Zwei Anwärter auf den Kommissar-Dienst in Brandenburg sind vollkommen zu Recht noch vor ihrem Abschluss von der Polizeischule geflogen. Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg können von den Beschuldigten nicht mehr angefochten werden. Das bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom Mittwoch (OVG 4 S 7/26 und OVG 4 S 8/26). Die Beschlüsse sind damit rechtskräftig und können folglich von den Beschuldigten nicht mehr angefochten werden. Die beiden Polizeischüler hatten sich über ihre Anwälte zunächst erfolgreich gegen die sofortige Entlassung gewehrt, die eigentlich bereits im Dezember 2025 erfolgen sollte. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte jedoch entschieden, dass die Anwärter bis zum endgültigen Beschluss bei vollen Bezügen weiter im Dienst verbleiben dürfen. Die Polizei Brandenburg hatte die Beamten auf Probe nach Aussagen von Lehrkräften und Mitschülern aufgrund von Zweifeln an ihrer Verfassungstreue entlassen. Konkret sollen die beiden nach B.Z.-Informationen davon gesprochen haben, einen dunkelhäutigen Straftäter “erschießen, in einer Tonne ertränken, verbrennen” zu wollen. Zudem sollen sie Homosexuelle als “kranke Menschen” bezeichnet haben.

via tag24: RASSISTISCH, HOMOPHOB, STAATSFEINDLICH: POLIZEISCHÜLER FLIEGEN ENDGÜLTIG RAUS