Anschlag auf Synagoge : “Gefestigte judenfeindliche und rechtsextreme Geisteshaltung” – #terror

“Ich fühle mich sehr schlecht”: Diesen Satz lässt der Angeklagte seinen Anwalt beim Prozess in Bamberg verlesen. Er gibt zu, dass er die Synagoge anzünden wollte. Ein 22-Jähriger räumt den Versuch ein, in der Silvesternacht eine Synagoge in Brand zu stecken. Und das ausgerechnet im fränkischen Ermreuth, einem historisch gebrandmarkten Ort. Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München beginnt nicht mit einer Erörterung des Tathergangs. Fürs Verständnis des danach geschilderten Sachverhalts ist Andreas Franck, dem Chefankläger gegen Antisemitismus in Bayern, zunächst anderes wichtig: “Der Angeklagte hat eine gefestigte judenfeindliche und rechtsextreme Geisteshaltung.” Besagter Mann, inzwischen 22 Jahre alt und aus dem Kreis Forchheim stammend, soll in der Nacht von Silvester auf Neujahr 2023 wenige Minuten nach Mitternacht einen Brandanschlag auf die Synagoge in Ermreuth versucht haben. Ermreuth, so muss man das wohl sagen, ist ein historisch gebrandmarkter, ein geschundener Ort. In den Siebzigerjahren hat von dem Dorf aus eine paramilitärische Truppe ihr Unwesen getrieben. Als verfassungsfeindlich wurde sie später verboten und war mit einem zugezogenen Bewohner schon namentlich aufs Engste verbunden: die “Wehrsportgruppe Hoffmann”, benannt nach dem heute noch in Ermreuth lebenden, gesundheitlich angeschlagenen Karl-Heinz Hoffmann. (…) “Spätestens im Verlauf des 31. 12. 2022”, so sagt es am Donnerstag Oberstaatsanwalt Franck im Amtsgericht Bamberg, habe der Angeklagte den Beschluss gefasst, “ein weithin sichtbares Zeichen seiner ablehnenden Einstellung gegenüber jüdischen Menschen und ihren Gebetshäusern zu setzen und eine Synagoge in Brand zu stecken. Zumindest was den grundsätzlichen Tatverlauf betrifft, lässt der 22-Jährige seinen Verteidiger die Anklage einräumen. Er gibt also zu, der Mann zu sein, der schwankend auf dem Video an der Synagoge zu sehen ist (…) Oberstaatsanwalt Franck nimmt das alles ungerührt zur Kenntnis. Er geht in der Anklage davon aus, dass der 22-Jährige den Zeitpunkt seines Brandanschlags sehr wohl bewusst wählte. Immerhin sei ihm als Ortskundigen klar gewesen, dass “sich viele Dorfbewohner und Feiernde gegen Mitternacht zum Dorfplatz begeben würden”. Zwar habe der junge Mann versucht, seine Identifizierung zu erschweren, etwa mit einer über die Kappe gezogenen Kapuze. An seinen Klamotten war aber immer noch der in Fraktur gehaltene Schriftzug “Unbeugsam” zu lesen. Und auch: “Mein Hass, mein Schmerz, Dein Leid.” Vier Minuten nach Jahreswechsel, so Franck, habe der 22-Jährige zunächst versucht, die Eingangstür der Synagoge zu öffnen. Als das misslang, stieg er auf eine Bank, hieb zweimal mit der linken Faust erfolglos an ein Fenster, nahm dann die rechte Faust und zerschlug die Scheibe. Danach habe er “einen Schuhkarton-großen pyrotechnischen Gegenstand” gezündet, wohl ein Bodenfeuerwerk, um es in den Innenraum der Synagoge zu werfen. So habe er Brennbares – Postkarten oder Broschüren – in Brand setzen wollen und zumindest in Kauf genommen, dass die ganze Synagoge abbrennt. Was glücklicherweise – trotz mehrerer Versuche – misslang.

