#Strafverfolgung in #Niedersachsens Westen : #Rassistisch grundierte Kooperation – #polizeiproblem

Die Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Städten der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim klingt übel nach AfD. Wüsste man es nicht besser, könnte man denken: falsches Gebäude? Aber draußen steht tatsächlich „Staatsanwaltschaft“ auf dem Schild und nicht „CDU“ oder „AfD“. Doch was am Donnerstag in Osnabrück bei Vollmilch-Waffelröllchen und Kaffee präsentiert wird, klingt danach. Hier sitzen keine Stammtisch-PolitikerInnen, die rassistische Hetze für den rechten Rand raushauen. VertreterInnen von Polizei und Staatsanwaltschaft sitzen hier, von Städten und Landkreisen, vom Finanzamt. Aber wenn sie anekdotisch von „dicken Autos“ reden und von Geldscheinen, mit denen „um sich geworfen“ werde, hören sie sich ähnlich an. Worte wie „Respektlosigkeit“ gegenüber dem Staat und „Panik“ bei seinen Repräsentanten fallen. Der Staat müsse „klare Kante“ zeigen, „ohne Wenn und Aber“. Obwohl er, wie er betont, keine Anglizismen mag, freut sich Osnabrücks Leitender Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck auf gemeinsame „Action Days“. Die Hauptaufgabe der zehnköpfigen „Sicherheitspartnerschaft“ an diesem Morgen: Unterschriften leisten, als Signal an „besorgte Bürger“. Eine Kooperationsvereinbarung zur „interdisziplinären Bekämpfung von Gefahren, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch clankriminelle Gruppierungen“ liegt auf dem Tisch. (…) Stört es hier wirklich niemanden, dass das Wort „Clankriminalität“ rassistische Beiklänge hat? Weil es stigmatisierend suggeriert, dass die Familienangehörigkeit migrantischer Menschen ein Indiz für ihre Kriminalität ist? Stigmatisiert werde hier niemand, beschwichtigen die zehn, vorverurteilt auch nicht. Zwischendrin bedauert jemand, dass „Behörden manchmal nicht so eng miteinander sprechen dürfen wie sie gerne würden“. Ein Seitenhieb gegen die Gewaltenteilung? Tiefstapler im Landeskriminalamt? Auch von „ethnischer Herkunft“ ist die Rede. Die Clanbekämpfer aus Raum 304 hätten vielleicht besser vorher bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nachgelesen. Ethnische Herkunft sei „eine Vorstellung“ steht da, „keine Tatsache“. Auch ein Blick in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hätte geholfen. Es ist ein düsteres Bild. Konkrete Regionalzahlen kann die gefechtsbereite Behördenschar jedoch nicht liefern. Aber sie ist sich sicher: Was der LKA-Bericht „Clankriminalität in Niedersachsen 2021“ auflistet, hat mit der Realität nichts zu tun. Von 472.096 Fällen, heißt es da, sind nur 2.841 als Clankriminalität registriert: 0,6 Prozent. Sind sie also gar nicht nötig, die „Action Days“? Vieles, raunen die zehn, werde „statistisch nicht erfasst“, es gebe ein „Störgeräusch“, ein „Grundrauschen“ der Clankriminalität.

via taz: Strafverfolgung in Niedersachsens Westen :Rassistisch grundierte Kooperation

Unerwartete Entwicklung – 16-Jähriger von #Polizei erschossen: #Zeuge belastet Polizisten schwer – #polizeigewalt #justice4mouhamed #polizeiproblem

