Hamburgisches Verfassungsgericht zum Neutralitätsgebot – AfD-Klage gegen Innen­se­nator Grote abge­wiesen

Für Hamburgs Innensenator Grote gehört die Relativierung des Holocaust zur Grunderzählung der AfD. Die Partei sah darin eine Verletzung des Neutralitätsgebots und zog vors Verfassungsgericht – jedoch ohne Erfolg. Das Hamburgische Verfassungsgericht (HVerfG) hat eine Organklage der AfD gegen Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) abgewiesen. Die Anträge der AfD Hamburg, ihrer Bürgerschaftsfraktion und einzelner Abgeordneter seien nur teilweise zulässig und – soweit sie zulässig seien – unbegründet, sagte die Vorsitzende Richterin und Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler (Urt. v. 05.09.2025, Az. HVerfG 2/24). Hintergrund waren verschiedene Äußerungen Grotes in einer Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft im November 2023 zum Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023. Der Senator hatte der AfD eine zunehmende Radikalisierung attestiert und erklärt, die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust gehöre zur “Grunderzählung” der Partei. Die AfD hatte darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gesehen. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens begehrte sie die Feststellung, dass sie durch die Äußerungen des Senators in verfassungsrechtlich geschützten Rechten verletzt worden sei.  Das HVerfG stellte jetzt klar, dass das Neutralitätsgebot im Rahmen einer Parlamentsdebatte nicht gilt – auch dann nicht, wenn es sich um Äußerungen eines Mitglieds des Senats handelt. Anträge überwiegend bereits unzulässig Die Anträge der AfD-Fraktion insgesamt seien bereits unzulässig, da ihr die Antragsbefugnis fehlte, so das HVerfG. Die Fraktion konnte keine Verletzung eigener verfassungsrechtlich geschützter Rechte darlegen. Insbesondere berührten Grotes Äußerungen weder den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Fraktionen bei Verteilungsentscheidungen im innerparlamentarischen Raum nach Art. 7 Abs. 1 Hamburgische Verfassung (HV) noch das Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG).  Auch die Anträge einzelner Abgeordneter waren größtenteils unzulässig: Drei Antragsteller hatten die Bürgerschaft bereits verlassen, wodurch ihr Rechtsschutzinteresse entfiel. Vier weitere Mitglieder waren nur teilweise antragsbefugt: Sie konnten lediglich die mögliche Verletzung ihres freien Mandats nach Art. 7 Abs. 1 HV geltend machen.

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Bundestag – AfD-Fraktionsmitarbeiter wegen rassistischen Angriffs auf Flüchtlinge vorbestraft

Der »Koordinator Sicherheit« der AfD-Fraktion hat Asylbewerber mit einer Waffe bedroht und wurde deswegen nach SPIEGEL-Informationen verurteilt. Dennoch hat er einen Hausausweis für den Bundestag. Die AfD-Bundestagsfraktion beschäftigt einen Mann als »Koordinator Sicherheit«, der im Mai vergangenen Jahres rechtskräftig wegen Bedrohung, Besitz verbotener Gegenstände und Trunkenheit im Verkehr verurteilt wurde. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Ravensburg dem SPIEGEL. Im Februar 2022 hatte Philipp R. in Friedrichshafen Bewohner einer Asylbewerberunterkunft rassistisch beleidigt und mit einer Schreckschusswaffe bedroht sowie damit geschossen. Danach fuhr R. angetrunken Auto, bis ihn die Polizei stoppte. In seinem Fahrzeug fand diese dann einen griffbereiten Schlagstock, Tierabwehrspray und einen Schlagring. Das Landgericht Ravensburg verurteilte ihn im vergangenen Jahr deswegen zu 180 Tagessätzen von jeweils 50 Euro. Zudem wurde R. sein kleiner Waffenschein unbefristet entzogen, er darf auch keine Waffen mehr erwerben.

via spiegel: Bundestag AfD-Fraktionsmitarbeiter wegen rassistischen Angriffs auf Flüchtlinge vorbestraft

#GELDSTRAFE – Bodo Ramelow beleidigt: Rechtsextremist #ChristianKlar erneut verurteilt

