VG Schwerin zu “Jamel rockt den Förster” – Bier bleibt auf dem Anti-Nazi-Fes­tival erlaubt

Kurz vor der Neuauflage des Musik- und Demokratie-Festivals “Jamel rockt den Förster” können die Veranstalter Hoffnung schöpfen: Mutmaßlich schikanöse Auflagen des Landkreises, wie etwa ein Alkoholverbot, sind vom Tisch. Vorerst. Kann das beliebte Anti-Nazi-Festival “Jamel rockt den Förster” wie geplant am 22. sowie 23. August und wie in den Jahren zuvor stattfinden? Darüber ist ein veritabler Streit zwischen den Veranstaltern, der Gemeinde und dem betreffenden Landkreis ausgebrochen. Seit Wochen beschäftigt dieser auch die Gerichte. Ein Ende des juristischen Streits ist nicht abzusehen. Das Festival “Jamel rockt den Förster” ist eine der populärsten Musikveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern gegen Rechtsextremismus. Es wird regelmäßig von der Ministerpräsidentin des Bundeslandes als Schirmherrin (mit-)eröffnet. Auf dem Gelände tummeln sich Ende August rund 3.000 Menschen jeden Alters, die eines eint: Ihre klare Haltung gegen die extreme Rechte und ihr Engagement für die Demokratie in Deutschland.  Deswegen sind auch etliche Initiativen aus der Zivilgesellschaft mit Ständen und Workshops am Start. Dass auf dem Festival in erster Linie Musik dargeboten wird – darunter immer wieder namhafte Künstler wie die Toten Hosen, Danger Dan, Element of Crime, Herbert Grönemeyer oder die Ärzte – soll jedenfalls nicht im Vordergrund stehen. Deshalb wird das Line-Up bis zum jeweiligen Auftritt regelmäßig geheim gehalten. Schließlich soll es um die Sache gehen, nicht um den Besuch bei einem Auftritt der Lieblingsband. (…) So wollte die Gemeinde Gägelow, zu der Jamel gehört und in deren Gemeindevertretung auch Rechtsextreme sitzen, erstmals Nutzungsentgelt von den Veranstaltern für die Nutzung gemeindeeigener Flächen erheben. Und nachdem die Veranstaltung jetzt erstmals als Versammlung stattfinden soll, macht der von einem CDU-Landrat geführte Landkreis Nordwestmecklenburg als Versammlungsbehörde die Erlaubnis der Veranstaltung von Auflagen, wie etwa einem Alkoholverbot, abhängig. VG: “Gefahren durch Alkoholkonsum” auf dem Festival nicht belegt Gegen dieses Vorgehen, das von vielen als offensichtlich politisch motiviert und schikanös beurteilt wird, wehrte sich die Familie Lohmeyer juristisch. Im Eilverfahren um das Nutzungsentgelt kassierten die Veranstalter vor Gericht vorerst eine Niederlage. Das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin und das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald (Beschl. v.03.7.2025, Az. 1 M 221/25) waren im einstweiligen Anordnungsverfahren der Ansicht, es müsse erst ein entsprechender Nutzungsvertrag geschlossen werden, das ginge auch unter Vorbehalt. Erfolgreicher für die Veranstalter verlief es dagegen im Eilverfahren gegen den versammlungsrechtlichen Auflagenbescheid des Landkreises. Ein erster Eilantrag in diesem Kontext war noch mangels Rechtsschutzbedürfnis erfolglos geblieben. Am Mittwoch aber gab das VG Schwerin einem Eilantrag betreffend der versammlungsrechtlichen Auflagen für “Jamel rockt den Förster” weitgehend statt (Beschl. v. 23. Juli 2025, Az. 3 B 2357/25 SN). (…) Als unverhältnismäßig erachtete das VG außerdem die vom Landkreis erteilte Auflage, wonach den Teilnehmenden das Mitführen von Glasflaschen und sämtlichen Behältern aus Glas durchweg untersagt werden sollte. Hierzu stellte das VG klar: “Für deren laut der Bescheidsbegründung befürchtete Verwendung als Waffe fehlt es an jeglicher tragfähigen Prognosegrundlage.” Das VG Schwerin sieht für Attacken der Festivalbesucher, bei denen sie Glasbehältnisse als Waffe benutzen könnten, keinerlei Anhaltspunkte: “Die politisch vielfach entgegengesetzt zur Versammlung orientierten und auf dieser nicht erwünschten Dorfbewohner und deren Besucher konnten gerade durch die Umzäunung des Versammlungsgeländes und die in nennenswerter Zahl stationär bereitgestellten Polizeikräfte ebenso wie die Versammlungsteilnehmer bisher in dem über ein Jahrzehnt währenden Veranstaltungszyklus erfolgreich von gewaltsamen Konfrontationen abgehalten werden”, heißt es im Beschluss. Das sei im Übrigen auch “gerichtsbekannt und offenkundig”.