via sz: Anschlag auf Synagoge : “Gefestigte judenfeindliche und rechtsextreme Geisteshaltung”

siehe auch: 2,5 Jahre Haft für Brandanschlags-Versuch auf Synagoge Ermreuth Das Amtsgericht Bamberg hat einen 22-Jährigen wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Er hatte versucht, einen Feuerwerkskörper in die Synagoge Ermreuth zu werfen. Der Versuch misslang. Für den Prozess waren zwei Tage angesetzt worden. Bereits am ersten Tag hat der 22 Jahre alte Beschuldigte die Tat eingeräumt. Der Vorsitzende Richter attestierte ihm bei der Urteilsverkündung eine rechtsextreme Gesinnung. Die Aussetzung der Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren auf Bewährung sei nicht möglich gewesen, so der Richter, weil die Gefahr einer Wiederholung bestehe. Allein die Verhängung von Auflagen zur Bekämpfung des Alkoholproblems und zur Änderung der rechtsradikalen Gesinnung seien nicht ausreichend. Tief verwurzelte judenfeindliche Gesinnung Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung sahen den Tatvorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung mit versuchter schwerer Brandstiftung als erfüllt an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt. Eine Strafaussetzung zur Bewährung sei auch bei der niedrigeren Freiheitsstrafe nicht möglich, da die rechtsradikale und judenfeindliche Gesinnung des Angeklagten zu tief verwurzelt sei, so der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München vor dem Amtsgericht Bamberg.

Oath Keepers leader Stewart Rhodes sentenced to 18 years for #CapitolRiot – #LockHimUp #terror

The leader of a far-right militia has been sentenced to 18 years in prison for his role in the US Capitol riot. Stewart Rhodes, the founder of the Oath Keepers, was convicted on charges of seditious conspiracy and other crimes. Rhodes stayed outside the Capitol on 6 January 2021, but co-ordinated with militia members who stormed the building. The sentence is the longest yet given to a Capitol rioter. Prosecutors had asked for 25 years. Rhodes was also convicted last year of obstruction of an official proceeding and tampering with documents or proceedings in one of the highest-profile Capitol riot trials. At a hearing on Thursday, the militia leader showed little remorse, claiming he was a political prisoner and insisting the Oath Keepers only intended to protect other protesters. Judge Amit Mehta rejected those claims and expressed concern about Rhodes’ violent rhetoric, including a threat to hang former US House Speaker Nancy Pelosi. The sentence given to Rhodes is the longest handed out so far for the riot, where thousands of supporters of Donald Trump who objected to the result of the 2020 presidential election stormed the US legislature. Rhodes, a former US Army paratrooper and Yale-educated lawyer, founded the Oath Keepers in 2009. Armed members of the anti-government group showed up at a number of protests and standoffs, and eventually became staunch supporters of Donald Trump. Dozens were present at the riot.

via bbc: Oath Keepers leader Stewart Rhodes sentenced to 18 years for Capitol riot

#Dienstvergehen – #Reichsbürger darf kein Beamter sein – #KickThemOut #polizeiproblem

Bekennt sich ein Beamter offen zum Reichsbürgertum, begeht er ein schweres Dienstvergehen. Das rechtfertigt seine Entfernung aus dem Dienst. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Das war der Fall: Ein Kriminalhauptkommissar leugnete die Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Er beantragte bei dem zuständigen Landkreis einen Staatsangehörigkeitsausweis und gab bei Geburtsstaat »Preußen« an. Als er den Ausweis bekam, gab er seinen Personalausweis ab, da er diesen nicht mehr benötige. Außerdem verbreitete der Beamte in seiner Freizeit in öffentlichen Redebeiträgen und gegenüber Bekannten, aber auch während des Dienstes gegenüber Kollegen und Bürgern, Verschwörungstheorien. So hat er unter anderem darüber gesprochen, dass es getarnte Militäraktionen auf deutschem Boden oder »geheime Bunker« gebe, in denen Migranten »ausgebildet« würden, um »irgendwann gegen das deutsche Volk aufzubegehren«, und dass die Corona-Impfungen dem Implantieren von Chips dienten, damit der Multimilliardär Bill Gates die totale Kontrolle über die Weltbevölkerung erlangen könne. Außerdem verglich er das staatliche Handeln während der Corona-Krise mit dem Handeln während der NS-Zeit. Als der Dienstherr von diesen Verhalten Kenntnis erlangt hat, erhob er gegen den Beamten Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht. Das sagt das Gericht Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat der Klage stattgegeben und den Kriminalhauptkommissar aus dem Dienst entfernt.

