Jewish groups applaud 20-year sentence for Ontario neo-Nazi on #terror charges – #awd #atomwaffendivision

Matthew Althorpe’s actions were linked to at least six international terror attacks, including against the LGBTQ+ community in Slovakia and at a mosque in Türkiye. Jewish groups in Canada are applauding the 20-year sentence handed down Friday to an Ontario man on terrorism-related charges. Article content The Ontario Superior Court of Justice sentenced Matthew Althorpe to 20 years imprisonment for facilitating a terrorist activity, instructing others to carry out a terrorist activity and committing an indictable offence (willfully promoting hatred) for a terrorist group. He had pleaded guilty to all charges. Article content Article content “He produced videos, images, publications, and posts on the social messaging application Telegram encouraging hate against minorities,” the Public Prosecution Service of Canada in a press release. “This was done in association with and for the benefit of the terrorist groups Atomwaffen Division and the Terrorgram Collective.” Atomwaffen Division (AWD) is an international neo-Nazi terror group that originated in the United States but has since spread to the United Kingdom, Canada, Germany and elsewhere, the RCMP said in a release in 2023 when Althorpe was arrested. “The group calls for acts of violence against racial, religious, and ethnic groups, police, and bureaucrats, to prompt the collapse of society.” Police said the Terrorgram Collective is a group of Telegram channels that share neo-fascist ideology and that produce and share manuals on how to carry out racially-motivated violence.

via nationalpost: Jewish groups applaud 20-year sentence for Ontario neo-Nazi on terror charges

El Hotzo wegen seiner Trump-Tweets rechts­kräftig frei­ge­spro­chen

“El Hotzo” verglich den gescheiterten Anschlag auf Donald Trump mit einem verpassten Bus. Die Staatsanwaltschaft hielt das für strafbar, doch das Verfahren endet nun in letzter Instanz mit Freispruch. Es war erkennbare und zulässige Satire. Der Online-Satiriker Sebastian “El Hotzo” Hotz bleibt freigesprochen. Das Kammergericht (KG) wies am Freitag die Revision der Staatsanwaltschaft zurück und bestätigte damit den Freispruch des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom vergangenen Sommer. In El Hotzos Tweets zum Attentat auf den damaligen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump im Sommer 2024 hatte das Amtsgericht keine strafbare Billigung von Straftaten nach § 140 Strafgesetzbuch (StGB) gesehen. Vielmehr sei der satirische Charakter der Posts für den Durchschnittsleser ersichtlich.  Das KG schloss sich dem am Freitag im Ergebnis an. “Das Amtsgericht hat aufgrund ausreichender Feststellungen im Ergebnis rechtsfehlerfrei entschieden”, sagte der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenats, Gregor Herb, zur Begründung am Freitag (Urt. v. 27.03.2026, Az. 2 ORs 33/25). Zwar sei das Trump-Attentat trotz Begehung im Ausland eine taugliche Anknüpfungstat für eine strafbare Billigung nach § 140 Nr. 2 StGB. Jedoch seien Hotz‘ Äußerungen dazu von der Meinungsfreiheit gedeckt, auch weil sie klar als Satire erkennbar seien, so Herb. (…) Angeklagt hatte die Berliner Staatsanwaltschaft Hotz wegen zweier Posts am frühen Morgen des 14. Juli 2024, kurz nach dem Attentat auf den damaligen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump. Der war auf einer Wahlkampfveranstaltung in Pennsylvania nur knapp dem Tod entgangen. Eine Gewehrkugel streifte Trumps rechtes Ohr, die Bilder vom blutüberströmten Trump mit geballter Siegerfaust gingen um die Welt.  Die Posts setzte Hotz von seinem X-Account “@elhotzo” ab. Der erste Tweet beantwortete die – nicht wörtlich, sondern mit einem Handschlag-Emoji visualisierte – Frage, was Trump und “der letzte Bus” gemeinsam hätten. Die Antwort: “leider knapp verpasst”. In einem zweiten Tweet schob der Satiriker 15 Minuten später nach, er finde es “absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben”. Die Posts löschte Hotz kurz danach – er selbst sagte, sie seien etwa 15 Minuten online gewesen. Grund für die Löschung unter anderem: viele heftige Reaktionen auf X, ein regelrechter Shitstorm. Zudem gab es insgesamt knapp 50 Strafanzeigen, insbesondere wegen § 140 Nr. 2 StGB, der Billigung von Straftaten.

via lto: El Hotzo wegen seiner Trump-Tweets rechts­kräftig frei­ge­spro­chen

symbolbild, KI-generiert (Grok)

