Das Vertrauen wird brüchiger – #polizeiproblem #nazichats

Nach dem Bekanntwerden antisemitischer Polizei-Chats hat die Münchner Justiz ein fatales Signal an Juden gesendet. Was, bitte, kann noch schlimmer sein als die Erkenntnis, die jetzt bei Charlotte Knob­loch, der Präsidentin der IKG München, einsickern muss: dass sie nämlich jahrelang von einem Polizei-Leibwächter beschützt wurde, der es insgeheim witzig fand, in Chats zu schreiben, als Fahrziel sei ihm Dachau lieber als Auschwitz, weil man da »früher heimkomme«? Sein Chatpartner, so ist jetzt herausgekommen, erwiderte: »Aber nicht der, der den Ofen sauber machen muss.« Witze unter Bodyguards. Diesem Menschen war Charlotte Knob­lochs Leben anvertraut. Dieser Mensch, der in Chats offenbar mit »HH« für »Heil Hitler« grüßte und über Frau Knobloch auch noch schrieb: »Ich scheiß’ ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen«, genoss ihr Vertrauen. ERKENNTNIS Was also ist noch schlimmer als das? Antwort: Noch schlimmer ist die Erkenntnis, dass dem Rechtsstaat dies letztlich egal ist. In München hat das Verwaltungsgericht gerade mit den Achseln gezuckt. Es hat in Richtung von Frau Knob­loch mitgeteilt: Jo, mei. Das Verwaltungsgericht hat es abgelehnt, den Personenschützer von Charlotte Knobloch aus dem Dienst zu entfernen. Das Verwaltungsgericht hat es abgelehnt, den Personenschützer aus dem Dienst zu entfernen. Man hört es, nur, man fasst es nicht: Die Richterin hat es dabei belassen, ihn zu degradieren. Was für ein furchtbares Signal an Juden, die darauf angewiesen sind, der Institution Polizei zu vertrauen. Was für ein verqueres Signal auch an andere Polizisten.

via jüdische allgemeine: Das Vertrauen wird brüchiger

https://twitter.com/SawsanChebli/status/1628867323007324161

#Karlsruhe lehnt Beschwerde ab – Keine neuen Ermittlungen im Fall #Jalloh – #OuryJalloh #Polizeigewalt #Polizeiproblem

Der Asylbewerber Oury Jalloh starb 2005 durch einen Brand in einer Polizeizelle in Dessau. Trotz des Verdachts einer vorsätzlichen Tat wurden die Ermittlungen eingestellt. Das sei nicht verfassungswidrig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Es war ein jahrelanger juristischer Weg durch viele Instanzen: der Fall von Oury Jalloh. Vor dem Bürgerkrieg in Sierra Leone geflohen, starb der Asylbewerber 2005 in einer Polizeigewahrsamszelle im Keller eines Polizeireviers in Dessau. Die Version der Polizei wurde bald angezweifelt: Oury Jalloh soll durch einen Brand in seiner Zelle gestorben sein, den er selbst gelegt habe. Und das, obwohl er an Händen und Füßen gefesselt war und auf einer feuerfesten Matratze lag.Nach anfänglichen Freisprüchen ging der Fall bis zum Bundesgerichtshof. Verurteilt wurde in der Folge ein Polizist aus Dessau wegen fahrlässiger Tötung. Sonderermittler des Landtags von Sachsen-Anhalt stellten zwar ein rechtswidriges Verhalten der Polizei in Dessau fest, aber keine Ansätze, um wegen Mordes gegen weitere Beamte zu ermitteln. Dennoch stand der Verdacht einer vorsätzlichen Tat oder gar eines Mordes seit Jahren weiterhin im Raum. Genährt wird dieser Verdacht durch mehrere Gutachten. Ein Gutachten eines Rechtsmediziners der Universität Frankfurt kommt zu dem Schluss, dass Oury Jalloh vor seinem Tod schwer misshandelt worden sei. Ein Brandgutachten weist auf den mutmaßlichen Einsatz von Brandbeschleunigern in der Zelle hin. Ein anderes brachte heraus, dass die Zellentür in Dessau während des Brandes wahrscheinlich offen war und nicht verschlossen, wie die Polizei behauptet hatte.

via tagesschau: Karlsruhe lehnt Beschwerde ab Keine neuen Ermittlungen im Fall Jalloh

BlackLivesMatter protest Berlin 2020-06-27 14.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:GPSLeo” title=”User:GPSLeo”>Leonhard Lenz</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC0, Link

Wegen #Volksverhetzung verurteilt – #RTL distanziert sich von #HenrikStoltenberg – #LockHimUp

