Suspendierter #Polizist aus #Sachsen – #Corona-Rebell will für die #AfD in den Bundestag – #Polizeiproblem

Die AfD als Lobby der Coronaleugner: Ein Polizist aus Sachsen, der einen Protest in Pirna organisierte, kandidiert für den Bundestag. Es war einer der ersten Proteste von Corona-Rebellen in Sachsen – und es ging damals, Ende April in Pirna, ziemlich lebhaft zu. Rund 180 Menschen waren auf der Straße, unter ihnen viele AfD-Anhänger und -Mitglieder, Neonazis, Verschwörungstheoretiker und Coronaleugner. Aber auch Familien, Senioren und Unternehmer. Einsatzkräfte, die laut Polizeibericht fortlaufend Verstöße gegen die Beschränkungen und Auflagen feststellten, wurden von Teilnehmern als „Merkel-Schergen“ und „Wichser“ beschimpft. Mittenmang beim Corona-„Spaziergang“: ein Beamter der Polizei Sachsen, der Obermeister Steffen Janich, bis dahin eingesetzt im Polizeirevier Pirna. Janich, ein Kreisrat der AfD, hatte sich in Pirna als Versammlungsleiter zur Verfügung gestellt. Die Konsequenz: Der Beamte wurde vom Dienst suspendiert, seine Dienstwaffe musste er abgeben. Seine Bezüge wurden, so berichtet sein Anwalt, gekürzt. Nach wie vor läuft ein Disziplinarverfahren, ein Termin am Verwaltungsgericht ist noch nicht angesetzt. Jetzt schickt sich Janich an, für die AfD in den Bundestag einzuziehen – und er hat reelle Chancen. Am vorvergangenen Wochenende wurde der AfD-Kommunalpolitiker als Direktkandidat der Partei im Wahlkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge nominiert. Janich setzte sich gegen sechs andere Bewerber durch, Frauen hatten nicht kandidiert. Auch die Anti-Asyl-Hochburgen Freital und Heidenau gehören zum Wahlkreis.

via tagesspiegel: Suspendierter Polizist aus Sachsen – Corona-Rebell will für die AfD in den Bundestag

#NSU 2.0 – Anklage gegen ehemaligen #Polizisten wegen illegalen #Waffenbesitzes – #terror #polizeiproblem

Die Staatsanwaltschaft wirft einem Ex-Polizisten unerlaubten Waffenbesitz vor. Der Mann war im Zusammenhang mit rassistischen Drohschreiben in Verdacht geraten. Ein ehemaliger Polizist, der im Zusammenhang mit der Drohschreibenserie NSU 2.0 unter Verdacht geraten war, ist wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt worden. Über die Zulassung der Anklage werde das Amtsgericht Landshut “in Bälde” entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Wann das Verfahren dort beginnen könnte, ist aber noch unklar. Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München hat den Mann angeklagt, weil er ohne Erlaubnis eine sogenannte Vorderschaftrepetierflinte (auch Pumpgun genannt) und zwei halbautomatische Selbstladepistolen sowie Munition besessen haben soll. Im Sommer 2020 waren Vorwürfe gegen den damals 63 Jahre alten Ex-Beamten aus Landshut und seine Frau bekannt geworden, sie hätten rechtsextreme Drohschreiben mit dem Absender NSU 2.0 verfasst. Verdächtiger wies Vorwürfe zurück. Das Paar wird verdächtigt, mehrere Schreiben mit beleidigenden, volksverhetzenden und drohenden Inhalten an Bundestagsabgeordnete und verschiedene andere Adressaten verschickt zu haben.

via zeit: NSU 2.0 – Anklage gegen ehemaligen Polizisten wegen illegalen Waffenbesitzes

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Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/7259240@N03/”>Artem Popov</a> – <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”https://www.flickr.com/photos/7259240@N03/5830620526″>https://www.flickr.com/photos/7259240@N03/5830620526</a>, CC BY 2.0, Link – symbolbild