Das Amtsgericht Gera hat den Rechtsextremisten und Anmelder der Montagsdemonstrationen Christian Klar zu einer Geldstrafe verurteilt. Er wurde am Dienstag wegen Beleidigung zu 100 Tagessätzen á 18 Euro verurteilt. Das berichtet die Ostthüringer Zeitung. Bodo Ramelow als “Ratte” bezeichnet Klar hatte den früheren Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) und einen Schulleiter beschimpft. Laut Gericht war das Wort “Ratte” eine Herabsetzung. Der bereits mehrfach vorbestrafte Klar will in Revision vor dem Oberlandesgericht Jena gehen.

via mdr: GELDSTRAFE Bodo Ramelow beleidigt: Rechtsextremist Christian Klar erneut verurteilt

siehe auch: Ministerpräsident als „Ratte“ bezeichnet: Gericht verurteilt Demo-Anmelder aus Gera Christian Klar ist Stammgast im Justizzentrum Gera: Zu welcher Strafe der Anmelder der Montagsdemonstrationen diesmal verurteilt wurde. Das Landgericht Gera hat ein Urteil gegen den Anmelder der Geraer Montagsdemonstrationen, Christian Klar, abgeändert. Demnach ist er der zweifachen Beleidigung schuldig. Das Amtsgericht Gera hatte ihn ursprünglich zu 120 Tagessätzen zu 18 Euro wegen drei Fällen der Beleidigung verurteilt. Dagegen waren sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Klar hatte den damaligen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Die Linke) als „Ratte“ bezeichnet, weil er sich über eine Aussage des Politikers geärgert hatte. „Eine Ratte ist für mich ein sehr intelligentes Tier“, sagt Klar. Die Strafkammer sieht es anders. „Die Ratte ist ein Tier, das mit negativen Eigenschaften verbunden wird. Die Bezeichnung steht für widerlicher Mensch und ist eine Herabsetzung“, erklärt der Vorsitzende Steve Gebhardt. Zudem hatte Klar einen Schulleiter aus Mecklenburg-Vorpommern als „perverse Sau“ tituliert. Der Schulleiter hatte möglicherweise Staatsschutz-relevante Nachrichten einer Schülerin in einer AfD-nahen Chatgruppe gemeldet, was zu einem Polizeieinsatz führte. Klar selbst sagt, dass er das Ganze als Frage formuliert habe. „Die Aussage bleibt eine Formalbeleidigung“, sagt der Richter.

Beleidigung, Recht am eigenen Bild – Gegen Kölner Ratskandidaten der AfD liegt ein Strafbefehl vor – Einspruch eingelegt

Von Julia Hahn-Klose und Lena Heising 03.09.2025, 06:00 Uhr 4 min Anhören Schrift Merken Drucken Teilen Artikel verschenken Logo der AfD Fraktion Köln bei einer Konferenz im Gürzenich.  Copyright: IMAGO/NurPhoto Wegen eines Vorfalls aus dem Bundestagswahlkampf liegt ein Strafbefehl gegen einen AfD-Kandidaten für den Stadtrat und die Bezirksvertretung Ehrenfeld vor. Der Kandidat geht dagegen vor.  Gegen einen AfD-Kandidaten für den Kölner Stadtrat liegt ein Strafbefehl des Amtsgerichts Köln vor. Dies bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Der Strafbefehl gegen Felix Helleckes bezieht sich auf einen Vorfall aus dem Bundestagswahlkampf. Die Grünen-Ratsfrau Sandra Schneeloch hatte Helleckes angezeigt.  Helleckes hat Beschwerde gegen den Strafbefehl eingelegt. Laut Gerichtssprecher geht es um eine „untere Geldstrafe“ mit einer zweistelligen Anzahl an Tagessätzen. Einen Strafbefehl stellen Gerichte nach abgeschlossener Ermittlung durch Polizei und Staatsanwaltschaft aus, wenn es sich um leichte Kriminalität mit hinreichendem Tatverdacht handelt. Das soll Verfahren beschleunigen. Legt der Beschuldigte Einspruch ein, kommt es automatisch zur Anklage und einer mündlichen Hauptverhandlung. (…) Der Kölner, der auch als Streamer im Internet aktiv ist, habe Schneeloch gegen ihren Willen mit dem Handy gefilmt. Als sie sich dagegen verwahrte, habe Helleckes sie beschimpft. Im Anschluss lud Helleckes sein Handy-Video vorübergehend auf seinem Youtube-Account hoch. Noch am selben Tag erstattete Schneeloch Anzeige wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild und Beleidigung.

