishment to the elite institution for refusing to bow to White House policy demands. Rooted in political ideology, the requirements – such as handing over student disciplinary records and killing equity initiatives – also have been placed on other US colleges.

via cnn: Federal judge halts Trump administration ban on Harvard’s ability to enroll international students

siehe auch: Harvard Sues Trump Administration Over Move to Bar International Students Less than 24 hours earlier, the Trump administration had said it would block current and future international students from attending the university. Harvard University sued the Trump administration on Friday, less than 24 hours after the Department of Homeland Security said it would block international students from attending the nation’s oldest university and one of its most prestigious. The administration action, and Harvard’s response, signified a dramatic escalation of the battle between the administration and Harvard. And the university’s forceful and almost immediate response served as evidence that stopping the flow of international students to Harvard, which draws some of the world’s top scholars, would destabilize Harvard’s very existence. In a letter to the Harvard community delivered Friday morning, Dr. Alan M. Garber, Harvard’s president, wrote, “We condemn this unlawful and unwarranted action,” adding that it “imperils the futures of thousands of students and scholars across Harvard and serves as a warning to countless others at colleges and universities throughout the country who have come to America to pursue their education and fulfill their dreams.”

Aus dem Gerichtssaal – Urteil in Dresden: Reichsbürger zum zweiten Mal in Sicherungshaft

Ein Ingenieur hatte seine Messer mit zu einer Corona-Demo in Dresden genommen – und sich dort mit Polizisten angelegt. Nach mehr als vier Jahren wird der Maskenmuffel in zweiter Instanz strenger verurteilt als beim ersten Mal. (…) Während jetzt langsam im Landtag Untersuchungsausschüsse damit beginnen, die damaligen Maßnahmen aufzuarbeiten, hat auch die Strafjustiz noch immer mit diesem Tag zu tun. Jetzt traf es einen 60-jährigen Elektro-Ingenieur vor dem Landgericht Dresden. Er hatte bei einer untersagten Querdenker-Demo am Altmarkt vor viereinhalb Jahren das Interesse der Uniformierten auf sich gezogen, weil er keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen hatte. Rangelei mit der Polizei Es gab Rangeleien. Der Mann riss sich los, griff wiederholt in seinen Rucksack – angeblich, um ein Attest herauszufischen. Das vermeintliche Attest entpuppte sich als eine nutzlose Abrechnung. Weit gravierender für den Angeklagten sollten sich jedoch die beiden Messer in seinem Rucksack erweisen – ein Schnitz- und ein Jagdmesser. Da hörte für die Beamten der Spaß auf. Im Oktober 2023 wurde der Mann am Amtsgericht Dresden wegen Widerstands gegen Polizisten zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (180 Tagessätze) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das nicht, forderte eine Freiheitsstrafe. (…) Er habe nie die Absicht gehabt, die Messer zu greifen, sagte der Angeklagte. Das „aggressive Handeln“ der Beamten habe verhindert, dass er ihnen seine Papiere habe zeigen können. Das Landgericht verurteilte den Dresdner zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und der Auflage, 3000 Euro an die Staatskasse zu zahlen. Der Widerstand sei zwar „nicht so großartig“ gewesen, so der Vorsitzende, doch die beiden Messer stellten eine Gefahr dar.

via sächsische: Aus dem Gerichtssaal Urteil in Dresden: Reichsbürger zum zweiten Mal in Sicherungshaft

OLG Frankfurt am Main verneint Unterlassungsanspruch – Name von Rich­terin darf im Buch “Rechte Richter” stehen

