#Holocaust-Verbrechen relativiert – OB-Kandidat aus Ulm wegen #Volksverhetzung in #Ravensburg verurteilt – #Lockhimup

Zu einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Ravensburg den Redner einer Kundgebung gegen die deutsche Corona-Politik verurteilt. Der Mann will gegen die Entscheidung vorgehen. Moderator und einer der Hauptredner bei der Demo neben der Ravensburger Oberschwabenhalle am 15. Januar 2022 vor rund 1800 Zuhörern war der nun verurteilte Daniel Langhans aus Pfaffenhofen an der Roth. Der 65-Jährige ist in der „Querdenker“-Szene eine bekannte Größe. 2021 kandidierte er als Parteiloser im Wahlkreis Neu-Ulm für den Bundestag. Am 3. Dezember trat er als Kandidat bei der Oberbürgermeisterwahl in Ulm an und erreichte 2,62 Prozent der Stimmen. In Ravensburg tauchte er im Sommer gemeinsam mit dem „Querdenker“ Bodo Schiffmann im Rutenfesthaus auf, was in der Stadt zu einer Diskussion über die Funktion von dessen Vorsitzenden Dieter Graf führte. Das ging bis zu Rücktrittsforderungen aus dessen Amt. (…) Nach Einschätzung der Juristen relativierte er die Verbrechen des Holocaust. Er sagte unter anderem, was in den Pandemie-Jahren in der Bundesrepublik passiert ist, sei ein „schreckliches Verbrechen“, als Unrecht nicht vergleichbar mit allem, was Deutschland in seiner Geschichte jemals gesehen habe. Es handele sich um „Genozid-Verbrechen“. Nach Auffassung der Justiz hat Langhans damit behauptet, dass die staatlichen Corona-Maßnahmen, insbesondere das Impfen gegen das Virus, ein größeres Unrecht seien als das Schicksal der Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes. Die Reden während der Kundgebung in Ravensburg waren von der Polizei notiert und ausgewertet worden. Nach Aussage einer Zeugin vor Gericht, einer Polizeihauptkommissarin, habe der Angeklagte so die Massenmorde der Nazis verharmlost und deren Opfer verhöhnt.

via schwäbische: Holocaust-Verbrechen relativiert OB-Kandidat aus Ulm wegen Volksverhetzung in Ravensburg verurteilt

Bayerisches Oberstes #Landesgericht – »Hängt die Grünen«-Plakate in #München – Freispruch für Neonazi aufgehoben – #LockHimUp

Ein Anhänger der rechtsextremen Partei »Der III. Weg« soll Plakate mit der Aufschrift »Hängt die Grünen« montiert haben. Erst wurde er freigesprochen, nun hebt das Bayerische Oberste Landesgericht den Freispruch auf. Dem Neonazi Karl-Heinz S. droht nun doch eine Strafe: Vor der Bundestagswahl im Jahr 2021 hatte er Plakate mit der Aufschrift »Hängt die Grünen« angebracht. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob einen Freispruch für S. auf und ordnete eine neue Verhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts an. S. war zuvor erfolgreich gegen eine Verurteilung zu sechs Monaten Gefängnis durch das Münchner Amtsgericht vorgegangen. (…) Gegen diesen Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, der nun stattgegeben wurde. Nach Auffassung der obersten bayerischen Richter hatte sich das Landgericht nicht ausreichend mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass eine mögliche Strafbarkeit des Angeklagten auch anders in Betracht gezogen werden könnte: durch sein Mitwirken bei der Organisation des Plakatierens.

via spiegel: Bayerisches Oberstes Landesgericht »Hängt die Grünen«-Plakate in München – Freispruch für Neonazi aufgehoben