via ksta: Beleidigung, Recht am eigenen Bild Gegen Kölner Ratskandidaten der AfD liegt ein Strafbefehl vor – Einspruch eingelegt

“Lebenderklärung” bezeugt: Polizist durfte vom Dienst suspendiert werden – #polizeiproblem

Ein lang­jäh­ri­ger Po­li­zist be­zeug­te für einen Ex-Kol­le­gen per Dau­men­ab­druck, dass die­ser “lebe” – was in Reichs­bür­ger­krei­sen als Aus­tritt aus der BRD ge­wer­tet wird. Das OVG Greifs­wald be­ur­teil­te das als schwer­wie­gen­den Hin­weis auf eine ver­fas­sungs­feind­li­che Ge­sin­nung und hielt ein einst­wei­li­ges Dienst­ver­bot auf­recht. Die mecklenburgischen Richterinnen und Richter bestätigten (Beschluss vom 09.07.2025 – 2 M 29/25 OVG) das vorläufige Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegen einen Polizeibeamten, der eine mit “Lebenderklärung” überschriebene Erklärung eines ehemaligen Polizeibeamten als Zeuge unterzeichnet und mit einem Daumenabdruck gestempelt hatte. Dabei verwies das Gericht auf eine Stellungnahme der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus, in der der Inhalt einer Lebenderklärung so beschrieben wurde: “Darin versichern sie (Selbstverwalter und Reichsbürger d. Red.), lebendige und freie Menschen zu sein. Die Dokumente enthalten in einer gestelzten und pseudojuristischen Sprache zusammengewürfelte Zitate aus diversen Gesetzestexten, päpstlichen Bullen oder der Bibel. Teilweise wird auch ein Tropfen Blut oder ein Haar des Unterzeichners aufgebracht, die als dessen DNA-Probe dienen und seine Identität bestätigen sollen.” In der Szene werde dieses Dokument als “Austritt” des Unterzeichners aus der BRD gewertet. Die Teilnahme an einer solchen Prozedur rechtfertige in Bezug auf den bezeugenden Polizisten den Verdacht, dass er der Reichsbürgerszene angehört und die staatliche Rechtsordnung ablehnt. Die Maßnahme diene daher dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Verwaltung und sei trotz eines laufenden Disziplinarverfahrens rechtlich zulässig, urteilte der Senat und bestätigte eine Entscheidung des VG Schwerin. Das vorläufige Dienstverbot könne auf § 49 Abs. 1 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBG M-V) in Verbindung mit § 39 S. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) gestützt werden – dies sei parallel zu einem eingeleiteten Disziplinarverfahren möglich, da die beiden Vorschriften in einem Spezialitätsverhältnis stünden. Verdacht auf Nähe zur Reichsbürgerszene erlaubt sofortiges Handeln Das OVG stellte die Verfassungsloyalität als Grundbedingung für den Polizeidienst klar. Bereits eine symbolische Handlung wie die Mitwirkung an einer “Lebenderklärung” als pseudo-öffentliche Urkunde und die quasi rituelle Handlung des Unterzeichnens und Stempelns des Schriftstücks mit dem eigenen Daumenabdruck könne genügen, um Zweifel an der Verfassungstreue zu begründen – mit unmittelbaren disziplinarischen Konsequenzen. Die Versicherung des Beamten, er erkenne die deutsche Verfassung an und distanziere sich von der Reichsbürgerszene, wertete das Gericht als Schutzbehauptung.

via beck: “Lebenderklärung” bezeugt: Polizist durfte vom Dienst suspendiert werden