Was passierte am 8. August 2022 in Dortmund? Auch über einen Monat nach den tödlichen Schüssen der Polizei auf einen Jugendlichen (16) sind wichtige Details unklar. Jetzt könnte sich eine unerwartete Entwicklung anbahnen: Eine weitere Person soll geschossen haben, sagt ein Zeuge. Können Chatverläufe bei der Aufklärung helfen? Unerwartete Entwicklung im Fall Dortmund: Ein Zeuge behauptet, auch der Einsatzleiter habe geschossen. Bislang gehen die Ermittler davon aus, dass nur ein Polizist mit seiner Maschinenpistole auf einen 16-Jährigen schoss und diesen tötete. Die Waffe des Chefs wurde beschlagnahmt. Update vom 23.09.2022, 9.15 Uhr: Tödlicher Einsatz in Dortmund: Waffe des Einsatzleiters beschlagnahmt Im Fall um einen durch Polizeischüsse getöteten 16-jährigen Flüchtling in Dortmund ist nun auch die Waffe des Einsatzleiters beschlagnahmt worden. Das erklärte Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag vor dem Innenausschuss des Landtags. Ein einzelner Zeuge habe ausgesagt, dass auch der Einsatzleiter geschossen habe. Nach Durchsuchungsbeschlüssen seien am 14. September auch die Handys aller fünf beschuldigten Beamten beschlagnahmt worden. Wie es in einem schriftlichen Bericht des Justizministers an den Landtag vom Donnerstag heißt, sei die Waffe des Einsatzleiters “aus äußerster Vorsicht” beschlagnahmt worden. Man müsse untersuchen, ob die sichergestellten Patronenhülsen aus der Waffe stammen könnten. Bislang gehen die Ermittler davon aus, dass die sechs Schüsse aus der Maschinenpistole eines jungen Polizisten stammten, der als Sicherungsschütze eingeteilt worden war. Vier Projektile trafen den 16-Jährigen, der kurz darauf in einer Klinik starb. Die Handys wurden beschlagnahmt, weil es laut Justizministerium die “begründete Annahme” gebe, dass sich die Beteiligten per Whatsapp oder SMS ausgetauscht hätten. Konkret geht es um eine Besprechung mit dem Dortmunder Polizeipräsidenten zwei Tage nach den tödlichen Schüssen, also am 10. August. Die Staatsanwaltschaft hat den Verdacht, dass die beim Einsatz beteiligten Polizisten sich danach und später Nachrichten geschickt hatten. Daher sollen nun die SMS- und Chatverläufe ausgelesen werden.

via infranken: Unerwartete Entwicklung – 16-Jähriger von #Polizei erschossen: #Zeuge belastet Polizisten schwer – #polizeigewalt

siehe auch: Tödliche Polizeischüsse: Polizisten außer Kontrolle? Was genau geschah hinter den Zäunen dieser Dortmunder Jugendhilfeeinrichtung, als ein 16-jähriger Teenager von vier Kugeln einer Maschinenpistole getroffen und getötet wurde? Abgefeuert von einem Polizeibeamten, der behauptet, aus Notwehr gehandelt zu haben. Wieder so ein Fall, den viele Innenminister gerne als Einzelfall abtun. Wieder ein Fall, bei dem es einen jungen Flüchtling traf. Wieder ein Fall, bei dem alle Bodycams der Polizeibeamten ausgeschaltet waren. Und wieder ein Fall, bei dem sich ein Innenminister sofort schützend vor seine Polizeibeamten stellte. Doch etwas ist dieses Mal anders, es sind Beweismittel aufgetaucht, die die Notwehr-Version der Polizeibeamten schwer in Zweifel ziehen. Jetzt ermittelt sogar die Staatsanwalt in Dortmund gegen fünf Polizeibeamte – und ein Innenminister gerät in Erklärungsnot. (…) Inzwischen widerspricht die Staatsanwaltschaft der ersten Version von Polizei und Innenministerium vehement und ermittelt jetzt gegen fünf der Beamten. Gegen den Schützen prüft die Behörde Ermittlungen wegen Totschlags. (…) Laut Staatsanwaltschaft stellt sich die Situation so dar: Mouhamed hockte alleine im Hof, hielt sich das Messer an den Bauch. Die Polizei sprach ihn an, sprühte dann mit Pfefferspray, so viel, dass ihm die Flüssigkeit über den Kopf lief. Laut Staatsanwaltschaft ist der Junge danach aber offenbar nicht auf die Polizisten zugestürmt, wie zunächst behauptet. Auf MONITOR-Anfrage erklärt die Staatsanwaltschaft: Zitat: “Als dem Jugendlichen die aufgesprühte Flüssigkeit über den Kopf lief, stand er auf, wischte sich mit einer Hand über den Kopf und wendete sich mit einem Schritt nach rechts.” Also doch kein Angriff? Dennoch reagieren die Beamten laut Staatsanwaltschaft sofort und hart. Zitat: “Unmittelbar danach setzten eine Polizeibeamtin und ein Polizeibeamter die Distanzelektroimpulsgeräte ein.” Gemeint sind zwei Elektroschocker, sogenannte Taser. Einer davon trifft den Jungen. Doch entgegen der ersten Version der Polizei scheint ein Angriff des Jungen auch danach mehr als fraglich, denn die Staatsanwaltschaft erklärt auf MONITOR-Anfrage ein zentrales neues Detail. Zitat: “Sehr zeitnah – gegebenenfalls sogar zeitgleich zu dem Einsatz des zweiten Geräts – gab ein Polizeibeamter sechs Schüsse aus der mitgeführten Maschinenpistole ab.” Der Polizist schießt also unmittelbar. Wann soll Mouhamed überhaupt auf die Polizisten losgestürmt sein? Widersprüche aufgrund derer auch Innenminister Reul den Fall heute anders bewertet. Die von ihm verbreitete Version der Polizei – offenbar widerlegt.