#Hamburg: Neonazi schießt durch Wohnungstür – sieben Jahre Haft – #LockHimUp

Noch kurz vor der Tat nimmt der Angeklagte ein Video auf. Darin äußert er rassistische Beleidigungen und verkündet: „Ich bringe euch den Tod.“ Es ist nur eines von vielen Videos, die der nun wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft Verurteilte drehte. Einer von vielen Belegen für seine nach wie vor rechtsradikale Gesinnung, die das Landgericht Hamburg am Donnerstag bei der Urteilsverkündung anführte. Nach Überzeugung der Strafkammer schoss der Deutsche am 27. Mai dieses Jahres mit einem Repetiergewehr durch die geschlossene Wohnungstür seiner pakistanischen Nachbarin in Hamburg-Niendorf. Landgericht Hamburg verurteilt Neonazi zu sieben Jahren Haft Sein Vorhaben habe sich nicht gegen eine bestimmte Person, sondern gegen beliebige, sich in der Wohnung aufhaltende Personen gerichtet, sagte die Vorsitzende Richterin, Jessica Koerner. Das Gericht sprach den 49 Jahre alten Angeklagten auch wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe samt Munition und wegen Sachbeschädigung schuldig. (…) Seine 25 Jahre alte Nachbarin, von deren Schwangerschaft der Angeklagte nach eigenen Angaben nichts wusste, und ihre Schwiegermutter befanden sich im Wohnzimmer. Deshalb seien sie nicht verletzt worden, betonte Koerner. Stattdessen durchschlug das Projektil in Höhe von rund einem Meter die Tür und eine Kommode und blieb in der Wand stecken. Noch in der Nacht auf den 28. Mai habe der Angeklagte zur Polizei gesagt, er bereue es, nicht getroffen zu haben. Außerdem soll er betont haben, dass er zum Massenmörder werde, wenn er rauskomme. “Tief sitzende rassistische Grundeinstellung” seit der Jugend Bereits in seiner Jugend hat sich bei dem Angeklagten laut Koerner eine „tief sitzende rassistische Grundeinstellung“ verankert sowie Gedankengut, das die NS-Ideologie verherrliche. Ab 2019 soll es dann zu einer Radikalisierung gekommen sein, die letztlich in dem Mordversuch mündete.

via abendblatt: Hamburg: Neonazi schießt durch Wohnungstür – sieben Jahre Haft

#Haftbefehl – #Velberter AFD-#Ratsherr in laufender Sitzung abgeführt – #lockhimup #RomanMrugalla

Drei uniformierte Polizisten haben auf der jüngsten Ratssitzung in Velbert einen AfD-Politiker abgeführt. Das war der Grund für die Aktion. Das gab es bei einer Ratssitzung in Velbert noch nie: Während der laufenden Sitzung am Dienstag ist ein AFD-Ratsherr festgenommen worden. Die Sitzung lief gerade seit 15 Minuten, als drei uniformierte Polizeibeamte den Sitzungssaal im Forum Velbert betraten. Sie gingen zum Platz des AfD-Ratsmitglieds Roman Mrugalla und forderten ihn auf, mitzukommen. Dieser Aufforderung folgte der Mann widerstandslos, wie Augenzeugen berichten. Vollstreckungshaftbefehl gegen Velberter Nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft Dortmund ging es dabei um eine nicht bezahlte Geldstrafe des Rats-Politikers. Deswegen wurde gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl ausgestellt. Der Ratsherr wurde zur Velberter Polizeiwache gebracht und später wieder auf freien Fuß gesetzt. Tätlicher Angriff auf Polizisten Nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft Dortmund hatte der AfD-Politiker einen Strafbefehl wegen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr, tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung.

via waz: Velberter AFD-Ratsherr in laufender Sitzung abgeführt

paper and handcuffs on a wooden surface
Photo by EKATERINA BOLOVTSOVA on Pexels.com

AfD-Rat wegen Volksverhetzung verurteilt

In den Reihen der Erdinger AfD, aber auch des Gemeinderates Finsing gibt es nun einen wegen Volksverhetzung verurteilten Straftäter: Das Amtsgericht Magdeburg hat Peter Junker zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Finsing/Magdeburg – Zur Höhe der Tagessätze machte das Gericht keine Angaben, um keine Rückschlüsse auf das Einkommen des früheren Versicherungsvertreters zuzulassen. Die Höhe – es sind mehr als drei Monatsgehälter – ist auch nicht entscheidend. Relevant ist: Junker gilt damit als vorbestraft, das Urteil geht ins Bundeszentralregister ein. Schlagzeilen in ganz Deutschland: „Schützen wir sie vor Perversitäten“ Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, auch überregionale Medien wie der Spiegel berichteten über Junker. Es geht um den Auftritt des Bundestagskandidaten von 2021 Anfang August dieses Jahres beim AfD-Europaparteitag in Magdeburg. Dort ergriff Junker das Wort. In seiner knapp neunminütigen Vorstellung empörte er sich über die mögliche Situation, „wenn meine vierjährige Tochter von einer Dragqueen belabert wird, sich ein Dragqueen-Märchenbuch vorlesen lassen muss und das noch für gut finden muss“. Hier müsse die AfD „Aufklärung“ leisten. „Es gibt keine 132 000 Geschlechter, es gibt nur zwei Geschlechter, Mann und Frau, ohne Wenn und Aber. Also schützen wir das Beste, was wir haben, unsere Kinder, unseren Nachwuchs. Schützen wir sie vor Perversitäten, vor Abartigkeiten, vor staatlich geduldeten Kinderfickern.“ (…) Dass sich Junker, einst viele Jahre CSU-Mitglied, über die Jahre politisch radikalisiert hat und nun zu den gefährlichsten Anhängern der AfD im Kreis Erding gehört, zeigt sein demonstrativer Besuch des AfD-Wahlkampfes von Björn Höcke in Thüringen 2019. Damals ebenfalls an Höckes Seite zu sehen: Erdings AfD-Kreisvorsitzender Wolfgang Kellermann. Eine Szene hat Spiegel TV eingefangen, die Sequenz zeigt die beiden bestens gelaunt neben Höcke. Die Verbalinjurien Junkers im Sommer in Magdeburg verfolgte im Internet auch Sven Bäring von QueerBW. der Interessenvertretung queerer Angehöriger der Bundeswehr. Er zeigte Junker unmittelbar nach dessen Auftritt bei der Kölner Polizei an und machte das auf X (vormals Twitter) auch öffentlich. Er schrieb dazu: „Keine Macht der Hetze.“ Queers als staatlich geduldeten Kinderf**ker’ zu bezeichnen, sei Volksverhetzung „und sie gehören dafür zur Rechenschaft gezogen. Sie ebnen den Weg für die steigende Gewalt gegen Queers“.

