HÖCKE-FRAKTION – Früherer FPÖ-Politiker Jenewein wird Sprecher der AfD in Thüringen

Der wegen Amtsmissbrauchs verurteilte frühere FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein wird neuer Pressesprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Der wegen Amtsmissbrauchs verurteilte, frühere österreichische FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein ist neuer Pressesprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Jenewein bestätigte gegenüber der APA entsprechende Berichte der dpa und der Thüringer Allgemeinen. “Ja, das stimmt”, er sei beruflich für die Thüringer AfD tätig, sagte Jenewein zur APA. Wegen Amtsmissbrauch verurteilt Im März 2025 wurde Jenewein im Wiener Straflandesgericht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Missbrauch der Amtsgewalt zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt. Jenewein habe laut dem Urteil als Mitglied des parlamentarischen BVT-Untersuchungsausschusses eine ehemalige Mitarbeiterin des damaligen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ) beauftragt, ihm Berichte mit Informationen zu Teilnehmenden an zwei Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern. Außerdem wurde bei einer Hausdurchsuchung bei Jenewein ein Schlagring sichergestellt. Das Urteil ist noch beim Obersten Gerichtshof anhängig, betonte Jenewein gegenüber der APA. Darauf verwies man laut dpa auch seitens der AfD: “Die Verurteilung von Hans-Jörg Jenewein wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten ist nicht rechtskräftig, wird von Jenewein bestritten und liegt beim Obersten Gerichtshof (OGH) der Republik Österreich zur Entscheidung”, sagte Daniel Haseloff, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag.

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Von Carol M. Highsmith – Dieses Bild ist unter der digitalen ID highsm.04725 in der Abteilung für Drucke und Fotografien der US-amerikanischen Library of Congress abrufbar.Diese Markierung zeigt nicht den Urheberrechtsstatus des zugehörigen Werks an. Es ist in jedem Falle zusätzlich eine normale Lizenzvorlage erforderlich. Siehe Commons:Lizenzen für weitere Informationen., Gemeinfrei, Link – symbolbild

Verfassungswidriger Fragenkatalog: Staatsgerichtshof weist AfD-Antrag ab

Die hessische AfD ist mit ihrem Antrag auf Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses nach ihren Vorstellungen vor dem Staatsgerichtshof gescheitert. Der 43 Fragen umfassende Katalog ist in großen Teilen verfassungswidrig. Weil die Fragen zu unkonkret sind, der Bezug zu Hessen fehlt oder kein öffentliches Interesse ersichtlich ist. Die Formulierungen seien „uferlos“, „konturenlos“ , „ins Blaue hinein“. So steht es im am Mittwoch in Wiesbaden verkündeten Urteil des Staatsgerichtshofs. Auch bei ihrer Klage gegen die Besetzung des Untersuchungsausschusses erlitt die AfD eine Niederlage. Das Gremium muss spiegelbildlich die Kräfteverhältnisse im Parlament darstellen. Das ist bei 15 Personen der Fall. Fraktionslose haben keine Sonderrechte, so das Verfassungsgericht. Präsident Wilhelm Wolf stellte in dem Urteil anhand einzelner Punkte dar, warum der Einsetzungsantrag der Rechtsaußenfraktion den Anforderungen der hessischen Verfassung nicht genügt. Es sei nicht erkennbar, was konkret untersucht werden soll. Auch sei der Landtag nicht zuständig, wenn es um Abläufe beim Paul-Ehrlich-Institut oder der Bund-Länder-Konferenz geht. Deshalb hatten die demokratischen Landtagsfraktionen den Einsetzungsantrag zusammengestrichen und überarbeitet. Vier weitere Fragen zulässig – insgesamt elf Fragen für U-Ausschuss Allerdings halten die Richterinnen und Richter vier weitere Fragen für zulässig als die sieben, die am Ende übrigblieben. Etwa zu Überlastung der Gesundheitswesens, oder Impfnebenwirkungen konkret in Hessen. Vier Fragen mehr, was AfD-Obmann Volker Richter als „Teilsieg“ feierte. So wie das „Sondervotum“ von vier Mitgliedern des Staatgerichtshofs, nach deren Auffassung nach leichter Überarbeitung sogar 29 der 43 Einzelfragen möglich gewesen wären.