AfD-Vorwürfe gegen die BiBaBuze gestoppt #nius

Das Landgericht Düsseldorf beschäftigt sich aktuell mit AfD-Vorwürfen gegen eine Bilker Buchhandlung. Die BiBaBuze hat sich allerdings schon erfolgreich gewehrt: Für einen AfD-Bundestagsabgeordneten und für das rechte Nachrichtenportal NiUS gibt es juristische Konsequenzen. Rechtlicher Sieg gegen Falschmeldungen NiUS hatte berichtet, dass in der Buchhandlung am Bilker Bahnhof eine bestimmte Veranstaltung stattgefunden habe: nämlich ein Solidaritätsabend, zu dem auch ein früheres RAF-Mitglied eingeladen worden sei. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Bundestag, Götz Frömming, hat das behauptet. Das darf er jetzt nicht mehr – genau wie NiUS hat er eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Schutz vor politischer Diffamierung Die Veranstaltung, um die es geht, fand tatsächlich im Linken Zentrum auf der Corneliusstraße statt. Auch dass die BiBaBuze an der Organisation beteiligt war, darf nicht mehr behauptet werden.

via antenne düsseldorf: AfD-Vorwürfe gegen die BiBaBuze gestoppt

siehe auch: Buchhandlungspreis Düsseldorf: Buchladen Bibabuze im Visier von NiUS und AFD-Bundestagsabgeordneten Die Düsseldorfer Buchhandlung Bibabuze soll eine Veranstaltung mit RAF-Bezug organisiert haben. Gegen die Behauptungen klagt der Laden nun. Die Düsseldorfer Buchhandlung Bibabuze ist seit Jahrzehnten für ihr alternatives Büchersortiment bekannt. Noch 2025 wurde das Bilker Buchgeschäft von Hans Schmitz und Antje Westermann mit dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgezeichnet. Nun haben das rechte Onlineportal „NiUS“ sowie der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Götz Frömming, dem Buchladen Vorwürfe der RAF-Solidarität gemacht – weite Teile der Behauptungen mussten NiUS und Frömming außergerichtlich bereits per Unterlassungserklärung zurückziehen. (…) Nach einer anwaltlichen Abmahnung habe „NiUS“ für zwei von drei Behauptungen eine Unterlassungserklärung abgegeben, erklärt Bibabuze-Anwalt Prigge. In Bezug auf die Aussage, wonach das Bibabuze die Veranstaltung „organisiert“ habe, hat die Pressekammer des Landgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 26. März 2026 eine einstweilige Verfügung erlassen und NiUS die Kosten auferlegt. Der AfD-Abgeordnete Frömming habe ebenfalls eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, erklärt Prigge. Er dürfe nicht mehr behaupten, die Veranstaltung habe im Buchladen stattgefunden. Zudem werden NiUS und Frömming die außergerichtlichen Anwaltskosten des Bibabuze übernehmen müssen.

Bundesverwaltungsgericht: Nürnberg bleibt in Allianz gegen Rechtsextremismus

Die Stadt Nürnberg hat im Streit mit der AfD um die Mitgliedschaft in der «Allianz gegen Rechtsextremismus» einen juristischen Erfolg erzielt. Die Stadt darf vorerst in der Allianz bleiben, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach hatte gegen die Stadt geklagt, weil sie in der Mitgliedschaft einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sah. Der Verein hatte sich in der Vergangenheit wiederholt kritisch zur AfD geäußert. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht in Ansbach die Klage der AfD abgelehnt, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte dagegen, die Stadt habe aus der Allianz auszutreten. Gericht: Aussagen der Allianz sind nicht die der Stadt Die von der Stadt eingelegte Revision hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht nun Erfolg und das Verfahren wurde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Dort geht der juristische Streit um die Mitgliedschaft der Stadt in dem Netzwerk gegen Rechtsextremismus dann in die nächste Runde. Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab sagte am Abend zur Begründung, ein Austritt der Stadt wäre nur dann gerechtfertigt, wenn ihr kritische Äußerungen der Allianz als ihre eigenen zuzurechnen seien. Nürnberg ist Gründungsmitglied des Vereins, der sich dem Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus verschrieben hat. Der Allianz gehören eigenen Angaben zufolge 164 Kommunen sowie 358 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen an. Die Stadt Nürnberg, mit ihrer Vergangenheit unter anderem als Austragungsort der Reichsparteitage von Adolf Hitlers NSDAP, versucht seit Jahren, Akzente etwa gegen Rassismus und Fremdenhass zu setzen. Unter anderem ist Nürnberg auch Mitglied im Unesco Netzwerk von Städten, die sich gegen Rassismus aussprechen.

via zeot: Bundesverwaltungsgericht: Gericht: Nürnberg bleibt in Allianz gegen Rechtsextremismus

