Seit Jahren beschäftigen sich Gerichte mit dem Fall Sven Liebich. Vor dem Amtsgericht in Halle ist der Rechtsextremist nun erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt ist. Der Rechtsextremist Sven Liebich ist erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede sprach die Richterin des Amtsgerichts (AG) Halle Liebich am Donnerstag schuldig und verhängte unter Einbeziehung vorheriger Urteile eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Prozess gegen den 1970 im Saalekreis geborenen Liebich war Mitte Mai eröffnet worden. In insgesamt sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen ihn erhoben, darunter üble Nachrede und Hausfriedensbruch. Zu verschiedenen Vorfällen soll es unter anderem auf Demonstrationen in Halle gekommen sein, die zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre in der Vergangenheit lagen. Vermeintlich einfach gelagerte Sachverhalte seien manchmal “gar nicht so einfach”, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Liebich wolle durch seine Taten Aufmerksamkeit erlangen, sei aber zugleich wenig von Strafverhandlungen gegen ihn beeindruckt. Dass er einen Baseballschläger mit einer sich gegen Linksextreme richtenden Aufschrift über einen Onlineshop verkauft hatte, sei “nicht witzig, sondern widerlich” und erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung. Während des Prozesses waren verschiedene Zeugen, unter anderem Sicherheitskräfte und Anhänger Liebichs, geladen. Zudem wurden Videos und Texte als Beweismittel eingeführt, die unter anderem über den Messengerdienst Telegram und die Internetplattform YouTube auf Kanälen von Liebich veröffentlicht wurden. Nach Beendigung der Beweismittelaufnahme hatte sich die Staatsanwaltschaft für zwei Jahre Haft ausgesprochen. Die Nebenklage bekräftigte dies. Die Verteidigerin Liebichs hatte für einen Freispruch ihres Mandanten plädiert.
via lto: Volksverhetzung und üble Nachrede Rechtsextremist Liebich muss erstmals ins Gefängnis
siehe auch: Prozess wegen rechtsextremer Hetze :Haftstrafe für Neonazi Sven Liebich Hunderte Ermittlungsverfahren, Geld- und Bewährungsstrafen hat Liebich schon hinter sich. Nun verurteilte in ein Gericht erstmals zu Gefängnis. Der überregional bekannte Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle an der Saale ist erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt worden – unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede. Das Amtsgericht Halle verhängte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Gegen Liebich lagen insgesamt sechs Anklagen vor, etwa wegen seiner Äußerungen bei Demonstrationen. In vorangegangenen Prozessen hatten die Gerichte ihn lediglich zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Die Richterin bezeichnete Liebich als „Gratwanderer“, der in manchen Fällen die Grenzen des Rechts überschreite. Er sei das beste Beispiel dafür, dass man in Deutschland bis zur Grenze der Unerträglichkeit seine Meinung äußern dürfe. „Aber nicht, wenn man beleidigt“, stellte die Richterin klar. Darüber, dass der Rechtsstaat manchmal langsam und träge sei, müsse und dürfe diskutiert werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft für Liebich gefordert. Der Angeklagte habe über viele Jahre persönliche Feindbilder manifestiert, zeige „überhaupt kein Unrechtsbewusstsein“ und nehme den Prozess nicht ernst, so der Staatsanwalt am Dienstag in seinem Plädoyer.