A federal #judge compared the #January6 mentality to ‘#Nazi Germany’ at the sentencing of a #Capitol #rioter – #trump

A federal judge compared the January 6 mentality to ‘Nazi Germany’ at the sentencing of a Capitol rioter Judge Reggie Walton previously said Trump cares only about power — not democracy. Walton made the comment as he sentenced a Capitol rioter who blamed Trump for January 6. The rioter, Dustin Thompson, was sentenced to three years in federal prison. A federal judge on Friday appeared to draw a comparison between Nazi Germany and the period leading up to January 6, 2021 — in which former President Donald Trump and his allies falsely claimed the election had been stolen — saying that both involved large swaths of the public being swayed by a “demagogue.” Judge Reggie Walton made the remark at the sentencing of Dustin Thompson, a Capitol rioter who blamed Trump for his involvement in the January 6, 2021, attack on the Capitol. As he sentenced Thompson to 3 years in prison, Walton said he was struck that the college-educated Capitol rioter fell into a self-described “rabbit hole” of conspiracy theories and came to believe false claims — spread by Trump and his political allies — that the 2020 election had been stolen. “It makes for a very difficult situation because I’m not unsympathetic to people being radicalized to engage in abhorrent behavior. We saw it happen in Nazi Germany — a very educated, intelligent population was able to be swayed to engage in the atrocities that took place in Germany based upon a demagogue,” Walton said. “It seems to me you bought into that same type of mentality,” the judge added, before saying it was “utterly scary” that many are “still buying a lie.” It was not the first time in Thompson’s case that Walton rebuked Trump over his efforts to lead supports into believing the 2020 election was stolen. In April, shortly after a jury found Thompson guilty, Walton expressed concerns about the future of American democracy and had harsh words for Trump. “I think our democracy is in trouble because, unfortunately, we have charlatans like our former president, who doesn’t, in my view, really care about democracy but only about power,” Walton said. “And as a result of that, it’s tearing this country apart.”

via yahoo: A federal judge compared the January 6 mentality to ‘Nazi Germany’ at the sentencing of a Capitol rioter

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Verfasser von “#NSU20”-#Drohschreiben zu langer #Haftstrafe verurteilt – #polizeiproblem #lockhimup

Alexander M. soll Drohschreiben an Politiker verschickt haben – unterschrieben mit “NSU 2.0”. Nun muss er für fast sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Verfasser der Drohschreiben mit der Signatur “NSU 2.0” zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht sprach Alexander M. unter anderem der Bedrohung und Beleidigung schuldig. Zudem erging das Urteil wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Androhung von Straftaten und Nötigung. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist Alexander M. der Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben, die per E-Mail, Fax oder SMS an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und andere Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet und mit “NSU 2.0” unterzeichnet waren. Der Absender spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle “Nationalsozialistischer Untergrund” (NSU) an. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist M. auch für Bombendrohungen gegen Gerichte verantwortlich. Die Anklagebehörde forderte siebeneinhalb Jahre Haft unter anderem wegen Beleidigung und versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung.

via zeit: Verfasser von “NSU 2.0”-Drohschreiben zu langer Haftstrafe verurteilt

siehe auch: Fast sechs Jahre Haft im Prozess um „NSU 2.0“-Drohschreiben Mit Drohungen hat der Angeklagte Todesangst verbreitet. Nun spricht das Frankfurter Landgericht ein Urteil gegen den 54-Jährigen. Es stuft ihn als Einzeltäter ein. Mehrere Adressaten der Drohungen sehen das anders und fordern weitere Aufklärung. Todesdrohungen, Gewaltfantasien und rassistische Beleidigungen: Im Prozess um die „NSU 2.0“-Schreiben ist der Angeklagte zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht sprach den 54-Jährigen am Donnerstag unter anderem wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung schuldig. Die Ankläger hatten siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. (…) Wie die Abfrage der für dieses Schreiben verwendeten Daten ablief, die nach den Ermittlungen im 1. Frankfurter Polizeirevier stattfand, habe nicht aufgeklärt werden können, sagte Distler. Bei den Ermittlungen dazu war eine rechtsextreme Chatgruppe aufgeflogen, in der sich Beamte des Reviers austauschten. Auch von Polizeicomputern in Wiesbaden und Berlin waren persönliche Daten abgerufen worden, die für Drohungen verwendet wurden. Die Staatsanwaltschaft war ebenfalls von einer Einzeltäterschaft des Angeklagten ausgegangen, der sich unter Vorspiegelung falscher Identitäten die Daten bei der Polizei erfragt habe. An der Annahme, M. habe alleine gehandelt, hatte es von Anfang an Kritik gegeben. Die Nebenklägerinnen – die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linke) und Basay-Yildiz – forderten nach dem Urteil weitere Aufklärung. Es sei unklar, wie ihre gesperrte Adresse zu dem Täter gelangt sei, die er nicht einfach durch eine telefonische Abfrage habe erlangen können, sagte Basay-Yildiz. Dies müsse mit Nachdruck weiter verfolgt werden. Die Indizien deuteten auf einen Beamten des 1. Frankfurter Polizeireviers hin. Auch ihre kleine Tochter sei bedroht worden, sagte die Anwältin. Bis heute wisse sie nicht, von wem eine Gefahr drohe. Das Gericht habe auf ein weiteres Verfahren gegen Frankfurter Polizisten wegen Volksverhetzung verwiesen, hier müsse weitere Aufklärung betrieben werden. Die ebenfalls von Drohschreiben betroffene Linken-Vorsitzende Janine Wissler sagte, es sei Wunschdenken und Realitätsverweigerung zu sagen, es gebe keine rechten Netzwerke in der Polizei.

