Seit Jahren macht die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt Stimmung gegen queere Menschen und wirft ihnen etwa vor, Kinder zu gefährden. Für das Landgericht Braunschweig ist das keine Volksverhetzung. Das Landgericht Braunschweig will nach queerfeindlichen Äußerungen der AfD-Landtagsabgeordneten Vanessa Behrendt keine Anklage erheben. Demnach sei “derzeit nicht zu erwarten, dass es zu einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht kommt”, so das Gericht laut dem rechten Portal “Nius”. Hintergrund ist, dass Behrendt die Regenbogenfahne im Oktober 2024 auf der Plattform X unter anderem als Symbol für “Machenschaften pädophiler Lobbygruppen” und für “die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda” bezeichnet hatte, woraufhin es Anzeigen wegen Volksverhetzung gegeben hatte (queer.de berichtete). Auch vom “Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität” oder der “Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen mit Pubertätsblockern, Hormontherapien und Transgender-OPs” war die Rede. Zudem soll Behrendt laut Staatsanwaltschaft die Anschrift des Mannes veröffentlicht haben, der die Anzeige erstattet hat. Laut dem “Nius”-Bericht habe das Landgericht die Auffassung, dass sich der Tweet von Behrendt auf die Regenbogenfahne bezogen haben könnte und nicht pauschal auf queere Menschen, die diese nach Ansicht von Behrendt abzulehnende “Ideologie” verträten. Daher könne keine Anklage wegen Volksverhetzung erhoben werden, weil die Fahne ja kein Mensch sei, gegen den man hetzen könne. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen in den Äußerungen Behrendts einen Verstoß gegen Paragraf 130 des Strafgesetzbuches gesehen. Dieser sieht vor Haftstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren für eine Person vor, die einen “Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet”.
Beleidigung auf Facebook: AfD-Stadtrat in Mühlhausen zu Geldstrafe verurteilt
Ein AfD-Kommunalpolitiker aus Mühlhausen hatte im sozialen Netzwerk Facebook Mitglieder eines Jugendzentrums beleidigt. Nun muss er 2.400 Euro Strafe zahlen. Der Mühlhäuser AfD-Fraktionschef ist wegen Beleidigung verurteilt worden. Das Amtsgericht Mühlhausen entschied am Montag, dass der Mann 2.400 Euro Strafe zahlen muss. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Kommunalpolitiker im September 2024 auf der Online-Plattform Facebook einen Beitrag des Queeren Jugendzentrums kommentiert hatte mit den Worten “Geht arbeiten dann vergehen eure krankhaften Neigungen”. AfD-Fraktionschef wegen Beleidigung angezeigt Ein Mitglied des Zentrums stellte daraufhin Strafanzeige. Gegen einen Strafbefehl in Höhe von 900 Euro hatte der AfD-Politiker Einspruch eingelegt, über diesen wurde am Montag verhandelt
via mdr: Beleidigung auf Facebook: AfD-Stadtrat in Mühlhausen zu Geldstrafe verurteilt

Nur durch Glück starb niemand – Lange Haft für 15-jährigen Auftragskiller
Ein junger Täter wirft eine mit Brandbeschleuniger gefüllte Kugelbombe in ein Lokal. Nur weil der Wirt schnell reagiert, kommen die Anwesenden heil davon. Das Landgericht Frankfurt hat einen 15-Jährigen wegen eines Brandanschlags auf ein Café zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Jugendkammer verhängte die Strafe bereits am Montag unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen, wie das Gericht mitteilte. Zuvor hatten mehrere Medien über das Urteil berichtet. Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wettersturz in Deutschland: Kältewelle bringt Schnee, Frost und Gewitter Atom-Wrack im Nordmeer: Versunkenes Sowjet-U-Boot strahlt immer noch Der 15-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts Anfang August 2025 eine selbstgebaute Kugelbombe mit mehreren Litern Brandbeschleuniger in das Café “Omonia” im Frankfurter Stadtteil Bockenheim geworfen. Dort war der Sprengsatz gegen 5 Uhr morgens detoniert und hatte den Raum komplett in Brand gesetzt. Anschlag in Frankfurt: Wirt reagierte geistesgegenwärtig In der Anklage hielt die Staatsanwaltschaft fest, dass es wohl nur der Reaktionsschnelligkeit des Wirts zu verdanken war, dass es keine Schwerverletzten oder Toten gab. Der Mann trat den Brandsatz demnach geistesgegenwärtig in eine leere Ecke des Gastraums. So habe er einen Fluchtweg freigehalten und es ermöglicht, dass er und vier anwesende Gäste sich ins Freie retten konnten. Der 15-Jährige flüchtete zu Fuß, konnte aber kurz darauf bei der Fahndung festgenommen werden. Den Ermittlungen zufolge war der junge Niederländer in seinem Heimatland per Snapchat für die Auftragstat angeworben worden. Die Polizei sprach von einer Tat aus dem Spektrum “Crime-as-a-Service” – Verbrechen als Dienstleistung. Für 3.000 Euro wurde der 15-Jährige fast zum Mörder Als Auftraggeber gilt ein 20-Jähriger, der erst kürzlich mit weiteren Verdächtigen in den Niederlanden festgenommen wurde. Er soll dem 15-Jährigen 3.000 Euro für den Anschlag mit der Kugelbombe geboten, ihn ins Rhein-Main-Gebiet gebracht und mit Materialien und Bauanleitungen für den Bombenbau ausgestattet haben.
via t-online: Nur durch Glück starb niemand Lange Haft für 15-jährigen Auftragskiller
Urteil zu rechter Gewalt – Sechseinhalb Jahre für Neonazi-Intensivtäter
Sind die Baseballschlägerjahre zurück? Ein Neonazi konnte in Halle über Monate prügeln, schlagen und schießen, ohne dass er festgenommen wurde. Sechseinhalb Jahre Haft für ein halbes Dutzend bewaffneter Gewalttaten lautet das Urteil, das die Jugendkammer des Landgerichts Halle am Mittwoch gegen Lucas K. (25) verhängte. 11 Straftaten – darunter versuchte schwere und gefährliche Körperverletzungen, Bedrohungen, rechtsextreme Propagandadelikte und Beleidigungen – hatte die Anklage dem einschlägig vorbestraften 25-Jährigen vorgeworfen. Drei weitere Rechtsextreme im Alter von 21 bis 35 Jahren verurteilte das Landgericht wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung und Propagandadelikten zu Haftstrafen zwischen 10 und 12 Monaten und einer Jugendstrafe von 50 Arbeitsstunden. Da einer der Angeklagten zum Tatzeitpunkt unter 21 ist, findet der gesamte Prozess vor der Jugendkammer statt. Die jungen Männer waren nach Überzeugung des Gerichts zusammen mit Lucas K. an einem Angriff auf einen schwarzen Polizeibeamten und dessen hochschwangere Partnerin Ende März 2025 in Halle beteiligt. Dass Lucas K. zu diesem Zeitpunkt eigentlich im Gefängnis hätte sitzen müssen, wenn die Ermittlungsbehörden eine vorherige Serie von bewaffneten Angriffen ernst genommen hätten, wird im Prozessverlauf deutlich. Scheinbar unbeeindruckt, die Arme verschränkt, die als SS-Symbol strafbaren Sig-Runen und Hass-Tätowierungen auf den Fingerrücken verdeckt, hört Lucas K. am Mittwoch zu, während Staatsanwalt Benedikt Bernzen ihn im Plädoyer als „überzeugten Nazi“ und „gefährlichen Gewalttäter mit festen Feindbildern“ beschreibt. K. sei für die Gesellschaft gefährlich, betont Bernzen. Als der Staatsanwalt das Instagram-Profil von K. unter dem Benutzernamen @18_nationalsozialist88 und der verbotenen NS-Parole „Sieg Heil“ in weißer Frakturschrift beschreibt, grinst Lucas