Bahngefährdung Gericht verurteilt mutmaßliche »Querdenker« zu Freiheitsstrafen

Ein 38-Jähriger und eine 61-Jährige hatten offenbar aus Protest gegen die Coronamaßnahmen Plakate an einer Bahnstrecke aufgestellt. Ein ICE musste eine Notbremsung einleiten. Nun wurde das Duo zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie wurden wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung schuldig gesprochen: In Gemünden am Main verhängte das Amtsgericht Freiheitsstrafen für zwei mutmaßliche Anhänger der sogenannten Querdenker-Szene. Sie sollen im Kampf gegen die Coronaschutzmaßnahmen einen ICE in Unterfranken zu einer Notbremsung veranlasst haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung oder Revision könnten binnen einer Woche eingelegt werden. Der 38 Jahre alte Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Er hatte wegen eines anderen Delikts bereits eine Bewährungsstrafe erhalten, aus diesem Grund wurde diese neue Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre bestimmt. Zudem muss die 61-Jährige eine Geldauflage von zehn Raten zu je 150 Euro zahlen. Das Duo hatte der Anklage zufolge im Januar 2021 geholfen, fünf an Holzlatten befestigte Plakate über die Gleise auf der Bahnstrecke Gemünden-Waigolshausen aufzustellen

via spiegel: Bahngefährdung Gericht verurteilt mutmaßliche »Querdenker« zu Freiheitsstrafen

siehe auch: Plakate über Bahngleise: Mutmaßliche “Querdenker” verurteilt Es ging um einen Vorfall im Januar 2021: Am Dreikönigstag waren Transparente über Bahngleise in Unterfranken gespannt worden, ein ICE musste notbremsen. Zwei mutmaßliche “Querdenker” wurden angeklagt und nun zu Freiheitsstrafen verurteilt. (…) Entlang der Trasse fand die Polizei damals noch vier weitere Plakate. Allesamt waren sie mit Holzlatten auf die Schienen gestellt. Aufschrift: “Achtung Gleisbruch”, “Letzte Warnung Gleisbruch” oder “Dieses Mal Fake”. Nach der Aktion am 6. Januar 2021 gingen die Ermittler schnell davon aus, dass sie auf das Konto von Personen aus der Szene der Corona-Leugner und Gegner der Corona-Maßnahmen gehen könnten. Unter dem Titel “D-Day 2.0” kursierten auf dem Messenger-Dienst “Telegram” im Vorfeld des Dreikönigstags 2021 bundesweit Aufrufe zu Störaktionen. In Bayern gab es unter anderem Versuche, Autobahnen zu blockieren, etwa bei München und Erlangen.

Das alte ICE-Farbkonzept mit zweifarbigem Zierstreifen
Von I, Sese Ingolstadt, CC BY-SA 2.5, Link

Storchs obskure Kontakte: Grüner gewinnt Rechtsstreit gegen Verein „Ehe, Familie, Leben“

Weil er über Russland-Verbindungen eines einst von AfD-Politikerin von Storch geleiteten Vereins sprach, wurde Grünen-Fraktionsvize Audretsch verklagt. Er bekam recht. Der Vize-Chef der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag, Andreas Audretsch, darf auch weiterhin verbreiten, dass ein bis 2015 eng mit der Berliner AfD-Politikerin Beatrix von Storch verknüpfter Verein Kontakte nach Russland unterhält. Das geht aus einem Beschluss des in Hamburg sitzenden Hanseatischen Oberlandesgerichts hervor. Der Beschluss liegt dem Tagesspiegel vor. Damit bestätigt das Gericht einen Beschluss des Hamburger Landgerichts zugunsten von Audretsch vom 4. Oktober. Gegen diesen Beschluss wiederum hatte der Verein „Ehe-Familie-Leben“ Beschwerde eingelegt. Der Verein gehört zum Netzwerk von Storchs. Vertreten wurde der Verein von einem Anwalt, der in der Vergangenheit auch für den aus der AfD ausgeschlossenen Rechtsausleger Andreas Kalbitz tätig war. „Ehe-Familie-Leben e.V.“ ist Trägerverein des Aktionsbündnisses „Demo für Alle“. Konkret geht es in dem Streit um den russischen Oligarchen Konstantin Malofejew. Der bezeichnet sich selbst als „orthodoxer Monarchist“. Er sieht Russland als „Rechtsnachfolger des russischen Imperiums“, dem nur Präsident Wladimir Putin zur „Wiedergeburt“ verhelfen könne. Audretsch hatte in einem Interview mit dem Nachrichtenportal „ntv“ erklärt, von Storch pflege „mit ihrer ganzen Familie im Hintergrund, über Familienbande und Adels-Verbindungen“ Kontakte nach Russland und dort unter anderem zu Malofejew, „der Proteste wie die sogenannte ‘Demo für alle’ organisiert und finanziert hat.“ Der Verein wollte erreichen, dass Audretsch diese Aussage zurücknehmen muss und nicht weiter verbreiten darf. Ein entsprechender Antrag ist nun letztinstanzlich gescheitert.

