HASS AUF MUSLIME VERBREITET „N.S. Heute“: Neonazi-Aktivist und Verleger #Krolzig verurteilt

Das Landgericht Dortmund hat den Verleger der Zeitung „N.S. Heute“ und NPD-Funktionär Sascha Krolzig heute zu zwölf Monaten Haft verurteilt. Ausgesetzt wurden diese zur Bewährung. Drei Monate gelten wegen der langen Verfahrensdauer als schon verbüßt. Begonnen hatte der Prozess gegen Krolzig Mitte November. Die Staatsanwaltschaft warf dem einschlägig vorbelasteten Neonazi das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen sowie Volksverhetzung in zahlreichen Fällen vor. Krolzig war zu Prozessbeginn noch aktiv bei „Die Rechte“ (DR), nach einem Übertritt zur NPD führt er nun deren Kreisverband Dortmund an. Gleichwohl bezeichnet sich dieser nur als „Heimat Dortmund“. Krolzig fungiert als Herausgeber, Verleger und „Schriftleiter“ von „N.S. Heute“. Zudem betreibt er den „Sturmzeichen-Verlag & Versand“. (…) Das Landgericht verurteilte Krolzig an diesem Freitag zu einem Jahr Haft auf Bewährung, zudem soll er eine Geldauflage von knapp über 1.000 Euro zahlen. Das Gericht befand, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage, dass Krolzig in den am Ende noch angeklagten Punkten Volksverhetzung begangen und Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen verbreitet habe. In Artikeln – einer davon zweigeteilt in zwei Heften, was letztlich als ein Delikt gewertet wurde – sei etwa der Hass auf Migranten geschürt und ein an den Nationalsozialismus erinnerndes Abstammungsprinzip propagiert worden. Krolzigs Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Neonazi hat Revision angekündigt.

via endstation rechts: HASS AUF MUSLIME VERBREITET „N.S. Heute“: Neonazi-Aktivist und Verleger Krolzig verurteilt

HASS AUF MUSLIME VERBREITET „N.S. Heute“: Neonazi-Aktivist und Verleger #Krolzig verurteilt

Das Landgericht Dortmund hat den Verleger der Zeitung „N.S. Heute“ und NPD-Funktionär Sascha Krolzig heute zu zwölf Monaten Haft verurteilt. Ausgesetzt wurden diese zur Bewährung. Drei Monate gelten wegen der langen Verfahrensdauer als schon verbüßt. Begonnen hatte der Prozess gegen Krolzig Mitte November. Die Staatsanwaltschaft warf dem einschlägig vorbelasteten Neonazi das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen sowie Volksverhetzung in zahlreichen Fällen vor. Krolzig war zu Prozessbeginn noch aktiv bei „Die Rechte“ (DR), nach einem Übertritt zur NPD führt er nun deren Kreisverband Dortmund an. Gleichwohl bezeichnet sich dieser nur als „Heimat Dortmund“. Krolzig fungiert als Herausgeber, Verleger und „Schriftleiter“ von „N.S. Heute“. Zudem betreibt er den „Sturmzeichen-Verlag & Versand“. (…) Das Landgericht verurteilte Krolzig an diesem Freitag zu einem Jahr Haft auf Bewährung, zudem soll er eine Geldauflage von knapp über 1.000 Euro zahlen. Das Gericht befand, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage, dass Krolzig in den am Ende noch angeklagten Punkten Volksverhetzung begangen und Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen verbreitet habe. In Artikeln – einer davon zweigeteilt in zwei Heften, was letztlich als ein Delikt gewertet wurde – sei etwa der Hass auf Migranten geschürt und ein an den Nationalsozialismus erinnerndes Abstammungsprinzip propagiert worden. Krolzigs Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Neonazi hat Revision angekündigt.

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#Querdenkerin wegen #Körperverletzung verurteilt – #LockHerUp

Unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt das Amtsgericht Neu-Ulm eine Querdenken-Anhängerin. Aus einem Bericht der Südwest Presse geht hervor, dass das Amtsgericht Neu-Ulm am vergangenen Dienstag eine Querdenkerin zu 8 Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung von 2500 Euro an das Hospiz Illertissen verurteilte. Im Februar 2022 hatte die 56-Jährige in Illertissen demnach an einem »Spaziergang«, wie die Querdenken-Szene ihre unangemeldeten Aufmärsche nennt, teilgenommen. (…) Die Querdenkerin habe einen Polizisten der ihr den Durchgang verwehrte beleidigt, woraufhin später ihre Personalien aufgenommen werden sollten. Dagegen setzte sich die 56-Jährige zur Wehr, wobei sie einer Beamtin gegen den Kopf getreten habe. Darauf wurde sie zur Polizeidienststelle verbracht. Als sie diese verließ soll sie erneut einen Polizisten beleidigt haben

