#Volksverhetzung – #HAFTSTRAFE FÜR #ANTISEMITEN UND #HOLOCAUSTLEUGNER #REZAbEGI – #LockHimUp

Endlich. Nach acht Jahren regelmäßiger „Israelkritik“, Shoahrelativierung und – leugnung ist vorerst Schluss. Der iranischstämmige ehemalige Kölner Taxifahrer Reza Begi wurde am 14. Februar vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen neun Fällen von Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der sendungsbewusste Begi, den manche wegen seines „schrillen“, emotionalen Auftretens als „krank“ zu entpolitisieren versuchen, blickt, als Erbe der antisemitischen „Kölner Klagemauer“, auf eine zumindest achtjährige Karriere als überzeugter Shoahleugner zurück. Bei einem Prozess gegen die Holocaustleugnerin und hafterfahrene Naziikone Ursula Haverbeck hatte er im Dezember 2020 vor laufender Kamera gegenüber dem Jüdischen Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus zum wiederholten Male den Holocaust geleugnet: „Ich halte (den) Holocaust für eine Lüge. Es ist eine Lüge!“ Weder „der Zentralrat der Juden“ noch „irgendwelche Politiker, Wissenschaftler, Historiker“ hätten eine Antwort auf die Frage gegeben, wo sich denn der Holocaust ereignet habe. „War Auschwitz ein Vernichtungslager oder war Auschwitz ein Arbeitslager? Das ist eine offene Frage“, sagte Begi vor dem Gerichtssaal in die Kamera. Begis Verurteilung ohne Bewährung wegen Volksverhetzung in neun Fällen sowie wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt – die Staatsanwaltschaft attestiert Begi ein „geschlossenes antisemitisches Weltbild“  – ist Anlass, einen Blick zurück auf die sehr lange antisemitische Karriere des Deutsch-Iraners zu werfen. Gepaart war sie durchgängig mit einer Kooperation mit Querfront-Protagonisten wie auch mit zahlreichen gemeinsamen Auftritten mit Neonazis und versierten Holocaustleugnern. Erst vergangenes Wochenende hatte Begi gemeinsam mit 800 Neonazis in Dresden bei einem „Trauermarsch“ demonstriert. Um den zu wahren sollten nur schwarze Fahnen mitgeführt werden – es sei denn, man komme aus einem anderen Land: Begi nahm mit einer iranischen Fahne am „Trauermarsch“ teil, wie Belltower auch mit einem Foto belegt hat. In Livestreams sprach Begi von einem „Endsieg“ und der „Wahrheit über Auschwitz“ (Jüdische Allgemeine, 14.2.2023), vom „Bombenholocaust in Dresden“, vom „Bombenterror“ sowie vom „größten  Völkermord in der Menschheitsgeschichte.“

via belltower: Volksverhetzung HAFTSTRAFE FÜR ANTISEMITEN UND HOLOCAUSTLEUGNER REZA BEGI

#Urteil des #Landgerichts : Rauswurf für #PetrBystron – #KickHimOut

Der AfD-Politiker muss seine Wohnung in München räumen, weil er diese, anders als im Mietvertrag vereinbart, nur noch privat nutzt. Das Landgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Kündigung und gibt ihm Zeit bis Ende August. Petr Bystron muss raus. Nicht aus dem Bundestag, sondern aus seiner privaten Wohnung in München. Am Dienstag verkündete eine Zivilkammer am Landgericht München I, dass der AfD-Politiker das 220 Quadratmeter große Domizil in Bestlage an der Türkenstraße bis Ende August zu räumen habe.