via bund-verlag: Dienstvergehen Reichsbürger darf kein Beamter sein

lady justice and a gavel
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Indymedia-Verweis bei Radio Dreyeckland :Nach dem Hyperlink – #meinungsfreiheit #pressefreiheit

Weil Radio Dreyeckland zu Indymedia-Linksunten verlinkt hatte, klagte die Staatsanwaltschaft. Das hat ein Gericht nun beendet. Das Landgericht Karlsruhe hat die Anklage gegen Fabian Kienert, Redakteur von Radio Dreyeckland, nicht zugelassen. Er habe sich in keiner Weise strafbar gemacht, so das Gericht. Er bekommt nun eine Entschädigung für die erlittene Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von Datenträgern. Der 40-seitige Beschluss liegt der taz vor. (…) Ende April erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Kienert. Er habe durch den Link die Fortführung einer verbotenen Vereinigung unterstützt. Er habe quasi „als Sprachrohr“ der verbotenen Vereinigung fungiert und deren Propaganda verbreitet. Das Landgericht Karlsruhe ließ von der Anklage nun nichts übrig. Die Richter lehnten „aus rechtlichen Gründen“ die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Es liege keine Straftat vor. So fehle es schon an einer Vereinigung, die Kienert hätte unterstützen können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht belegen können, dass die Personen, die einst die Seite linksunten.indymedia betrieben, als Verein weiter aktiv sind. Wenn es aber keine Vereinigung mehr gibt, dann kann sie auch nicht unterstützt werden, so das Landgericht. Ein bloßes Internet-Archiv sei keine Vereinigung. Doch selbst wenn es noch eine fortgeführte Vereinigung gäbe, hätte Kienert sie durch seinen Link nicht in strafbarer Weise unterstützt. Der Link könne schwerlich als Werbung oder Fürsprache aufgefasst werden, so die Richter. Der letzte Satz von Kienerts Artikel werde vom verständigen Durchschnittsleser eher als neutraler Hinweis verstanden. Zwar sei Kienerts Artikel eindeutig kritisch gegenüber dem Verbot von linksunten.indymedia. Derartige Kritik sei aber von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt, so das Landgericht.

via taz: Indymedia-Verweis bei Radio Dreyeckland :Nach dem Hyperlink

siehe auch: Landgericht lässt Anklage gegen RDL-Redakteur nicht zu. Wegen Link: Polizei im Radio war nicht rechtens. Das Landgericht Karlsruhe lehnte mit Beschluss vom 16.05.2022 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den RDL-Redakteur Fabian Kienert ab. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte gegen den Journalisten aufgrund eines Berichts zum Verbot des Internetportals von „linksunten.indymedia“ Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbots erhoben. Mit dem ausführlich begründeten Beschluss stellt das Landgericht in erfreulicher Deutlichkeit fest, dass die Setzung eines Links auf die Archivseite von „linksunten.indymedia“ im konkreten Fall keine Unterstützung der weiteren Betätigung einer verbotenen Vereinigung darstellt. Es fehle an Erkenntnissen dazu, dass „linksunten.indymedia“ überhaupt noch weiterexistiere. Zudem gehörten Verlinkungen – je nach Gesamteindruck – zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung aus Art. 5 GG. Der Staatsanwaltschaft bescheinigt das Landgericht ein problematisches Verständnis des Grundrechts der Pressefreiheit.

