11.250 Euro Geldstrafe AfD-Poli­tiker für mon­tierten Hit­ler­gruß ver­ur­teilt

17.10.2025 Bystrons Verteidiger legte in der Verhandlung Hitlergruß-Abbildungen vor, die keine Strafe nach sich zogen. Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel AfD-Politiker Petr Bystron wird wegen Verwendung von NS-Kennzeichen verurteilt. Er hatte eine Montage von Angela Merkel und Bettina Wulff mit durchgestrecktem Arm gepostet. Die Rechtsprechung kennt bei solchen Provokationen wenig Gnade. Wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien hat das Amtsgericht (AG) München den AfD-Politiker Petr Bystron zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Europaabgeordnete muss 90 Tagessätze zu je 125 Euro, also insgesamt 11.250 Euro, zahlen. Die Montage stellt nach Auffassung des Gerichts einen Hitlergruß dar, verurteilt wurde Bystron daher wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86, 86a Strafgesetzbuch (StGB).  Danach ist das Verbreiten von NS-Symbolen, -Gesten und -Parolen strikt tabu. Es steht nicht nur unter Strafe, eine solche Geste eigenhändig durchzuführen; auch das Weiterverbreiten eines Abbildes der Geste ist verboten. Ausnahmen von der Strafbarkeit gelten nur in begrenzten Fällen wie der staatsbürgerlichen Aufklärung, für die Presse oder bei erkennbar satirischer Verwendung. Dies wenden die Strafgerichte aber eng an. Verbreitet hatte Bystron die Montage 2022 auf seinem Twitter-Konto. Zu sehen waren auf unter anderem Ex-Kanzlerin Angela Merkel und Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand. Die entscheidende Richterin hielt es für erwiesen, dass Bystron mit der Darstellung den Hitlergruß verbreitet habe, “insbesondere durch die Zusammensetzung der Fotos”, so die Richterin am Freitag zur Begründung. (…) Derlei Reproduktion von NS-Symbolen kann unter die in § 86 Abs. 4 StGB genannten Ausnahmen für staatsbürgerliche Aufklärung, Kunst, Wissenschaft oder Presseberichterstattung fallen. Zudem nimmt die Rechtsprechung einen ungeschriebenen Tatbestandsausschluss für Fälle an, in denen der Schutzzweck der Vorschrift nicht berührt ist, weil durch die Äußerung oder Geste kein Widererstarken der NS-Symbolik droht.  Alle diese Ausnahmen werden jedoch restriktiv gehandhabt. Wer nicht Presse ist oder sich einer anerkannten Kunstform bedient – wie etwa bei den Mottowagen auf dem Karnevalsumzug –, läuft Gefahr, sich strafbar zu machen. Dass der Äußernde nur provozieren oder Kritik an Regierungshandeln üben will, reicht allein nicht für einen Ausschluss der Strafbarkeit. Die Äußerung selbst muss eindeutig eine ablehnende Haltung zur NS-Ideologie erkennen lassen. (…) Mit dem Urteil blieb das Gericht etwas hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen gefordert, damit wäre die Vorstrafe im Führungszeugnis aufgetaucht. Mit 90 Tagessätzen blieb das Gericht genau unter der Schwelle, die dafür erreicht werden müsste

via lto: 11.250 Euro Geldstrafe AfD-Poli­tiker für mon­tierten Hit­ler­gruß ver­ur­teilt

siehe auch: Gericht verurteilt AfD-Politiker Bystron wegen Hitlergruß-Montage Der AfD-Politiker Petr Bystron hat eine Fotomontage geteilt, auf der unter anderem Angela Merkel den Hitlergruß zeigt. Dafür muss er mehr als 11.000 Euro Strafe zahlen. Wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien ist der AfD-Politiker Petr Bystron zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht München sah es als erwiesen an, dass Bystron mit der Fotomontage den verbotenen Hitlergruß verwendet hat. Deshalb muss Bystron wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen 90 Tagessätze in Höhe von 125 Euro zahlen, also insgesamt 11.250 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (…) Der AfD-Politiker erschien nicht zur Verhandlung, sondern ließ sich durch seinen Verteidiger Peter Solloch vertreten. Dieser sprach von einem Verfahren mit “politischem Hintergrund”, bei dem es immer mehr auf die Person ankomme, die den rechten Arm ausstrecke, als auf die Geste selbst.

