#URTEIL – Chef der “#FreieSachsen” wegen #Volksverhetzung verurteilt

Martin Kohlmann, der Chef der rechtsextremen Kleinpartei “Freie Sachsen”, musste sich bereits 2020 wegen Volksverhetzung vor einem niedersächsischen Gericht verantworten. Am Dienstag stand er wegen einer ähnlichen Äußerung erneut wegen Volksverhetzung vor Gericht. Der Chemnitzer Rechtsanwalt und Mitbegründer der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Kleinpartei “Freie Sachsen”, Martin Kohlmann, ist am Dienstag vom Amtsgericht Chemnitz wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 6.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Martin Kohlmann war vorgeworfen worden, bei seiner Rede im Chemnitzer Stadtrat im Oktober 2021 sinngemäß bestritten zu haben, dass es während der Zeit des Nationalsozialismus auf dem Gebiet des Deutschen Reiches Gaskammern gegeben hat. (…) Bereits vor zwei Jahren wurde Kohlmann wegen einer ähnlichen Äußerung vom Amtsgericht im niedersächsischen Verden wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt. Damals hatte er nach Ansicht des Gerichts als Verteidiger eines ehemaligen NPD-Stadtrates ebenfalls die Existenz von Gaskammern auf dem Gebiet des Deutschen Reichs in der NS-Zeit geleugnet.

via mdr: URTEIL Chef der “Freien Sachsen” wegen Volksverhetzung verurteilt

#SPAHN ALS KOKSER #VERUNGLIMPFT: #QUERDENKER-GRÖSSE #ANSELMLENZ MUSS BLECHEN – #LockHimUp

Ein Mitorganisator von Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in Berlin ist wegen übler Nachrede gegen eine Person des politischen Lebens zu 4500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Journalist und Dramaturg Anselm Lenz sei im September 2020 Mitherausgeber einer Vereinszeitschrift gewesen, auf deren Titelblatt der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (42, CDU) verunglimpft worden sei, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Montag. Die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Der damalige Bundesgesundheitsminister sei in der Veröffentlichung wahrheitswidrig als “kokainsüchtig” bezeichnet worden, so die Anklage. Es sei eine ehrenrührige Behauptung, hieß es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Richterin entsprach mit einer Strafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

via tag24: SPAHN ALS KOKSER VERUNGLIMPFT: QUERDENKER-GRÖSSE ANSELM LENZ MUSS BLECHEN

#QUERDENKER-#VERURTEILUNGEN DER WOCHE (44): „AKTIVIST-MANN“ GANZ OFFIZIELL #VOLKSVERHETZER – #LockHimUp

(…) „AKTIVIST-MANN“ WEGEN VOLKSVERHETZUNG VERURTEILT Matthäus Westfal ist besser bekannt als „Aktivist Mann“, er betreibt YouTube- und Telegramkanäle und führt regelmäßig Interviews mit szenebekannten „Größen“. Als Szenen lassen sich dort die rechtsextreme, als auch die Querdenkerszene identifizieren. Das Recherchekollektiv Ostwestfalen hat sich mit ihm ebenfalls schon eingehend befasst, ebenso wie Anonleaks. Westfal selbst fällt immer wieder mit rechtsextremen, transfeindlichen und homophoben Äußerungen auf und musste sich dafür schon mehrfach vor Gericht verantworten. (…) Diesmal ging es um die Berufung des oben verlinkten Prozesses. Verhandelt wurde nun nicht mehr vor dem Amtsgericht in Rahden, sondern am Landgericht Bielefeld – eben die nächst höhere Instanz. Wir können es kurz machen: das Landgericht Bielefeld hat die Verurteilung wegen Volksverhetzung Mitte September bestätigt, jedoch die Tagessätze von 70 auf 50 Sätze zu je 60€ reduziert. Zwar versuchte sein Verteidiger den Tatvorwurf der „Volksverhetzung“ (§130 StGB) auf „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ (§ 86 StGB) runterzuhandeln, doch es blieb bei § 130 StGB – Volksverhetzung. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, wie der Sprecher des Bielefelder Landgerichts, Guiskard Eisenberg, mitteilen ließ. Aktivist Mann Matthäus Westfal darf nun endgültig als Volksverhetzer bezeichnet werden.

