In einem Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte fordert dieses disziplinarrechtliche Maßnahmen für beamtete AfD-Mitglieder. Die bloße Mitgliedschaft laufe der Treupflicht von Beamten zuwider. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat für verbeamtete AfD-Mitglieder disziplinarrechtliche Maßnahmen gefordert. In einem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Rechtsgutachten heißt es, „ein Eintreten für die AfD ist mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamtinnen und Beamten unvereinbar“. Dies gelte für Parteimitglieder wie für Nicht-Mitglieder, die sich für die rassistischen und rechtsextremen Positionen der Partei einsetzten.Vorgesetzte müssten dann disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen, sagte der Autor der Studie, Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Die fortgeschrittene Radikalisierung der AfD als Gesamtpartei mache dies erforderlich, betonte der Jurist. Dabei sei es unerheblich, dass die Partei nicht verboten sei. Ausschlaggebend sei, dass sich die AfD durch rassistische und rechtsextreme Positionen auszeichne und sich damit gegen die in Artikel 1, Absatz 1, des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde und die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wende.
via StN: Deutsches Institut für Menschenrechte – Gutachten: Beamte dürfen keine AfD-Befürworter sein
siehe auch: Eintreten für die AfD mit verfassungsrechtlicher Treuepflicht von Beamt*innen unvereinbar. Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte erläutert, warum der Rechtsstaat disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen muss, wenn Beamt*innen für die AfD eintreten, indem sie die rassistischen und rechtsextremen Positionen der Partei unterstützen, und damit gegen ihre verfassungsrechtliche Treuepflicht verstoßen. (…) Rassistische und rechtsextreme Positionen sind fester Bestandteil des AfD-Programms sowie der Positionierungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträgern. Darüber hinaus propagieren Führungspersonen und Mandatsträger der AfD auch Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele. Beamtinnen haben als Garanten des Rechtsstaats die Pflicht, durch ihr gesamtes Verhalten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Bei dieser verfassungsrechtlichen Treuepflicht, die gleichermaßen für Richterinnen sowie Soldat*innen gilt, handelt es sich um eine zentrale Pflicht, deren Einhaltung zur Erhaltung des Rechtsstaats zwingend erforderlich ist. Verstöße dagegen wiegen daher grundsätzlich schwer. Die Gewährleistung des Rechtsstaats darf insbesondere nicht Personen obliegen, die die in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verankerten Garantien erkennbar ablehnen: den Grundsatz der allen Menschen gleichermaßen zustehenden Menschenwürde und den damit einhergehenden Grundsatz der Rechtsgleichheit aller Menschen. Hierbei handelt es sich um nicht verhandelbare Grundsätze, die zum absoluten Kern des Grundgesetzes gehören. Zieht der Rechtsstaat hier keine Grenzen, wird er nicht nur unglaubwürdig, er riskiert vielmehr seine eigene Existenz.