via tagesspiegel: Storchs obskure Kontakte: Grüner gewinnt Rechtsstreit gegen Verein „Ehe, Familie, Leben“

Storchs obskure Kontakte: Grüner gewinnt Rechtsstreit gegen Verein „Ehe, Familie, Leben“

Weil er über Russland-Verbindungen eines einst von AfD-Politikerin von Storch geleiteten Vereins sprach, wurde Grünen-Fraktionsvize Audretsch verklagt. Er bekam recht. Der Vize-Chef der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag, Andreas Audretsch, darf auch weiterhin verbreiten, dass ein bis 2015 eng mit der Berliner AfD-Politikerin Beatrix von Storch verknüpfter Verein Kontakte nach Russland unterhält. Das geht aus einem Beschluss des in Hamburg sitzenden Hanseatischen Oberlandesgerichts hervor. Der Beschluss liegt dem Tagesspiegel vor. Damit bestätigt das Gericht einen Beschluss des Hamburger Landgerichts zugunsten von Audretsch vom 4. Oktober. Gegen diesen Beschluss wiederum hatte der Verein „Ehe-Familie-Leben“ Beschwerde eingelegt. Der Verein gehört zum Netzwerk von Storchs. Vertreten wurde der Verein von einem Anwalt, der in der Vergangenheit auch für den aus der AfD ausgeschlossenen Rechtsausleger Andreas Kalbitz tätig war. „Ehe-Familie-Leben e.V.“ ist Trägerverein des Aktionsbündnisses „Demo für Alle“. Konkret geht es in dem Streit um den russischen Oligarchen Konstantin Malofejew. Der bezeichnet sich selbst als „orthodoxer Monarchist“. Er sieht Russland als „Rechtsnachfolger des russischen Imperiums“, dem nur Präsident Wladimir Putin zur „Wiedergeburt“ verhelfen könne. Audretsch hatte in einem Interview mit dem Nachrichtenportal „ntv“ erklärt, von Storch pflege „mit ihrer ganzen Familie im Hintergrund, über Familienbande und Adels-Verbindungen“ Kontakte nach Russland und dort unter anderem zu Malofejew, „der Proteste wie die sogenannte ‘Demo für alle’ organisiert und finanziert hat.“ Der Verein wollte erreichen, dass Audretsch diese Aussage zurücknehmen muss und nicht weiter verbreiten darf. Ein entsprechender Antrag ist nun letztinstanzlich gescheitert.

via tagesspiegel: Storchs obskure Kontakte: Grüner gewinnt Rechtsstreit gegen Verein „Ehe, Familie, Leben“

cw – Mann verprügelt 67 Jahre alte Frau und beleidigt sie rassistisch – nun muss er 17 Jahre hinter Gitter

Die Tat schockierte New York: Aus dem Nichts tritt ein Mann hinter eine ältere Frau, schlägt sie immer und immer wieder. Ein Video nimmt die Attacke auf. Nun fiel das Urteil gegen den Gewalttäter. Asiatisch gelesene Menschen sind immer wieder von rassistischen Attacken betroffen. Vor allem während und seit der Corona-Pandemie gab es etliche Vorfälle, bei denen es zu Beleidigungen oder sogar tätlichen Übergriffen kam. Ein Vorfall aus New York sorgte jedoch im März für besonderes Entsetzen: So brutal und so gut dokumentiert war die Prügel-Attacke eines Mannes, der vor laufender Kamera insgesamt 125 Mal auf eine ältere Frau einschlug. Am Ende des Videos blutete die Frau und hatte mehrere Knochenbrüche im Gesicht davongetragen. Der physische Angriff war zwar schlimm, es war aber nicht der einzige Aspekt der Tat: Tammel E., der Mann aus dem Video und ein Nachbar der älteren Frau, beleidigte die ältere Dame zudem noch als “asiatische Schlampe” und spuckte ihr ins Gesicht.