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EINSTUFUNG RECHTSKRÄFTIG – Bundesverwaltungsgericht weist AfD-Beschwerden wegen Einstufung als Verdachtsfall zurück

Die AfD war gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall juristisch vorgegangen. Nun wies das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Revision zurück. Die Einstufung ist damit rechtskräftig. In dem Verfahren ging es allerdings nicht um die jüngste Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch. Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden der AfD wegen ihrer Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgewiesen. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit sind drei Entscheidungen des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) aus dem vergangenen Jahr rechtskräftig.

via mdr: EINSTUFUNG RECHTSKRÄFTIG Bundesverwaltungsgericht weist AfD-Beschwerden wegen Einstufung als Verdachtsfall zurück

siehe auch: BVerwG lässt keine Revision zu Urteile zur AfD-Ein­stu­fung als Ver­dachts­fall rechts­kräftig. Lange wurde gerichtlich um die Einstufung und Beobachtung der AfD als sog. Verdachtsfall gestritten. Vor den Instanzgerichten ist die Sache nun abgeschlossen. Der Weg könnte nun weiter in Richtung Bundesverfassungsgericht gehen. Die Berufungsurteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Einstufung der AfD als “Verdachtsfall” durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sind rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wies, wie erst jetzt bekannt wurde, bereits Ende Mai die entsprechenden Nichtzulassungsbeschwerden zurück (Beschl. v. 20.05.2025, Az. 6 B 21.24, 6 B 22.24 und 6 B 23.24). Bereits im Jahr 2021 wurde bekannt, dass das BfV die AfD als sogenannten Verdachtsfall eingestuft hatte – eine Entscheidung, die eingehend gerichtlich überprüft wurde. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln und später das OVG NRW gaben dem Verfassungsschutz bzw. dem Bundesinnenministerium jeweils Recht: Es gebe zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD gegen zentrale Prinzipien der Verfassung agiere.

ER ZOG ÜBER GRÜNEN-TRANSFRAU HER – AFD-SATIRIKER: “BELEIDIGUNG IST NICHT MEIN STIL”

Satire darf einiges, aber eben nicht alles. Das bekam jetzt Elmar Gehrke (45) zu spüren. Der freie Autor und Satiriker wurde vom Amtsrichter in Dresden verurteilt, weil er nach Meinung der Justiz das damalige Bundestagsmitglied Tessa Ganserer (48) beleidigte. Der Richter sprach von “Schmähkritik” gegenüber der Transfrau. Seit Jahren bespricht Gehrke, selbst AfD-Mitglied, auf seinem YouTube-Kanal “Post von Gehrke” diverse Themen, nimmt selten ein Blatt vor den Mund. “Aber Beleidigung ist nicht mein Stil”, so der Autor, der sich gegen einen Strafbefehl von 1800 Euro wehrte. Den hatte ihm die Justiz aufgebrummt, weil er im Mai 2022 über Tessa Ganserer referierte. (…) Er fabulierte, dass sich Ganserer die “rektalen Nervenenden stimulieren” lasse. Und konstatierte: “Es existieren, zumindest in dieser Welt, nur zwei Geschlechter: Mann und Frau. Punkt, Ende, Aus! Alles andere ist eine verwirrte Laune der Natur, lediglich eine nicht fortpflanzungsfähige Mutation.” (…) Der Richter aber erklärte: “Sicher kann man den Grat zwischen Satire und Beleidigung nur schwer ziehen. Aber hier war die Linie eindeutig überschritten.” Wegen des langen Zeitablaufs verringerte er allerdings die Strafe auf 1200 Euro

via tag24: ER ZOG ÜBER GRÜNEN-TRANSFRAU HER – AFD-SATIRIKER: “BELEIDIGUNG IST NICHT MEIN STIL”

