#VERWALTUNGSGERICHT #MAGDEBURG Rechtsextremismus-Verdacht: #LKA-Beamter bleibt #suspendiert – #kickhimout #polizeiproblem

Ein LKA-Beamter ist mit der Klage auf Wiedereinstellung vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert. Er steht im Verdacht, den Nationalsozialismus verharmlost zu haben. Das Gericht sieht Anhaltspunkte für “charakterliche Eignungsmängel” des Personenschützers. Ein LKA-Beamter ist mit seinem Antrag, wieder seinen Dienst ausüben zu dürfen, vor dem Verwaltunggericht gescheitert. Der ehemalige Personenschützer steht im Verdacht, den Nationalsozialismus verharmlost zu haben. Der Beamte ist nicht der einzige, gegen den ermittelt wurde. Ein Personenschützer des Landeskriminalamtes bleibt wegen der Teilnahme an einem rechtsextremen Chat bis auf weiteres suspendiert. Wie das Verwaltungsgericht Magdeburg mitteilte, scheiterte der Mann mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht habe den Antrag des Personenschützers auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Der Beamte müsse das vorläufige Verbot hinnehmen, hieß es in der Begründung. (…) Zum Vorwurf führte das Verwaltungsgericht aus: Der Beamte, der im Bereich des Personenschutzes tätig ist, habe eine WhatsApp-Nachricht mit dem Symbol Daumen hoch zustimmend kommentiert. Darauf sei ein Bild zu sehen gewesen, das eine auf einem Sofa liegende Frau mit nacktem Unterkörper und einen jungen Mann zeige. Dieser wende sich von der Frau ab und blicke auf einen Fernseher mit einem Bild von Adolf Hitler. Das Bild trägt den Untertitel “Es gibt Dinge, die sind einfach wichtiger…”

via mdr: VERWALTUNGSGERICHT MAGDEBURG Rechtsextremismus-Verdacht: LKA-Beamter bleibt suspendiert

Justizzentrum Magdeburg.JPG
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Olaf2″ title=”User:Olaf2″>Olaf Meister</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link

#PROZESS – #Thüringer AfD-#Polizist erfolgreich im Streit gegen #Dienstherrn

Das Thüringer Innenministerium muss laut einem Gerichtsurteil ein umstrittenes Beförderungsverfahren stoppen. Geklagt hatte ein beurlaubter Polizist, der zugleich als Spitzenfunktionär für die AfD-Landtagsfraktion tätig ist. Der Fall sorgt seit Wochen für landespolitischen Wirbel. Das Verwaltungsgericht Weimar hat ein umstrittenes Beförderungsverfahren im Thüringer Innenministerium gestoppt. Das Gericht teilte MDR THÜRINGEN mit, dass ein beurlaubter Polizeibeamter, der für die AfD-Landtagsfraktion arbeite, bei dem Verfahren benachteiligt wurde. Er habe nicht die gleiche Chance in dem Verfahren bekommen wie seine beiden Konkurrentinnen. Der Beamte war gegen die Auswahlentscheidung im Herbst 2022 gerichtlich vorgegangen. Innenministerium muss Auswahlverfahren stoppen Das Gericht rügte in seiner Entscheidung besonders, auf welcher Grundlage der beurlaubte Beamte seine Beurteilung erhalten habe. Da er sich aktuell nicht im Dienst befindet, wird seine Leistung anhand einer sogenannten fiktiven Fortschreibung bewertet. In dieser wird eine Vergleichsgruppe von Beamten gebildet, die seiner Tätigkeit und Dienstgrad gleichwertig sind, um daraus eine Beurteilung zu gewinnen.

