#LANDGERICHT #MÜHLHAUSEN – #Haftstrafen für sogenannte #Reichsbürger nach Hunderten Drohbriefen

Zwei sogenannte Reichsbürger sind vom Landgericht Mühlhausen zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten Behörden und Ämter massiv bedroht und deren Beschäftigte eingeschüchtert. Das Landgericht Mühlhausen hat zwei sogenannte Reichsbürger wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein 55-Jähriger Mühlhäuser soll wegen mehr als 350 Fällen der versuchten Nötigung und versuchten Erpressung sowie wegen drei Fällen von Steuerhinterziehung für fünf Jahre und sieben Monate in Haft. Ein 52-Jähriger aus Erfurt wurde wegen je 13 Fällen der versuchten Nötigung und versuchten Erpressung zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Vorsitzende Richterin sagte in der Urteilsbegründung, der ältere Angeklagte lehne den Staat ab und sehe die geltende Rechtsordnung nicht als bindend an. (…) Die beiden Angeklagten hätten daraus ein Geschäftsmodell entwickelt und gegen Entgelt Droh- und Einschüchterungsbriefe für andere verfasst. Zu dieser kriminellen Vereinigung gehören nach Auffassung der Staatsanwaltschaft insgesamt neun Menschen, darunter mehrere Familienmitglieder des 55-Jährigen.

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Verfassungsgerichtshof weist Eilantrag der AfD in Rheinland-Pfalz ab

Der rheinland-pfälzische Landtag hat Maßnahmen zum Schutz des Parlaments vor Verfassungsfeinden eingeführt, gegen die die AfD gerichtlich vorgeht. Nun gibt es eine erste Entscheidung. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat den Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes abgelehnt. Die grundsätzliche Entscheidung im Normenkontrollverfahren steht jedoch noch aus, wie der VGH in Koblenz mitteilte. Der Landtag hatte im Juli letzten Jahres das Gesetz geändert, um das Parlament vor potenziellen Verfassungsfeinden zu schützen. Dies ermöglicht es, staatliche Gelder für verfassungsfeindliche Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen zu streichen. Diese Maßnahme greift, wenn betroffene Personen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zustimmen oder ihnen Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Dabei werden Informationen des Verfassungsschutzes oder des Landeskriminalamtes genutzt.

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siehe auch: AfD-Fraktion scheitert in Koblenz mit Eilantrag Die AfD-Fraktion ist vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz mit einem Eilantrag gegen eine Gesetzesänderung gescheitert. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion abgelehnt. Das teilte das Gericht in Koblenz mit. Die Fraktion wollte damit eine Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes vorläufig aussetzen lassen, die Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus. Der Landtag hatte das Gesetz im vergangenen Juli geändert, um das Parlament vor potenziellen Verfassungsfeinden zu schützen. Die neuen Regelungen ermöglichen es, Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen staatliche Gelder zu streichen. Dies geschieht, wenn sie einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zustimmen oder ihnen Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Für diese Überprüfung werden unter anderem Informationen des Verfassungsschutzes herangezogen. (…) Die Richter begründeten die Ablehnung des Eilantrags damit, dass für die Fraktion kein schwerer Nachteil drohe. Eine Rechtsnorm sei grundsätzlich gültig, bis ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt ist. Das Gericht wog zudem die Folgen ab: Würde die Regelung ausgesetzt, aber später für rechtmäßig befunden, würde der Staat bis dahin möglicherweise die Arbeit eines Mitarbeiters finanzieren, bei dem die Annahme gerechtfertigt sei, dass er verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt habe

Verwaltungsgericht Köln – AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem einstufen und behandeln. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. Dem Eilantrag der AfD sei im Wesentlichen stattgegeben worden. Die Entscheidung kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden. Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch »nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann«. Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen. AfD wurde 2025 als gesichert rechtsextrem eingestuft Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextrem eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit .

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siehe auch: Gerichtsurteil: AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft werden Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Alice Weidel sieht „einen großer Sieg für Demokratie und Rechtsstaat“. Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die gesamte AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnen und noch diese Einordnung öffentlich bekanntgeben. Die Behörde muss für eine politische Einschätzung zunächst den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten, wie das Gericht entschied. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD, bezeichnete die Entscheidung als „einen großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat“. Das Verwaltungsgericht Köln habe mit seinem Beschluss „auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel“ vorgeschoben. Gericht: Keine verfassungsfeindliche Grundtendenz In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass es zwar hinreichende Gewissheit dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung entfaltet würden. Allerdings werde die Partei dadurch nicht in einer Weise geprägt, die in ihrem Gesamtbild eine verfassungsfeindliche Grundtendenz erkennen lasse. Der Verfassungsschutz hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.