In Realityshows wie »Love Island« gab der Enkel eines ehemaligen Verteidigungsministers den Macho. Wegen Nazi-Parolen und rassistischen Sprüchen wurde Henrik Stoltenberg nun verurteilt. RTL kappte alle Verbindungen. Die kurze Phase der Reality-TV-Prominenz des Henrik Stoltenberg scheint zu Ende zu gehen. Der Streamingdienst RTL+ und die Produktionsfirma Filmpool distanzieren sich von Stoltenberg  und haben entschieden, den aktuellen Dreh mit ihm abzubrechen. Der Grund: Stoltenberg wurde am Mittwoch wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole vom Kölner Amtsgericht zu 15.000 Euro Bußgeld verurteilt.

via spiegel: Wegen Volksverhetzung verurteilt RTL distanziert sich von Henrik Stoltenberg

siehe auch: Hitler-Gruß und rassistische Ausbrüche Politiker-Enkel verurteilt: Henrik Stoltenberg muss nach Nazi-Parolen latzen Henrik Stoltenberg musste vor Gericht und jetzt mehrere Tausend Euro berappen. Christoph Hardt, picture alliance, Geisler-Fotopress 23. Februar 2023 um 13:59 Uhr Im TV macht er gerne auf dicke Hose. Im Gerichtssaal soll er allerdings ganz kleinlaut gewesen sein. Eine Umgebung, die er schon kennen dürfte. Denn es war nicht das erste Verfahren, das gegen Henrik Stoltenberg (26) eröffnet wurde. Der Reality-TV-Teilnehmer ist der Enkel von Gerhard Stoltenberg (†73), der mal Verteidigungsminister Deutschlands war. (…) Nur einen Monat zuvor allerdings soll er des Nachts aus seiner Kölner Wohnung Nazi-Parolen gerufen haben. Polizisten hätten daraufhin seine Personalien aufgenommen, wie nun die BILD-Zeitung berichtet hat. Einige Wochen später soll er zudem auf offener Straße randaliert haben. Als die Polizei dann auftauchte, habe er rassistische Sprüche gerissen: „Scheiß Kanaken! Man müsste den allen den Hals abschneiden“, zitiert die Zeitung weiter. Henrik muss für die Parolen zahlen Am Mittwoch (22. Februar) saß er nun erstmal wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole vor dem Kölner Amtsgericht.

#VERWALTUNGSGERICHT #MAGDEBURG Rechtsextremismus-Verdacht: #LKA-Beamter bleibt #suspendiert – #kickhimout #polizeiproblem

Ein LKA-Beamter ist mit der Klage auf Wiedereinstellung vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert. Er steht im Verdacht, den Nationalsozialismus verharmlost zu haben. Das Gericht sieht Anhaltspunkte für “charakterliche Eignungsmängel” des Personenschützers. Ein LKA-Beamter ist mit seinem Antrag, wieder seinen Dienst ausüben zu dürfen, vor dem Verwaltunggericht gescheitert. Der ehemalige Personenschützer steht im Verdacht, den Nationalsozialismus verharmlost zu haben. Der Beamte ist nicht der einzige, gegen den ermittelt wurde. Ein Personenschützer des Landeskriminalamtes bleibt wegen der Teilnahme an einem rechtsextremen Chat bis auf weiteres suspendiert. Wie das Verwaltungsgericht Magdeburg mitteilte, scheiterte der Mann mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht habe den Antrag des Personenschützers auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Der Beamte müsse das vorläufige Verbot hinnehmen, hieß es in der Begründung. (…) Zum Vorwurf führte das Verwaltungsgericht aus: Der Beamte, der im Bereich des Personenschutzes tätig ist, habe eine WhatsApp-Nachricht mit dem Symbol Daumen hoch zustimmend kommentiert. Darauf sei ein Bild zu sehen gewesen, das eine auf einem Sofa liegende Frau mit nacktem Unterkörper und einen jungen Mann zeige. Dieser wende sich von der Frau ab und blicke auf einen Fernseher mit einem Bild von Adolf Hitler. Das Bild trägt den Untertitel “Es gibt Dinge, die sind einfach wichtiger…”

via mdr: VERWALTUNGSGERICHT MAGDEBURG Rechtsextremismus-Verdacht: LKA-Beamter bleibt suspendiert

Justizzentrum Magdeburg.JPG
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Olaf2″ title=”User:Olaf2″>Olaf Meister</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link

#VERWALTUNGSGERICHT #MAGDEBURG Rechtsextremismus-Verdacht: #LKA-Beamter bleibt #suspendiert – #kickhimout #polizeiproblem

