AG München Pro­zess um “Hängt die Grünen”-Pla­kate hat begonnen

Am Dienstag hat der Prozess wegen verbreiteter Wahlplakate mit dem Slogan “Hängt die Grünen” begonnen. Bei den zwei angeklagten Männern handelt es sich um Mitglieder der rechtsextremen Splittergruppe “Der III. Weg”. Im Prozess um die Wahlplakate der rechtsextremen Gruppe “Der III. Weg” mit dem Slogan “Hängt die Grünen” müssen sich ab Dienstag zwei Angeklagte wegen der öffentlichen Aufforderung zu Strataten und Volksverhetzung verantworten. Verhandelt wird vor dem Amtsgericht (AG) München. Die Staatsanwaltschaft wirft den 65 und 42 Jahre alten Männern vor, für mehr als 25 Plakate verantwortlich zu sein, die während des Bundestagswahlkampfes im September 2021 in München sowie Cham und Roding in der Oberpfalz aufgehängt worden waren. Eines davon hing in Sichtweite des Stadtbüros der Grünen in München.  Die zwei szenebekannten Männer wollten sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern. Der 65-Jährige war damals Vorsitzender der Partei “Der III. Weg” und gilt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts. Er soll auch die Anbringung der Plakate an Orten in Bayern und auch in Sachsen veranlasst haben. Der 42-Jährige war der Anklage zufolge stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands Bayern.

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#Billigung des #Ukraine-#Kriegs – 4.000 Euro #Geld­strafe für “#Z”-Symbol in Heck­scheibe

Wegen der Anbringung des “Z”-Symbols in der Heckscheibe seines Autos wurde ein 62-Jähriger wegen der Billigung von Straftaten schuldig gesprochen. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.000 Euro. Durch das Anbringen eines “Z”-Symbols an der Heckscheibe seines Autos hat sich ein 62-Jähriger der Billigung von Straftaten schuldig gemacht und muss eine Geldstraße von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 4.000 Euro zahlen. So entschied das Amtsgericht (AG) Hamburg am Dienstag (Urt. v. 25.10.2022, Az. 240 Cs 121/22). Der Angeklagte hatte ein weißes DIN-A4-Blatt mit einem blauen Z an seinem Auto befestigt. “Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt”, erklärte ein Gerichtssprecher. Dies ist gemäß § 140 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) i.V. mit § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB und § 13 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) strafbar.

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#Landgericht #Halle verurteilt #SvenLiebich erneut zu #Bewährungsstrafe – #LockHimUp

VORLESEN von Thomas Vorreyer, MDR SACHSEN-ANHALT Stand: 24. Oktober 2022, 13:33 Uhr Der Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle war im September 2020 unter anderem wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung verurteilt worden. Er legte Berufung ein und plädierte auf Freispruch. Das Landgericht Halle verurteilte ihn am Montag in zweiter Instanz dennoch zu einer Bewährungsstrafe. Diese fällt nun allerdings etwas geringer aus. Eine Bewährungsstrafe für den Rechtsextremisten Sven Liebich soll weitestgehend bestehen bleiben. Das Landgericht Halle sprach den Hallenser am Montag auch in zweiter Instanz in mehreren Fällen der Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, der Volksverhetzung und der Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen schuldig. Das Gericht bestätigte damit weitestgehend ein Urteil des Amtsgerichts Halle. Dieses hatte Liebich im September 2020 in erster Instanz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten ausgesetzt zur Bewährung verurteilt. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. (…) Während der Urteilsverkündung wandte sich Richter Helmut Tormöhlen nun mehrfach direkt an Liebich. “Sie überschreiten hier eindeutig rote Linien”, sagte er über die als Volksverhetzung eingestuften Aufkleber. Damit habe Liebich anderen Menschen “Sodomie unterstellen und sie herabwürdigen” wollen. Auch den Shitstorm gegen Renate Künast habe er zu verantworten. Deutlich wurde der Richter deshalb in der Prognose: “Sie sind Überzeugungstäter und werden weiter in der Richtung tätig sein.” Im Einzelnen vergab das Gericht eine Bewährungsstrafe von acht Monaten für die Verleumdung von Renate Künast und sechs Monate für die Verleumdung von Martin Schulz. In letzterem Fall habe das Amtsgericht aber “ein bisschen mild” geurteilt, kritisierte Tormöhlen. Die Geldstrafen für die anderen drei Vergehen von zweimal 90 und einmal 40 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro sah er hingegen als “maßvoll” an. Zusammengenommen ergab das eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten plus 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die Liebich zu leisten hätte. Härtere Strafe nur schwer möglich gewesen Dass es überhaupt bei einer Bewährungsstrafe blieb, hat verschiedene Gründe. Zum Einen hatte das Amtsgericht Halle Liebich zu einer solchen verurteilt. Eine Verschlechterung ist dann nicht mehr möglich, wenn nur der Angeklagte selbst, nicht aber die Staatsanwaltschaft, Berufung einlegt. Letztere hatte ihre Berufung zurückgezogen, weil das Amtsgericht nur knapp von der Forderung der Staatsanwaltschaft im ersten Prozess abgewichen war. Da Liebich zudem im laufenden Verfahren eine Geldstrafe aus einer Verurteilung in Berlin beglich, konnte auch diese Strafe nicht aufgemessen werden.