via mdr: PROZESS Thüringer AfD-Polizist erfolgreich im Streit gegen Dienstherrn

BVerfG zu AfD-naher Stiftung – Keine Stif­tungs­för­de­rung ohne Gesetz

In einem Grundsatzurteil hat das BVerfG klargestellt, dass die Förderung politischer Stiftungen eine gesetzliche Grundlage braucht. Das Haushaltsgesetz 2019 verletzt die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Die AfD konnte einen Teilerfolg in Karlsruhe erzielen. Der Deutsche Bundestag habe durch den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt. Auf Grundlage des Haushaltsgesetzes erhalten politische Stiftungen, die im Bundestag vertretenen Parteien nahstehen, finanzielle Zuschüsse, ohne dass dem ein Parlamentsgesetz zugrunde liegt. Es bedarf aber einer gesetzlichen Grundlage, hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden (BVerfG, Urt. v. 22.02.2023, Az. 2 BvE 3/19). Die AfD hatte sich an das BVerfG gewandt, um zu erreichen, dass die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung ebenfalls Fördergelder bekommt – so wie andere Stiftungen, die politischen Parteien nahestehen. Die AfD hatte in dem Organstreitverfahren elf verschiedene Anträge gestellt, die sich gegen den Bundestag, den Haushaltsausschuss, die Bundesregierung, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Finanzen richteten. Die meisten Anträge lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter jedoch als unzulässig ab, teils fehlte es an einem tauglichen Antragsgegenstand, teils waren die Anträge verfristet Globalzuschüsse im Haushaltsjahr 2019 problematisch Zulässig war nur der Antrag, der sich auf das Haushaltsjahr 2019 bezog. Dabei hatte die AfD auch in der Sache Erfolg. Der Haushaltegesetzgeber hatte sogenannte Globalzuschüsse in Höhe von 130 Millionen Euro für die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit der politischen Stiftungen vorgesehen, dabei aber die AfD – in dem sie in der Auflistung nicht erwähnt wurde – ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund, dass die Bildungsarbeit der Stiftungen für die Parteien eine wichtige Rolle spielt, verletzt das die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs.1 S.1 GG, so das BVerfG nun. Das bedeutet nicht, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung nun unmittelbar an der Förderung beteiligt wird. Wie die Entscheidung aus Karlsruhe umgesetzt wird, ist Sache des Gesetzgebers.

via lto: BVerfG zu AfD-naher Stiftung Keine Stif­tungs­för­de­rung ohne Gesetz

siehe auch: Bundesverfassungsgericht Stiftungsförderung ohne Gesetz verfassungswidrig. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat bislang nichts von den Fördergeldern für politische Stiftungen erhalten. Das verletze die politische Chancengleichheit, urteilte das Bundesverfassungsgericht und fordert ein eigenes Gesetz. Von Max Bauer, SWR Es ist ein Urteil, das den Gesetzgeber dazu zwingt, das Fördersystem für parteinahe Stiftungen neu zu regeln. Bisher ist es so: Die Gelder für politische Stiftungen werden bei den Haushaltsberatungen im Bundestag beschlossen. Sie richten sich nach der Stärke der Parteien. Ein extra Förderungsgesetz gibt es nicht. (…) Der Ball liege nun im Feld des Gesetzgebers, so die Vorsitzende des Zweiten Senats Doris König. Karlsruhe deutet aber an: Politische Stiftungen können per Gesetz von der Förderung ausgeschlossen werden, wenn der Schutz der Verfassung das erfordert.AfD-Antrag auf Förderung für 2022 noch offen2022 hatte der Bundestag erstmals einen extra Haushaltsvermerk beschlossen. Der sieht vor, dass es bei Zweifel an der Verfassungstreue keine Förderung für parteinahe Stiftungen geben darf. Der Antrag der AfD auf Förderung für das Haushaltsjahr 2022 wurde von dem heute entschiedenen Teil des Verfahrens abgetrennt und noch nicht entschieden.