#Kammergericht entscheidet Streit um Parteimitgliedschaft – Ex-AfD-Poli­tiker #Kal­bitz bleibt draußen

Der Brandenburger Landtagsabgeordnete Andreas Kalbitz hat im Streit um seine Parteimitgliedschaft in der AfD eine weitere Niederlage eingesteckt. Auch das Kammergericht ist davon überzeugt, dass sein Rauswurf rechtmäßig war.  Der rechtsextreme ehemalige AfD-Politiker Andreas Kalbitz bleibt weiter parteilos. Seine Klage auf Feststellung, dass er weiterhin Mitglied der AfD sei, war auch in zweiter Instanz im Berufungsverfahren beim Kammergericht (KG) in Berlin erfolglos, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (Beschl. v. 16.11.2022, Az. 7 U 36/22). Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte wie zuvor der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz im Sommer 2020 für nichtig erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen “Heimattreuen Deutschen Jugend” (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben zu haben. Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht Kalbitz wie Thüringens AfD-Chef Björn Höcke als zentrale neurechte Akteure. Bereits das Landgericht (LG) Berlin hatte seine Klage im April 2022 abgewiesen. Kalbitz habe in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern in Bayern verschwiegen. Daher sei die Zustimmungserklärung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar, befand das LG. Seine Feststellungsklage sei daher unbegründet.

via lto: Kammergericht entscheidet Streit um Parteimitgliedschaft Ex-AfD-Poli­tiker Kal­bitz bleibt draußen

siehe auch: Früherer Brandenburger Landeschef Kalbitz scheitert mit Berufung gegen AfD-Ausschluss. Seit seinem Ausschluss aus der AfD geht der ehemalige Brandenburger Landeschef Andreas Kalbitz juristisch dagegen vor – ohne Erfolg. Nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts bleibt die Annullierung der Mitgliedschaft gültig. (…) Zur Begründung des Urteils hatte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier erklärt, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern verschwiegen habe. Daher sei die Zustimmung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar. Die Bundespartei hatte Kalbitz auch vorgeworfen, er habe bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen “Heimattreuen Deutschen Jugend” (HDJ) nicht angegeben.

… damals …

#OBERLANDESGERICHT #STUTTGART – “#Querdenken”-Gründer #Ballweg muss weiter in #Untersuchungshaft bleiben

Der Initiator der “Querdenken”-Bewegung Michael Ballweg bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat einen neuen Haftbefehl erlassen. “Querdenken”-Gründer Michael Ballweg ist mit einer erneuten Haftbeschwerde gescheitert und muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Man habe einen neuen, der aktuellen Sach- und Beweislage angepassten Haftbefehl erlassen, teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart mit. Der Strafsenat des OLG sieht den Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Der neue Haftbefehl ersetzt den bisherigen Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart wegen Betrugs.

via swr: OBERLANDESGERICHT STUTTGART “Querdenken”-Gründer Ballweg muss weiter in Untersuchungshaft bleiben

Ballweg Berlin 1 August 2020.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Smokeonthewater” title=”User:Smokeonthewater”>Smokeonthewater</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link