Nach Angriff auf Schöffen in Berlin: Querdenker-„Friedenspianist“ wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen

Überraschung am zweiten Prozesstag: Statt einer angekündigten Erklärung gibt „Friedenspianist“ Arne S. ein Fehlverhalten zu. Das Amtsgericht Tiergarten verhängt eine Geldstrafe. Großes hatte er angekündigt für den zweiten Tag im Prozess um eine Attacke gegen einen Schöffen. Eine schriftliche Erklärung und weitere Anträge wollte Arne S. vorbringen. Es schien, als wollte der selbsterklärte „Friedenspianist“ aus der Querdenker-Szene den Gerichtssaal als Bühne nutzen. Doch am Ende gab es ein überraschendes Eingeständnis vor dem Amtsgericht Tiergarten und ein schnelles Urteil mit einer Geldstrafe von 1350 Euro. Der 53-Jährige, dessen Markenzeichen ein rollendes Piano ist, hatte im August vorigen Jahres vor dem Kriminalgericht in Moabit einen Schöffen abgepasst. Er verlangte die Personalien des ehrenamtlichen Richters – er wollte den Mann anzeigen. Als der Schöffe seinen Weg fortsetzte, stellte sich S. laut Anklage in den Weg. Er habe ihn eigenmächtig festnehmen wollen, hieß es. Während er den Schöffen und die ihn begleitenden Wachtmeister verbal anging, rief er bei der Polizei an, um Anzeige gegen den Schöffen zu stellen. Dem ehrenamtlichen Richter gelang es schließlich, vor dem damaligen Angeklagten auf seinem Motorroller zu fliehen. Festnahme zwei Wochen nach der Attacke Der Schöffe war Mitglied jener Strafkammer, die von April bis Ende August 2025 in einem Berufungsverfahren gegen Arne S. wegen Landfriedensbruchs mittels Piano im April 2021 bei einer Querdenken-Demonstration verhandelte. S. wurde zwei Wochen nach der Attacke gegen den Schöffen festgenommen – wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr. Erst im Oktober kam er wieder frei. Noch in der Haft hatte S. plötzlich die erstinstanzlich verhängte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro akzeptiert.

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Bezeichnung als „Unterstützer der AfD“ rechtens: Molkerei-Unternehmer Theo Müller verliert vor Gericht

Campact protestierte mit einer Kampagne gegen die Nähe des Molkerei-Milliardärs Theo Müller zu Alice Weidel. Dieser leitete rechtliche Schritte ein. Nun hat das Landgericht Hamburg entschieden. Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Der Molkerei-Unternehmer Theo Müller darf als „Unterstützer der AfD“ bezeichnet werden. Diese Formulierung verletze nicht sein Persönlichkeitsrecht und sei eine zulässige Meinungsäußerung, weil es „tatsächliche Anknüpfungspunkte“ dafür gebe. Das berichten „Der Spiegel“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ mit Bezug auf einen Beschluss, der den Medien vorliegt. (…) Müller hatte versucht, den Kernsatz der Kampagne „Theo Müller unterstützt die AfD“ anzugreifen. Nun wies das Landgericht Hamburg den Eilantrag auf einstweilige Verfügung zurück, wie „Der Spiegel“ berichtet. Es finde keine „durchgreifende Distanzierung von der AfD“ durch Müller statt, zitiert das Medium den Gerichtsbeschluss. Somit habe er keinen Unterlassungsanspruch. Dem Bericht zufolge kann Müller gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen. Das Landgericht habe „bedauerlicherweise abgelehnt, Campact zu untersagen, Unwahrheiten zu verbreiten. Aber: Wir leben in einem Rechtsstaat – Gott sei Dank – und haben diesen Spruch zu akzeptieren“, teilte Müller der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mit. Weitere rechtliche Schritte werde er demnach nicht ergreifen