Solange Richter keine gravierenden Konsequenzen wie starke Belästigungen befürchten müssen, müssen sie hinnehmen, als öffentliche Amtsträger in einem Buch namentlich genannt zu werden. Gerichtsverhandlungen sind ohnehin öffentlich und welche Informationen die Presse verwertet, kann diese immer noch selbst entscheiden. Daher darf im Buch “Rechte Richter” der volle Name einer Richterin genannt werden, so das OLG Frankfurt. Eine Richterin darf im Buch “Rechte Richter” mit ihrem vollen Namen genannt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden (Urt. v. 8.5.2025, Az. 16 U 11/23). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte eine Richterin, die im Buch mit dem Titel “Rechte Richter” mit ihrem vollständigen Namen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren genannt wird, das sie als Vorsitzende der Strafkammer geleitet hat. Konkret gibt das Buch eine Äußerung aus einer mündlichen Urteilsbegründung wieder. Die Richterin verlangte daraufhin vom Buchverlag Unterlassung des Buchvertriebs mit ihrer vollen Namensnennung nach §§ 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches i.V.m. Art. 2 Abs. 1 i.Vm. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Der Verlag wurde vertreten von der Kanzlei Insquare Rechtsanwälte. Vor dem Landgericht war sie ebenso erfolglos wie nun vor dem Pressesenat des OLG. Nach Abwägung der involvierten Interessen habe die Richterin keinen Anspruch darauf, dass das Buch ohne Nennung ihres Namens in den Verkehr gebracht wird, so das Gericht. Zwar sei die Namensnennung geeignet, sie in ihrem beruflichen und persönlichen Ansehen zu beeinträchtigen. Das Interesse des Buchverlags auf Meinungsfreiheit und der Wahrnehmung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit an Berichterstattung überwiege aber. Grundsätzlich besteht laut OLG wegen der Informations- und Kontrollfunktion der Presse ein öffentliches Informationsinteresse an der namentlichen Nennung von Personen, die in amtlicher Funktion oder als Organ der Rechtspflege an einem Gerichtsverfahren mitwirken. Die Informationsfunktion der Presse erschöpfe sich dabei nicht in der Berichterstattung zu sachlichen Verfahrensinhalten. Schon der Öffentlichkeitsgrundsatz von Gerichtsverhandlungen berge die Möglichkeit, dass die Namen der mitwirkenden Personen bekannt werden. Insofern müsse das Persönlichkeitsrecht der Richterin in diesem Fall zurücktreten.

via lto: OLG Frankfurt am Main verneint Unterlassungsanspruch Name von Rich­terin darf im Buch “Rechte Richter” stehen

BGH sieht “durchgreifenden Rechtsfehler” – 20 Schläge mit Quarz­hand­schuhen spre­chen für Töt­ungs­vor­satz

Nicht zufrieden mit dem Landgericht: Tötungsvorsatz kann bei 20 Faustschlägen mit Quarzhandschuhen ins Gesicht des Opfers schon vorliegen, so der BGH. Drei Täter, die ihrem Opfer mit Quarzsandhandschuhen über 30 Sekunden lang 20-mal ins Gesicht schlagen: Hier nicht von bedingtem Tötungsvorsatz auszugehen, ist abwegig, hat der BGH klargestellt und ein Urteil des LG Marburg aufgehoben. Quarzsandhandschuhe, Tötungsvorsatz und ein “Denkzettel”: Klausurrelevanter kann es kaum werden. In so einem Fall hat der BGH mit nun veröffentlichtem Urteil entschieden (Urt. v. 18.12.2024, Az. 2 StR 297/24).  Eine Behörde war verwaltungsrechtlich gegen das Wettbüro seines Sohnes vorgegangen. Daraufhin entschied sich ein Vater, mit zwei weiteren Männern einen Mitarbeiter der Behörde krankenhausreif zu schlagen. Dabei kamen auch Quarzsandhandschuhe zum Einsatz, die eine schlagverstärkende Wirkung haben: Bei geballter Faust werden sie bretthart. Dass das Landgericht bei diesem Vorfall einen bedingten Tötungsvorsatz ablehnte, stuft der BGH als “durchgreifenden Rechtsfehler” ein. (…) Gemeinsam mit zwei weiteren Tätern lauerte der Vater dem Opfer vor dessen Haus auf. Ein Angeklagter zog Quarzsandhandschuhe an, die bei Schlägen verstärkend wirken. Die anderen zwei Männer nickten das ab. Die drei überwältigten den Behördenmitarbeiter und schlugen ihm zwanzigmal innerhalb von 30 Sekunden mit ihren Fäusten ins Gesicht. Der Beamte erlitt schwerste Verletzungen und droht derweil, auf dem rechten Auge dauerhaft zu erblinden. Das reichte dem Vater aber noch nicht. Drei Monate später griff er den stellvertretenden Behördenleiter noch einmal an und drohte ihm, die Augen mit einem Löffel zu entfernen. Außerdem zwang er ihn, sich telefonisch bei einem der Mitangeklagten zu entschuldigen. Das Landgericht (LG) Marburg (Urt. v. 19.12.2023, Az. 6 Ks 4 Js 8045/21) verurteilte die drei Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung. Einen bedingten Tötungsvorsatz lehnte die Kammer dabei ab: 20 Schläge mit behandschuhten Fäusten genügten dafür nicht. Der Vater habe den Behörden nur einen “Denkzettel” verpassen wollen. Zudem hätten die Komplizen vor ihrer Flucht das Ausmaß der Verletzungen noch nicht wahrnehmen können. BGH stellt “durchgreifenden Fehler” fest Anders sah das nun der Bundesgerichtshof (BGH). Er hob das erstinstanzliche Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin auf. Die Beweiswürdigung nach § 261 StPO sei durchgreifend fehler- und lückenhaft. Insbesondere habe das Gericht den fehlenden Tötungsvorsatz fälschlicherweise auf das Überleben des Opfers gestützt. In seiner Entscheidung prüft der BGH lehrbuchartig den Tötungsvorsatz. Maßgeblich seien alle objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles. Dabei müssten die Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise und Motivation der Täter berücksichtigt werden. Der BGH widersprach daraufhin der “Denkzettel-Logik”, mit der das LG einen Tötungsvorsatz verneinte. Zum Vorstellungsbild des Vaters von der Tat habe das LG keine ausreichenden Feststellungen getroffen. Nur von einem “Denkzettel” auszugehen, sei in diesem Fall nicht konsequent: Der Tod des Behördenmitarbeiters hätte laut BGH die beabsichtigte Abschreckungswirkung auf die Ordnungsämter sogar noch weit mehr erhöht, als den Behördenmitarbeiter lediglich schwer zu verletzen. Zudem seien 20 Schläge mit Quarzsandhandschuhen innerhalb von 30 Sekunden eine äußerst gefährliche Tathandlung, was das LG hier ebenfalls verkannt habe