via mdr: Landgericht Halle verurteilt Sven Liebich erneut zu Bewährungsstrafe

#NSU-#Terroristin #Zschäpe scheitert mit #Verfassungsbeschwerde

Die Verurteilung der NSU-Terroristin Beate Zschäpe zur Höchststrafe war rechtens. Eine Verfassungsbeschwerde der 47-Jährigen blieb erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag mitteilte. Es sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich, dass Zschäpe in ihren Justizgrundrechten verletzt sei. Eine Kammer des Zweiten Senats nahm die Beschwerde deshalb gar nicht zur Entscheidung an. (Az. 2 BvR 2222/21) (…) Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte Zschäpe im Juli 2018 nach einem international vielbeachteten Mammutprozess als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt – auch wenn es nie einen Beweis dafür gab, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Die Richter stellten nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Revision verworfen Dieses Urteil ist seit gut einem Jahr rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf Zschäpes Revision im August 2021 per schriftlichem Beschluss – ohne vorherige Verhandlung.

via zeit: NSU-Terroristin Zschäpe scheitert mit Verfassungsbeschwerde

#Erpresserschreiben im #Reichsbürger-Jargon an Zweckverband und Amtsgericht: Tölzerin verurteilt – #LockHerUp

Wegen versuchter Erpressung in insgesamt sechs Fällen saß eine Tölzerin nun auf der Anklagebank. Zum Verhängnis wurden ihr ihre im Reichsbürger-Jargon verfassten Briefe. Weil sie mit einem Bußgeldbescheid über 43,50 Euro nicht einverstanden war, wandte sich eine Tölzerin (31) schriftlich an den Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland. In ihrem Schreiben teilte sie mit, dass sie das Bußgeld als „Angebot“ begreife, das sie unter gewissen Voraussetzungen bereit sei, anzunehmen. Genauso verfuhr die 31-Jährige mit einem Kostenfeststellungsbeschluss über knapp 230 Euro wegen einer Vodafone-Forderung, den sie vom Amtsgericht Wolfratshausen erhalten hatte. Dort, am Amtsgericht, saß die Erzieherin nun auf der Anklagebank: Wegen versuchter Erpressung in insgesamt sechs Fällen wurde die Tölzerin zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt. „Das war kompletter Unfug und an Dämlichkeit nicht zu überbieten“, machte Verteidiger Jost Hartman-Hilter seiner Mandantin deutlich, was er von deren Aktionen im Dezember 2021 hielt. Die Beschuldigte hatte von den Adressaten ihrer Schreiben (zwei Mitarbeiter des Zweckverbands sowie vier Gerichtsbedienstete) gefordert, diese mögen eine „amtliche Legitimation in notariell beglaubigter Form“ beibringen, wofür, wie, wodurch und von wem sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen hatten. Sie sollten nachweisen, auf welchen Staat, welches Bundesland sie vereidigt worden seien, dies ebenfalls notariell beglaubigt. Für die Beantwortung setzte sie eine Frist von 21 Tagen. Eingefordertes Pfandrecht in Höhe von 700 000 Euro zu Gunsten der Briefschreiberin Die durchweg in Reichsbürger-Jargon verfassten Briefe mündeten darin, dass die Schreiberin ein Verstreichen dieser Frist „als absolute Zustimmung“ auffasse, „mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen“, unter anderem einem privaten kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 700 000 Euro zu Gunsten der Briefschreiberin, sowie dem Eintrag in ein internationales Schuldnerverzeichnis. Ihr Ziel – die Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens sowie die Aufhebung des Kostenfeststellungsbeschlusses – erreichte die Frau natürlich nicht

