Nach dem Zweiten Weltkrieg verlor die Familie Adlon das Luxushotel am Brandenburger Tor – die Besitzer wurden enteignet: Sie seien Nazis gewesen. Dagegen zogen Nachfahren jetzt erneut vor Gericht. Vergeblich. Der Familie Adlon steht keine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor zu. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden. Damit blieben die Erben zunächst erfolglos mit ihrem Versuch, dass ein früheres Verfahren zur Rückübertragung wieder aufgegriffen wird. Aus Sicht der Kläger gab es neue Beweise dafür, dass die Adlons selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden seien. Dafür sah das Gericht keine ausreichenden Beweise. Zwar sei das weltberühmte Hotel von den Nazis “instrumentalisiert” worden. Die Hotelbetreiber seien aber nicht vollständig aus ihrem Eigentum verdrängt worden. dpa/Joko Hoteliersfamilie nach NS-Zeit enteignet Adlon-Nachfahren fordern Grundstück am Brandenburger Tor zurück Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, kündigte weitere rechtliche Schritte an. “Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende”, sagte er nach der Urteilsverkündung. Er ist ein Nachfahre von Hotel-Erbauer Lorenz Adlon.

via rbb: Gerichtsentscheid in Berlin Familie Adlon bekommt vorerst keine Entschädigung für Hotel-Enteignung

Hotel Adlon (Berlin-Mitte) msu-1590-.jpg
Von <a href=”https://www.wikidata.org/wiki/Q59087075″ class=”extiw” title=”d:Q59087075″><span title=”deutscher Journalist und Trainer”>Matthias Süßen</span></a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link