via lto: BGH sieht “durchgreifenden Rechtsfehler” 20 Schläge mit Quarz­hand­schuhen spre­chen für Töt­ungs­vor­satz

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Von MzMrEigenes Werk, Gemeinfrei, Link – symbolbild Quarzsandhandschuhe

#OLG #Naumburg verwirft Revision – Rechts­ex­t­re­mistin Marla-Svenja #Lie­bich muss ins Gefängnis

Mehrfach stand die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich vor Gericht. Ein Urteil des OLG Naumburg sorgt nun dafür, dass sie in Haft muss, nachdem sie zuvor oft mit Geld- und Bewährungsstrafen davongekommen war. Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss unter anderem wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch (StGB) ins Gefängnis. Zu dem Ergebnis ist das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg gekommen, ihre Revision gegen das landgerichtliche Berufungsurteil wurde als unbegründet verworfen. Vor mittlerweile fast zwei Jahren hatte sie das Amtsgericht (AG) Halle verurteilt. Laut einem Sprecher des OLG Naumburg ist das Verfahren nunmehr rechtskräftig abgeschlossen (Urt. v. 14.05.2025, Az. 1 ORs 21/25). Liebich ist eine Größe innerhalb der rechtsextremistischen Szene. Zudem löste Liebich Anfang 2025 eine Debatte über einen möglichen Missbrauch des kurz zuvor in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes ausgelöst – statt Sven nennt Liebich sich nunmehr Marla-Svenja. Im Juli 2023 – noch als Sven – war Liebich vom AG Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, wobei die Strafvollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Liebich selbst sowie die Staatsanwaltschaft waren dagegen in Berufung gegangen und damit vor dem LG Halle gescheitert. Liebich legte dann noch Revision ein, mit der sich nun das Oberlandesgericht befasste. Das OLG bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei und als revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Lediglich einer von 17 angeklagten Fällen wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, die Strafe dafür wäre laut OLG nicht ins Gewicht gefallen. Liebich kam nicht persönlich zur Revisionsverhandlung nach Naumburg.

via lto: OLG Naumburg verwirft Revision Rechts­ex­t­re­mistin Marla-Svenja Lie­bich muss ins Gefängnis