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siehe auch: Weitgehende Niederlage der AfD bei Klage zu Corona-Ausschuss. Gespanntes Warten im Saal, Hessens elf höchste Richter kommen herein und rasch wird klar: Die AfD-Fraktion hat beim stockenden Corona-Untersuchungsausschuss größtenteils eine juristische Niederlage erlitten. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies ihre Verfassungsklage weitgehend zurück. Die größte Oppositionsfraktion im Landtag hatte die angestrebte Aufklärung der einstigen hessischen Pandemie-Politik thematisch deutlich weiter fassen wollen als die übrigen vier Fraktionen des Parlaments. Daher zog sie vor Hessens höchstes Gericht (Az. P. St. 2974). Bereits vor mehr als einem Jahr hatte der Wiesbadener Landtag den Untersuchungsausschuss auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt, bisher aber seine inhaltliche Arbeit nicht aufgenommen. Nach dem umfassenden AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament auf Initiative der übrigen Fraktionen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte. Künftig elf statt sieben zulässige Untersuchungsfragen Der Staatsgerichtshof urteilte allerdings, dass bei der Zurückweisung von 36 Fragen die Ablehnung von vier dieser Fragen durch den Landtag gegen die Landesverfassung verstoßen habe. Diese vier Punkte können somit künftig ebenfalls im Untersuchungsausschuss behandelt werden. Insgesamt gibt es nun also elf zulässige Fragen.  Gerichtspräsident Wilhelm Wolf kritisierte in seiner etwa einstündigen Urteilsverkündung «im Namen des Volkes» wiederholt, es gebe zu unbestimmte Begriffe und einen fehlenden Hessenbezug bei etlichen Teilen des AfD-Fragenkatalogs. Einmal sprach er von «pauschalen Untersuchungen ins Blaue hinein». Vier Richter mit Sondervotum Der Staatsgerichtshof wies auch das AfD-Ansinnen zurück, den Ausschuss mit insgesamt 15 statt 16 Mitgliedern aller fünf Fraktionen zu besetzen. Die drei AfD-Abgeordneten dort hätten bei nur 15 Parlamentariern im übertragenen Sinne etwas mehr Gewicht. Doch laut Gericht können sie auch Anträge stellen, ohne mit mindestens einem Fünftel in dem Gremium vertreten zu sein.

NARRENFREIHEIT – #MAGA-Richter: Trumps Social-Media-Postings darf man nicht ernst nehmen – #shitposting

KI-Videos und Verschwörungstheorien: Die von Trump ernannten Richter geben dem US-Präsidenten einen Freifahrtschein in sozialen Netzwerken. König Donald sitzt mit goldener Krone auf dem Kopf und schlecht sitzender Maske in einem Kampfjet und wirft Fäkalien über den Demonstrantinnen und Demonstranten der No-Kings-Proteste vom vergangenen Wochenende ab. Gepostet vom US-Präsidenten selbst, der damit zeigt, was er vom Recht der Versammlungsfreiheit hält. Früher wäre es noch unvorstellbar gewesen, dass ein US-Präsident so etwas in den sozialen Medien postet. Alles nicht so schlimm, meinen Trumps treue Richter. Man dürfe Social Media Postings des Präsidenten eben nicht so ernst nehmen. (…) In der Berufung sahen es zwei von Trump ernannte Richter aber anders: In ihrer Begründung schrieben sie sinngemäß, dass man Trumps Postings nicht ernst nehmen könne. “Das Bezirksgericht hat sich geirrt, indem es den Aussagen des Präsidenten in den sozialen Medien zu viel Gewicht beigemessen hat”, heißt es da. Die einzige Gegenstimme kam von einer von Ex-Präsident Bill Clinton ernannten Richterin. Die Trump-freundlichen Richter entschuldigten die bizarren Posts des Präsidenten. “Auch wenn der Präsident das Ausmaß des Problems in den sozialen Medien übertrieben darstellen mag, ändert dies nichts daran, dass andere Fakten eine haltbare Grundlage zur Untermauerung der gesetzlichen Anforderungen bieten”, schrieben die von Trump ernannten Richter. Bei Gizmodo ist man entsetzt: Ein US-Präsident habe eine andere Verantwortung als ein beliebiger Shitposter im Teenageralter, heißt es da. “Wenn die mächtigste Person des Landes etwas auf Truth Social verbreitet, sollte man erwarten, dass es ernst genommen wird. Doch Trumps Verteidiger geben sich größte Mühe, zu versichern, dass seine Online-Verlautbarungen keine Rolle spielen – selbst wenn sie erwiesene Lügen sind.”