#Ermittlungen gegen den eigenen #Wachleiter: Neuer Vorwurf von #Rassismus bei der #Berliner #Polizei – #polizeiproblem

Erste dienstrechtliche Konsequenzen sollen bereits gezogen worden sein, so die Polizei am Samstag. Zuvor sprach die „B.Z.“ von dem rassistischen Vorfall. Die Berliner Polizei ermittelt gegen einen leitenden Beamten, der sich gegenüber einem untergebenen Kollegen diskriminierend geäußert haben soll. Das bestätigte eine Sprecherin der Behörde am Sonnabend. Zunächst hatte die „B.Z.“ von dem rassistischen Vorfall berichtet. Demnach soll der Wachleiter des Abschnitts 42, zuständig für Schöneberg-Süd und Friedenau, bereits am 10. September einen anderen Beamten wegen dessen dunklerer Hautfarbe beleidigt haben. Als die Besatzungen für die Streifenwagen eingeteilt worden sein sollen, soll der Wachleiter zu dem dunkelhäutigen Beamten gesagt haben: „Na, überlegst du, was die Brötchen in Afrika kosten?“ Der betroffene Beamte soll den diskriminierenden Satz zunächst ignoriert haben und weggegangen sein. „Diskriminierendes Verhalten in der Polizei Berlin nicht geduldet“ Dann ist jedoch eine andere Führungskraft eingeschritten. Sie „erkundigte sich unmittelbar danach nach dem Be- und Empfinden des betroffenen Mitarbeiters“, sagte die Sprecherin. „Sie konfrontierte den Wachleiter mit seinem Fehlverhalten und stellte klar, dass diskriminierendes Verhalten in der Polizei Berlin nicht geduldet wird.“ Bereits kurz danach hat es den Angaben zufolge eine Aussprache der drei Beamten gegeben. Dabei „entschuldigte sich der Wachleiter und erläuterte, dass ihm diskriminierendes Verhalten fernliege“, erklärte die Sprecherin. Daneben sei der diskriminierte Beamte auf Beratungs- und Hilfsangebote hingewiesen worden.

via tagesspiegel: Ermittlungen gegen den eigenen Wachleiter: Neuer Vorwurf von Rassismus bei der Berliner Polizei

siehe auch;: Wachleiter diskriminiert Kollegen Erneut rassistischer Vorfall bei Berliner Polizei. Ein Wachleiter der Berliner Polizei hat sich einem schwarzen Kollegen gegenüber rassistisch geäußert. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren. Bei der Berliner Polizei hat es erneut einen rassistischen Vorfall gegeben. Wie eine Sprecherin der Polizei auf t-online-Anfrage bestätigte, wird gegen einen Wachleiter ermittelt. Dieser habe sich gegenüber einem anderen Polizisten “in diskriminierender Art und Weise geäußert”. Erste dienstliche Konsequenzen seien bereits gezogen worden.