“Transgenderismus gehört ausgerottet”: Julian Adrat auf AfD-Landesliste gewählt

Julian B. Adrat ist wegen seiner Queerfeindlichkeit bereits in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Nun will ihn die AfD ins Berliner Abgeordnetenhaus schicken. Dieser Podcast ist nach wie vor auf Plattformen erhältlich (Bild: Screenshot Amazon Music) Heute, 15:56h 2 Min. Die Berliner AfD hat bei ihrem Landesparteitag am vergangenen Wochenende im brandenburgischen Jüterbog ihre Landesliste für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 gewählt. Dabei schaffte es der queerfeindliche Podcaster Julian B. Adrat auf Listenplatz 15 – der 35-Jährige hat damit Chancen, ins nächste Berliner Parlament einzuziehen. Adrat sorgte 2023 für Schlagzeilen, als er in seinem Podcast Ausrottungsfantasien gegen trans Menschen äußerte (queer.de berichtete). Damals sagte er: “Transgenderismus gehört ausgerottet. Wie der Kommunismus. Wie der Nationalsozialismus. Mit Haut und Haar.” Deswegen wurde er 2024 zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt (queer.de berichtete). Er erklärte damals, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen zu wollen. Noch heute gehört Queerfeindlichkeit in Adrats öffentlichen Äußerungen zum Markenkern. In diesem Jahr schrieb er etwa auf der Plattform X: “Der Regenbogen ist eine bösartige Ersatzreligion von Menschen, die nicht nur Moral, sondern jeden Funken gesunden Menschenverstand erstickt haben.” Außerdem macht er insbesondere gegen Ausländer*innen Stimmung, engagiert sich als Corona-Leugner oder beschwert sich über zu hohe Brotpreise. Auf Instagram zeigt er sich auf seinem Titelfoto, wie er die Berliner AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch umarmt. Von Storch gehört zu den aggressivsten queerfeindlichen Kräften innerhalb der rechtsextremen Fraktion (queer.de berichtete).

via queer: “Transgenderismus gehört ausgerottet”: Julian Adrat auf AfD-Landesliste gewählt

hands joined against progress pride flag
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AfD-Stadtverordneter verurteilt – Mit Klappmesser beim Gedenken

Nach einem Auschwitz-Gedenken soll ein Strausberger AfD-Stadtverordneter Menschen bedroht haben. Nun wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Strausberger AfD-Stadtverordnete Nicolai Schirocki wurde am Mittwoch wegen Bedrohungen, Körperverletzung und des Mitführens einer Waffe auf einer öffentlichen Veranstaltung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Schirocki soll Ende Januar dieses Jahres nach einer Gedenkveranstaltung für die Opfer des NS-Regimes ein Messer gezückt und damit Teilnehmende bedroht haben. Kurz darauf eintreffende Po­li­zis­t:in­nen konnten zwar kein Messer bei Schirocki sicherstellen. Das Amtsgericht in Strausberg sah es jedoch als erwiesen an, dass Schirocki einen Teilnehmenden zunächst geschubst und dann das Messer gezückt hatte. Mehrere Zeu­g:in­nen hatten dem Gericht übereinstimmend davon berichtet. Das Urteil gegen Schirocki, der beruflich auch in einer privaten Sicherheitsfirma tätig ist, ist noch nicht rechtskräftig

via taz: AfD-Stadtverordneter verurteilt Mit Klappmesser beim Gedenken

Auszug screenshot strausberg-live.de

Man jailed for at least 23 years for murdering Syrian boy in Huddersfield

Alfie Franco, 20, stabbed Ahmad Al Ibrahim after taking ‘petty exception’ to teenager brushing past his girlfriend. A man has been jailed for life with a minimum term of 23 years for murdering a teenage Syrian refugee after he brushed past his girlfriend in Huddersfield town centre. Leeds crown court heard how Alfie Franco, 20, stabbed Ahmad Al Ibrahim, 16, shortly after Ibrahim brushed past Franco’s girlfriend in April. He was found guilty of murder on Thursday. Ahmad, who fled war-torn Homs after being injured in a bombing, had been living in the West Yorkshire town for only a couple of weeks when he crossed paths with Franco, who had been for a jobcentre appointment that day and was going to buy eyelash glue with his girlfriend. Leeds crown court heard that Franco – who had consumed cannabis, cocaine, diazepam, ketamine and codeine – took “some petty exception” to Ahmad “innocuously” walking past his girlfriend in the street. CCTV footage showed Franco saying something to Ahmad, and calling him over after a short verbal altercation. As Ahmad walked over, Franco opened the blade on a flick knife he was carrying in his trousers and drove it into the boy’s neck.

via guardian: Man jailed for at least 23 years for murdering Syrian boy in Huddersfield