via stern: Mann verprügelt 67 Jahre alte Frau und beleidigt sie rassistisch – nun muss er 17 Jahre hinter Gitter

AfD-Richter Jens Maier :„Kleiner Höcke“ arbeitslos – #staatsalimentierterHetzer

Das Dienstgericht Leipzig hat entschieden: Der als rechtsextrem eingestufte frühere AfD-Richter Jens Maier muss in den vorzeitigen Ruhestand. Hinterher wollte er alles nicht mehr gewesen sein, gesagt oder gepostet haben: Jens Maier agierte jahrelang als einer der größten Scharfmacher der AfD, hielt rechtsextremistische Reden im Bundestag und in Bierhäusern, wollte politische Gegner entsorgen, verharmloste rechten Terror und nannte sich selbst „kleiner Höcke“. Der 60-Jährige war Obmann des Flügels, gilt dem Verfassungsschutz als Rechtsextremist. Am Donnerstag in Leipzig hingegen erschien er nicht einmal persönlich zu seiner eigenen Verhandlung am Dienstgericht, sondern ließ sich vertreten vom zeitweiligen NSU-Anwalt Jochen Lober und ließ zahlreiche seiner Äußerungen verleugnen. Am Ende half alles nichts. Das Richterdienstgericht entschied nach mehrstündiger Verhandlung in Leipzig, dass Jens Maier nicht mehr Recht sprechen darf. Das sächsische Justizministerium hat den AfD-Richter damit erfolgreich in den Ruhestand versetzt. Eine Revision gegen das Urteil ist zugelassen. Den Streitwert hat das Gericht auf 97.000 Euro festgelegt. Die Kosten des Verfahrens muss Maier tragen. Das Gericht begründete das Urteil mit Maiers Tätigkeit als Obmann des rechtsextremen AfD-Flügels sowie zahlreichen Äußerungen in Social-­Media-Beiträgen, während Wahlkampfauftritten und in Reden. Durch eine Tätigkeit von Maier im Staatsdienst würde das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz in hohem Maße Schaden nehmen. Eine Versetzung in den Ruhestand sei geboten. Seine Bezüge behält Maier dabei. (…) Während der Hauptverhandlung im Leipziger Landgericht machte der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John klar: Für Äußerungen im Bundestag oder dessen Ausschüssen bestehe Immunität, aber Maier müsse sich bei der Rückkehr in den Staatsdienst auch Äußerungen anrechnen lassen, die er außerhalb des Bundestags während seiner Abgeordnetenzeit getätigt hat, so John: „Beamte im ruhenden Dienstverhältnis sind stärker aus ihren Pflichten herausgelöst, aber sie sind nicht gänzlich daraus befreit.“ Sie müssten nachweisen, jederzeit die Gewähr zu bieten, im Sinne des Grundgesetzes für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Genau das stellte das sächsische Justizministerium während der Verhandlung im Fall Maier deutlich in Abrede mit einer umfangreichen Sammlung an Zitaten, Social-Media-Posts, Videoaufnahmen von Wahlkampfauftritten und Wirtshausreden. Die Rich­te­r*in­nen hatten diese bereits im Vorfeld gesehen und verzichteten in Absprache mit den Verfahrensbeteiligten auf eine Vorführung im Saal, etwa der berüchtigten Rede im Ballhaus Watzke, worin Maier in Höcke-Manier eine Abkehr von der „Herstellung von Mischvölkern“ und vom angeblichen „Schuldkult“ in Bezug auf die NS-Aufarbeitung forderte. Das Gericht ging jeden vorgelegten Beleg durch: Social-Media-Beiträge, in denen Maier kommentiert haben soll: „Wenn Angeklagte ‚AfD-Richter‘ fürchten, haben wir alles richtig gemacht.“ Einen Tweet, in dem Maier eine Kopftuch tragende Frau als „Schleyereule“ und „Gesindel“ bezeichnet haben soll. Oder Berichte über eine Compact-Veranstaltung, wo er Verständnis für den norwegischen Massenmörder von Utøya geäußert haben soll. AfD-Politiker im Publikum Zu der Verhandlungen waren auch einige AfD-Politiker gekommen. Als es um einen Wahlkampf-Auftritt vor der Dresdener Frauenkirche ging, wo Maier von „linker Schmarotzerideologie“ sprach, die auf den „Müllhaufen der Geschichte“ gehöre und „Volksverräter“-Rufe provizierte, quittierte der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich, der zusammen mit Siegbert Droese und weiteren AfD-Politikern im Gerichtssaal saßen, kommentierte die Schilderung der „Volksverräter“-Rufen mit einem trockenem: „Wahlkampf“.