via volksverpetzer: QUERDENKER-VERURTEILUNGEN DER WOCHE (44): „AKTIVIST-MANN“ GANZ OFFIZIELL VOLKSVERHETZER

Weitergabe von Daten an Polizei :Klage von Ex-NSU-Helfer erfolgreich

Karlsruhe schränkt die Datenweitergabe durch den Verfassungsschutz ein. Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Gesetzesänderung. Die Übermittlungspflichten des Verfassungsschutzes an die Polizei sind unverhältnismäßig weitgehend. Das stellte jetzt das Bundesverfassungsgericht fest. Der Bundestag muss bis Ende 2023 nachbessern. Konkret ging es um eine schon seit Jahrzehnten bestehende Regelung im Bundesverfassungsschutzgesetz. Paragraf 20 verpflichtet die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern dazu, Informationen an die Polizei weiterzugeben, wenn dies „zur Verhinderung und Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist.“ Gegen diese gesetzliche Übermittlungspflicht erhob bereits 2013 der Ex-NSU-Helfer Carsten S. Verfassungsbeschwerde. Er hatte dem NSU-Terrortrio einst die Tatwaffe überbracht. Später stieg er aus der rechten Szene aus, bereute seine Mordbeihilfe und sagte umfassend aus. 2018 wurde er zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt und lebt heute in einem Zeugenschutzprogramm. (…) Die weitgehende Übermittlungspflicht sei unverhältnismäßig, entschieden die Richter:innen. Grundsätzlich sei die Übermittlung von Verfassungsschutzdaten an die Polizei zwar legitim, um Gewalttaten und Hetze von Ex­tre­mis­t:in­nen zu verhindern und aufzuklären. Wenn es aber um Daten geht, die heimlich gewonnen wurden (etwa durch V-Leute oder abgehörte Telefonate), dann ist die Übermittlung in der Regel nur zulässig, wenn auch die Polizei mit ihren Befugnissen die Daten hätte erheben dürfen. Konkret heißt das: Der Verfassungsschutz darf der Polizei heimlich gewonnene Daten nur übermitteln, wenn eine „hinreichend konkretisierte“ Gefahr besteht oder wenn es einen konkreten Verdacht gibt, dass eine besonders schwere Straftat begangen wurde.

via taz: Weitergabe von Daten an Polizei :Klage von Ex-NSU-Helfer erfolgreich

#Gericht entscheidet gegen “#FreieSachsen”-Anwalt – Rechter #Anwalt darf rechten #Refe­rendar nicht aus­bilden

Keine Ausbildung für einen rechtsextremen Referendar beim Chemnitzer Rechtsanwalt und Vorsitzenden der “Freien Sachsen”. Das VG hat Sorge um Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und suchte einen anderen Anwalt aus. Nun muss das OVG entscheiden.  Ein sächsischer Referendar wollte seine Ausbildung bei einem Chemnitzer Rechtsanwalt absolvieren, der auch Vorsitzender der “Freien Sachsen” ist. Die Justizverwaltung Sachsen lehnte seinen Antrag ab, wogegen der Referendar und der Rechtsanwalt klagen und Eilrechtsschutz beantragt haben. Beim Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz blieben sie im Eilverfahren nun erfolglos (Beschl. v. 27.10.2022, Az. 3 L 455/22). Dass der Referendar Matthias B., selbst Mitglied der rechtsextremen Kleinstpartei “Der III. Weg” und ein Ex-NPD-Funktionär, überhaupt zum Jura-Referendariat zugelassen werden durfte, hatten mehrere Gerichte in Sachsen zu entscheiden. Zuvor beschäftigte der Fall bereits Gerichte in Bayern, Thüringen und sogar das Bundesverfassungsgericht. Am Ende entschied der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) in Leipzig, dass er in Sachsen sein Referendariat antreten darf. (…) Das VG hat Zweifel an der Verfassungstreue von Referendar und Rechtsanwalt. Das gesellschaftliche Vertrauen in die Justiz könne beeinträchtigt werden, wenn ein Referendar einem Rechtsanwalt zur Ausbildung zugewiesen würde, ohne dass die Möglichkeit einer “Reglementierung” bestehe, heißt es in der Pressemitteilung des VG. Für den Referendar seien die anderen Stationen etwa Zivil- und Verwaltungsstation über die Auflage von vornherein vorausgewählt gewesen, teilte ein Sprecher des VG mit. Bei der Anwaltsstation blieb ihm ein Auswahlrecht, allerdings mit Rückausnahme. Die Zuweisung an einen anderen vom OLG ausgesuchten Chemnitzer Anwalt anstelle von Kohlmann sieht das VG “nicht als offensichtlich falsch” an.  Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Antragsteller haben mittlerweile Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das wird zeitnah entscheiden.

