Urteil nach rassistischen Chats: Polizisten bleiben im Dienst – #polizeiproblem #justizversagen

Zwei Beamte der Polizei Osnabrück, die sich jahrelang rassistische “Witze” zugeschickt haben, werden nicht entlassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Donnerstag entschieden. Die Polizeidirektion Osnabrück hatte die vorangegangenen beiden Urteile gegen einen 49- und einen 61-Jährigen vor dem OVG angegriffen, um die Beamten aus dem Dienst entfernen zu können, wie ein Sprecher mitteilte. Das Gericht bestätigte die vorherigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Landgerichts Osnabrück – gegen eine Entfernung aus dem Dienst. Die Lüneburger Richter verschärften jedoch die Strafe: Ein Beamter wird den Angaben zufolge um einen, der andere um zwei Dienstgrade zurückgestuft. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht einem Polizisten das Gehalt vorübergehend gekürzt, der andere wurde um einen Dienstgrad zurückgestuft. Das Urteil des OVG ist rechtskräftig und es kann keine Berufung mehr eingelegt werden. Laut OVG besteht “Restvertrauen” in Beamte Die Lüneburger Richter sahen es als erwiesen an, dass die Polizisten jeweils rassistische Nachrichten und Bilder verschickt hatten. Damit hätten sie gegen Dienstpflichten verstoßen. Die Beamten sind nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht verfassungsfeindlich eingestellt. Den Angaben zufolge besteht ein “Restvertrauen” darin, dass sich die Polizisten in Zukunft ordnungsgemäß verhalten. Deshalb dürften sie weiter arbeiten, hieß es. Die Polizeidirektion Osnabrück wird sich “die Urteilsbegründung sehr genau anschauen und die Entscheidung umsetzen”, wie ein Sprecher mitteilte

via ndr: Urteil nach rassistischen Chats: Polizisten bleiben im Dienst

AFD ERSTREITET NUTZUNGSRECHT FÜR BIEBELNHEIMER GEMEINDEHALLE

Das Verwaltungsgericht Mainz hat der AfD im Eilverfahren Recht gegeben: Die Partei darf heute Abend die Biebelnheimer Gemeindehalle für ihre Veranstaltung nutzen. Hinter dem formalen Rechtsstreit verbirgt sich ein vorangegangenen Konflikt zwischen der AfD und der Kommunalverwaltung. (…) Steffen Unger, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Alzey-Land, erklärt dazu: „Die Gemeindehalle wurde seit Jahren nicht an Parteien vermietet. Mit der Änderung der Nutzungsordnung wollten wir klare Verhältnisse schaffen und alle politischen Gruppen gleich behandeln.“ Doch genau diese Argumentation ließ das Gericht nicht gelten. Die Richter verwiesen auf die ursprüngliche Nutzungsordnung von 2019, die Parteien ausdrücklich als berechtigte Nutzer aufführte. Die kurz nach der AfD-Anfrage vorgenommene Änderung werteten sie als möglichen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot: „…eine Gemeinde, welche die Zweckbestimmung ihrer Einrichtung ändert, nachdem bereits ein Begehren auf Überlassung vorliegt, setzt sich dem naheliegenden Verdacht aus, dass sie dies nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund getan hat, sondern nur, um den Antrag ablehnen zu können.“, so die Richter im Urteilstext.

via alzeyer zeitung: AFD ERSTREITET NUTZUNGSRECHT FÜR BIEBELNHEIMER GEMEINDEHALLE

Göttinger „Querdenker“-Anwalt muss mehr als drei Jahre in Haft – #Fuellmich #LockHimUp

Landgericht Göttingen verurteilt Reiner Fuellmich zu drei Jahren und neun Monaten Haft Göttingen – Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer hat das Landgericht Göttingen den früheren Göttinger Rechtsanwalt Reiner Fuellmich am Donnerstag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Wirtschaftsstrafkammer befand den 66-Jährigen, der während der Corona-Pandemie einer der bekanntesten Protagonisten der „Querdenker“-Szene war, der Untreue in zwei Fällen für schuldig. Der frühere Co-Bundesvorsitzende und zeitweilige Kanzlerkandidat der Kleinpartei „dieBasis“ habe Spendengelder in Höhe von insgesamt 700.000 Euro von Konten des so genannten „Corona-Ausschusses“ auf Privatkonten umgeleitet. Diese Überweisungen habe er eigenmächtig getätigt, ohne hierfür die Zustimmung der anderen drei Gesellschafter einzuholen. Er habe das Geld dann für private Zwecke verbraucht. Nach Ansicht des Gerichts hat er damit seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt. (…) Der Vorsitzende Richter warf dem Angeklagten und seinen Anwälten vor, den Prozess über viele Monate bewusst verschleppt zu haben. Fünf Monate U-Haft nicht angerechnet Sie hätten den Prozess als Bühne für Fuellmichs Botschaften an seine Anhänger genutzt und somit für außerprozessuale Zwecke missbraucht. Dieser Rechtsmissbrauch sei nicht hinnehmbar. Aus diesem Grund würden fünf Monate der Untersuchungshaft nicht auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet

via hna: Göttinger „Querdenker“-Anwalt muss mehr als drei Jahre in Haft

Rechtsextremer Musikhändler zu Freiheitsstrafe verurteilt

Das Landgericht Lüneburg hat einen Mann der Volksverhetzung schuldig gesprochen. Er soll mit vier weiteren Männern rechtsextreme Tonträger produziert und verkauft haben. Wegen der Produktion und des Verkaufs von Tonträgern mit rechtsextremer Musik ist ein Mann in Lüneburg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht der niedersächsischen Stadt sprach ihn der Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie der Gewaltdarstellung schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte. Die vier Mitangeklagten wurden wegen Beihilfe zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Laut Anklage produzierten und vertrieben die Männer Zigtausende Tonträger von einschlägig bekannten Bands aus dem rechtsextremen Milieu. Ziel war es aus Sicht der Staatsanwaltschaft, nationalsozialistisches, antisemitisches und rassistisches Gedankengut zu verbreiten. (…) Ebenfalls angeklagt waren die Männer ursprünglich auch wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Davon war die zuständige Staatsschutzkammer nach Angaben der Gerichtssprecherin am Ende aber nicht überzeugt

via zeit: Rechtsextremer Musikhändler zu Freiheitsstrafe verurteilt

Fall Lahav Shapira – 24-Jähriger nach Angriff auf jüdischen Studenten zu drei Jahren Haft verurteilt

Nach dem Terrorangriff auf Israel ist die Stimmung auch in Berlin aufgeheizt, an den Unis wird protestiert – und ein jüdischer Student attackiert und verletzt. Nun ist der Angreifer, ein früherer Mitstudent, verurteilt worden. Urteil geht über Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus Drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung Gericht sieht antisemitische Gesinnung bei Angeklagtem Richter will mit Urteil andere Menschen “von solchen Straftaten abhalten” Urteil ist noch nicht rechtskräftig Nach der Attacke auf einen jüdischen Studenten in Berlin-Mitte ist ein 24-Jähriger zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den damaligen Kommilitonen des Opfers am Donnerstag der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Lehramtsstudent der Freien Universität (FU) den jüdischen Studenten Lahav Shapira aus antisemitischer Gesinnung heraus geschlagen und getreten hat. Laut Anklage hat der 24-jährige seinen damaligen Kommilitonen am 2. Februar 2024 unvermittelt mit der Faust niedergeschlagen und getreten. Shapira erlitt eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Er musste mehrfach operiert werden. Es habe eine “abstrakte Lebensgefahr” für Shapira bestanden, die Gewalttat hätte potenziell tödlich enden können, hieß es vom Gericht. Wer so eine Gesinnung zeige, lege “die Axt an unsere Werteordnung”, sagte der Vorsitzende Richter Sahin Sezer bei der Urteilsbegründung. Es gehe um Generalprävention. “Wir müssen andere Menschen von solchen Straftaten abhalten.” Angesichts des enormen Anstiegs antisemitischer Straftaten in Deutschland müssten die Menschen darauf vertrauen können, dass der Rechtsstaat durchgreife. Das frühe Geständnis des Angeklagten sah das Gericht zwar als strafmildernd an. Letztlich sei der Tatbestand jedoch so eindeutig, dass das kaum zu berücksichtigen sei, so Sezer. Er warf der Verteidigung eine “Salamitaktik” und den Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr vor. Auch die Kickbox-Erfahrung des Angeklagten habe sich strafverschärfend ausgewirkt.

via rbb: Fall Lahav Shapira 24-Jähriger nach Angriff auf jüdischen Studenten zu drei Jahren Haft verurteilt

siehe auch: Prozess zu Angriff auf jüdischen Student Verbindungen nach rechts. Im Prozess zum Angriff auf Lahav Shapira soll am Donnerstag ein Urteil fallen. Mails zeigen: Der Anwalt des Angeklagten war im Kontakt mit AfD-Politikern. War Antisemitismus das Motiv? Am Donnerstag soll in Berlin das Urteil gegen Mustafa A. fallen, der beschuldigt wird, den jüdischen Studenten Lahav Shapira angegriffen zu haben. A. hat gestanden, beharrt aber darauf, nicht aus Judenhass gehandelt zu haben. E-Mails, die der taz exklusiv vorliegen, zeigen nun: A. wird in dem Verfahren von einem Anwalt vertreten, der in der rechtsextremen Szene aktiv war und Verbindungen zu radikalen AfD-Politikern hatte.