via sz: Urteil des Landgerichts : Rauswurf für Petr Bystron

siehe auch: „Die wollen uns raushaben“: Münchner AfD-Bundespolitiker soll Wohnung räumen – Vermieter hat ihn verklagt – #PetrBystron #VerstoßGegenMietvertrag #KickHimOut. (…) Bereits 1998 hatte Petr Bystron die 120-Quadratmeter-Wohnung in Schwabing angemietet. Damals wurde allerdings eine überwiegend gewerbliche Nutzung vereinbart: zunächst für fünf Jahre, danach unbefristet. Bystron nutzte die Räumlichkeiten größtenteils geschäftlich für seine damalige Werbeagentur. In einem Zimmer wohnte er selbst, wie seine Frau Stepanka bestätigt. „Er war damals Junggeselle und gerade 26 Jahre alt.“ Sie sei später mit eingezogen, das Paar gründete eine Familie – und lebt seit vielen Jahren nun privat mit zwei Kindern in der Wohnung; „Können es nicht glauben“: AfD-Bundestags-Politiker Petr Bystron fliegt aus Münchner Wohnung – Urteil gefallen. Bittere Pleite für AfD-Mann Petr Bystron (50): Der Bundespolitiker muss seine Münchner Wohnung räumen, sein Vermieter hatte geklagt – und erhielt jetzt Recht. Schon bis Ende August muss Bystron mit seiner Familie asuziehen. München – „Die wollen uns raushaben, wegen der AfD“, hatte seine Ehefrau Stepanka vermutet. Jetzt wird der Albtraum für Petr Bystron und seine Familie wahr: Sie müssen tatsächlich aus ihrer Wohnung in der Türkenstraße ausziehen. So entschied gestern das Landgericht München I in dem Zivilprozess. Geklagt hatte die Erwin-und-Gisela-von-Steiner-Stiftung: Dort hatte der Münchner AfD-Bundespolitiker bereits 1998 die Schwabinger Wohnung angemietet – damals noch, um eine Werbeagentur auf den insgesamt 220 Quadratmetern zu führen, wie Bystrons Ehefrau am Rande des Prozessauftaktes vor zwei Wochen erzählt hatte. Im Vertrag war eine Mischmietnutzung vereinbart: Bystron durfte die Räume neben der gewerblichen Verwendung also teilweise auch privat nutzen – aber nicht ausschließlich. Das war im Mietvertrag sogar ausdrücklich ausgeschlossen.

#Urteil des #Landgerichts : Rauswurf für #PetrBystron – #KickHimOut

Der AfD-Politiker muss seine Wohnung in München räumen, weil er diese, anders als im Mietvertrag vereinbart, nur noch privat nutzt. Das Landgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Kündigung und gibt ihm Zeit bis Ende August. Petr Bystron muss raus. Nicht aus dem Bundestag, sondern aus seiner privaten Wohnung in München. Am Dienstag verkündete eine Zivilkammer am Landgericht München I, dass der AfD-Politiker das 220 Quadratmeter große Domizil in Bestlage an der Türkenstraße bis Ende August zu räumen habe.

via sz: Urteil des Landgerichts : Rauswurf für Petr Bystron

siehe auch: „Die wollen uns raushaben“: Münchner AfD-Bundespolitiker soll Wohnung räumen – Vermieter hat ihn verklagt – #PetrBystron #VerstoßGegenMietvertrag #KickHimOut. (…) Bereits 1998 hatte Petr Bystron die 120-Quadratmeter-Wohnung in Schwabing angemietet. Damals wurde allerdings eine überwiegend gewerbliche Nutzung vereinbart: zunächst für fünf Jahre, danach unbefristet. Bystron nutzte die Räumlichkeiten größtenteils geschäftlich für seine damalige Werbeagentur. In einem Zimmer wohnte er selbst, wie seine Frau Stepanka bestätigt. „Er war damals Junggeselle und gerade 26 Jahre alt.“ Sie sei später mit eingezogen, das Paar gründete eine Familie – und lebt seit vielen Jahren nun privat mit zwei Kindern in der Wohnung; „Können es nicht glauben“: AfD-Bundestags-Politiker Petr Bystron fliegt aus Münchner Wohnung – Urteil gefallen. Bittere Pleite für AfD-Mann Petr Bystron (50): Der Bundespolitiker muss seine Münchner Wohnung räumen, sein Vermieter hatte geklagt – und erhielt jetzt Recht. Schon bis Ende August muss Bystron mit seiner Familie asuziehen. München – „Die wollen uns raushaben, wegen der AfD“, hatte seine Ehefrau Stepanka vermutet. Jetzt wird der Albtraum für Petr Bystron und seine Familie wahr: Sie müssen tatsächlich aus ihrer Wohnung in der Türkenstraße ausziehen. So entschied gestern das Landgericht München I in dem Zivilprozess. Geklagt hatte die Erwin-und-Gisela-von-Steiner-Stiftung: Dort hatte der Münchner AfD-Bundespolitiker bereits 1998 die Schwabinger Wohnung angemietet – damals noch, um eine Werbeagentur auf den insgesamt 220 Quadratmetern zu führen, wie Bystrons Ehefrau am Rande des Prozessauftaktes vor zwei Wochen erzählt hatte. Im Vertrag war eine Mischmietnutzung vereinbart: Bystron durfte die Räume neben der gewerblichen Verwendung also teilweise auch privat nutzen – aber nicht ausschließlich. Das war im Mietvertrag sogar ausdrücklich ausgeschlossen.

VOR #GERICHT GEGEN #STRAFBEFEHL GEKLAGT – #Volksverhetzung bei #Facebook?