#Verteidiger: #Polizei ermittelte schlampig gegen #GruppeS. – #Terror

Fehler- und lückenhafte Verschriftung mitgeschnittener Telefonate, mangelhafte Vorbereitung von Durchsuchungen und Festnahmen – im Verfahren gegen mutmaßliche Rechtsterroristen treten gerade nach der Zeugenaussage eines Hauptkommissars Mängel in den Ermittlungen zu Tage. Im Prozess gegen die Mitglieder der mutmaßlichen rechtsterroristischen Gruppe S. brodelt es – besonders bei den Verteidigern. Seit Sommer bemängeln sie fehlerhaft verschriftete Abhörprotokolle, mangelhaft auf Durchsuchungen und Vernehmungen vorbereitete Ermittler. Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht benannten sie jetzt offen die Schwächen in der Ermittlungsarbeit: Oft seien die Ermittlungen von Beamten geführt worden, die nicht im Staatsschutz ausgebildet worden seien. „Dass die Polizisten vor den entscheidenden Durchsuchungen und Festnahmen am 14. Februar 2020 nach eigener Aussage ‚zusammengetrommelt‘ wurden, scheint mir ein Grundproblem dieses Verfahrens zu sein“, sagte Rechtsanwalt Jörg Becker in einer Erklärung. Der Generalbundesanwalt wirft den zwölf Angeklagten vor, sie hätten Moscheen angreifen, dort ein Blutbad anrichten und so einen Bürgerkrieg auslösen wollen, der zum Systemwandel in Deutschland führen sollte. Weil es vor diesem Hintergrund darauf ankommt, was wer wann genau gesagt hat, bemängelte Verteidiger Philipp Grassl schon am 11. Verhandlungstag im Juli „die fehlerhaften Abschriften der Telefonüberwachung“. Wenig später wunderte es seine Kollegin Kerstin Rueber-Unkelbach, dass „die Angeklagten entlastende Gesprächspassagen nicht in den verschrifteten Protokollen auftauchen“. (…) Solche Fehler sind wohl auch ein Grund dafür, dass der vorsitzende Richter des 5. Strafsenats, Herbert Anderer, an 13 der bislang 29 Verhandlungstage die Mitschnitte aufgezeichneter Telefonate im Gerichtssaal abspielen ließ. „Entscheidend ist“, gab er vergangene Woche vor, „was wir hier im Gerichtssaal hören.“ Zumal die Juristen jetzt auch Kopien der Audios bekamen. So sollen sie die Gespräche selbst abhören und beantragen können, ihnen wichtige Telefonate auch offiziell in den Gerichtsverhandlungen zu hören. (…) Einmal habe der Angeklagte das Vernehmungsprotokoll handschriftlich verändert, war er überzeugt. Richter Anderer lässt die 14 Seiten der Mitschrift auf die übergroßen Bildschirme des Gerichtssaales projizieren: 17-mal hat Frank H. das Protokoll abgeändert. Es zudem mit „sinngemäß“ unterschrieben. Was er damit habe aussagen wollen, will der Richter wissen. Das wisse er nicht genau, sagt der Ermittler. Ob H. damit vielleicht zum Ausdruck habe bringen wollen, dass die beiden Befrager seine Antworten zusammengefasst und der Sekretärin diktiert hätten, hakt Anderer nach. Das könne sein, weicht der Hauptkommissar aus. „Wie Sie sich hier präsentieren, ist eines Zeugen der Polizei unwürdig“, sagt Anderer, der Angeklagten und Zeugen bislang immer wertschätzend und auf Augenhöhe begegnete.

via StN: Verteidiger: Polizei ermittelte schlampig gegen Gruppe S.