Polizeistern der Berliner Polizei
Von Der Polizeipräsident in Berlin – <a rel=”nofollow” class=”external autonumber” href=”http://www.berlin.de/imperia/md/content/polizei/praevention/homosexualitaet/take_care_of_yourself.pdf?start&amp;ts=1357907953&amp;file=take_care_of_yourself.pdf”>[1]</a>, Gemeinfrei, Link

Rechte Retter und die Folgen :Wiederholungstäter

Die taz deckt rechte Vorfälle bei Ret­tungs­diensten auf, und sofort gibt es Abwehrreflexe. Um dem entgegenzu­wirken, braucht es konkrete Maßnahmen. Die Reaktionen kamen schnell. Man werde den Vorwürfen nachgehen, versicherten die Malteser. Und auch die Johanniter Unfallhilfe erklärten, die Schilderungen machten „sehr betroffen“ und seien „mit unseren Werten unvereinbar“. Man sei dabei, „diesen Fall konsequent aufzuarbeiten“. Verstöße würden straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Klare Worte. Oder? Am vergangenen Wochenende hatte die taz die Ergebnisse einer monatelangen Recherche veröffentlicht, in der sie rechtsextreme Vorfälle in den Rettungsdiensten beider Verbände offenlegte. Hitlers Geburtstag im Dienstkalender eingetragen, für alle sichtbar. Äußerungen eines Mitarbeiters, er würde eher ein Flüchtlingsheim anzünden, als den Be­woh­ne­r:in­nen zu helfen. Migrantische Patient:innen, denen eine Scheinkrankheit attestiert wurde, ein „Morbus bosporus“. Zuletzt schon waren rassistische Chatgruppen bei der Polizei aufgeflogen. Immer wieder fiel auch die Bundeswehr mit rechtsextremen Vorfällen auf. Nun also auch der Rettungsdienst? Die Helfer? Die Guten? Es folgten denn auch prompt Abwehrreaktionen. Man habe mit Rechtsextremismus bisher kein Problem gehabt, stellten die Malteser klar. Und: „Wir wehren uns daher gegen eine pauschale Anklage zu rassistischem Verhalten von Rettungskräften.“ Dabei können diese Befunde nicht wirklich erstaunen. Es wurde bisher schlicht nicht genauer hingeguckt in diesem Bereich. Wer will, kann sich aber an Lübeck im Frühjahr 1996 erinnern. Ein Brandanschlag auf ein Haus für Asylsuchende tötete damals 10 Geflüchtete. Die Tat ist bis heute nicht aufgeklärt. Verhaftet wurde danach aber einer der Bewohner, weil ein Sanitäter behauptet hatte, dieser habe ihm die Tat gestanden. Der Vorwurf ließ sich nie erhärten, der Libanese wurde freigesprochen. Mehrere Monate aber musste er in Haft sitzen. In jüngster Zeit machte dann die Feuerwehr Bremen, die auch Rettungsdienste fährt, Schlagzeilen mit rassistischen Chatgruppen. In Düsseldorf war ein Sanitäter Mitglied einer rechtsextremen Kameradschaft. Alles Einzelfälle? (…) Aber auch hier geht es um Menschen, denen wir uns im Notfall ausliefern und das Vertrauen entgegenbringen müssen, dass sie alle gleich behandeln, im Extremfall zwischen Leben und Tod. Ein Vertrauen, das einmal erschüttert schwer wieder herzustellen ist. Umso mehr beunruhigen nicht nur die aufgedeckten Vorfälle, sondern auch der Umgang damit. Fehlende Statistiken über rechtsextreme Vorkommnisse oder ärztliche Leitungen, die nie davon erfuhren. Nachfragen dazu, die nicht beantwortet werden oder nur ausweichend. Ein Mitarbeiter, der Probleme offen ansprach und letztlich gehen musste. Oder das prompte Verwahren „gegen eine Pauschalverurteilung“, die es gar nicht gab. Das Muster ist bekannt – von der Polizei. Auch dort schließen sich bei Kritik schnell die Reihen, der Korpsgeist sorgt dafür. Wer ausschert, wird zum Nestbeschmutzer. Auch hier ist sehr schnell die Rede von Einzelfällen – obwohl man dies ebenso wenig sagen kann. Bis heute wehren sich Teile der Polizei gegen empirische Untersuchungen. Dabei rügte erst diese Woche erneut der Europarat, dass Deutschland endlich eine Studie zu Racial Profiling in der Polizei anschieben müsse.