siehe dazu auch: Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten Parlamentsgesetzes .Pressemitteilung Nr. 22/2023 vom 22. Februar 2023 – Urteil vom 22. Februar 2023 2 BvE 3/19 Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Deutsche Bundestag durch den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 die Partei Alternative für Deutschland (im Folgenden: Antragstellerin) in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt hat, soweit dieses die Ausreichung von Globalzuschüssen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit für politische Stiftungen ermöglicht, ohne dass dem ein gesondertes Parlamentsgesetz zugrunde liegt. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), eine der Antragstellerin nahestehende politische Stiftung, ist derzeit – anders als die politischen Stiftungen, die den übrigen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nahestehen – von der staatlichen Stiftungsfinanzierung ausgeschlossen. Ihre Versuche, für die Jahre 2018 bis 2022 staatliche Fördermittel zu erhalten, blieben erfolglos. Hierdurch sieht sich die Antragstellerin in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Nichtberücksichtigung der DES bei der Zuweisung von Globalzuschüssen für die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit im Bundeshaushalt 2019 greift in das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ein. Für die Rechtfertigung dieses Eingriffs bedarf es eines besonderen Parlamentsgesetzes, an dem es hier fehlt. Der auf den Erlass des Haushaltsgesetzes 2019 bezogene Antrag hat daher Erfolg. Der Antrag, der die Nichtberücksichtigung der DES bei der Vergabe von Globalzuschüssen im Bundeshaushaltsgesetz 2022 zum Gegenstand hat, wird vom Verfahren abgetrennt. Die übrigen Anträge sind unzulässig. Gründe für den von der Antragstellerin angeregten Erlass einer Vollstreckungsanordnung liegen nicht vor.

Bundesverfassungsgericht IMGP1634.jpg
Von Rainer Lück <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”http://1rl.de”>1RL.de</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0 de, Link

#Volksverhetzung – #HAFTSTRAFE FÜR #ANTISEMITEN UND #HOLOCAUSTLEUGNER #REZAbEGI – #LockHimUp

Endlich. Nach acht Jahren regelmäßiger „Israelkritik“, Shoahrelativierung und – leugnung ist vorerst Schluss. Der iranischstämmige ehemalige Kölner Taxifahrer Reza Begi wurde am 14. Februar vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen neun Fällen von Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der sendungsbewusste Begi, den manche wegen seines „schrillen“, emotionalen Auftretens als „krank“ zu entpolitisieren versuchen, blickt, als Erbe der antisemitischen „Kölner Klagemauer“, auf eine zumindest achtjährige Karriere als überzeugter Shoahleugner zurück. Bei einem Prozess gegen die Holocaustleugnerin und hafterfahrene Naziikone Ursula Haverbeck hatte er im Dezember 2020 vor laufender Kamera gegenüber dem Jüdischen Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus zum wiederholten Male den Holocaust geleugnet: „Ich halte (den) Holocaust für eine Lüge. Es ist eine Lüge!“ Weder „der Zentralrat der Juden“ noch „irgendwelche Politiker, Wissenschaftler, Historiker“ hätten eine Antwort auf die Frage gegeben, wo sich denn der Holocaust ereignet habe. „War Auschwitz ein Vernichtungslager oder war Auschwitz ein Arbeitslager? Das ist eine offene Frage“, sagte Begi vor dem Gerichtssaal in die Kamera. Begis Verurteilung ohne Bewährung wegen Volksverhetzung in neun Fällen sowie wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt – die Staatsanwaltschaft attestiert Begi ein „geschlossenes antisemitisches Weltbild“  – ist Anlass, einen Blick zurück auf die sehr lange antisemitische Karriere des Deutsch-Iraners zu werfen. Gepaart war sie durchgängig mit einer Kooperation mit Querfront-Protagonisten wie auch mit zahlreichen gemeinsamen Auftritten mit Neonazis und versierten Holocaustleugnern. Erst vergangenes Wochenende hatte Begi gemeinsam mit 800 Neonazis in Dresden bei einem „Trauermarsch“ demonstriert. Um den zu wahren sollten nur schwarze Fahnen mitgeführt werden – es sei denn, man komme aus einem anderen Land: Begi nahm mit einer iranischen Fahne am „Trauermarsch“ teil, wie Belltower auch mit einem Foto belegt hat. In Livestreams sprach Begi von einem „Endsieg“ und der „Wahrheit über Auschwitz“ (Jüdische Allgemeine, 14.2.2023), vom „Bombenholocaust in Dresden“, vom „Bombenterror“ sowie vom „größten  Völkermord in der Menschheitsgeschichte.“

via belltower: Volksverhetzung HAFTSTRAFE FÜR ANTISEMITEN UND HOLOCAUSTLEUGNER REZA BEGI