Army veteran who gave tactical training to Neo Nazis gets two years in prison – #terror #O9A #Terrorgram

Kyle Christopher Benton, who attended “hate rallies,” was sentenced on federal gun charges. An Army veteran who took part in “hate rallies” with white supremacist and Neo-Nazi groups was sentenced to two years in prison after pleading guilty to federal gun charges. Kyle Christopher Benton, 29, was arrested in the fall of 2024 and charged with unlawful possession of a machine gun and possession of an unregistered firearm. According to prosecutors he used his collection of firearms and his military experience to gain credence among Neo-Nazi circles, including helping to provide combat and tactical training to several far-right extremists.  The indictment against Benton described him as being an “accelerationist” with ties to extremist groups, including ones that had plotted terrorist actions against Americans. Law enforcement found a fully automatic M16 as well as two rifles modified to have barrels shorter than 16 inches in his possession. At least one of those was unregistered, per court documents. (…) Images shared by prosecutors show Benton in military gear with a skull mask holding a rifle, as well as his collection of illegal firearms. According to prosecutors, he was affiliated with many far-right extremist groups, including the Satanic and Neo-Nazi organization the Order of Nine Angles. He also had ties to Terrorgram, a network of accelerationist and neo-fascist groups who communicate over the Telegram messaging app. According to court documents, Benton made posts praising white supremacist and anti-Muslim mass shootings and expressed his support for forming a white ethnostate in the Pacific Northwest.

via taskandputpose: Army veteran who gave tactical training to Neo Nazis gets two years in prison

siehe auch: Army veteran who gave tactical training to neo-Nazis learns his fate Kyle Christopher Benton, 29, of Snohomish, Washington, was sentenced to two years in prison for illegal gun possession after training extremists. A 29-year-old Army veteran from Washington was sentenced to two years in prison and three years of probation Wednesday for illegally stockpiling weapons and training white supremacist extremists. The FBI initially investigated Kyle Christopher Benton before his September arrest following his Army discharge and after threats to kill his wife. A raid on his Snohomish home uncovered an unregistered machine gun, a drop-in auto sear, and two short-barreled rifles, all illegal under the National Firearms Act. Benton also posted violent neo-Nazi and anti-Semitic content on social media and attended “hate rallies” across Oregon, Washington, and Idaho. Prosecutors said he used his veteran status to position himself as an authority figure and held workshops about firearms and tactical trainings for white supremacist group members. (…) Benton pleaded guilty to federal counts of possession of a machine gun and possession of an unregistered firearm in March. Prosecutors had recommended a 30-month term, citing his dangerous combination of extremist ideology, military-style weaponry, and tactical teachings.

#Hassverbrechen in #Sheffield – Rassist lässt #Ratten vor #Moschee frei – Panik unter den Anwesenden

Ein 66-Jähriger aus Sheffield hat mehrfach wilde Ratten vor einer Moschee freigelassen und dabei rassistische Beleidigungen gerufen. Die Taten hat er selbst gefilmt. Insgesamt vier Mal fuhr Edmund Fowler zur Moschee im englischen Sheffield. Jedes Mal hob er Käfige mit wilden Ratten aus dem Kofferraum und filmte sich dabei, wie er die Tiere in das Gebäude lockte. Nun wurde Fowler von einem Gericht zu 18 Wochen Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Rassistische Beleidigungen sorgen für Angst in der Gemeinde Laut Überwachungsvideos rief der 66-jährige Fowler zudem den Gläubigen mehrfach rassistische Beleidigungen zu.

via focus: Hassverbrechen in Sheffield Rassist lässt Ratten vor Moschee frei – Panik unter den Anwesenden