Detained ‘Nazi’ teen discussed ‘shooting up’ schools

A stash of weapons was found at the 15-year-old’s home, including crossbows, air weapons, a samurai sword and a stun gun A self-proclaimed “Nazi” teenager has been detained for 18 months after a court heard he had amassed a hoard of weapons and discussed online whether to “shoot up” his school. The 15-year-old, from near Market Drayton in Shropshire, who cannot be named for legal reasons, pleaded guilty to possessing a butterfly knife, a stun gun, a baton and crossbow without supervision in November. He also admitted having terrorist information in a third-party’s manifesto. On Friday, Judge Rebecca Trowler KC told the boy he “plainly had terrorist motivations, both racial and ideological”. In addition to the 18-month custodial term, he was also sentenced to 12 months on licence and given a Criminal Behaviour Order (CBO) for three years. “There was a real risk that you would carry out an attack and cause actual harm, however I am not satisfied that the risk of harm was very likely,” the judge said. She told the defendant that she had taken into account his age, lack of previous convictions, the fact that he was bullied and his recent autism diagnosis, as well as an anxiety disorder. She said his autism and isolation could have facilitated his retreat into the online world and his fixation with violence and weapons. However, she added: “It cannot in and of itself explain away your ideologies or your express desire to kill other human beings. (…) Videos found on the teenager’s electronic devices showed footage and stills of him practising with the samurai sword, shooting a crossbow at a coconut, and using a baton to crush a container on his desk. The defendant also tried to make “cricket bombs” but was not successful, the court heard. Two days after the police raid, he searched the internet for “can a 50lb crossbow kill a human?” Just three days later, the court heard, his mother bought him a crossbow “pistol” with a 50lb draw weight. (…) In a Whatsapp chat with a girl, the boy spoke of a desire to want to carry out a mass shooting and said that he wanted to die at the end. He said there were voices telling him to kill, and he hoped the shooting “stopped the voices forever”. He also said: “I wanna kill so badly, watching pathetic maggots die arouses me.” The boy wrote that 20 April – Adolf Hitler’s birthday – would be his “death day”, and said he would “kill lots of people”, listing three schools that he planned to attack – one of which was his, two others on the Isle of Wight. Mr Bruce noted that the “death day” had passed without incident. Police also uncovered a video of the defendant displaying a crossbow and flag. In the footage, he said: “Embarrassed ‘cus I’m a Nazi, look I’ve got my crossbow for killing Jews, ha ha, I’m a Nazi.” The court heard the defendant had marked his weapons with the names of infamous bombers and gunmen, as well as the words “born to kill” on the inside stock of one of the crossbows.

via bbc: Detained ‘Nazi’ teen discussed ‘shooting up’ schools

Torrance man connected to supremacist group gets 3 years in prison for inciting brawls at rallies

A onetime member of a now-defunct Southern California white supremacist group was sentenced Thursday in downtown Los Angeles to three years and one month behind bars for inciting brawls at political rallies across the state eight years ago. Robert Boman, 32, of Torrance, was convicted in March in Los Angeles federal court of two counts: conspiracy to violate the anti-riot act and rioting, according to the U.S. Attorney’s Office. Prosecutors told the jury that beginning around February 2017, Boman participated in a racist organization that presented itself on social media as a “combat-ready, militant group of a new nationalist identity movement.” The defendant and his associates used the internet to post videos and pictures of themselves conducting training in hand-to-hand combat, interspersed with pictures and video clips of themselves assaulting people at political events, accompanied by messages in support of a white supremacist ideology, evidence showed. The Southern Poverty Law Center once described the group as a “racist fight club,” with members “often photographed in bloody confrontations with protesters.” The indictment states that Boman and his colleagues attended a number of peaceful protests, where they chased down and violently attacked counter-protesters. The rallies involved in the case were May 25, 2017, at Bolsa Chica Beach in Huntington Beach; April 15, 2017, in Berkeley; and June 10, 2017, in San Bernardino. Two associates of Boman were also convicted.

via ocregister: Torrance man connected to supremacist group gets 3 years in prison for inciting brawls at rallies