#Urteil des #Landgerichts : Rauswurf für #PetrBystron – #KickHimOut

Der AfD-Politiker muss seine Wohnung in München räumen, weil er diese, anders als im Mietvertrag vereinbart, nur noch privat nutzt. Das Landgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Kündigung und gibt ihm Zeit bis Ende August. Petr Bystron muss raus. Nicht aus dem Bundestag, sondern aus seiner privaten Wohnung in München. Am Dienstag verkündete eine Zivilkammer am Landgericht München I, dass der AfD-Politiker das 220 Quadratmeter große Domizil in Bestlage an der Türkenstraße bis Ende August zu räumen habe.

via sz: Urteil des Landgerichts : Rauswurf für Petr Bystron

siehe auch: „Die wollen uns raushaben“: Münchner AfD-Bundespolitiker soll Wohnung räumen – Vermieter hat ihn verklagt – #PetrBystron #VerstoßGegenMietvertrag #KickHimOut. (…) Bereits 1998 hatte Petr Bystron die 120-Quadratmeter-Wohnung in Schwabing angemietet. Damals wurde allerdings eine überwiegend gewerbliche Nutzung vereinbart: zunächst für fünf Jahre, danach unbefristet. Bystron nutzte die Räumlichkeiten größtenteils geschäftlich für seine damalige Werbeagentur. In einem Zimmer wohnte er selbst, wie seine Frau Stepanka bestätigt. „Er war damals Junggeselle und gerade 26 Jahre alt.“ Sie sei später mit eingezogen, das Paar gründete eine Familie – und lebt seit vielen Jahren nun privat mit zwei Kindern in der Wohnung; „Können es nicht glauben“: AfD-Bundestags-Politiker Petr Bystron fliegt aus Münchner Wohnung – Urteil gefallen. Bittere Pleite für AfD-Mann Petr Bystron (50): Der Bundespolitiker muss seine Münchner Wohnung räumen, sein Vermieter hatte geklagt – und erhielt jetzt Recht. Schon bis Ende August muss Bystron mit seiner Familie asuziehen. München – „Die wollen uns raushaben, wegen der AfD“, hatte seine Ehefrau Stepanka vermutet. Jetzt wird der Albtraum für Petr Bystron und seine Familie wahr: Sie müssen tatsächlich aus ihrer Wohnung in der Türkenstraße ausziehen. So entschied gestern das Landgericht München I in dem Zivilprozess. Geklagt hatte die Erwin-und-Gisela-von-Steiner-Stiftung: Dort hatte der Münchner AfD-Bundespolitiker bereits 1998 die Schwabinger Wohnung angemietet – damals noch, um eine Werbeagentur auf den insgesamt 220 Quadratmetern zu führen, wie Bystrons Ehefrau am Rande des Prozessauftaktes vor zwei Wochen erzählt hatte. Im Vertrag war eine Mischmietnutzung vereinbart: Bystron durfte die Räume neben der gewerblichen Verwendung also teilweise auch privat nutzen – aber nicht ausschließlich. Das war im Mietvertrag sogar ausdrücklich ausgeschlossen.

#Urteil des #Landgerichts : Rauswurf für #PetrBystron – #KickHimOut

Der AfD-Politiker muss seine Wohnung in München räumen, weil er diese, anders als im Mietvertrag vereinbart, nur noch privat nutzt. Das Landgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Kündigung und gibt ihm Zeit bis Ende August. Petr Bystron muss raus. Nicht aus dem Bundestag, sondern aus seiner privaten Wohnung in München. Am Dienstag verkündete eine Zivilkammer am Landgericht München I, dass der AfD-Politiker das 220 Quadratmeter große Domizil in Bestlage an der Türkenstraße bis Ende August zu räumen habe.