K. Glatze, Bomberjacke, Springerstiefel Sowohl auf Social Media als auch in der Öffentlichkeit präsentierte er sich bis zu seiner Verhaftung Ende März 2025 im klassischen Naziskin-Outfit der 90er Jahre: Glatze, schwarze Bomberjacke mit dem Slogan „Ostdeutschland: härter als der Rest“, Springerstiefel mit weißen Schnürsenkeln, schlagbereite schwarze Handschuhe, schwarzer Schlauchschal mit Totenkopf und ausgebleichte Jeans. Sein Ziel: Angst und Hass zu verbreiten – davon sind Staatsanwaltschaft und Gericht überzeugt. Minutiös rekonstruiert Staatsanwalt Bernzen, wie die Serie des Schreckens am 7. November 2024 begann. Der damals 26-jährige Student Jan S. (Name geändert) hatte im Prozess als Zeuge beschrieben, wie Lucas K. mittags in einer Straßenbahn der Linie 8 in Halle lautstarke Rechts-Rock-Musik abspielte und die Parolen „Sieg Heil“ und „N*** verrecke“ unüberhörbar durch den vollbesetzten Waggon dröhnten. Er habe kurz gezögert, sagte Jan S., bis er den Mann mit dem Stacheldraht-Tattoo auf der Stirn aufforderte, die Musik auszumachen. Dessen Reaktion: Erst beschimpfte er Jan S. als „Zecke“, dann zeigte K. ein etwa 25 cm langes Messer und drohte, er werde den Studierenden abstechen.
via taz: Urteil zu rechter Gewalt Sechseinhalb Jahre für Neonazi-Intensivtäter
Gericht erlässt Strafbefehl gegen Bonner AfD-Politiker – Einspruch eingelegt
Der Bonner AfD-Kreissprecher Gerald Christ soll einen U-Bahn-Fahrgast beleidigt und geschubst haben. Gegen einen Strafbefehl hat er Einspruch eingelegt – nun kommt der Fall vor Gericht. Der Fall eines Bonner AfD-Politikers beschäftigt die Justiz. Im Juni steht der Bonner Kreissprecher Gerald Christ wegen einer mutmaßlichen Pöbelei an einer U-Bahn-Haltestelle vor Gericht. Das Amtsgericht hatte einen Strafbefehl gegen den Kommunalpolitiker erlassen, Christ legte dagegen Einspruch ein, was bedeutet: Es kommt zu einem Prozess. Die Szene, die der Strafbefehl nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ beschreibt, beginnt alltäglich: In einer Bonner U-Bahn, im Juni 2025. Zwei Stationen vor der Endhaltestelle der Linie 61 habe ein Mann mit Migrationshintergrund einen Anruf angenommen und laut telefoniert. Mehrere Fahrgäste schienen genervt, seine Sitznachbarin beschwerte sich. Der Telefonierer bat demnach um Entschuldigung. Damit schien die Angelegenheit erledigt. Außer offenbar für Gerald Christ, Sprecher der AfD Bonn und mittlerweile Fraktionsvorsitzender im Stadtrat. Als die Fahrgäste an der Endhaltestelle Quirinusplatz ausstiegen, soll Christ angefangen haben zu schimpfen. „Soweit sind wir schon gekommen“, habe er zu einem ihm fremden Mann gesagt, der ebenfalls in der Bahn saß. „Ich bin hochrangiger AfD-Politiker. Bonn wird von mir bereinigt“, soll Christ gesagt haben. Und: „Ich werde Bonn bald übernehmen.“ Das ging dem Mann offenbar zu weit: Er soll Unmut über Christs mutmaßliche Aussage gezeigt haben. Daraufhin sei eine Diskussion entbrannt und die Situation eskaliert. Staatsanwaltschaft setzte Strafbefehl auf 30 Tagessätze an Im Strafbefehl steht: Christ soll den Mann als „Arschloch“ bezeichnet haben, als – sinngemäß – „alter Mann, den keiner mehr ficken würde“, er habe sich nah vor den Mann gestellt, ihn angeschrien und mit beiden Händen einige Schritte vor sich her geschubst. Einen Tag später ging der Mann auf eine Polizeiwache und erstattete Anzeige. Er habe im Internet nach AfD-Politikern aus Bonn gesucht und Christ auf einem Foto wiedererkannt. Auf Anfrage dieser Zeitung weist Christ „diese Sachverhaltsdarstellung entschieden zurück“.