Was der Einspruch eines Priener AfD-Gemeinderats gebracht hat. Auf der Facebook-Seite eines Priener Marktgemeinderates befand sich kurzzeitig die Internet-Seite eines Holocaust-Leugners. Deshalb gab es einen Strafbefehl, gegen den der Lokalpolitiker vor Gericht zog. Nun gab es eine Entscheidung. Im November 2020 erhitzte ein Facebook-Eintrag eines Priener Marktgemeinderates die Gemüter (wir berichteten). Auf dessen Facebook-Seite befand sich kurzfristig eine Internetseite des Schweizers Michael Palomino, der auch in seinem Heimatland bereits als Holocaust-Leugner angeklagt worden ist. Einspruch gegen „Volksverhetzung“ Der Angeklagte, der für die AfD im Gremium sitzt, hatte gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung über 8000 Euro Einspruch eingelegt. So kam die Sache nun vor das Amtsgericht in Rosenheim. Des Weiteren war der Priener der üblen Nachrede beschuldigt worden, weil er einen „anerkannten Asylbewerber“, der in Prien ein Gewerbe betreibt, fälschlicherweise als „abgelehnt“ bezeichnet hatte und dies als Kommentar unter einem Facebook-Post auf dessen geschäftlicher Website geschrieben hatte. Vor Gericht brachte er vor, dass er lediglich das Titelbild dieser Website in Augenschein genommen habe ohne zu erkennen, dass es sich dabei um ein antisemitisches Machwerk gehandelt habe. (…) Der Vorsitzende Richter Vordermayer führte in seinem Urteil aus, dass der Angeklagte durchaus hätte erkennen können, dass es sich um eine unangemessene Verharmlosung der historischen Verbrechen handelte. Auch habe er beim zweiten Vorwurf eine üble Nachrede billigend in Kauf genommen. Er befand, dass sich der Straftatbestand am unteren Rand befände, dennoch aber eine Grenze überschritten worden sei. So blieb der Richter in seinem Urteil unter dem Strafmaß des Strafbefehls mit 8000 Euro und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro.

via ovb online: VOR GERICHT GEGEN STRAFBEFEHL GEKLAGT Volksverhetzung bei Facebook?

#KRIMINALITÄT – #Zwickauer Stadtrat muss wegen #Angriff auf #Polizistin ins #Gefängnis – #LockHimUp #SvenGeorgi

Während einer Corona-Demonstration im Dezember 2021 hat ein Stadtrat aus Zwickau eine Polizistin geschlagen. Er erhielt eine mehrmonatige Bewährungsstrafe, ging in Berufung und kassierte nun eine deutlich härtere Strafe. Nachdem der Kommunalpolitiker Sven Georgi im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hat, wurde der Angeklagte zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der parteilose Zwickauer Stadtrat Sven Georgi muss für ein Jahr ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau hob damit eine zuvor verhängte mildere Bewährungsstrafe des Amtsgerichts auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kommunalpolitiker bei einer Demonstration im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hatte. Zuerst hatte die Freie Presse über das jüngste Gerichtsurteil berichtet. Georgi hatte Polizistin während einer Demonstration verletzt Georgi, der auf Demonstrationen der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften “Freien Sachsen” in Erscheinung tritt, war nach Überzeugung des Gerichts gegenüber einer Polizistin handgreiflich geworden. Nach einer angemeldeten Kundgebung in der Zwickauer Innenstadt im Dezember 2021 war der 53-Jährige zusammen mit etwa 100 weiteren Demonstranten, die gegen die damaligen Corona-Auflagen der Regierung protestierten, losgezogen. (…) Im ersten Urteil vor dem Amtsgericht erhielt der Zwickauer eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Bewährungsstrafe für den mehrfach vorbestraften Georgi gefordert. Richter Torsten Sommer entschied sich schlussendlich für ein strengeres Strafmaß. Der Sprecher des Landgerichts, Altfrid Luthe, sagte MDR SACHSEN am Freitag, der Angeklagte sei zehn Mal wegen diverser Delikte vorbestraft. “Offensichtlich haben die früheren Verurteilungen nicht dazu geführt, dass sich der Angeklagte rechtstreu verhält. Es kommt auch hinzu, dass das ganze Tatverhalten in dem Fall sehr eindeutig war, sehr vorsätzlich”, sagt Luthe als Begründung für das neue Strafmaß.

via mdr: KRIMINALITÄT Zwickauer Stadtrat muss wegen Angriff auf Polizistin ins Gefängnis

see more of him in: JVA (Screenshot: FB; archive is nAmGu

#KRIMINALITÄT – #Zwickauer Stadtrat muss wegen #Angriff auf #Polizistin ins #Gefängnis – #LockHimUp #SvenGeorgi