Gericht zieht Schlussstrich : Corona-Regeln von 2020 waren rechtmäßig

Lange und heftig wurde darüber gestritten, ob die teils drastischen Corona-Regeln von den Gesetzen noch gedeckt waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu endgültig entschieden. Die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen geht weiter. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig hat einen Schlussstrich unter die Diskussion gezogen, ob die Infektionsschutz-Maßnahmen in der zweiten Welle der Corona-Pandemie im Herbst 2020 auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage getroffen worden waren – das Bundesverwaltungsgericht bejahte diese Frage an diesem Dienstag endgültig. Die Bundesländer durften ihre Regeln zur Schließung von Gaststätten, Hotels und Sportanlagen demnach auf das Infektionsschutzgesetz in der damals geltenden Fassung stützen. In juristischen Kreisen war darüber im Sommer 2020 heftig gestritten worden

via zdf: Gericht zieht Schlussstrich :Corona-Regeln von 2020 waren rechtmäßig

siehe auch: Corona-Regeln der zweiten Welle waren rechtmäßig. Restaurants, Sportanlagen und Hotels mussten während der zweiten Corona-Welle im Herbst 2020 schließen. Das sah eine “Generalklausel” im Infektionsschutzgesetz so vor. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun die Rechtmäßigkeit dieser Klausel. (…) Mit der Entscheidung hob das Bundesverwaltungsgericht zwei anderslautende Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarbrücken auf und verwies sie zur Neuverhandlung zurück. Das OVG hatte argumentiert, dass die zweite Pandemiewelle schon im Sommer 2020 vorhersehbar gewesen sei und der Bund deshalb früher hätte tätig werden müssen. Die Corona-Schutzverordnung aus dem Oktober 2020, auf deren Grundlage auch Gaststätten geschlossen wurden, sei deshalb unwirksam gewesen. Geklagt hatten zwei Gastronomen.

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Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Polarlys” title=”User:Polarlys”>User:Polarlys</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY 2.5, Link

White supremacist and self-proclaimed Hitler supporter is jailed for two-and-a-half years for stirring up racial hatred on his podcast station called Radio Aryan

James Allchurch, 51, was sentenced at Swansea Crown Court earlier today Read more: ‘White supremacist’ hosted podcast station to ‘stir up racial hatred’. A white supremacist and self-proclaimed Hitler supporter has been jailed for two-and-a-half years for stirring up racial hatred on his podcast station Radio Aryan.   James Allchurch, 51, was found guilty in March of stirring up racial hatred. Allchurch, from Pembrokeshire, Wales, is said to have recorded the ‘vile’ show to ‘spread his propaganda about racial conflict’. Guests of the platform included extremists such as jailed National Action co-founder Alex Davies. On Monday Allchurch was sentenced at Swansea Crown Court to two and a half years in prison by Judge Huw Rees. (…) In the clips, Allchurch and his guests repeatedly used extreme racial slurs and propagated racist ideology while discussing topics such as grooming gangs, immigration, slavery and crime. In one episode, he suggested creating ‘safe spaces’ outside cities for ‘indigenous Britons’ and questioned whether gas chambers were really used by the Nazis during the Holocaust. Each episode was accompanied by often racist and insulting cartoons. Allchurch, who created the website in November 2015 and was the proprietor, producer and main host, told the jury that each episode attracted around 4,000 listeners.

via dailymail: White supremacist and self-proclaimed Hitler supporter is jailed for two-and-a-half years for stirring up racial hatred on his podcast station called Radio Aryan