via taz: AfD-Richter Jens Maier :„Kleiner Höcke“ arbeitslos

siehe auch: AfD-Politiker muss in vorzeitigen Ruhestand Jens Maier darf nicht wieder Richter sein. Maier ist “zwingend” in den Ruhestand zu versetzen, so das Dienstgericht. Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete darf nicht als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren. Das Dienstgericht am LG Leipzig gab einem Antrag des Justizministeriums auf die Versetzung Maiers in den vorzeitigen Ruhestand statt. Das Dienstgericht am Landgericht (LG) Leipzig hat entschieden, dass der AfD-Politiker Jens Maier nicht mehr als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren darf (Urt. v. 01.12.2022, Az. 66 DG 2/22). Es ist “zwingend geboten”, ihn in den Ruhestand zu versetzen, sagte der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John am Donnerstag bei der Begründung des Urteils. Das vom sächsischen Justizministerium angestrengte Verfahren nach § 31 des Deutschen Richtergesetzes hat keinen Sanktionscharakter, soll Maier also nicht bestrafen, sondern als eine Art Gefahrenabwehrrecht Schäden von der Rechtspflege abwenden. Maier müsste deshalb für seinen Ruhestand auch keine Kürzungen seiner Bezüge in Kauf nehmen. (…) Besonders gewichtig für die Entscheidung des Gerichts schien ein Tweet unter Maiers Namen aus März 2019, dort hieß es: “Wenn Angeklagte ‘AfD-Richter’ fürchten, haben wir alles richtig gemacht.” Der Tweet fiel aus Sicht des Dienstgerichts besonders ins Gewicht, weil Maier hier seine eigene Rolle als Richter zum Gegenstand mache und seine Nachricht den Eindruck erweckt, dass solche Richter ein eigenes Programm verfolgen, mit dem Rechtsschutzsuchende, die sich ihren Richter nicht aussuchen können, unweigerlich konfrontiert sind. Daneben befand das Gericht Aussagen als “rassistisch und menschenverachtend”, etwa wenn ein Post dazu aufrief, die ZDF-Moderatorin Marietta Slomka zu “entsorgen”. Bei zahlreichen Aussagen zog Maiers Anwalt Jochen Lober in Zweifel, ob sie von Maier oder einem Mitarbeiter stammten, wollte in ihnen Zuspitzung und Ironie sehen und gab sich zunehmend genervt von den Ausführungen der Ministeriumsseite.

Jens Maier, ex-MdB.jpg
Von Max Gerlach – <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”https://www.flickr.com/photos/jmaxgerlach/46508611032/”>https://www.flickr.com/photos/jmaxgerlach/46508611032/</a>, CC BY-SA 2.0, Link

#BVerfG nimmt #Verfassungsbeschwerde aus #Brandenburg nicht an – #Poli­zei­voll­zugs­be­di­ens­tete müssen #Namens­schild tragen