via lto:Gericht entscheidet gegen “Freie-Sachsen”-Anwalt Rechter Anwalt darf rechten Refe­rendar nicht aus­bilden

#Amtsgericht #München : Neonazi muss für Aufruf zu #Totschlag ins #Gefängnis – #LockHimUp #terror pack

Der Richter sieht keine günstige Sozialprognose beim rechten Mehrfachtäter Statzberger. Der frühere Parteichef des “Dritten Wegs” kommt als Verantwortlicher für volksverhetzende Wahlplakate dagegen mit einer Geldstrafe davon. Wegen Volksverhetzung und Aufforderung zum Totschlag muss der Münchner Neonazi Karl-Heinz Statzberger sechs Monate ins Gefängnis. Ein Münchner Amtsrichter verurteilte den 42-Jährigen am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Für eine günstige Sozialprognose fehle ihm die Phantasie, sagte Richter Thomas Müller zu dem Angeklagten. Statzberger soll im September 2021 Plakate mit der Aufschrift “Hängt die Grünen” in München angebracht haben – vor dem ehemaligen Parteibüro der Münchner Grünen in der Sendlinger Straße und nahe der Synagoge auf dem Jakobsplatz. Mehr als ein Dutzend Einträge weist das Zentralregister für den ehemaligen Rechtsterroristen und bayerischen Spitzenkandidaten der Neonazi-Gruppierung “Der Dritte Weg” inzwischen auf, zumeist einschlägige Vorstrafen wegen rechter Delikte. Statzberger hatte sich 2003 an Plänen für einen Sprengstoffanschlag der “Kameradschaft Süd” auf die Grundsteinlegung des Jüdischen Gemeindezentrums beteiligt und als verurteiltes Mitglied der rechtsterroristischen Vereinigung um Martin Wiese eine mehrjährige Gefängnisstrafe verbüßt, zu der er 2005 verurteilt worden war. (…) Den 65 Jahre alten derzeitigen Vizechef des Dritten Wegs verurteilte das Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 7000 Euro. Zu Armstroffs Gunsten sprach sein bislang noch leeres Strafregister. Der Weidenthaler war im Herbst 2021 Parteivorsitzender und wurde auf den Plakaten als presserechtlich Verantwortlicher genannt. Es sei “schlechterdings undenkbar”, dass derartige Plakate einer Kleinstpartei in und um München, in Ostbayern und in Sachsen “ohne Wissen und Wollen” des Vorsitzenden aufgehängt würden, urteilte Richter Müller.

via sz: Amtsgericht München : Neonazi muss für Aufruf zu Totschlag ins Gefängnis

AG München Pro­zess um “Hängt die Grünen”-Pla­kate hat begonnen

Am Dienstag hat der Prozess wegen verbreiteter Wahlplakate mit dem Slogan “Hängt die Grünen” begonnen. Bei den zwei angeklagten Männern handelt es sich um Mitglieder der rechtsextremen Splittergruppe “Der III. Weg”. Im Prozess um die Wahlplakate der rechtsextremen Gruppe “Der III. Weg” mit dem Slogan “Hängt die Grünen” müssen sich ab Dienstag zwei Angeklagte wegen der öffentlichen Aufforderung zu Strataten und Volksverhetzung verantworten. Verhandelt wird vor dem Amtsgericht (AG) München. Die Staatsanwaltschaft wirft den 65 und 42 Jahre alten Männern vor, für mehr als 25 Plakate verantwortlich zu sein, die während des Bundestagswahlkampfes im September 2021 in München sowie Cham und Roding in der Oberpfalz aufgehängt worden waren. Eines davon hing in Sichtweite des Stadtbüros der Grünen in München.  Die zwei szenebekannten Männer wollten sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern. Der 65-Jährige war damals Vorsitzender der Partei “Der III. Weg” und gilt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts. Er soll auch die Anbringung der Plakate an Orten in Bayern und auch in Sachsen veranlasst haben. Der 42-Jährige war der Anklage zufolge stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands Bayern.

via lto: AG München Pro­zess um “Hängt die Grünen”-Pla­kate hat begonnen