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siehe auch: Molkereigründer Theo Müller unterliegt vor Gericht gegen Campact. Die Organisation „Campact“ plakatiert, Molkereigründer Theo Müller „unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das tue er in keiner Weise, sagt Müller. Er wollte Campact die Äußerung verbieten lassen. Das Landgericht Hamburg sieht es anders. Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Molkereigründers Theo Müller gegen die Kampagnenorganisation „Campact“ abgewiesen. Müller wollte Campact die Äußerung verbieten lassen: „Konzerngründer Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das Landgericht fasst diesen Satz nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als „zulässige Meinungsäußerung“ auf, die Müller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze (Az. 324 O 81/26). Der Begriff des „Unterstützens“, meint das Gericht, lasse sich „aus Sicht des verständigen Durchschnittsrezipienten zwanglos ohne das Vorhandensein eines dem Beweis zugänglichen Elements definieren“. Für das „Unterstützen“ einer Partei oder Gruppierung sei es bereits ausreichend, „wenn davon ausgegangen werden kann, dass der als ,Unterstützer’ Bezeichnete dieser eine nicht ablehnende Haltung gegenüber aufweist“. Es sei auch „problemlos denkbar“, dass jemand als „Unterstützer“ einer Partei angesehen werde, „ohne, dass er dieser in irgendeiner Form eine tatsächliche Zuwendung zukommen lässt“; “Unterstützer der AfD” Molkerei-Milliardär verliert Klage gegen NGO Laut Landgericht Hamburg darf der Unternehmer als “Unterstützer der AfD” bezeichnet werden. Vorlesen Artikel teilen Der Molkerei-Milliardär Theo Müller scheitert mit einem Eilantrag gegen eine Campact-Aktion. Müller darf als “Unterstützer der AfD” bezeichnet werden. Der Unternehmer Müller verklagte die NGO-Plattform Campact, die im Herbst letzten Jahres eine Kampagne gegen sein Unternehmen gestartet hatte. Im Rahmen dessen wurden laut Campact 28.000 Plakate und 2,2 Millionen Sticker verteilt. Zudem wurden kritische Slogans auf Gebäude in 18 verschiedenen Orten in Deutschland projiziert. “Alles AfD, oder was?” war dort etwa zu lesen – eine Anspielung auf den Müllermilch-Werbetext “Alles Müller oder was?”. Außerdem warb Campact ironisch für Müller mit dem Slogan: “Jetzt mit AfD Geschmack”.

Staats­an­walt­schaft sieht “Pinoc­chio” als zuläs­sige Kritik an Merz

Nach fast 400 Kommentaren zu einer Veranstaltung des Bundeskanzlers im vergangenen Oktober prüfte die Staatsanwaltschaft unter anderem eine Anspielung auf die berühmte Kinderbuchfigur. Es handele sich um erlaubte Machtkritik.   Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als “Pinocchio” hat für einen Facebook-Nutzer kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein, weil es an einem hinreichenden Tatverdacht fehle. Es handele sich bei dem Post “um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik”, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung am Dienstag mit. Aus diesen Erwägungen sei auch ein anderes Verfahren wegen derselben Bezeichnung eingestellt worden. Anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober in Heilbronn hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Bei 38 Beiträgen müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie strafbar sind – darunter der Satz “Pinocchio kommt nach HN”. In dem Facebook-Post des Polizeipräsidiums Heilbronn ging es seinerzeit um ein Flugverbot, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt worden war.

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A “Goofy” DJ’s Secret Life at the Center of an Online Terrorism Network – #terror

Early last year, Matthew Allison could be found at the Space Banana dance club, awkwardly swaying to his own beat. Clutching the cheapest house beer, he’d greet people with a bear hug, a broad grin and his familiar, “Yo, bro!” salutations. Allison, then a 37-year-old convenience store worker and Saturday-night DJ, seemed to like everyone he met in Boise, Idaho’s small electronic dance music scene. And most people seemed to like him back. He was so gentle, former friends remember, that for a time he eschewed honey so as not to cause harm to bees. He was “a little goofy,” a former friend, Tyler Whitt, recalled. “But bro goofy.” But that lovable persona hid a more sinister core. When he was behind his computer screen, Allison used the handle BTC, short for BanThisChannel, he told ProPublica and FRONTLINE. On the social media and messaging platform Telegram, authorities say, Allison was a key figure in a network of white supremacist and neo-Nazi chat groups and channels known as Terrorgram. There, Allison held court, promoting himself as “the most infamous and prolific propagandist of our time.” Hyperbole aside, BTC was infamous. Extremism researchers in the U.S. and in Europe studied his posts but did not know who he was. Leftist activists sought to expose him. And law enforcement authorities tried to identify and jail him. Last September, he was finally arrested. Prosecutors allege that Allison was one of the leaders in the Terrorgram Collective, a secretive group that produced propaganda and instructions for terrorists, and disseminated that information through the Terrorgram ecosystem. They say Allison used the Telegram platform to solicit “attacks on government infrastructure, such as government buildings and energy facilities,” to encourage the assassination of “‘high-value targets’ — like politicians and government officials” with a “hit list,” and to help produce and distribute a Terrorgram Collective publication that featured instructions for making “Napalm, thermite, chlorine gas, pipe bombs, and dirty bombs.” Authorities also contend in court filings that Allison had fantasies about committing gruesome violence and sexual assault, and that he may have been planning to act on them. Allison has pleaded not guilty. For about five years, the Terrorgram network operated largely unchallenged on Telegram, which has nearly one billion users. The Dubai-based company did little to prevent influencers like Allison from circulating their propaganda and encouraging isolated young men to kill, a ProPublica and FRONTLINE investigation found. The news organizations obtained a trove of now-deleted Telegram chats and channel logs and used them to trace Allison’s activity and influence in the Terrorgram network.

via propublica: A “Goofy” DJ’s Secret Life at the Center of an Online Terrorism Network