17.10.2025 Bystrons Verteidiger legte in der Verhandlung Hitlergruß-Abbildungen vor, die keine Strafe nach sich zogen. Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel AfD-Politiker Petr Bystron wird wegen Verwendung von NS-Kennzeichen verurteilt. Er hatte eine Montage von Angela Merkel und Bettina Wulff mit durchgestrecktem Arm gepostet. Die Rechtsprechung kennt bei solchen Provokationen wenig Gnade. Wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien hat das Amtsgericht (AG) München den AfD-Politiker Petr Bystron zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Europaabgeordnete muss 90 Tagessätze zu je 125 Euro, also insgesamt 11.250 Euro, zahlen. Die Montage stellt nach Auffassung des Gerichts einen Hitlergruß dar, verurteilt wurde Bystron daher wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86, 86a Strafgesetzbuch (StGB).  Danach ist das Verbreiten von NS-Symbolen, -Gesten und -Parolen strikt tabu. Es steht nicht nur unter Strafe, eine solche Geste eigenhändig durchzuführen; auch das Weiterverbreiten eines Abbildes der Geste ist verboten. Ausnahmen von der Strafbarkeit gelten nur in begrenzten Fällen wie der staatsbürgerlichen Aufklärung, für die Presse oder bei erkennbar satirischer Verwendung. Dies wenden die Strafgerichte aber eng an. Verbreitet hatte Bystron die Montage 2022 auf seinem Twitter-Konto. Zu sehen waren auf unter anderem Ex-Kanzlerin Angela Merkel und Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand. Die entscheidende Richterin hielt es für erwiesen, dass Bystron mit der Darstellung den Hitlergruß verbreitet habe, “insbesondere durch die Zusammensetzung der Fotos”, so die Richterin am Freitag zur Begründung. (…) Derlei Reproduktion von NS-Symbolen kann unter die in § 86 Abs. 4 StGB genannten Ausnahmen für staatsbürgerliche Aufklärung, Kunst, Wissenschaft oder Presseberichterstattung fallen. Zudem nimmt die Rechtsprechung einen ungeschriebenen Tatbestandsausschluss für Fälle an, in denen der Schutzzweck der Vorschrift nicht berührt ist, weil durch die Äußerung oder Geste kein Widererstarken der NS-Symbolik droht.  Alle diese Ausnahmen werden jedoch restriktiv gehandhabt. Wer nicht Presse ist oder sich einer anerkannten Kunstform bedient – wie etwa bei den Mottowagen auf dem Karnevalsumzug –, läuft Gefahr, sich strafbar zu machen. Dass der Äußernde nur provozieren oder Kritik an Regierungshandeln üben will, reicht allein nicht für einen Ausschluss der Strafbarkeit. Die Äußerung selbst muss eindeutig eine ablehnende Haltung zur NS-Ideologie erkennen lassen. (…) Mit dem Urteil blieb das Gericht etwas hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen gefordert, damit wäre die Vorstrafe im Führungszeugnis aufgetaucht. Mit 90 Tagessätzen blieb das Gericht genau unter der Schwelle, die dafür erreicht werden müsste

via lto: 11.250 Euro Geldstrafe AfD-Poli­tiker für mon­tierten Hit­ler­gruß ver­ur­teilt

siehe auch: Gericht verurteilt AfD-Politiker Bystron wegen Hitlergruß-Montage Der AfD-Politiker Petr Bystron hat eine Fotomontage geteilt, auf der unter anderem Angela Merkel den Hitlergruß zeigt. Dafür muss er mehr als 11.000 Euro Strafe zahlen. Wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien ist der AfD-Politiker Petr Bystron zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht München sah es als erwiesen an, dass Bystron mit der Fotomontage den verbotenen Hitlergruß verwendet hat. Deshalb muss Bystron wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen 90 Tagessätze in Höhe von 125 Euro zahlen, also insgesamt 11.250 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (…) Der AfD-Politiker erschien nicht zur Verhandlung, sondern ließ sich durch seinen Verteidiger Peter Solloch vertreten. Dieser sprach von einem Verfahren mit “politischem Hintergrund”, bei dem es immer mehr auf die Person ankomme, die den rechten Arm ausstrecke, als auf die Geste selbst.