#Halle-#Attentäter – #Polizistin wegen Briefen an Stephan B. #suspendiert – #terror #polizeiproblem

In Sachsen-Anhalt ist eine Polizistin beurlaubt worden, die eine Brieffreundschaft mit dem Rechtsterroristen Stephan B. geführt haben soll. In der Zelle des Halle-Attentäters sollen mehrere Schreiben entdeckt worden sein. Eine Polizeikommissarin aus Sachsen-Anhalt soll nach Recherchen von WDR, NDR und “Süddeutscher Zeitung” aufgrund einer Brieffreundschaft mit dem Halle-Attentäter Stephan B. vom Dienst suspendiert worden sein. Die Beamtin, die bei der Polizei Bitterfeld tätig ist, soll mehr als zehn Briefe an den Rechtsterroristen geschrieben haben. Der war im Dezember 2020 wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in zahlreichen weiteren Fällen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Briefe der Polizistin sollen  bei einer Durchsuchung der Zelle von Stephan B. entdeckt worden sein. Darin soll die Beamtin teilweise Sympathien für den Antisemiten geäußert haben. Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019, dem jüdischen Feiertag Jom Kippur, die Synagoge von Halle mit selbstgebauten Waffen und Sprengsätzen angegriffen. (…) Aufgefallen sein soll die Beamtin im Frühsommer allerdings, da sie sich gegenüber Kolleginnen und Kollegen in seltsamer Weise über Stephan B. geäußert haben soll. Sie soll Sympathien für den Täter zum Ausdruck gebracht und dessen Tat relativiert haben.

via tagesschau: Halle-Attentäter – Polizistin wegen Briefen an Stephan B. suspendiert

https://twitter.com/pm_cheung/status/1440027497597333514

#Munitionsskandal – Sächsische #Polizisten vermuten unter Kollegen viele #AfD-Anhänger – #polizeiproblem #demokratieproblem

In Gesprächen mit einer Expertenkommission haben zahlreiche sächsische Beamte von Polizei und Innenministerium auf Sympathien für die Rechtsaußenpartei hingewiesen. Die Experten hatten 72 Mitarbeiter vertraulich befragt. Wie die Kommission in ihrem Abschlussbericht schreibt, vermuten viele befragte Polizeibeamte vor allem in der “der höheren Führungsebene”, “dass die AfD in der Polizei tatsächlich eine signifikante Anzahl von Anhängern und Wählern haben könnte.” Die Verfasser des Berichts gehen zudem davon aus, dass eine mögliche Beobachtung der Bundespartei AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz zu weitreichenden Konsequenzen für die Beamten führt. Aus Sicht der Kommission sei es “zunehmend keine ‚Privatsache‘ ob sich Bewerber oder Beamte der Polizei als aktive Anhänger der AfD positionieren. Vielmehr sind darin erste Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Grundhaltung und damit für eine Unvereinbarkeit mit dem Berufsbild und schlussendlich dem Beamtenrecht zu sehen”, heißt es in dem Bericht von Ende August dieses Jahres.

via mdr: Munitionsskandal – Sächsische Polizisten vermuten unter Kollegen viele AfD-Anhänger

Polizeistern der Polizei Sachsen
Von unbekannt – <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”http://www.polizei.sachsen.de/zentral/dokumente/downloads/downloads_ohne_konvert/Polizei_Broschur_2006_2.pdf”>http://www.polizei.sachsen.de/zentral/dokumente/downloads/downloads_ohne_konvert/Polizei_Broschur_2006_2.pdf</a>, Logo, Link

#Urteil zu #Polizeigewalt im #Hambi – „Nicht sachgerechter Einsatz“ – #polizeiproblem #laschetverhindern