via merkur: Erpresserschreiben im Reichsbürger-Jargon an Zweckverband und Amtsgericht: Tölzerin verurteilt

#RacialProfiling im #GörlitzerPark : #Rassismus in Uniform – #Polizeiproblem

Ein Strafbefehl gegen einen Schwarzen wegen unerlaubten Aufenthalts im Görli stellt sich als rassistische Polizeikontrolle heraus. Kein Einzelfall. Immer wieder berichten Schwarze von rassistischen Polizeikontrollen im Görlitzer Park Abubacarr F. läuft an einem Junitag mit einem Freund durch den Görlitzer Park in Kreuzberg. Plötzlich wird er von Polizeibeamten angehalten und nach seinen Ausweispapieren gefragt. (…) Spätestens seit diesem Dienstag ist jedoch erwiesen, dass alles, was nach F.s Kontrolle passierte, unrechtmäßig war: Die Beamten ziehen die Papiere des 25-jährigen Gambiers ein, nehmen ihn zur erkennungsdienstlichen Behandlung mit auf die Wache, beschuldigen ihn, mit Drogen zu handeln, und erstatten Anzeige gegen ihn. Kurze Zeit später erhält er einen Strafbefehl über 25 Tagessätze, weil er sich ohne Aufenthaltsberechtigung in Deutschland aufgehalten haben soll. F. legt dagegen Einspruch ein und der Fall kommt vor Gericht. Bei der Verhandlung am Dienstagmorgen wirkt er gefasst, aber entschlossen. Mithilfe eines Dolmetschers erzählt er ruhig, was bei seiner Kontrolle Ende Juni geschehen ist: Ja, sein Ausweis war seit mehr als einem Monat abgelaufen. Nein, er hielt sich nicht illegal in Deutschland auf. Denn bereits zwei Monate zuvor hatte der Geflüchtete einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbart, um seine Papiere verlängern zu lassen. Doch wie oft bei Berliner Behörden war der nächste freie Termin erst drei Monate später. Bis dahin ist der Ausweis weiter gültig. Das steht auch so in der Terminbestätigung der Ausländerbehörde, die F. immer dabei hat und die die Richterin laut vorliest. Die Polizei beschuldigt ihn zu Unrecht, Drogendealer zu sein Die Po­li­zis­tin­nen habe das jedoch nicht interessiert. Nachdem sie seine Fingerabdrücke genommen hatten, fährt F. nach Hause zu seiner Frau und ihren zwei Kindern. Er sei verzweifelt gewesen ohne seinen Ausweis, sagt der junge Mann. „Ich gehe niemals ohne Papiere aus dem Haus.“ Nicht ohne Grund, bereits zwei Mal sei er zuvor von Po­li­zis­t*in­nen ohne Anlass kontrolliert worden, erzählt F. der taz. „Dieser Prozess ist ein Skandal. Die Polizisten sehen einen Schwarzen Mann im Görli und halten ihn automatisch für einen Drogendealer“ Also fährt die Familie noch einmal zur Polizeiwache in Friedrichshain, wo die beiden Polizisten arbeiten. Doch statt Gerechtigkeit habe er dort weitere rassistische Demütigungen erfahren, erzählt F. So sei einer der Polizisten wütend geworden und habe vor seiner Familie behauptet, in seinem Führungszeugnis würde stehen, dass er mit Drogen dealt – eine Lüge, wie sich später herausstellt. Doch eine Lüge mit Folgen: „Verkauft Papa wirklich Drogen?“, habe der fünfjährige Sohn seine Frau danach gefragt. Abubacarr F. wird am Dienstag freigesprochen. Selbst die Staatsanwältin hatte den Freispruch beantragt und musste einräumen, dass dieser Termin eigentlich gar nicht hätte zustande kommen dürfen. „Es ist traurig, dass mein Mandant das überhaupt durchmachen musste“, sagt die Anwältin Ilil Friedman zu taz. „Ihm wurde etwas vorgeworfen, was überhaupt nicht strafbar ist.“ Denn selbst wenn sein Ausweis ungültig gewesen wäre – da er eine Aufenthaltsgenehmigung hat und nicht ausreisepflichtig ist, ist das nicht strafbar. Doch die Polizei habe nichts hören und sehen wollen. Für die Anwältin ist das reine Schikane: „Das war eine rassistische Polizeikontrolle, er wurde nur wegen seiner Hautfarbe für einen Drogendealer gehalten“, sagt sie. Doch nicht nur der Polizei, auch der Staatsanwaltschaft und der Richterin, die den Strafbefehl unterzeichnet und ihn damit unschuldig verurteilt hat, wirft die Anwältin Fehlverhalten vor