Ein LKA-Beamter ist mit der Klage auf Wiedereinstellung vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert. Er steht im Verdacht, den Nationalsozialismus verharmlost zu haben. Das Gericht sieht Anhaltspunkte für “charakterliche Eignungsmängel” des Personenschützers. Ein LKA-Beamter ist mit seinem Antrag, wieder seinen Dienst ausüben zu dürfen, vor dem Verwaltunggericht gescheitert. Der ehemalige Personenschützer steht im Verdacht, den Nationalsozialismus verharmlost zu haben. Der Beamte ist nicht der einzige, gegen den ermittelt wurde. Ein Personenschützer des Landeskriminalamtes bleibt wegen der Teilnahme an einem rechtsextremen Chat bis auf weiteres suspendiert. Wie das Verwaltungsgericht Magdeburg mitteilte, scheiterte der Mann mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht habe den Antrag des Personenschützers auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Der Beamte müsse das vorläufige Verbot hinnehmen, hieß es in der Begründung. (…) Zum Vorwurf führte das Verwaltungsgericht aus: Der Beamte, der im Bereich des Personenschutzes tätig ist, habe eine WhatsApp-Nachricht mit dem Symbol Daumen hoch zustimmend kommentiert. Darauf sei ein Bild zu sehen gewesen, das eine auf einem Sofa liegende Frau mit nacktem Unterkörper und einen jungen Mann zeige. Dieser wende sich von der Frau ab und blicke auf einen Fernseher mit einem Bild von Adolf Hitler. Das Bild trägt den Untertitel “Es gibt Dinge, die sind einfach wichtiger…”

via mdr: VERWALTUNGSGERICHT MAGDEBURG Rechtsextremismus-Verdacht: LKA-Beamter bleibt suspendiert

Justizzentrum Magdeburg.JPG
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Olaf2″ title=”User:Olaf2″>Olaf Meister</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link

#PROZESS – #Thüringer AfD-#Polizist erfolgreich im Streit gegen #Dienstherrn

Das Thüringer Innenministerium muss laut einem Gerichtsurteil ein umstrittenes Beförderungsverfahren stoppen. Geklagt hatte ein beurlaubter Polizist, der zugleich als Spitzenfunktionär für die AfD-Landtagsfraktion tätig ist. Der Fall sorgt seit Wochen für landespolitischen Wirbel. Das Verwaltungsgericht Weimar hat ein umstrittenes Beförderungsverfahren im Thüringer Innenministerium gestoppt. Das Gericht teilte MDR THÜRINGEN mit, dass ein beurlaubter Polizeibeamter, der für die AfD-Landtagsfraktion arbeite, bei dem Verfahren benachteiligt wurde. Er habe nicht die gleiche Chance in dem Verfahren bekommen wie seine beiden Konkurrentinnen. Der Beamte war gegen die Auswahlentscheidung im Herbst 2022 gerichtlich vorgegangen. Innenministerium muss Auswahlverfahren stoppen Das Gericht rügte in seiner Entscheidung besonders, auf welcher Grundlage der beurlaubte Beamte seine Beurteilung erhalten habe. Da er sich aktuell nicht im Dienst befindet, wird seine Leistung anhand einer sogenannten fiktiven Fortschreibung bewertet. In dieser wird eine Vergleichsgruppe von Beamten gebildet, die seiner Tätigkeit und Dienstgrad gleichwertig sind, um daraus eine Beurteilung zu gewinnen.