Polizeivollzugsbedienstete in Brandenburg sind zum Tragen eines Namensschildes verpflichtet. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wies das BVerfG als unzulässig ab – eine Grundrechtsverletzung sei nicht hinreichend begründet worden. Polizeivollzugsbedienstete sind zum Tragen eines Namensschildes an ihrer Dienstkleidung verpflichtet. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wies die dritte Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit am Dienstag veröffentlichtem Beschluss als unzulässig ab (Beschl. v. 4.11.2022, Az. 2 BvR 2202/19).  Hintergrund ist die Regelung des § 9 Abs. 2, Abs. 3 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG). Sie sieht – unter Berücksichtigung einiger Ausnahmen – vor, dass Polizeivollzugsbedienstete bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild tragen. Die auf Grundlage der Ermächtigung in § 9 Abs. 4 BbgPolG erlassene, die Kennzeichnungspflicht betreffende Verwaltungsvorschrift (VV Kennzeichnungspflicht) sieht die Befreiung einiger Einheiten vor. Nachdem 2013 der Antrag einer Polizeihauptkommissarin aus Brandenburg auf Befreiung von der Kennzeichnungspflicht abgelehnt und die hiergegen gerichteten Klagen in allen Instanzen erfolglos blieben, rügte sie per Verfassungsbeschwerde eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Zudem beanstandete die Kommissarin, die angegriffene Regelung genüge insgesamt nicht dem Gesetzesvorbehalt und dem Bestimmtheitsgebot aus Art. 20 Abs. 1 und Abs. 3 GG. Die Verfassungsbeschwerde nahmen die Karlsruher Richter allerdings erst gar nicht zur Entscheidung an. Nach Ansicht des Senats konnte die Polizeibedienstete die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht substantiiert dargelegen. Zwar sei tatsächlich nicht auszuschließen, dass die Namen betroffener Polizeivollzugsbediensteter auch einige Zeit nach der Vornahme der Amtshandlung “gegoogelt” oder anderweitig recherchiert werden könnten. Die Polizeikommissarin lasse allerdings offen, inwieweit die Kenntnis des Nachnamens Zugang zu Daten liefern könne, die es erlauben, ein viel weitergehendes Persönlichkeitsbild der Polizisten zu ermitteln.

via lto: BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde aus Brandenburg nicht an Poli­zei­voll­zugs­be­di­ens­tete müssen Namens­schild tragen

Polizeistern
Von Autor/-in unbekannt – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://www.internetwache.brandenburg.de/fm/85/2013_Polizei_Flyer_App.pdf”>Flyer – Die App der Polizei Brandenburg</a>, Gemeinfrei, Link

Oath Keepers leader testifies 2020 election was ‘unconstitutional,’ paints himself as anti-violence

Stewart Rhodes, the leader of the right-wing Oath Keepers who prosecutors say called for a “bloody revolution” to keep then-President Donald Trump in power, painted himself as an anti-racist Libertarian who believed the 2020 election was unconstitutional as he testified in his own defense on Friday. Rhodes is the first of the five defendants charged with seditious conspiracy in federal court in Washington, DC, to testify. The courtroom was packed during his testimony, and Rhodes choked up several times discussing his family, suicide rates among veterans and other subjects highlighted by his lawyer, Phillip Linder. He spoke directly to the jury and appeared very comfortable on the stand. Rhodes explained to the jury that he didn’t believe either Trump or Joe Biden won in 2020 because the election itself was “unconstitutional.” “I believe the election was unconstitutional, and that made it invalid,” Rhodes testified. “You really can’t have a winner of an unconstitutional election.”

via cnn: Oath Keepers leader testifies 2020 election was ‘unconstitutional,’ paints himself as anti-violence

siehe auch: Sturm aufs US-Kapitol “Oath Keepers”-Anführer verurteilt. Der Gründer der rechtsextremen US-Miliz “Oath Keepers”, Rhodes, ist wegen der Kapitol-Erstürmung vom Januar 2021 der “aufrührerischen Verschwörung” schuldig gesprochen worden.Der Anführer der rechtsextremen Miliz “Oath Keepers” ist knapp zwei Jahre nach der Erstürmung des US-Kapitols verurteilt worden. Wie US-Medien aus dem Gericht in der Hauptstadt Washington berichteten, befand eine Geschworenenjury Stewart Rhodes nach mehrtägiger Beratung wegen “aufrührerischer Verschwörung” für schuldig – ein in der Justizgeschichte des Landes nur sehr selten anerkannter Straftatbestand.Rhodes wurde gemeinsam mit Mitangeklagten vorgeworfen, ein Komplott geschmiedet zu haben – mit dem Ziel, den Machtwechsel nach der Präsidentenwahl 2020 mit Gewalt zu verhindern