via taz: Racial Profiling im Görlitzer Park :Rassismus in Uniform

#Waffenhändler aus MK: Teil der Kunden „offensichtlich rechtsradikal“

Schlimmer hätte es für den 67-jährigen Angeklagten kaum kommen können: sieben Jahre Haft, unter anderem wegen illegalem Waffenbesitz und Waffenhandel. Meinerzhagen/Hagen – Die 6. große Strafkammer des Landgerichts verurteilte den Meinerzhagener wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie illegalen Waffenbesitz und Waffenhandel zu einer Haftstrafe von sieben Jahren. Gleichzeitig entschied die Kammer, dass die Voraussetzungen für seine Einweisung in eine forensische Klinik zur Behandlung seiner Alkoholabhängigkeit nicht gegeben seien. Zwei einschlägige Vorstrafen des Angeklagten zu drei Jahren (März 2002) sowie fünf Jahren und drei Monaten Haft (Ende 2010) trieben das Strafmaß in die Höhe: „Wenn sich jemand durch mehrjährige Haftstrafen nicht abhalten lässt, dann frage ich mich, ob die jetzige Strafe eine Wirkung zeigen wird“, bemerkte der Vorsitzende Richter Christian Potthast in seiner Urteilsbegründung und wiederholte eine Bemerkung von Staatsanwältin Julia Frehse über die „Unbelehrbarkeit“ des Angeklagten. Teil der Kunden rechtsradikal Denn er hatte seiner Waffenleidenschaft unmittelbar nach seinen Haftentlassungen wieder gefrönt – „ohne das geringste Unrechtsbewusstsein“, wie der Vorsitzende Richter betonte. Er zeigte sich besonders erzürnt darüber, „dass ein Teil der Kunden offenkundig rechtsradikal ist“ und verwies auf ein Foto, auf dem einer dieser Kunden „mit Hitlergruß“ posiert. Das sei umso befremdlicher, als der Angeklagte in Krakau groß geworden sei, einer Stadt, die erheblich unter der Nazi-Herrschaft gelitten habe. Trotz aller Aufklärungsbemühungen in der Schule sei im Angeklagten keinerlei Problembewusstsein entstanden, kein „Störgefühl“ angesichts von Waffenkäufern, die sich selber in der Tradition von Kriegsverbrechern sehen.

via come.on: Waffenhändler aus MK: Teil der Kunden „offensichtlich rechtsradikal“

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