#Urteil gefallen: #Geldstrafe für #Soester Ex-#AfD-Politiker – #schläger #MirkoFischer

Schlug ein Soester Ratsherr und Kreistagsmandatsträger absichtlich zu, als er am Rande einer Wahlveranstaltung mit Björn Höcke in Paderborn auf eine linke Gegendemonstrantin traf? Nach Überzeugung des Amtsgerichtes: Ja. Der Soester Lokalpolitiker Mirko Fischer ist nach Überzeugung des Paderborner Amtsgerichts der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Wegen einer Attacke auf die linke Bundestagskandidatin Martina Schu am Rande einer Wahlkampfveranstaltung mit Björn Höcke in Paderborn im September 2021 muss der ehemalige AfD-Politiker, der mittlerweile parteiloses Mitglied im Soester Stadtrat und im Kreistag ist, eine Geldstrafe zahlen. Mit ihrem Urteil blieb die Amtsrichterin letztlich hinter der Forderung des Oberstaatsanwaltes zurück. Der hatte 50 Tagessätze gefordert, zahlen muss der 51-Jährige nun 40 Mal 15 Euro; er gilt damit nicht als vorbestraft. Fischers Verteidiger, der Mindener Rechtsanwalt und AfD-Landtagsabgeordnete Thomas Röckemann, hatte zunächst die Einstellung des Verfahrens und dann einen Freispruch gefordert und zuvor mehrere Beweisanträge gestellt. Alle zielten darauf ab, die Glaubwürdigkeit der Geschädigten infrage zu stellen. Fischers Verteidiger, der Mindener Rechtsanwalt und AfD-Landtagsabgeordnete Thomas Röckemann, hatte zunächst die Einstellung des Verfahrens und dann einen Freispruch gefordert und zuvor mehrere Beweisanträge gestellt. Alle zielten darauf ab, die Glaubwürdigkeit der Geschädigten infrage zu stellen (…) In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, es stehe für sie fest, dass Mirko Fischer an jenem Tag einen gezielten Schlag ausführte, der das Opfer traf. „Das hier ist ein Strafverfahren, da hat die Politik erstmal nichts mit zu tun.“ Damit ließ sie auch den Versuch des Verteidigers ins Leere laufen, angesichts einer wohl aufgeheizten Stimmung im Zusammenhang mit zwei Protestveranstaltungen am Tattag – die AfD-Kundgebung mit Björn Höcke und entsprechende Gegendemonstrationen im nahen Umfeld – gar eine Notwehr-Situation heraufbeschwören zu wollen, in der sein Mandant sich befunden haben könnte. „Nazis raus“-Rufe und weitere Beleidigungen und die bedrängende Situation ausgangs des Veranstaltungsgeländes – ein „feindliches Umfeld“ gar – wollte Röckemann festgestellt haben. Und verstieg sich in seinem Plädoyer zu der Aussage, dass eigentlich nicht Fischer, sondern Schu selbst sich zu verantworten hätte. Beleidigung, versuchte oder gar vollendete Nötigung und uneidliche Falschaussage führte der Strafverteidiger ebenso an wie „vielleicht sogar Körperverletzung“, hätte sich doch auch sein Mandant verletzen können, als sich die Frau ihm offensichtlich in den Weg gestellt habe.

via soester anzeiger: Urteil gefallen: Geldstrafe für Soester Ex-AfD-Politiker

#Polizist muss #Foto mit Neonazi-#Abzeichen auf #Uniform hinnehmen – #polizeiproblem

Ein Bundespolizist, der auf einem rechtsextremen „SS-Festival“ umstrittene Abzeichen auf seiner Uniform trägt, muss Presseberichte mit unverpixeltem Foto hinnehmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Polizist habe selbst zur Berichterstattung beigetragen durch das private Tragen der Abzeichen. Ein Pressefoto eines auf einem Neonazifestival eingesetzten Bundespolizisten mit umstrittenen privaten Abzeichen auf seiner Dienstuniform ist zulässig. Weisen die Abzeichen auf mögliche Sympathien von Polizisten mit rechten Gruppierungen hin, handelt es sich bei der Fotoveröffentlichung um ein zulässiges „Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte“, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Urteil. (AZ: VI ZR 22/21) Die Karlsruher Richter gaben damit dem Verlag Axel Springer recht. Hintergrund des Rechtsstreits war das „Schild- und Schwertfestival“ („SS-Festival“) im sächsischen Ostritz am 22. Juni 2019. Dort war der Kläger als Bundespolizist im Einsatz. Im April 2018 wurden auf dem gleichnamigen Festival Hitlergrüße gezeigt. Die Initiative „Rechts rockt nicht“ veröffentlichte auf Twitter ein unverpixeltes Foto des Polizisten. Das Foto zeigte ihn erkennbar von der Seite mitsamt zweier privater Abzeichen auf der Uniform. Ein Aufnäher zeigte ein Schwert mit Schild und Flügeln sowie den vom Templer-Orden während der Kreuzzüge auf lateinisch propagierten Spruch „Tue Recht und scheue niemand“.