“PÄDOPHIL” UND “SATANSBRUT”: AFD-FRAU WEGEN HETZE AUF QUEERE MENSCHEN VERURTEILT – #LockHerUp

Sie hetzte auf einem AfD-Parteitag gegen queere Menschen und wurde von einem Studenten dafür angezeigt. AfD-Politikerin Leyla Bilge (42) stand nun vor Gericht – und wurde verurteilt. Auf dem AfD-Parteitag im Juli 2023 in Magdeburg schimpfte Bilge in ihrer Rede gegen Mitglieder der LGBTQ+-Community. Laut Informationen der Volksstimme nannte sie queere Menschen “pädophil”, “gestört” und “Satansbrut”. Die EU befände sich “fest in der Hand einer familien- und wertefeindlichen LGBTQ-Genderlobby”, welche “Kinder entfremden und sie für ihre teuflischen Ideologien einspannen” wolle, so Bilge beim Parteitag weiter. Ein Leipziger Student hatte die 42-jährige Mutter dafür angezeigt. Dieser Fall landete nun vor dem Amtsgericht Magdeburg. Dort sagte der 23-jährige Anzeigensteller aus: “Die Aussagen [von Leyla Bilge] waren auch für mich persönlich herabwürdigend und menschenverachtend. Ich habe nichts mit Satansbrut und teuflischer Ideologie zu tun. Ich bin einfach nur ein Mensch.” (…) Kontré forderte zwar Freispruch für ihre Mandantin, doch die Richterin im Prozess sah alle Merkmale für Volksverhetzung erfüllt. Sie wertete Bilges Aussagen als Angriff auf die Menschenwürde und verurteilte sie zu einer Gesamtstrafe von 2700 Euro in 90 Tagessätzen zu je 30 Euro.

via tag24: “PÄDOPHIL” UND “SATANSBRUT”: AFD-FRAU WEGEN HETZE AUF QUEERE MENSCHEN VERURTEILT

siehe auch: Volksverhetzung Queere Menschen “Satansbrut” genannt: AfD-Politikerin verurteilt Die AfD-Politikerin Leyla Bilge ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Die 42-Jährige hatte vor zwei Jahren in einer Parteitagsrede übelst gegen queere Menschen gehetzt. Das Amtsgericht Magdeburg hat die AfD-Politikerin Leyla Bilge wegen Volks­verhetzung zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro (90 Tagessätzen à 30 Euro) verurteilt. Das berichtete am Mittwoch die “Volksstimme” (Bezahlartikel). Bilge hatte sich im Juli 2023 auf dem AfD-Parteitag in der Messe Magdeburg um einen Listenplatz für die Europawahl beworben und dabei gegen die LGBTI-Community gehetzt. In ihrer Bewerbungsrede bezeichnete sie queere Menschen unter anderem als “pädophil”, “gestört” und “Satansbrut” (queer.de berichtete). Die EU befände sich “fest in der Hand einer familien- und wertefeindlichen LGBTQ-Genderlobby”, welche “Kinder entfremden und sie für ihre teuflischen Ideologien einspannen” wolle, empörte sich die 42-Jährige damals auf dem Parteitag der Rechtsaußenpartei.

North Texas white supremacist sentenced to 60 years for abusing 14-year-old girl, officials say

A member of the white supremacist group the Aryan Brotherhood of Texas was sentenced to 60 years in prison Wednesday for drugging, grooming and repeatedly sexually assaulting a 14-year-old girl, the Collin County District Attorney’s Office announced. Cody Wayne McCollom, 37, of Princeton, was found guilty of sexual assault of a child by a Collin County jury. McCollom is a repeat violent offender who served time for multiple aggravated robberies out of Bexar and Nueces counties, according  to authorities. After being paroled in 2022, McCollom “reconnected” with the 14-year-old victim and began supplying her with illegal drugs, the Collin County District Attorney’s Office said in a press release. (…) According to the release, during the punishment phase after McCollom was convicted, jurors learned he joined the Aryan Brotherhood of Texas while in prison and was an active member following his release in 2022. Due to his prior felony convictions, McCollom faced 25 years to life for the sexual assault of the 14-year-old victim.  The jury sentenced McCollom to 60 years without the possibility of parole.

via cbsnews: North Texas white supremacist sentenced to 60 years for abusing 14-year-old girl, officials say

siehe auch: Aryan Brotherhood of Texas member sentenced after repeated rape of child. A Collin County man has been sentenced to 60 years in prison without the possibility of parole. Cody Wayne McCollom, 37, is a confirmed member of the Aryan Brotherhood of Texas. County officials say he groomed, drugged and repeatedly raped a 14-year-old girl. A Collin County man who was convicted of “grooming, drugging, and repeatedly raping” a 14-year-old girl has been sentenced to 60 years in prison, according to the Collin County Criminal District Attorney’s Office. Aryan Brotherhood of Texas member sentenced The backstory: Cody Wayne McCollom, 37, of Princeton, is a “violent repeat offender and confirmed member of the Aryan Brotherhood of Texas.” During the trial, jurors learned that McCollom had already served time for multiple aggravated robberies in Bexar and Nueces counties. He was paroled in the spring of 2022, and county officials say he reconnected with the 14-year-old victim, and began supplying her with illegal drugs. Court documents show that in January 2024, he sexually assaulted the child in Anna, Princeton, McKinney, and Melissa. Officials say in June 2024, the child told her mother about the abuse, who immediately contacted the McKinney police.