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Reinbek: Prozess gegen AfD-Politiker wegen Volksverhetzung eingestellt

Die Verhandlung fand am Amtsgericht Reinbek statt. Das Amtsgericht Reinbek (Kreis Stormarn) hat am Mittwochmorgen (22.10.) den Fall eines 71-jährigen AfD-Abgeordneten aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Kreistagsmitglied Volksverhetzung und Beleidigung vorgeworfen. Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richter, Verteidiger und Staatsanwaltschaft entschied das Gericht, den Prozess unter Auflagen vorläufig einzustellen. Der Beschuldigte muss bis Mai 2026 insgesamt 5.000 Euro an die Südstormarner Vereinigung für Sozialarbeit zahlen. Beschuldigter gesteht Schuld ein Der AfD-Abgeordnete gestand seine Schuld ein, zwischen Januar und Dezember 2023 in mehreren Beiträgen in sozialen Medien verschiedene Bundespolitiker beleidigt zu haben. Im Herbst desselben Jahres habe er in weiteren Posts im Internet Geflüchtete beschimpft und “böswillig verächtlich” gemacht.

via ndr: Reinbek: Prozess gegen AfD-Politiker wegen Volksverhetzung eingestellt

siehe auch: Kreis Herzogtum Lauenburg AfD-Politiker Holger Stienen: 5000 Euro Strafe wegen Volksverhetzung und Beleidigung. AfD-Politiker Holger Stienen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg musste sich wegen umstrittener Facebook-Posts vor dem Amtsgericht Reinbek verantworten. Der Vorwurf: Volksverhetzung und Beleidigung. Nachdem er die Rassismusvorwürfe zunächst von sich gewiesen hatte, endete das Verfahren überraschend. Holger Stienen, Abgeordneter des Kreistags des Kreises Herzogtum Lauenburg, muss 5000 Euro Strafe zahlen. Der AfD-Politiker musste sich am Mittwoch, 22. Oktober, vor dem Amtsgericht Reinbek wegen Volksverhetzung und Beleidigung verantworte. Hintergrund des Verfahrens waren fünf Beiträge, die er auf Facebook in der Zeit zwischen Januar 2023 bis Dezember 2023 auf seinem Kanal geschrieben hatte. Inzwischen ist der Kanal nicht mehr öffentlich einsehbar. Die Staatsanwältin verlas die drei Beiträge, in denen Politiker wie Olaf Scholz, Robert Habeck und Annalena Baerbock beleidigt wurden. Außerdem zwei Beiträge, in denen er Geflüchtete aus Afghanistan und der Ukraine beschimpft und sich verächtlich über sie geäußert hat. In einem Beitrag soll er Annalena Baerbock mit Adolf Hitler verglichen haben, in einem anderen das Gebäudeenergiegesetz und Robert Habeck mit der NS-Zeit verglichen. Eine Gruppe afghanischer Geflüchteter habe er als „islamistischer Sprengstoff“ betitelt. Zudem habe er Geflüchtete aus der Ukraine als „Heuschrecken“ bezeichnet.

Books about race and gender to be returned to school libraries on some military bases

A federal judge has ordered books about gender and race be returned to the shelves at school libraries on military bases in Kentucky, Virginia, Italy and Japan. Getty Images A federal judge ordered the Department of Defense Monday to return books about gender and race back to five school libraries on military bases. In April, 12 students at schools on military bases in Virginia, Kentucky, Italy and Japan claimed their First Amendment rights had been violated when nearly 600 books were removed from the Department of Defense Education Activity (DoDEA) schools they attend. The students are the children of active duty service members ranging from pre-K to 11th grade. The American Civil Liberties Union, the ACLU of Kentucky, and the ACLU of Virginia filed a motion on behalf of the families requesting the return of “all books and curriculum already quarantined or removed based on potential violation of the Executive Orders.” Earlier this year, President Trump issued executive orders demanding federal agencies remove and prohibit any materials that promote “gender ideology and discriminatory equity ideology.” In January, Secretary of Defense Pete Hegseth issued the memoranda “Restoring America’s Fighting Force,” which prohibited “instruction on Critical Race Theory (CRT), DEI, or gender ideology,” and “Identity Months Dead at DoD,” which barred using official resources for celebrations such as Black History Month, Women’s History Month and Asian American and Pacific Islander Heritage Month. According to the plaintiffs, DoDEA officials sent emails directing teachers to remove books and cancel lesson plans and events that would be in violation of Trump’s executive orders and Hegseth’s guidance. Books removed from school libraries at military bases covered such topics as sexual identity, racism and LGBTQ pride. You can see a list of the books here. Two elementary schools cancelled Black History Month events, teachers at a middle school were told to remove posters of education activist Malala Yousafzai and painter Frida Kahlo and another school cancelled Holocaust Remembrance Day.