Dresdner “#Querdenker”-Chef wegen Demo verurteilt

Marcus Fuchs steht wöchentlich in Dresden auf der Straße, um Protest zu organisieren. Er soll in Laubegast eine nicht angezeigte Versammlung angeführt haben. Die Gerichtskolumne. Von Alexander Schneider  3 Min. Teilen Folgen Das Foto von Marcus Fuchs entstand bei einer Demo am Dresdner Neumarkt. In Laubegast trug der Initiator der Dresdner “Querdenker”-Initiative eine auffällig weiße Querdenker-Jacke. Seit Herbst 2020 organisiert Marcus Fuchs in Dresden den Protest auf der Straße. Er ist als Kopf der Dresdner “Querdenken”-Initiative erfahren in der Erregungsbewirtschaftung und Durchführung von Demos. Die Kundgebungen nutzt er auch, um sich als Bundestags- oder OB-Kandidat ins Spiel zu bringen, wie er selbst zugibt. Auch Aufzüge in Laubegast seien für Fuchs eine Gelegenheit gewesen, für sich zu werben, wie er sagt. Dort “spazierten” ab Dezember 2021 immer sonntags mehrere Hundert Menschen durchs Viertel, um die Corona-Politik zu geißeln, darunter auch Rechtsextreme. Für die Polizei sind nicht angemeldete Aufläufe ein Problem, etwa weil die Märsche, auch noch so friedliche, im öffentlichen Verkehr nicht abgesichert werden könnten und daher riskant seien. Rechtlich stellen die Nichtanmeldung daher einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz dar, weshalb Ermittlungen “gegen unbekannt” eingeleitet werden, wenn es keinen Versammlungsleiter gibt. Nun hatte es den “Querdenker” Fuchs erwischt. Die Polizei hatte den altbekannten Kundgebungsveranstalter bei der Laubegaster Demo am 6. Februar als einen solchen Versammlungsleiter identifiziert. Am Montag wurde Fuchs, bis da nicht vorbestraft, nach einem zweitägigen Prozess verurteilt. Belastend war neben einem Polizeizeugen ein Youtube-Video, das die Staatsanwaltschaft gefunden hatte – ausgerechnet im Dresdner “Querdenker”-Kanal.

via sächsische: Dresdner “Querdenker”-Chef wegen Demo verurteilt

siehe auch: YOUTUBE-FILM ÜBERFÜHRTE IHN: DRESDNER QUERDENKER MARCUS FUCHS VERURTEILT. Am Ende überführte ihn das Video, das ihn entlasten sollte. “Querdenken 351”-Kopf Marcus Fuchs (39) wurde vom Amtsrichter in Dresden zu 1500 Euro Strafe verdonnert, weil er eine illegale Corona-Demo im Februar in Laubegast leitete. Marcus Fuchs (39) soll Strafe zahlen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.  © Steve Schuster Dabei hatte sein Anwalt das im Netz kursierende Video ausführlich “auseinandergenommen”, eine seitenlange Erklärung verfasst. Demnach war Fuchs dort im Wahlkampf unterwegs, habe zufällig Leute getroffen und Trillerpfeifen als Werbegeschenke verteilt. Der Amtsrichter, der sich das Video im Prozess ansah, sah das anderes: “Sie waren der Spiritus Rector”, sagte er zu Fuchs im Urteil. “Die Leute haben sie beobachtet, sie standen eindeutig im Fokus.”

#REINOLDIKIRCHE – #Dortmund: Neonazis nach Aktion auf Kirche verurteilt

Im Prozess gegen Neonazis wegen einer “Kirchenbesetzung” in Dortmund wurden nun die Kader Sven Skoda und Alexander Deptolla zu Geldstrafen verurteilt. Der ehemalige Feuerwehrchef Klaus Schäfer wurde freigesprochen. Rund sechs Jahre nach der “Besetzung” der Reinoldikirche durch Neonazis endete am Montagnachmittag ein entsprechender Prozess am Amtsgericht Dortmund. Verurteilt wurden der nach der Aktion zeitweise als Vorsitzender der Neonazi-Miniaturpartei „Die Rechte“ (DR) fungierende Sven Skoda und der Initiator des Fight-Events „Kampf der Nibelungen“ (KdN), Alexander Deptolla. Wegen ihrer Teilnahme an der Besetzung sollen sie laut Mitteilung der DR Geldstrafen von 1.200 Euro (Deptolla) und 800 Euro (Skoda) zahlen. Ursprünglich waren zwei weitere Angeklagte Teil dieses Prozesses. Da sie jedoch zum Prozessauftakt am 3. November nicht erschienen waren, erließ das Amtsgericht zwei Strafbefehle gegen sie. Ein erster Prozess gegen fünf weitere Angeklagten endete im April am Jugendschöffengericht mit einer Verwarnung nach Jugendstrafrecht sowie unterschiedlich hohen Geldstrafen. Vier Angeklagte wurden seinerzeit wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung zu Strafen zwischen 750 und 1.500 Euro verurteilt.

