Was der Einspruch eines Priener AfD-Gemeinderats gebracht hat. Auf der Facebook-Seite eines Priener Marktgemeinderates befand sich kurzzeitig die Internet-Seite eines Holocaust-Leugners. Deshalb gab es einen Strafbefehl, gegen den der Lokalpolitiker vor Gericht zog. Nun gab es eine Entscheidung. Im November 2020 erhitzte ein Facebook-Eintrag eines Priener Marktgemeinderates die Gemüter (wir berichteten). Auf dessen Facebook-Seite befand sich kurzfristig eine Internetseite des Schweizers Michael Palomino, der auch in seinem Heimatland bereits als Holocaust-Leugner angeklagt worden ist. Einspruch gegen „Volksverhetzung“ Der Angeklagte, der für die AfD im Gremium sitzt, hatte gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung über 8000 Euro Einspruch eingelegt. So kam die Sache nun vor das Amtsgericht in Rosenheim. Des Weiteren war der Priener der üblen Nachrede beschuldigt worden, weil er einen „anerkannten Asylbewerber“, der in Prien ein Gewerbe betreibt, fälschlicherweise als „abgelehnt“ bezeichnet hatte und dies als Kommentar unter einem Facebook-Post auf dessen geschäftlicher Website geschrieben hatte. Vor Gericht brachte er vor, dass er lediglich das Titelbild dieser Website in Augenschein genommen habe ohne zu erkennen, dass es sich dabei um ein antisemitisches Machwerk gehandelt habe. (…) Der Vorsitzende Richter Vordermayer führte in seinem Urteil aus, dass der Angeklagte durchaus hätte erkennen können, dass es sich um eine unangemessene Verharmlosung der historischen Verbrechen handelte. Auch habe er beim zweiten Vorwurf eine üble Nachrede billigend in Kauf genommen. Er befand, dass sich der Straftatbestand am unteren Rand befände, dennoch aber eine Grenze überschritten worden sei. So blieb der Richter in seinem Urteil unter dem Strafmaß des Strafbefehls mit 8000 Euro und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro.
via ovb online: VOR GERICHT GEGEN STRAFBEFEHL GEKLAGT Volksverhetzung bei Facebook?