Während einer Corona-Demonstration im Dezember 2021 hat ein Stadtrat aus Zwickau eine Polizistin geschlagen. Er erhielt eine mehrmonatige Bewährungsstrafe, ging in Berufung und kassierte nun eine deutlich härtere Strafe. Nachdem der Kommunalpolitiker Sven Georgi im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hat, wurde der Angeklagte zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der parteilose Zwickauer Stadtrat Sven Georgi muss für ein Jahr ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau hob damit eine zuvor verhängte mildere Bewährungsstrafe des Amtsgerichts auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kommunalpolitiker bei einer Demonstration im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hatte. Zuerst hatte die Freie Presse über das jüngste Gerichtsurteil berichtet. Georgi hatte Polizistin während einer Demonstration verletzt Georgi, der auf Demonstrationen der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften “Freien Sachsen” in Erscheinung tritt, war nach Überzeugung des Gerichts gegenüber einer Polizistin handgreiflich geworden. Nach einer angemeldeten Kundgebung in der Zwickauer Innenstadt im Dezember 2021 war der 53-Jährige zusammen mit etwa 100 weiteren Demonstranten, die gegen die damaligen Corona-Auflagen der Regierung protestierten, losgezogen. (…) Im ersten Urteil vor dem Amtsgericht erhielt der Zwickauer eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Bewährungsstrafe für den mehrfach vorbestraften Georgi gefordert. Richter Torsten Sommer entschied sich schlussendlich für ein strengeres Strafmaß. Der Sprecher des Landgerichts, Altfrid Luthe, sagte MDR SACHSEN am Freitag, der Angeklagte sei zehn Mal wegen diverser Delikte vorbestraft. “Offensichtlich haben die früheren Verurteilungen nicht dazu geführt, dass sich der Angeklagte rechtstreu verhält. Es kommt auch hinzu, dass das ganze Tatverhalten in dem Fall sehr eindeutig war, sehr vorsätzlich”, sagt Luthe als Begründung für das neue Strafmaß.

via mdr: KRIMINALITÄT Zwickauer Stadtrat muss wegen Angriff auf Polizistin ins Gefängnis

see more of him in: JVA (Screenshot: FB; archive is nAmGu

Einsatz ist #verfassungswidrig: #Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei #Polizei – #polizeiproblem #Überwachungsstaat

Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt. Innerhalb von Sekunden aus einer riesigen Anzahl an Informationen die wichtigen Hinweise rausfiltern, um so möglichen Straftätern auf die Schliche zu kommen. Mit diesem Ziel setzen immer mehr Polizeibehörden sogenannte Systeme zur automatisierten Datenauswertung ein. Gemeint sind komplexe Computerprogramme, wie die Software “Gotham” des US-Herstellers Palantir. Doch deren Einsatz ist umstritten. So urteilt jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Regelungen zum Einsatz der Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig sind. Die Beschränkung auf die beiden Bundesländer beruht auf den Klagen, die aus den beiden Regionen kamen. Das Urteil, das sich ausschließlich auf die Nutzung der Technik zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten bezieht, ist aber auch für andere Bundesländer gültig. Wo werden die Systeme derzeit eingesetzt? Ursprünglich als Pilotprojekt gestartet, wird die “Gotham” in Hessen bereits seit 2017 eingesetzt. Auch die Polizei in NRW nutzt das Programm. Für Schlagzeilen hatte das System dort zuletzt wegen gestiegener Kosten gesorgt

via zdf: Einsatz ist verfassungswidrig :Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei Polizei

siehe dazu auch: Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten sind verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 18/2023 vom 16. Februar 2023. Urteil vom 16. Februar 2023. 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 25a Abs. 1 Alt. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und § 49 Abs. 1 Alt. 1 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) verfassungswidrig sind. Sie ermächtigen die Polizei, gespeicherte personenbezogene Daten mittels automatisierter Anwendung im Rahmen einer Datenanalyse (Hessen) oder einer Datenauswertung (Hamburg) weiter zu verarbeiten. Die Vorschriften verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung, weil sie keine ausreichende Eingriffsschwelle enthalten. Sie ermöglichen eine Weiterverarbeitung gespeicherter Datenbestände mittels einer automatisierten Datenanalyse oder -auswertung in begründeten Einzelfällen, wenn dies zur vorbeugenden Bekämpfung bestimmter Straftaten erforderlich ist. Dieser Eingriffsanlass bleibt angesichts der besonders daten- und methodenoffen formulierten Befugnisse weit hinter der wegen des konkreten Eingriffsgewichts verfassungsrechtlich gebotenen Schwelle einer konkretisierten Gefahr zurück. § 25a Abs. 1 Alt. 1 HSOG gilt bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. September 2023 mit einschränkender Maßgabe fort. § 49 Abs. 1 Alt. 1 HmbPolDVG ist nichtig.