via ksta; Gericht erlässt Strafbefehl gegen Bonner AfD-Politiker – Einspruch eingelegt
Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert Gerichtsurteil
Im Januar wurde Schlagersängerin und RTL-Dschungelkönigin Melanie Müller wegen des Zeigens eines Hitlergrußes auf einem Konzert verurteilt. Nach einem Berufungsverfahren gegen das Urteil verzichtet Müller nun auf weitere Rechtsmittel und akzeptiert den Richterspruch. Schlagersängerin Melanie Müller will nach eigenen Angaben auf weitere juristische Schritte nach dem Urteil wegen des Zeigens eines Hitlergrußes verzichten. Müller teilte auf ihrer Instagram-Seite mit, sie habe sich nach “sehr reiflicher Überlegung” entschieden, gegen das Urteil nicht in Revision zu gehen. Zuvor hatte die “Leipziger Volkszeitung” berichtet.Die Schlagersängerin war im Januar vom Landgericht Leipzig wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes in zweiter Instanz zu einer Strafe von 3.500 Euro verurteilt worden. Durch den Verzicht auf die Revision könnte das Urteil nun rechtskräftig werden.Müller: Druck auf Familie zu großMüller begründete den Verzicht auf die Revision vor allem mit dem Druck, der “in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde”. Gleichzeitig betonte sie, dass die Entscheidung kein Eingeständnis ihrer Schuld sei.
via tagesschau: Schlagersängerin Melanie Müller akzeptiert Gerichtsurteil
Amtsgericht Sonneberg verurteilt AfD Stadtrat zu Geldstrafe
Ein AfD Stadtrat aus Sonneberg ist wegen des Rufens einer verfassungswidrigen Parole schuldig gesprochen worden. Er erhielt eine Geldstrafe. Er soll in einer Bar “Sieg heil!” gerufen haben. Ein Sonneberger AfD-Stadtrat ist wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen vom Amtsgericht Sonneberg schuldig gesprochen worden. Das berichten das Freie Wort und das Nachrichtenmagazin Focus.Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der 40-Jährige 2022 in einer Sonneberger Bar “Sieg heil!” gerufen hat. Der AfD-Politiker wurde demnach zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 70 Euro verurteilt. Das Urteil wurde am Montag verkündet.Eine Woche Zeit für BerufungDem Angeklagten war ein weiterer, ähnlicher Vorfall in einer anderen Bar vorgeworfen worden, der sich ebenfalls 2022 ereignet haben soll. Dieser Fall habe sich aber nach umfangreichen Zeugenbefragungen nicht nachweisen lassen, heißt es.
via tagesschau: Amtsgericht Sonneberg verurteilt AfD Stadtrat zu Geldstrafe
siehe dazu auch: THÜRINGEN – Soll „Sieg Heil“ gerufen haben: AfD-Stadtrat muss vor Gericht. (02/2026) Alexander Escher ist Stadtrat im thüringischen Sonneberg. Gegen ihn gibt es schwere Vorwürfe, jetzt wurde eine Anklage zugelassen. Die Staatsanwaltschaft Meiningen (Thüringen) hat eine Anklage gegen den Sonneberger Stadtrat Alexander Escher (AfD) zugelassen. Wie das Amtsgericht Sonneberg der Berliner Zeitung auf Anfrage mitteilte, findet der Prozessauftakt am 26. Februar statt. Escher wird vorgeworfen, im Frühjahr 2022 in einer Bar mehrfach die verbotene NS-Parole „Sieg Heil“ gerufen zu haben.