Rassismus im Linienbus in Scharbeutz: Fahrer beschimpft Kinder

Ein 41-jähriger Busfahrer aus Ostholstein hat zwei Grundschüler aus Scharbeutz mehrfach rassistisch beleidigt. Vor dem Amtsgericht Eutin zeigte sich der Angeklagte einsichtig und reumütig. Warum er mit einem finanziellen Denkzettel davonkam. (…) Die Anklage stützt sich daher vor allem auf die Aussage eines 18-jährigen Scharbeutzers. Der Jugendliche hatte noch sehr genaue Erinnerungen. Als er Ende November 2024 in den Bus eingestiegen sei, hätten ihn die beiden Kinder „in einer Mischung aus genervt und verängstigt angeschaut“. Etwas später stand der Junge an der hinteren Tür. Der Bus hielt an. „Der Busfahrer sagte im strengen Ton, der Junge solle aussteigen“, sagte der Zeuge. Das verunsicherte Kind verließ den Bus. Der Fahrer öffnete die Vordertür und rief den Jungen wieder rein. Dann habe er das Kind belehrt, dass er sich beim Stehen den Kopf stoßen könne und daher hinsetzen solle. (…) Als der Junge kurz danach wieder aufgestanden sei, habe der Fahrer den Bus so stark abgebremst, dass „der Junge hingeflogen“ sei und „das Mädchen in den Sitz gedrückt“ wurde. Während der Junge sich wieder aufgerappelt habe, habe der Fahrer gerufen. „Verstehst Du mich nicht, Bimbo.“ Aus Sicht des Zeugen gab es keinen Grund für das Bremsmanöver. „Die Straße war frei. Da war nichts“, sagte der Jugendliche. Drei Monate später sei er wieder in den Bus eingestiegen und dort erneut auf die beiden Kinder und den Busfahrer gestoßen. Die Fahrt schien einen ähnlichen Verlauf zu nehmen. Als der Junge aufstand, um die Sitzreihe zu wechseln, habe er sein Mobiltelefon genommen. „Ich hab‘ gedacht, ich nehm’ das jetzt auf“, erklärt er. Der Busfahrer habe angehalten und die Kinder, die wieder saßen, nach vorne gerufen und gesagt: ‚Wenn Ihr laufen wollt, dann könnt Ihr jetzt aussteigen und laufen.‘ „Die Kinder hatten Angst und sind ausgestiegen“, sagte der Zeuge. „Die Tür ging zu, dann der Ruf: Affen!“. Das rund einminütige Video, das diese Szene zeigt und auf Facebook veröffentlicht wurde, wurde nicht als Beweismittel in die Verhandlung eingeführt. (…) Die Richterin hob hervor, dass der Angeklagte am öffentlichen Pranger und kurz vor der Kündigung stand. Vor allem aber hätten die Kinder von rassistischen Beleidigungen nichts mitbekommen. Aus diesen Gründen stellte das Gericht das Verfahren gegen eine Zahlung von 1200 Euro zugunsten des Kinderschutzbunds ein.

via ln online: Rassismus im Linienbus in Scharbeutz: Fahrer beschimpft Kinder

siehe dazu auch: Rassismus in Scharbeutz: Busfahrer bezeichnet Kinder als „Affen“. Aufnahmen aus einem Fahrzeug der Autokraft sorgen für Empörung. Ein Video zeigt, wie Schwarze Schüler beleidigt werden. Die Polizei ermittelt – auch wegen eines zweiten Vorfalls. Sebastian Rosenkötter 31.01.2025, 13:42 Uhr   Pönitz. 53 Sekunden – so lang ist das Video, welches im Internet derzeit für viel Aufregung sorgt. Zu sehen sind Aufnahmen aus einem Bus. Zunächst ist eine Lautsprecherdurchsage zu hören. Sie kündigt die nächste Haltestelle an. Kurz darauf stoppt das Fahrzeug, und es beginnt das, was für zahlreiche wütende und entsetzte Kommentare unter dem bei Facebook geteilten Video sorgt. Der Fahrer des Busses fordert ein Kleinkind mit schwarzer Hautfarbe auf, den Bus zu verlassen. Es ist das Wort „Negro“ zu hören. Dann ruft er: „Du willst laufen. Dann darfst du jetzt laufen. Komm, raus mit dir.“ Dann schreit er: „Komm mal nach vorne. Aber ganz schnell.“ Daraufhin steigen zwei Kinder aus. Als Nächstes ist das Wort „Affen“ zu hören. Der Bus gehört zur Autokraft GmbH, einer Tochtergesellschaft der DB Regio. Er ist unter anderem in der Gemeinde Scharbeutz unterwegs

Nach Angriff auf Schöffen vor Berliner Gerichtssaal : Querdenker-„Friedenspianist“ Arne Schmitt kommt frei