via merkur: AfD-Rat wegen Volksverhetzung verurteilt

Deal im Maskenprozess: Wohl mehr als vier Jahre Haft für Tandler

Im Prozess um Steuerhinterziehung bei Corona-Maskengeschäften hat die Angeklagte Andrea Tandler einem Verständigungsangebot des Landgerichts München zugestimmt. Demnach muss Tandler mehr als vier Jahre in Haft. Die Politikertochter Andrea Tandler muss im Steuerprozess rund um die Corona-Maskenaffäre mit mindestens vier Jahren und drei Monaten Haft rechnen. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner N. soll mindestens dreieinhalb Jahre in Haft. Das sieht ein Verständigungsvorschlag des Landgerichts München I vor, dem alle Verfahrensbeteiligten am Dienstag zustimmten. Die beiden Angeklagten räumten daraufhin über ihre Verteidiger die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitestgehend ein. Zudem haben beide den entstandenen Steuerschaden inzwischen wiedergutgemacht. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden. (…) Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen – was für sich genommen legal ist – Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft Tandler und N. aber vor, die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht zu haben. Konkret wurde Tandler vorgeworfen, die Provisionen rechtswidrig nicht als Einzelperson, sondern über eine Firma versteuert zu haben. Dadurch musste Tandler insgesamt deutlich weniger Steuern zahlen. Zudem soll N. die Hälfte der Gesellschaftsanteile der damals neu gegründeten GmbH erhalten haben, obwohl er zuvor nichts eingebracht habe – darauf gründete der Vorwurf der Schenkungssteuerhinterziehung. Der Vorwurf der Gewerbesteuerhinterziehung wiederum fußte darauf, dass die Einnahmen aus den Maskengeschäften nicht in München versteuert wurden, sondern in Grünwald. Dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. München war allerdings laut Anklage “Ort der Geschäftsleitung”.

via br: Deal im Maskenprozess: Wohl mehr als vier Jahre Haft für Tandler

Corona Face mask FFP2 (50577401782).jpg
Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/132646954@N02″>dronepicr</a> – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/132646954@N02/50577401782/”>Corona Face mask FFP2</a>, CC BY 2.0, Link

Finland refuses Ukraine to extradite leader of neo-Nazi group Rusych Yan Petrovsky

The Supreme Court of Finland refused to extradite to Ukraine one of the leaders of the russian neo-Nazi subversive-assault intelligence group Rusych Yan Petrovsky (Voyislav Torden) and decided to release him, Helsingin Sanomat reports. Ukraine accuses 36-year-old Petrovsky, known by the nickname Sloviyan, of crimes committed in the Donetsk and Luhansk Regions in 2014-2015. Petrovsky was detained on July 20, 2022, at the Helsinki airport before his flight to Nice, after which the Ukrainian authorities sent a request to the Finnish side for his extradition. The Finnish court cited the conditions of detention in Ukrainian prisons, which the European Court of Human Rights recognized as violating Article 3 of the European Convention on Human Rights, as the reason for the refusal. According to the court, in the case of extradition of Yan Petrovsky to Ukraine, he may be subjected to degrading treatment. The neo-Nazi group Rusych took part in the war in Donbas in 2014-2015.

via ukranews: Finland refuses Ukraine to extradite leader of neo-Nazi group Rusych Yan Petrovsky