via migazin: Polizist muss Foto mit Neonazi-Abzeichen auf Uniform hinnehmen

Prozess in Schweinfurt : Geldstrafe für AfD-Abgeordneten – #polizeiproblem

Der Politiker Richard Graupner hat dem Gericht zufolge in seiner Zeit als Polizist Dienstgeheimnisse verraten. Das Urteil in dem Berufungsverfahren ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht Schweinfurt hat den Landtagsabgeordneten Richard Graupner wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Kammer entschied am Montag auf 90 Tagessätze zu je 165 Euro, wie ein Landgerichtssprecher mitteilte. Zudem soll der AfD-Politiker wegen zweier Ordnungswidrigkeiten – der unerlaubten Datenbeschaffung – eine Geldbuße von jeweils 250 Euro leisten. Das Urteil in dem Berufungsverfahren ist noch nicht rechtskräftig. Mit den Vorwürfen hatte sich vor einem Jahr zunächst das Amtsgericht befasst. Weil die Staatsanwaltschaft nach Graupners Freispruch im Oktober 2021 in Berufung ging, landete der Fall vor dem Landgericht. Graupner hat nach Darstellung der Anklage in seiner Zeit als Polizist Dienstgeheimnisse weitergeben. Er leitete damals eine Fahndungsgruppe der Verkehrspolizei in Schweinfurt-Werneck. Ein Bekannter Graupners hatte Schwierigkeiten mit der Polizei, gegen ihn wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Von einem Polizisten will der Mann Informationen aus dem internen Polizeisystem zu seinem Fall bekommen haben, sagte er damals der Polizei.

via sz: Prozess in Schweinfurt : Geldstrafe für AfD-Abgeordneten

MEHRERE JAHRE HAFT FÜR FALSCHE #IMPFNACHWEISE AUS #APOTHEKE – #LockThemUp

Wegen mehr als 1000 Fällen falscher Corona-Impfnachweise ist eine Mitarbeiterin einer Münchner Apotheke zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Für einen ebenfalls angeklagten Bekannten der Frau, der die Impfzertifikate verkauft haben soll, verhängte das Landgericht München I am Freitag eine Haftstrafe von vier Jahren unter anderem wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Duo im Jahr 2021 über mehrere Monate hinweg im großen Stil Impfzertifikate gefälscht hatte. Diese bot der 37-Jährige demnach im Darknet zum Verkauf an, insgesamt soll er so mehr als 130.000 Euro eingenommen haben. Die 53 Jahre alte Apothekenmitarbeiterin und der 37-Jährige hätten eine kurze Affäre im Jahr 2017 gehabt und danach eine toxische Beziehung geführt. Die Frau habe immer wieder versucht, sich die Zuneigung des Mannes durch finanzielle Gefallen zu sichern. (…) Das Gericht verurteilte den Mann auch dazu, noch knapp 100.000 Euro von seinen Einnahmen zurückzuzahlen. Dokumente gefälscht hatte er nach Auffassung des Gerichts zudem schon vor dem Verkauf der Impfzertifikate. Weil er sich mit gefälschten Zeugnissen und Zertifikaten Jobs als Mediengestalter erschlichen hatte, verurteilte ihn das Landgericht auch wegen Betrugs.

via radio wuppertal: MEHRERE JAHRE HAFT FÜR FALSCHE IMPFNACHWEISE AUS APOTHEKE

Tausende falsche Masken-Atteste: Ärztin in Weinheim vor Gericht

Eine Ärztin und ihre Angestellte stehen in Weinheim vor Gericht. Die Medizinerin soll Atteste nicht korrekt ausgestellt haben, die Menschen von der Maskenpflicht befreiten. Wegen nicht richtig ausgestellter Atteste müssen sich eine Ärztin und ihre Angestellte vor dem Amtsgericht in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) verantworten. Zum Prozessauftakt räumte die Ärztin ein, 4.374 Atteste ausgestellt zu haben, überwiegend ohne die Patientinnen und Patienten untersucht zu haben. Die meisten kannte sie gar nicht. Masken seien aus vielen Gründen schädlich, sagte die Medizinerin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft will gegen sie ein dreijähriges Berufsverbot und eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe erreichen. Laut einem Gerichtssprecher sollten die Atteste die jeweiligen Personen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreien – angeblich aus medizinischen Gründen. (…) Die Ärztin soll die Atteste “auf Zuruf” ausgestellt haben, so die Staatsanwaltschaft. Die Personen seien vorher nicht untersucht worden. Hintergrund für das Verhalten sei die politische Einstellung der Ärztin. Sie soll wiederholt an Demonstrationen gegen die geltenden Corona-Maßnahmen teilgenommen haben. Der ebenfalls angeklagten Angestellten in der Arztpraxis wird Beihilfe vorgeworfen.