via sz: Urteil des Landgerichts : Rauswurf für Petr Bystron

siehe auch: „Die wollen uns raushaben“: Münchner AfD-Bundespolitiker soll Wohnung räumen – Vermieter hat ihn verklagt – #PetrBystron #VerstoßGegenMietvertrag #KickHimOut. (…) Bereits 1998 hatte Petr Bystron die 120-Quadratmeter-Wohnung in Schwabing angemietet. Damals wurde allerdings eine überwiegend gewerbliche Nutzung vereinbart: zunächst für fünf Jahre, danach unbefristet. Bystron nutzte die Räumlichkeiten größtenteils geschäftlich für seine damalige Werbeagentur. In einem Zimmer wohnte er selbst, wie seine Frau Stepanka bestätigt. „Er war damals Junggeselle und gerade 26 Jahre alt.“ Sie sei später mit eingezogen, das Paar gründete eine Familie – und lebt seit vielen Jahren nun privat mit zwei Kindern in der Wohnung; „Können es nicht glauben“: AfD-Bundestags-Politiker Petr Bystron fliegt aus Münchner Wohnung – Urteil gefallen. Bittere Pleite für AfD-Mann Petr Bystron (50): Der Bundespolitiker muss seine Münchner Wohnung räumen, sein Vermieter hatte geklagt – und erhielt jetzt Recht. Schon bis Ende August muss Bystron mit seiner Familie asuziehen. München – „Die wollen uns raushaben, wegen der AfD“, hatte seine Ehefrau Stepanka vermutet. Jetzt wird der Albtraum für Petr Bystron und seine Familie wahr: Sie müssen tatsächlich aus ihrer Wohnung in der Türkenstraße ausziehen. So entschied gestern das Landgericht München I in dem Zivilprozess. Geklagt hatte die Erwin-und-Gisela-von-Steiner-Stiftung: Dort hatte der Münchner AfD-Bundespolitiker bereits 1998 die Schwabinger Wohnung angemietet – damals noch, um eine Werbeagentur auf den insgesamt 220 Quadratmetern zu führen, wie Bystrons Ehefrau am Rande des Prozessauftaktes vor zwei Wochen erzählt hatte. Im Vertrag war eine Mischmietnutzung vereinbart: Bystron durfte die Räume neben der gewerblichen Verwendung also teilweise auch privat nutzen – aber nicht ausschließlich. Das war im Mietvertrag sogar ausdrücklich ausgeschlossen.

VOR #GERICHT GEGEN #STRAFBEFEHL GEKLAGT – #Volksverhetzung bei #Facebook?

Was der Einspruch eines Priener AfD-Gemeinderats gebracht hat. Auf der Facebook-Seite eines Priener Marktgemeinderates befand sich kurzzeitig die Internet-Seite eines Holocaust-Leugners. Deshalb gab es einen Strafbefehl, gegen den der Lokalpolitiker vor Gericht zog. Nun gab es eine Entscheidung. Im November 2020 erhitzte ein Facebook-Eintrag eines Priener Marktgemeinderates die Gemüter (wir berichteten). Auf dessen Facebook-Seite befand sich kurzfristig eine Internetseite des Schweizers Michael Palomino, der auch in seinem Heimatland bereits als Holocaust-Leugner angeklagt worden ist. Einspruch gegen „Volksverhetzung“ Der Angeklagte, der für die AfD im Gremium sitzt, hatte gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung über 8000 Euro Einspruch eingelegt. So kam die Sache nun vor das Amtsgericht in Rosenheim. Des Weiteren war der Priener der üblen Nachrede beschuldigt worden, weil er einen „anerkannten Asylbewerber“, der in Prien ein Gewerbe betreibt, fälschlicherweise als „abgelehnt“ bezeichnet hatte und dies als Kommentar unter einem Facebook-Post auf dessen geschäftlicher Website geschrieben hatte. Vor Gericht brachte er vor, dass er lediglich das Titelbild dieser Website in Augenschein genommen habe ohne zu erkennen, dass es sich dabei um ein antisemitisches Machwerk gehandelt habe. (…) Der Vorsitzende Richter Vordermayer führte in seinem Urteil aus, dass der Angeklagte durchaus hätte erkennen können, dass es sich um eine unangemessene Verharmlosung der historischen Verbrechen handelte. Auch habe er beim zweiten Vorwurf eine üble Nachrede billigend in Kauf genommen. Er befand, dass sich der Straftatbestand am unteren Rand befände, dennoch aber eine Grenze überschritten worden sei. So blieb der Richter in seinem Urteil unter dem Strafmaß des Strafbefehls mit 8000 Euro und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro.

via ovb online: VOR GERICHT GEGEN STRAFBEFEHL GEKLAGT Volksverhetzung bei Facebook?