Das Landgericht Aachen hat dem Opfer einer Polizeiattacke im Hambacher Forst Schadenersatz zugesprochen. Eine weitere Rüge für Laschets Regierung. Die Amtshaftungskammer des Landgerichts Aachen hat dem Opfer einer Polizeiattacke im Hambacher Wald gestern Recht gegeben. Das Gericht rügte „Rechtsfehler beim Polizeieinsatz“, der weder angemessen noch sachgerecht gewesen sei. Das Land Nordrhein-Westfalen muss dem Kläger, Todde Kemmerich, 3.350 Euro Schadenersatz zuzüglich Zinsen zahlen. Das ist die nächste juristische Ohrfeige für das Land NRW in Sachen Hambacher Wald nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vergangene Woche. Dieses hatte erklärt, die Begründung „Brandschutz“, mit der die von KlimaaktivistInnen errichteten Baumhäuser 2018 in dem von Braunkohlebaggern bedrohten Wald polizeilich geräumt worden waren, sei nur vorgeschoben gewesen und die Polizeiaktion damit rechtswidrig. Auch dort sind jetzt Schadenersatzklagen von Menschen möglich, deren Hab und Gut dabei vernichtet wurde. Filmemacher Kemmerich war Ende 2016 vom Einsatzleiter einer Hundertschaft, dem 1. Polizeihauptkommissar Dietmar Z., angesprungen und brutal zu Boden geworfen worden, als er im Hambacher Wald unterwegs war. Kemmerich erlitt diverse Verletzungen und war längere Zeit in therapeutischer Behandlung. Die Kamera, mit der er den Angriff gerichtsverwertbar gefilmt hatte, wurde zerstört.
Die Aufnahmen blieben erhalten und spielten bei der Würdigung der „körperlich geführten Auseinandersetzung“ (Richter) eine wesentliche Rolle. Das Zivilgericht stellte fest: Kemmerich ging schon rückwärts wie angewiesen, von einem Platzverweis, den die Polizei zwingend hätte aussprechen müssen, ist nichts zu hören. Klare Dienstvergehen also. Auch war nichts zu sehen von Absperrungen für angebliche Rodungen. Der Mann mit der orangenen Weste Dazu kamen Filme, die offenbar ein RWE-Sicherheitsmann gemacht hatte, wie die typische orangene Weste nahelegt. Der Richter nannte das Material aber „das polizeiliche Video“. Das erstaunte Augenzeugen. „Aber“, sagte eine, „das passt ja auch: Polizei, Justiz, Politik, RWE, Werkschutz, ist hier doch eh alles eins“. Merkwürdig allerdings: Ob ein RWE-Mann die Kamera so zielsicher von der Szene weggedreht hätte, genau in dem Moment, als der Angriff auf Kemmerich begann?

via taz: Urteil zu Polizeigewalt im Hambi – „Nicht sachgerechter Einsatz“

“#Fotowichser”-Aussage und #Klage: #Polizei äußert sich erneut zu #IAA-Einsatz – #polizeiproblem #pressefreiheit #polizeigewalt #iaa2021

Mehrere Journalisten haben Klage gegen Polizeimaßnahmen bei der IAA eingereicht – nun hat sich die Polizei erneut dazu geäußert. Derweil zeigt ein Video, wie ein Beamter Fotografen als “Fotowichser” bezeichnet. Weiter Ärger um die IAA: Der Polizeieinsatz rund um die Automobilausstellung sorgt weiter für Kritik. Wie bereits berichtet, haben vier Journalisten –  unterstützt von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di  – eine Klage gegen die Polizei beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Die Berichterstatter waren von Beamten auf dem Messegelände festgehalten und kontrolliert worden. “Trotz mehrfachen Hinweisens auf eine bereits am Eingang erfolgte Kontrolle und ihre ordnungsgemäße Akkreditierung sowie des Vorzeigens ihrer Presseausweise wurden sie in Gewahrsam genommen, in die Gefangenensammelstelle gebracht und dort durchsucht”, so die dju. (…) Neben dem Festhalten der vier Journalisten auf dem Messegelände sorgt in den sozialen Netzwerken zudem ein Video-Ausschnitt für Diskussion, der während der großen Anti-IAA-Demo gefilmt wurde und eine Szene zeigt, in der ein Polizist mit Pfefferspray auf Fotografen sprüht. Zuvor ist ein zweiter Beamter zu hören und sehen, der sagt: “Halt da voll auf die Fotowichser mal drauf”.

via az münchen: “Fotowichser”-Aussage und Klage: Polizei äußert sich erneut zu IAA-Einsatz