Der Verschwörungsideologe Arne Schmitt saß seit einem Angriff auf einen Schöffen in Untersuchungshaft. Die Justiz ließ sich lange von ihm vorführen. Jetzt kam er vorerst frei. Beendet ist das Verfahren noch nicht. Von Madlen Haarbach Stand: heute, 10:37 Uhr Arne Schmitt ist vorerst ein freier Mann. Der selbsterklärte „Friedenspianist“ der Berliner Querdenker-Szene konnte am Freitagmorgen die Untersuchungshaft verlassen. Seit Anfang September hatte er in der Justizvollzuganstalt Moabit eingesessen: Er war im Gerichtssaal verhaftet worden, nach dem er einen Schöffen körperlich attackiert hatte. Zuvor hatte er monatelang die Justiz beschäftigt: In einem Berufungsverfahren gegen ein Urteil wegen Landfriedensbruchs verteidigte er sich die meisten der 14 Verhandlungstage mit Fantasiejura selbst. Ende September akzeptierte Schmitt dann plötzlich auf Anraten seiner Anwälte das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Tiergarten: 70 Tagessätze zu je 15 Euro. Vorläufiger Tiefpunkt der Justiz-Posse: Ende August versuchte Schmitt eigenmächtig einen Schöffen festzunehmen. (…) Die Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamten gleichgestellte Personen, Nötigung, Vortäuschens einer Straftat und falscher Verdächtigung. Am Freitag dann die erneute Wende: Das Delikt sei auf „versuchte Nötigung“ heruntergestuft worden, sagte Schmitts Anwalt Mirko Röder dem Tagesspiegel.

via tagesspiegel: Nach Angriff auf Schöffen vor Berliner Gerichtssaal : Querdenker-„Friedenspianist“ Arne Schmitt kommt frei

Hoher Schaden für AfD-Kreisverband: Ex-Vorsitzender wegen 14-facher Untreue verurteilt

Ein früherer AfD-Funktionär hat den AfD-Kreisverband Traunstein um 14 500 Euro geschädigt. Wegen 14-facher Untreue verhängte das Amtsgericht Traunstein mit Richterin Verena Zehetmaier am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten und setzte sie auf drei Jahre zur Bewährung aus. Der Angeklagte wurde einem Bewährungshelfer unterstellt, muss nach dessen Weisung eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen und sich beraten lassen. Auf eine Geldauflage verzichtete das Gericht angesichts der klammen finanziellen Verhältnisse des früheren AfD-Funktionärs. Laut Anklageschrift war der inzwischen 61-Jährige aus Altenmarkt vom 15. Oktober 2022 bis zu seinem Rücktritt am 21. Juli 2024 erster Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Traunstein. Er übernahm nach einer schweren Erkrankung des damaligen Schatzmeisters schrittweise auch dessen Aufgaben. Per Beschluss ermächtigte ihn der Vorstand Mitte Oktober 2022, eine »Handkasse« zu führen. Gleichzeitig bekam er 5000 Euro für die Handkasse und eine Option zum Auffüllen mit Geld vom Konto des Kreisverbands. 14-mal hob der Vorstand Beträge für die Handkasse ab, insgesamt 14 500 Euro. Damit beglich er wahrscheinlich drei Rechnungen eines Baumarkts von insgesamt 211,08 Euro. Über den »Rest« von 14 288,92 Euro gibt es keinerlei Abrechnungen und Belege. Ausgaben für Wahlkampf beglichen Der gelernte Maurer und Fliesenleger, der aktuell als Staplerfahrer arbeitet, räumte die Taten am Donnerstag unumwunden ein. Er habe die Beträge jedoch nicht für sich privat verwendet, sondern Ausgaben für den Landtagswahlkampf der AfD im letzten Jahr in vielen Kommunen Bayerns beglichen. Er sei damals für den AfD-Landesverband tätig gewesen. Sein eigener Wahlkampf sei darüber zu kurz gekommen, schilderte der 61-Jährige. In vielen Städten und Dörfern hätten Plakate geklebt werden müssen. Jedem Helfer habe er 50 Euro gegeben – ohne Quittung. Abends habe er die Leute manchmal an einen Imbissstand oder in ein Lokal eingeladen. Einem Mitvorstand habe er für Soziale Medien 800 und 400 Euro ausgehändigt, Geschenkkörbe für Mitglieder besorgt, eigene Plakate und Flyer mit etwa 1600 Euro aus der Handkasse bezahlt. Für seinen persönlichen Wahlkampf habe er privat rund 30 000 Euro ausgegeben, beteuerte der Angeklagte. Außerdem sei er »völlig überlastet« durch den Arbeitsaufwand und »körperlich am Ende« gewesen. Das Amt des Stadtrats in Traunreut und als Kreisrat habe er »oft schleifen lassen«. Seit drei Monaten habe er »wieder Kraft gefunden«.

via traunsteiner tageblatt: Hoher Schaden für AfD-Kreisverband: Ex-Vorsitzender wegen 14-facher Untreue verurteilt