via allgäu rechtsaußen: Querdenkerin wegen Körperverletzung verurteilt

Weimarer Richter nach Masken-Entscheidung des Amtes enthoben

Der wegen eines Beschlusses zur Maskenpflicht umstrittene Richter aus Thüringen darf vorerst nicht mehr in dieser Funktion arbeiten. Er hatte 2021 in Weimar entschieden, dass Schüler keine Corona-Masken tragen müssen. Nach einem umstrittenen Urteil zur Maskenpflicht darf ein Richter am Amtsgericht Weimar vorerst nicht weiter in dieser Funktion arbeiten. Das bestätigte das Richterdienstgericht am Landgericht Meiningen. Der Richter kann nun Beschwerde beim Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht einlegen (…) Gleichzeitig ist ein Strafverfahren am Landgericht Erfurt anhängig. Weil er als Familienrichter für so eine Entscheidung nicht zuständig war, hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage wegen Rechtsbeugung am Landgericht erhoben

via mdr: Weimarer Richter nach Masken-Entscheidung des Amtes enthoben

lady justice and a gavel
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Kein #3G-Nachweis vorgelegt: #AfD-Ratsherr beging #Hausfriedensbruch

Weigern sich Kommunalpolitiker während der Corona-Pandemie den zur Teilnahme an einer Ausschusssitzung vorgeschriebenen 3G-Nachweis vorzulegen, begehen sie Hausfriedensbruch. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 24. Januar 2023, bekanntgegebenen Beschluss im Fall des AfD-Politikers und Ratsherrn der Stadt Paderborn, Alexander Lex, klargestellt (Az.: 4 RVs 134/22). Dieser wollte am 24. August 2021 an einer öffentlichen Ausschusssitzung der Stadt Paderborn teilnehmen. Für alle teilnehmenden Personen und damit auch für Ratsherrn war die Vorlage eines 3G-Nachweises Pflicht, um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu verringern. Danach mussten sie für die Sitzungsteilnahme einen Nachweis vorlegen, dass sie entsprechend geimpft, genesen oder negativ getestet wurden. Lex weigerte sich jedoch trotz mehrfacher Aufforderung des die Sitzung leitenden stellvertretenden Bürgermeisters, den Nachweis vorzulegen. Da der AfD-Politiker daraufhin nicht freiwillig das Rathaus verlassen wollte, wurde die Polizei gerufen. Diese musste Lex daraufhin aus dem Sitzungssaal herausziehen und aus dem Rathaus führen. Das Landgericht Paderborn wertete das Verhalten des Mannes als Hausfriedensbruch. Lex wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt, insgesamt 750 Euro. Der Aufenthalt des AfD-Politikers in dem Sitzungssaal sei unbefugt gewesen. Er habe sich trotz mehrfacher Aufforderung des stellvertretenden Bürgermeisters geweigert, einen 3G-Nachweise vorzulegen oder den Sitzungssaal zu verlassen.

via juraforum: Kein 3G-Nachweis vorgelegt: AfD-Ratsherr beging Hausfriedensbruch

“Besonders gefährlicher” Neonazi “Mr. Bond” scheitert mit Berufung – #terror #JudasWatch #pack #lockthemup

Das Oberlandesgericht Wien bestätigte die langjährigen Haftstrafen wegen NS-Wiederbetätigung für ein Brüderpaar. Der Verteidiger führte davor originelle Argumente an. Das Sakrileg, den Namen eines britischen Ornithologen zu verwenden, um in Liedern neonazistisches Gedankengut zu verbreiten, ist im österreichischen Strafrecht natürlich kein Erschwerungsgrund. Deshalb wurde der als “Mr. Bond” agierende Philip H. aber auch nicht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Sondern da er rassistische, homophobe, antisemitische Lieder produzierte – eines davon spielte der rechtsextreme Attentäter von Halle, als er bei seinem mittels Helmkamera live gestreamten Anschlag 2019 zwei Menschen tötete und zwei verletzte. Dass die Verurteilung an sich korrekt ist, hat der Oberste Gerichtshof bereits entschieden. Im Saal F des Wiener Justizpalastes geht es vor dem Oberlandesgericht nun um die Berufung gegen die Strafhöhe. Philip H.s ebenso unbescholtener Bruder Benjamin, der im Internet eine “Feindesliste” namens “Judas Watch” publizierte, auf der über 1.700 Personen namentlich genannt wurden, darunter auch STANDARD-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, hatte vier Jahre ausgefasst. (…) Der Berufung wird nicht Folge geleistet. Bei Philip H. sei die “besondere Gefährlichkeit” sowohl bei der Wiederbetätigung als auch beim Täter selbst gegeben, zeigt sich das Oberlandesgericht sicher. Letzteres werde beispielsweise dadurch illustriert, dass er nach den Anschlägen auf zwei Moscheen in Christchurch, bei denen ein Rechtsterrorist 51 Menschen ermordete und 50 weitere verletzte, postete “I love this guy” und wenige Tage später dessen Pamphlet ins Deutsche übersetzte und online stellte. Auch nach dem Attentat von Halle habe er zeitnah im Internet recherchiert, wie man sich mittels 3D-Drucker selbstgemachte Schusswaffen besorgen könne