Urteil zu Angriff in Erfurt 2020 : Haftstrafen für Nazi-Schläger

Das Landgericht Erfurt verurteilt vier Rechtsextreme wegen eines Angriffs auf Männer aus Guinea 2020. Die Opfer waren teils schwer verletzt worden. Fast drei Jahre nach dem brutalen Neonazi-Angriff auf drei junge Männer aus Guinea im Erfurter Stadtteil Herrenberg hat das Landgericht Erfurt am Montag sein Urteil gefällt. Drei der verbliebenen sieben Angeklagten wurden zu Haftstrafen von zwei Jahren und vier Monaten bis zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, drei wurden freigesprochen. Der Richter sprach von einem „eindeutigen rechtsradikalen Hintergrund“ der Tat. Einige der Angeklagten sind seit Jahren als Nazis bekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und vier Jahren und drei Monaten ohne Bewährung gefordert, teils unter Einbeziehung früherer Verurteilungen aus anderen Verfahren. Der Angriff sei zutiefst menschenverachtend gewesen, hatte die Staatswanwaltschaft während ihres Plädoyers gesagt. (…) Der Angriff hatte sich in den frühen Morgenstunden des 1. August 2020 im Südosten Erfurts ereignet, vor den damaligen Vereinsräumen der Neonazi-Gruppierung „Neue Stärke Erfurt“. Die Angeklagten hatten die Betroffenen getreten, geschlagen und rassistisch beleidigt. Zwei der drei Opfer waren dabei schwer verletzt worden – einer so schwer, dass er dass er zeitweise in Lebensgefahr schwebte. Opferberatung fordert sofortigen Haftantritt Zum Urteil am Montag erklärte Theresa Lauß von der Thüringer Opferberatung ezra: “Trotz der Anerkennung eines extrem rechten Tatmotivs und den verhangenen Haft- und Bewährungsstrafen bleibt mit den drei Freisprüchen das Urteil hinter unseren Erwartungen zurück.“

via taz: Urteil zu Angriff in Erfurt 2020 :Haftstrafen für Nazi-Schläger

siehe auch: “Eindeutig fremdenfeindlich”: Richter sieht Rassismus als Tatmotiv im Erfurter Herrenberg-Prozess. Am Ende wird Richter Holger Pröbstel deutlich: „Das war eine äußerst brutale, von einer verurteilungswerten Gesinnung getragene Tat.“ Der erfahrene Kammervorsitzende spricht von einem „eindeutig erkennbaren rassistischen und fremdenfeindlichen Angriff“. Ex-NPD-Stadtrat erhält Bewährungsstrafe Die Worte wählt der Richter, bevor er das gerade gegen Florian R. (zwei Jahre, vier Monate Haft), Enrico B. (zwei Jahre Bewährungsstrafe), Marcel K. (vier Jahre und neun Monate Haft als Gesamtstrafe unter Einbeziehung weiterer Verurteilungen) und Justin S. (zwei Jahre, sechs Monate Haft) gesprochene Urteil ausführlich begründet. (…) Drei der vier Verurteilten aber müssen ins Gefängnis. Der vierte Verurteilte, Ex-NPD-Stadtrat Enrico B., bekommt eine Bewährungsstrafe – auch, weil seine Vorstrafen zwischenzeitlich solange her sind, dass sie nicht mehr im Bundeszentralregister stehen und er seit der Tat strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist. B. wird von der Kammer als Täter„der zuerst zugelangt hat“, also als Auslöser, angesehen. Die Ermittlungen in dem Fall zogen sich über Monate. Gerade zu Beginn standen auch die Opfer im Fokus. Informationen aus Polizeikreisen, wonach die Opfer bereits strafrechtlich wegen Drogendelikten in Erscheinung getreten seien, haben sich nie bestätigt. Darüber hinaus gibt es nach drei Jahren keine Anhaltspunkte dafür, dass die Auseinandersetzung von den Opfern ausgegangen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft Erfurt war zwischenzeitlich diesem Verdacht nachgegangen. Im Prozess hatten die Verteidiger immer wieder versucht, die Opfer als mutmaßliche Schläger darzustellen. Richter Pröbstel stellt klar: „Die Kammer geht davon aus, dass keiner der drei Geschädigten einen Angriff begangen hat“.