via swr: DEMONSTRATION ZUM PROZESSAUFTAKT AM AMTSGERICHT Tausende falsche Masken-Atteste: Ärztin in Weinheim vor Gericht

Mask Image 330.png
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:JoePhin” title=”User:JoePhin”>JoePhin</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link

Oberstes #Wahlgericht #Brasiliens : #Geldstrafe statt #Wahlsieg für #Bolsonaro

Noch eine Pleite für Brasiliens abgewählten Präsidenten Bolsonaro: Das Wahlgericht hat den “bizarren und unzulässigen Antrag” seiner Partei PL gegen die Wahlniederlage abgewiesen. Das Oberste Wahlgericht in Brasilien hat eine Beschwerde der Partei des abgewählten Präsidenten Jair Bolsonaro gegen das Wahlergebnis abgewiesen und eine hohe Geldstrafe verhängt. Die Liberale Partei (PL) habe keine Beweise für angebliche Fehlfunktionen bei Hunderttausenden Wahlmaschinen vorgelegt, erklärte Gerichtspräsident Alexandre de Moraes. Eine Überprüfung der Stimmen, die mit diesen Wahlmaschinen abgegeben wurden, lehnte er daher ab. Gericht spricht von “Böswilligkeit” De Moraes sprach von einer “völligen Böswilligkeit des bizarren und unzulässigen Antrags”, die unter anderem durch “die völlige Abwesenheit jeglicher Beweise für Unregelmäßigkeiten” belegt worden sei sowie durch eine betrügerische Darstellung der Tatsachen. Wegen der vom Gericht festgestellten Böswilligkeit des Antrags verhängte er eine Geldstrafe im Umfang von 23 Millionen Reais (etwa 4,1 Millionen Euro) gegen die Partei.

via zdf: Oberstes Wahlgericht Brasiliens :Geldstrafe statt Wahlsieg für Bolsonaro

11 06 2022 Encontro com a comunidade brasileira em Orlando (52137945867).jpg
Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/51178866@N04″>Palácio do Planalto</a> from Brasilia, Brasil – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/palaciodoplanalto/52137945867/”>11/06/2022 Encontro com a comunidade brasileira em Orlando</a>, CC BY 2.0, Link

#Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist Berufung von #AfD-#Stadtrat zurück – Urteil: OB Martin Horn darf im politischen Diskurs einer #Gemeinderatssitzung Stellung beziehen

Die Äußerung des Oberbürgermeisters Martin Horn, die in einer Gemeinderatssitzung gegenüber einem AfD-Stadtrat getätigt wurde, ist rechtmäßig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. „Das ist schade, dass Sie das nicht verstehen, aber vielleicht hängt das auch am eingeschränkten Demokratieverständnis“, hatte Martin Horn dem Stadtrat entgegnet. Nach dem Verwaltungsgericht Freiburg hat nun auch der VGH geurteilt, dass der Oberbürgermeister sich so äußern durfte. Damit wird die Berufung des Stadtrats zurückgewiesen. Das Gericht führt aus, dass die Äußerung des Oberbürgermeisters im Anschluss an einen provokanten Redebeitrag gefallen sei und innerhalb der zu beachtenden Grenzen einer kommunalpolitischen Debatte erfolgt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2022, Az. VGH 1 S 2686/21). Das Rechtsamt der Stadt zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung: „Nun hat auch der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass der Oberbürgermeister als politischer Akteur in der Gemeinderatsdebatte selbstverständlich nicht neutral sein muss“, so der Leiter des Rechtsamts Matthias Müller. Zumal die Äußerung nicht aus dem Nichts kam. „Letztlich sagt das Urteil in einfachen Worten: Wer austeilen will, muss auch einstecken können“, so Müller weiter. Nach der erfolglosen Klage gegen die Äußerung des Oberbürgermeisters beim Verwaltungsgericht Freiburg legte der AfD-Stadtrat Berufung beim VGH Baden-Württemberg ein. Diese Berufung wies das Gericht im Wesentlichen mit folgender Begründung zurück: Der Oberbürgermeister habe Äußerung nicht als Sitzungsleiter, sondern als Mitglied des Gemeinderats getätigt. Damit unterliege er denselben rechtlichen Grenzen wie alle anderen Gemeinderäte, nicht aber einer Neutralitätspflicht. Mit seinen Worten habe er sein Rederecht wahrgenommen

via regiotrends: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist Berufung von AfD-Stadtrat zurück – Urteil: OB Martin Horn darf im politischen Diskurs einer Gemeinderatssitzung Stellung beziehen