via mdr: PROZESS Thüringer AfD-Polizist erfolgreich im Streit gegen Dienstherrn

BVerfG zu AfD-naher Stiftung – Keine Stif­tungs­för­de­rung ohne Gesetz

In einem Grundsatzurteil hat das BVerfG klargestellt, dass die Förderung politischer Stiftungen eine gesetzliche Grundlage braucht. Das Haushaltsgesetz 2019 verletzt die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Die AfD konnte einen Teilerfolg in Karlsruhe erzielen. Der Deutsche Bundestag habe durch den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt. Auf Grundlage des Haushaltsgesetzes erhalten politische Stiftungen, die im Bundestag vertretenen Parteien nahstehen, finanzielle Zuschüsse, ohne dass dem ein Parlamentsgesetz zugrunde liegt. Es bedarf aber einer gesetzlichen Grundlage, hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden (BVerfG, Urt. v. 22.02.2023, Az. 2 BvE 3/19). Die AfD hatte sich an das BVerfG gewandt, um zu erreichen, dass die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung ebenfalls Fördergelder bekommt – so wie andere Stiftungen, die politischen Parteien nahestehen. Die AfD hatte in dem Organstreitverfahren elf verschiedene Anträge gestellt, die sich gegen den Bundestag, den Haushaltsausschuss, die Bundesregierung, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Finanzen richteten. Die meisten Anträge lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter jedoch als unzulässig ab, teils fehlte es an einem tauglichen Antragsgegenstand, teils waren die Anträge verfristet Globalzuschüsse im Haushaltsjahr 2019 problematisch Zulässig war nur der Antrag, der sich auf das Haushaltsjahr 2019 bezog. Dabei hatte die AfD auch in der Sache Erfolg. Der Haushaltegesetzgeber hatte sogenannte Globalzuschüsse in Höhe von 130 Millionen Euro für die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit der politischen Stiftungen vorgesehen, dabei aber die AfD – in dem sie in der Auflistung nicht erwähnt wurde – ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund, dass die Bildungsarbeit der Stiftungen für die Parteien eine wichtige Rolle spielt, verletzt das die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs.1 S.1 GG, so das BVerfG nun. Das bedeutet nicht, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung nun unmittelbar an der Förderung beteiligt wird. Wie die Entscheidung aus Karlsruhe umgesetzt wird, ist Sache des Gesetzgebers.

via lto: BVerfG zu AfD-naher Stiftung Keine Stif­tungs­för­de­rung ohne Gesetz

siehe auch: Bundesverfassungsgericht Stiftungsförderung ohne Gesetz verfassungswidrig. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat bislang nichts von den Fördergeldern für politische Stiftungen erhalten. Das verletze die politische Chancengleichheit, urteilte das Bundesverfassungsgericht und fordert ein eigenes Gesetz. Von Max Bauer, SWR Es ist ein Urteil, das den Gesetzgeber dazu zwingt, das Fördersystem für parteinahe Stiftungen neu zu regeln. Bisher ist es so: Die Gelder für politische Stiftungen werden bei den Haushaltsberatungen im Bundestag beschlossen. Sie richten sich nach der Stärke der Parteien. Ein extra Förderungsgesetz gibt es nicht. (…) Der Ball liege nun im Feld des Gesetzgebers, so die Vorsitzende des Zweiten Senats Doris König. Karlsruhe deutet aber an: Politische Stiftungen können per Gesetz von der Förderung ausgeschlossen werden, wenn der Schutz der Verfassung das erfordert.AfD-Antrag auf Förderung für 2022 noch offen2022 hatte der Bundestag erstmals einen extra Haushaltsvermerk beschlossen. Der sieht vor, dass es bei Zweifel an der Verfassungstreue keine Förderung für parteinahe Stiftungen geben darf. Der Antrag der AfD auf Förderung für das Haushaltsjahr 2022 wurde von dem heute entschiedenen Teil des Verfahrens abgetrennt und noch nicht entschieden.

siehe dazu auch: Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten Parlamentsgesetzes .Pressemitteilung Nr. 22/2023 vom 22. Februar 2023 – Urteil vom 22. Februar 2023 2 BvE 3/19 Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Deutsche Bundestag durch den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 die Partei Alternative für Deutschland (im Folgenden: Antragstellerin) in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt hat, soweit dieses die Ausreichung von Globalzuschüssen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit für politische Stiftungen ermöglicht, ohne dass dem ein gesondertes Parlamentsgesetz zugrunde liegt. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), eine der Antragstellerin nahestehende politische Stiftung, ist derzeit – anders als die politischen Stiftungen, die den übrigen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nahestehen – von der staatlichen Stiftungsfinanzierung ausgeschlossen. Ihre Versuche, für die Jahre 2018 bis 2022 staatliche Fördermittel zu erhalten, blieben erfolglos. Hierdurch sieht sich die Antragstellerin in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Nichtberücksichtigung der DES bei der Zuweisung von Globalzuschüssen für die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit im Bundeshaushalt 2019 greift in das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ein. Für die Rechtfertigung dieses Eingriffs bedarf es eines besonderen Parlamentsgesetzes, an dem es hier fehlt. Der auf den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 bezogene Antrag hat daher Erfolg. Der Antrag, der die Nichtberücksichtigung der DES bei der Vergabe von Globalzuschüssen im Bundeshaushaltsgesetz 2022 zum Gegenstand hat, wird vom Verfahren abgetrennt. Die übrigen Anträge sind unzulässig. Gründe für den von der Antragstellerin angeregten Erlass einer Vollstreckungsanordnung liegen nicht vor.

Bundesverfassungsgericht IMGP1634.jpg
Von Rainer Lück <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://1rl.de”>1RL.de</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link