via standard: “Besonders gefährlicher” Neonazi “Mr. Bond” scheitert mit Berufung

Nach #Angriff mit #Cuttermesser: #Berliner #Gericht verurteilt #Neuköllner Neonazi Maurice P. zu #Haftstrafe – #messerstecher

Das Berliner Amtsgericht hat Maurice P. unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der bekennende Rechtsextreme muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Berliner Amtsgericht hat den Neuköllner Neonazi Maurice P. unter anderem wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass er einem Jamaikaner „gezielt und absichtlich“ nach einer Auseinandersetzung ein Cuttermesser in den Hals rammte und dabei nur knapp die Halsschlagader verfehlte. Zudem sei P. an einer Schlägerei mit linken Kneipenbesucher:innen in Neukölln beteiligt gewesen. Jetzt Newsletter kostenlos abonnieren: „Tagesspiegel Checkpoint“ liefert alle Informationen rund um die Wiederholungswahl Zudem wurde P. wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen verurteilt: Er habe den verbotenen Hitlergruß vor dem Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma gezeigt, einen Button mit Hakenkreuz und Adolf-Hitler-Konterfei getragen sowie ein T-Shirt mit dem Logo der verbotenen rechtsextremen Terrororganisation Combat 18. Letzteres stellt auch einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz dar. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. P.s Verteidiger, der bekannte Neonazi-Szene-Anwalt Wolfram Nahrath, hatte in den beiden Fällen der Körperverletzung auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Ansicht von Gericht und Staatsanwaltschaft geriet P. am Morgen des 4. Juli 2021 vor einer Kneipe in Rudow mit dem Jamaikaner Steve W. in Streit. P. soll sich mehrfach rassistisch geäußert haben. Irgendwann sei die Auseinandersetzung dann eskaliert: Zwar soll W., der P. körperlich deutlich überlegen ist, zuerst zugeschlagen haben. P. sei dann aber, als der Konflikt eigentlich schon vorbei war, zurückgekehrt und habe das Cuttermesser gezückt – mit dem klaren Ziel, sich für die eingesteckten Schläge zu revanchieren, so die Richterin. P. selbst behauptet, er habe aus Notwehr gehandelt W. erlitt eine sechs Zentimeter lange und einen halben Zentimeter tiefe Schnittwunde am Hals, die nur vier Zentimeter von der Halsschlagader entfernt war. „Nur weil er P.s Arm reflexhaft zur Seite stoßen konnte, wurde schlimmeres verhindert“, so die Richterin. Er leide bis heute deutlich unter den Folgen.

via tagesspiegel: Nach Angriff mit Cuttermesser: Berliner Gericht verurteilt Neuköllner Neonazi Maurice P. zu Haftstrafe

siehe auch: Mann mit Messer am Hals verletzt: Berliner Neonazi zu Haftstrafe verurteilt Der 29-Jährige hatte im Juli 2021 einem Jamaikaner mit einem Messer in den Hals geschnitten. Er sagte, es sei eine Abwehrbewegung gewesen. Das Gericht sah das anders. Ein Berliner Rechtsextremist ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Der 29-Jährige habe einen aus Jamaika stammenden Mann nach einer körperlichen Auseinandersetzung gezielt mit einem Messer attackiert und verletzt, urteilte am Mittwoch das Amtsgericht Tiergarten. In einem anderen Fall griff er in Berlin-Neukölln mit Gleichgesinnten eine Gruppe an. Der 29-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann bei dem Angriff auf den Jamaikaner im Juli 2021 aus rassistischen Motiven handelte. Der 37-Jährige wurde am Hals verletzt. Die Richterin erklärte, nach einem Gespräch über rechtsextreme Ansichten sei es zu einem Schlagabtausch gekommen. Als der Kampf beendet gewesen sei, habe der Angeklagte den 37-Jährigen mit einem Messer attackiert. Der Mann leide bis heute unter den Folgen – „es blieb ein Gefühl tiefer Verunsicherung“.