via npr: Books about race and gender to be returned to school libraries on some military bases

Paedophile Neo-Nazi jailed again after bomb-making instructions found at Leeds flat – #terror

A convicted paedophile and terrorist has been handed a new prison sentence after a bomb-making notes were found at his Leeds flat. Martyn Paul Gilleard was jailed in 2008 after police found home-made bombs at his then home in East Yorkshire, along with tens-of-thousands of child-abuse images. The judge at the time said former forklift truck driver Gilleard had a “deep-seated hatred of persons who are black, Asian and Jewish”. He was handed a new sentence today at Leeds Crown Court of more than seven years. Police had gone to his flat on Town Street in Armley in May on an unrelated matter but uncovered hand-written notes referring to the manufacture of black powder – gunpowder. The 49-year-old admitted one charge of possessing information of a kind likely to be useful to a person committing or preparing an act of terrorism. He appeared in court via a video link from HMP Leeds, where he was being held on remand. The court was told in mitigation that he had been diagnosed with autism and the gunpowder instructions were “not specific” to an identified terrorist plot. Judge Tom Bayliss KC said he was convinced that Gilleard had written the instructions down from the internet, rather than download them to avoid leaving a digital trace. He gave him a custodial sentence of three years and nine months, with an extended four-year licence period. Detective Chief Superintendent James Dunkerley is the Head of Counter Terrorism Policing North East, said: “Officers were concerned to discover a handwritten recipe for black powder during a search at Gilleard’s home in May; a recipe later verified by experts as potentially viable.

via yorkshire evening post: Paedophile Neo-Nazi jailed again after bomb-making instructions found at Leeds flat

siehe auch: Neo-Nazi jailed for having gunpowder recipe. Counter Terrorism Policing North East Martyn Gilleard has been jailed for seven years and nine months A neo-Nazi paedophile who was jailed 17 years ago for a nail bomb plot has received another prison sentence after admitting owning a gunpowder manual. Martyn Gilleard, 49, of Town Street in Armley, Leeds, pleaded guilty in June to a single count of having material likely to be of use to a terrorist. At Leeds Crown Court on Monday, he was jailed for seven years and nine months, and will be subject to a five-year Serious Crime Prevention Order plus terrorism notification requirements for 10 years. Gilleard was jailed for 12 years in 2008 for hatching a nail bomb plot and for having indecent images of children, and was released in 2023. The gunpowder recipe was found at Gilleard’s home address during a West Yorkshire Police intelligence search on 28 May and was passed to counter-terror police for further investigation. Det Ch Supt James Dunkerley, head of Counter Terrorism Policing North East, said officers were concerned by the discovery of “the handwritten recipe for black powder […] later verified by experts as potentially viable”. He said someone having information about explosives manufacture would “always raise serious questions”. “Gilleard has chosen not to explain or defend the presence of the recipe in his home, instead pleading guilty to possessing information useful to a person committing or preparing an act of terrorism,” he said.

Bewährungsstrafe für Aschenbecherwurf auf AfD-Politiker

Für den Wurf eines schweren Glas-Aschenbechers gegen den Kopf des AfD-Landtagsabgeordneten Martin Schmidt ist ein Schweriner zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Verletzt der Mann die Bewährungsauflagen, drohen ihm zehn Monate Haft. Der Abgeordnete hatte bei der Attacke in einer Schweriner Kneipe im Mai 2024 eine Platzwunde erlitten, die im Krankenhaus mit fünf Klammern chirurgisch versorgt werden musste. Der angeklagte Busfahrer, zum Tatzeitpunkt 52 Jahre alt, räumte im Amtsgericht ein, den Aschenbecher geworfen zu haben. Er entschuldigte sich am Ende der Verhandlung am Montag bei dem Politiker. Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung und öffentlicher Beleidigung.

via zeit: Bewährungsstrafe für Aschenbecherwurf auf AfD-Politiker