via endstation rechts: REINOLDIKIRCHE Dortmund: Neonazis nach Aktion auf Kirche verurteilt

siehe auch: Neonazis besetzten die Reinoldikirche Gericht spricht die letzten Urteile. Im Dezember 2016 besetzte eine Gruppe Rechtsextremer die Reinoldikirche und zündete Pyrotechnik. Jetzt hat das Amtsgericht die letzten Urteile gesprochen. 1 Min Lesezeit Sechs Jahre nach der kurzzeitigen Besetzung der Reinoldikirche durch Mitglieder der rechtsextremen Szene in Dortmund hat das Amtsgericht die letzten Urteile gesprochen. Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft zehn Neonazis wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und Nötigung angeklagt gehabt. (…) Unter den zuletzt noch verbliebenen Angeklagten befand sich auch der frühere Dortmunder Feuerwehr-Chef Klaus Schäfer. Ihm wurde vorgeworfen, während der Besetzung des Kirchturms auf dem Weihnachtsmarkt Flugblätter verteilt und die Aktion so unterstützt zu haben. Weil jedoch nicht festgestellt werden konnte, dass Schäfer tatsächlich Flugblätter verteilt hatte, wurde der ehemalige Beamte freigesprochen. Die beiden anderen Neonazis erhielten dagegen Geldstrafen von 1200 Euro (40 Tagessätze) beziehungsweise 750 Euro (25 Tagessätze).

#Urteil gegen umstrittene #Biologie-Doktorandin – #Vollbrecht-Tweet darf als #Leugnung von #NSVerbrechen bezeichnet werden

Im Sommer sorgte Marie-Luise Vollbrecht mit einem Vortrag zur Anzahl biologischer Geschlechter für Aufsehen. Jetzt unterlag sie vor Gericht wegen eines Tweets. Ein Tweet der Berliner Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht »kann als Leugnen von NS-Verbrechen gewertet werden«. Das hat das Landgericht Köln in einem Urteil am Mittwoch festgestellt und damit eine zuvor ergangene Eilentscheidung wieder einkassiert. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) darf damit weiterhin verbreiten: »#Marie Leugnet NS-Verbrechen«. (Aktenzeichen 28 O 252/22). Vollbrecht war im Sommer bundesweit bekannt geworden, als ein geplanter Vortrag von ihr bei der Berliner »Langen Nacht der Wissenschaften« kurzfristig abgesagt und wenig später – in anderem Rahmen – nachgeholt worden war. Titel des Vortrags: »Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht – Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt«. Die Begründungen der Absage durch die Humboldt-Uni wechselten zunächst, unter anderem wurden »Sicherheitsbedenken« wegen einer angemeldeten Demonstration genannt. Die Demonstrierenden warfen der Nachwuchsbiologin Transfeindlichkeit vor. Erkennbar sei die unter anderem durch eine von Vollbrecht bei Twitter verbreitete Aussage . Dort heißt es: »Es gibt nur 2 Geschlechter, Frauen sind weibliche Menschen und weibliche Menschen haben niemals einen Pensi« (gemeint: Penis). Die Diskussion kochte vor allem in Social-Media-Kanälen hoch. Das Vollbrecht-Lager beklagte die angeblich an den Unis um sich greifende »Cancel Culture«, die Gegenseite suchte weitere Belege für Verfehlungen Vollbrechts. In der sich anschließenden Debatte hatte die Doktorandin unter anderem auf einen Artikel zum Thema »Transidentität/Transsexualität im Nationalsozialismus« reagiert, führt das Gericht in seinem Urteil aus. Vollbrecht hatte getwittert : »Ich hasse dieses Narrativ. Es verspottet die wahren Opfer der NS Verbrechen«. Diese Äußerung, so die Richter, »ist dahin gehend zu verstehen, dass es sich bei transsexuellen Menschen nicht um Opfer von NS-Verbrechen handelt«.

via spiegel: Urteil gegen umstrittene Biologie-Doktorandin Vollbrecht-Tweet darf als Leugnung von NS-Verbrechen bezeichnet werden