#Bundeswehr – #Disziplinarverfahren gegen AfD-Abgeordneten Gnauck aus formalen Gründen eingestellt

Als ein Bundeswehr-Disziplinarverfahren gegen ihn eingestellt wurde, interpretierte der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck das als vollständige Rehalbilitierung. Doch die Einstellung hatte nach rbb-Informationen rein formale Gründe. Ein Bundeswehr-Disziplinarverfahren gegen den Brandenburger AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck ist eingestellt worden, allerdings wohl nicht aus inhaltlichen Gründen. Nach Informationen des ARD-Extremismus-Experten Michael Götschenberg ist das Verfahren aus formalen Gründen eingestellt worden. “Das Truppendienstgericht hat wohl nur festgestellt, dass die Stelle, die das Verfahren gegen ihn eingeleitet hatte, für Gnauck formal gar nicht mehr zuständig war. Mit dem Inhalt hat sich das Truppendienstgericht offenbar gar nicht beschäftigt”, so Götschenberg. Man könne insofern nicht sagen, dass die Vorwürfe gegen Gnauck widerlegt wären. Der Brandenburger Bundestagsabgeordnete hatte Ende Juni auf seinem Konto des Social-Media-Dienstes X ein Foto gezeigt, auf dem nach seinen Angaben ein entsprechender Beschluss des Truppendienstgerichts Nord zu sehen ist. Darin heißt es, der Präsident des Gerichts habe am 17. Juni die Einstellung des Verfahrens beschlossen. Eine Begründung oder Details zum Inhalt des Verfahrens aber gehen aus dem veröffentlichten Foto nicht hervor. (…) Gnauck wurde nach eigener Aussage vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) als “erkannter Extremist” eingestuft. Er war von Oktober 2022 bis zu deren Auflösung Anfang des Jahres Bundesvorsitzender der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Jungen Alternative. Außerdem wird Gnauck im Verfassungsschutz-Gutachten zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch aufgeführt. Dabei geht es um Aussagen Gnaucks, die laut Verfassungsschutz gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde verstoßen und für ein völkisches Gesellschaftsverständnis stehen. Demnach habe Gnauck bei einer Rede auf dem Marktplatz in Zossen im Herbst 2024 gesagt, jeden Anwesenden verbinde mehr mit ihm “als irgendein Syrer oder irgendein Afghane”. Im Gespräch mit rbb|24 wies Gnauck Vorwürfe eines völkisches Gesellschaftsverständnisses zurück. Jeder Deutsche mit Migrationsintergrund und deutschem Pass sei Angehöriger des deutschen Volkes.

via rbb: Bundeswehr Disziplinarverfahren gegen AfD-Abgeordneten Gnauck aus formalen Gründen eingestellt

LG Leipzig stellt Verfahren ein Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich ent­geht wei­terer Haft­strafe

Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss nach einer Auseinandersetzung während einer Demo gegen Corona-Maßnahmen nicht in Haft. Das LG Leipzig hat das Verfahren eingestellt. Ins Gefängnis muss sie wegen einer anderen Sache trotzdem. Fast fünf Jahre nach einer Auseinandersetzung mit einem Reporter bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Leipzig ist das Verfahren gegen die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich vorläufig eingestellt worden. Die 54-Jährige musste sich mit drei Mitangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht (LG) Leipzig verantworten. Auflagen wurden Liebich vom Gericht nicht erteilt. Erst vor anderthalb Monaten war Liebich vom Oberlandesgericht (OLG) Naumburg in Sachsen-Anhalt wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten rechtskräftig verurteilt worden. Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht Leipzig Liebich 2023 – damals noch als Sven Liebich – wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Die drei mutmaßlichen Mittäter, darunter eine Frau, erhielten Bewährungsstrafen. Alle vier hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. LG: Geschehen bei Demo war unübersichtlich  In dem Berufungsverfahren hatte der Vorsitzende Richter zuvor den rechtlichen Hinweis gegeben, dass auch eine Verurteilung in einem minderschweren Fall infrage käme.

via lto: LG Leipzig stellt Verfahren ein Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich ent­geht wei­terer Haft­strafe