RASSISTISCH, HOMOPHOB, STAATSFEINDLICH: POLIZEISCHÜLER FLIEGEN ENDGÜLTIG RAUS – #polizeiproblem

Zwei Anwärter auf den Kommissar-Dienst in Brandenburg sind vollkommen zu Recht noch vor ihrem Abschluss von der Polizeischule geflogen. Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg können von den Beschuldigten nicht mehr angefochten werden. Das bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom Mittwoch (OVG 4 S 7/26 und OVG 4 S 8/26). Die Beschlüsse sind damit rechtskräftig und können folglich von den Beschuldigten nicht mehr angefochten werden. Die beiden Polizeischüler hatten sich über ihre Anwälte zunächst erfolgreich gegen die sofortige Entlassung gewehrt, die eigentlich bereits im Dezember 2025 erfolgen sollte. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte jedoch entschieden, dass die Anwärter bis zum endgültigen Beschluss bei vollen Bezügen weiter im Dienst verbleiben dürfen. Die Polizei Brandenburg hatte die Beamten auf Probe nach Aussagen von Lehrkräften und Mitschülern aufgrund von Zweifeln an ihrer Verfassungstreue entlassen. Konkret sollen die beiden nach B.Z.-Informationen davon gesprochen haben, einen dunkelhäutigen Straftäter “erschießen, in einer Tonne ertränken, verbrennen” zu wollen. Zudem sollen sie Homosexuelle als “kranke Menschen” bezeichnet haben.

via tag24: RASSISTISCH, HOMOPHOB, STAATSFEINDLICH: POLIZEISCHÜLER FLIEGEN ENDGÜLTIG RAUS

Vorfall bei Reichsbürger-Treffen in #Wemding beschäftigt Gericht

Ein Mann, der im Herbst 2023 an einem Treffen der Reichsbürger-Szene in Wemding teilnimmt, geht einen Fotografen an. Dies führt zu einem Prozess. In einem Hotel bei Wemding trafen sich im Herbst 2023 mutmaßliche Reichsbürger zu einem „Zukunftskongress Deutschland“. Vor Ort war ein großes Aufgebot der Polizei. Ebenso waren Pressevertreter anwesend, darunter ein Journalist aus München, der auf dem Gelände fotografierte. Unter anderem lichtete dieser Fahrzeuge ab, die dort abgestellt waren. Offenbar unvermittelt ging ein Teilnehmer des Treffens auf diesen zu und forderte ihn auf, das Gelände zu verlassen. Er berief sich dabei auf sein Hausrecht, das er als Referent des Kongresses neben dem Hotelbetreiber für sich beanspruchte. Wenig später kam es zwischen den beiden zu einer Auseinandersetzung, bei der sich der Fotojournalist leicht verletzte. Diesen Vorfall schilderte er anschließend Polizeibeamten, die ganz in der Nähe postiert waren. Die beiden Männer trafen sich jetzt gut zwei Jahre nach dem Vorfall vor dem Amtsgericht Nördlingen wieder. Der 59-Jährige aus München als Angeklagter, der Fotograf als Geschädigter und Zeuge. Was war zwischenzeitlich geschehen? Dem Beschuldigten war im Herbst des vergangenen Jahres wegen der Auseinandersetzung in Wemding ein Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung zugegangen, gegen den er Einspruch einlegte und sich folglich auf der Anklagebank wiederfand.

via augsburger allgemeine: Vorfall bei Reichsbürger-Treffen in Wemding beschäftigt Gericht

Landgericht Braunschweig stellt sich hinter AfD – “Gefährdung von Kindern”: Gericht hält queer­feindliche Aussage von Vanessa Behrendt für okay

Seit Jahren macht die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt Stimmung gegen queere Menschen und wirft ihnen etwa vor, Kinder zu gefährden. Für das Landgericht Braunschweig ist das keine Volksverhetzung. Das Landgericht Braunschweig will nach queer­feindlichen Äußerungen der AfD-Landtagsabgeordneten Vanessa Behrendt keine Anklage erheben. Demnach sei “derzeit nicht zu erwarten, dass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht kommt”, so das Gericht laut dem rechten Portal “Nius”. Hintergrund ist, dass Behrendt die Regenbogen­fahne im Oktober 2024 auf der Plattform X unter anderem als Symbol für “Machenschaften pädophiler Lobbygruppen” und für “die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda” bezeichnet hatte, woraufhin es Anzeigen wegen Volks­verhetzung gegeben hatte (queer.de berichtete). Auch vom “Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität” oder der “Behandlung von Geschlechts­identitätsstörungen mit Pubertätsblockern, Hormontherapien und Transgender-OPs” war die Rede. Zudem soll Behrendt laut Staatsanwaltschaft die Anschrift des Mannes veröffentlicht haben, der die Anzeige erstattet hat. Laut dem “Nius”-Bericht habe das Landgericht die Auffassung, dass sich der Tweet von Behrendt auf die Regenbogenfahne bezogen haben könnte und nicht pauschal auf queere Menschen, die diese nach Ansicht von Behrendt abzulehnende “Ideologie” verträten. Daher könne keine Anklage wegen Volksverhetzung erhoben werden, weil die Fahne ja kein Mensch sei, gegen den man hetzen könne. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen in den Äußerungen Behrendts einen Verstoß gegen Paragraf 130 des Strafgesetzbuches gesehen. Dieser sieht vor Haftstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren für eine Person vor, die einen “Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet”.

via queer: Landgericht Braunschweig stellt sich hinter AfD “Gefährdung von Kindern”: Gericht hält queer­feindliche Aussage von Vanessa Behrendt für okay