via taz: Rechte Retter und die Folgen :Wiederholungstäter

Nein, Frau #Faeser, wir sind weder Gäste noch Touristen. Wir sind #Berliner! – #polizeiproblem

Nancy Faeser findet das „Du bist hier Gast!“ eines Berliner Polizisten nicht rassistisch. Unsere Autorin aber erkennt hier eine unangenehme deutsche Eigenschaft. Bundesministerin Nancy Faeser findet das „Du bist hier Gast!“ eines Berliner Polizisten nicht rassistisch. Ist man wirklich erst dann in Berlin angekommen, wenn einem die Berliner Schnauze nicht mehr wehtut? Doch einige solcher Sprüche dürfen, ja sollten uns schockieren, aufregen, wütend machen. Ich habe so einen Spruch diese Woche gehört, in einem Video eines Berliner Polizisten in der Wohnung einer syrischen Familie in Alt-Hohenschönhausen. „Das ist mein Land, du bist hier Gast“, sagte er zu einer Mutter. Ihr Mann sitzt mit gefesselten Händen auf einem Sofa hinter dem Polizisten, bei dem Einsatz ging es um eine nicht gezahlten Geldstrafe wegen Schwarzfahrens. Im Hintergrund weinen die Kinder des Paares, eines filmt die Szene heimlich. Am Ende der Geschichte bezahlt die Familie die Strafe in bar, die Polizisten verlassen die Wohnung. Doch die Worte des Polizisten hinterlassen tiefe Spuren. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nun gesagt, sie empfinde diese Worte nicht als rassistisch, sondern sie seien einfach „deutlich“. Solche Worte wählen Polizisten manchmal, wenn sie durchgreifen müssen, und dafür müsse man Verständnis haben. Lasst uns eine Sache vorneweg klarstellen: Natürlich ist die Aussage des Polizisten rassistisch. Weil „sein Land“, Deutschland, auch das Land ist, in dem die syrische Family lebt, arbeitet, Steuern zahlt, die Sprache gelernt hat. Sie sind hier keine Touristen, sondern Mitglieder der Gesellschaft, genauso wie er. Der Unterschied: Sie passen nicht in das weiße, europäische, christliche Bild, das er vermutlich von Deutschland hat. Nur deshalb empfindet er es akzeptabel, so mit der Familie zu reden. Wie Nancy Faeser zu dem gegenteiligen Schluss gekommen ist, bleibt mir ein Rätsel. (…) Ich werde nicht aufgrund meines Aussehens in der U-Bahn als „anders“ abgestempelt. Die Aussage des Polizisten kam mir trotzdem irgendwie bekannt vor. Denn dieser bedrohliche Ton, dieser verbale – sowie in diesem Fall auch buchstäbliche – Finger im Gesicht sind Bestandteile des Lebens als Ausländer in Berlin. (…) Ich dachte immer, Berlin sei offen und tolerant. Das sagen doch immer alle. Aber seitdem ich hier hergezogen bin, wächst mein Gefühl, dass viele ganz tolerant und freundlich bleiben – bis zu diesem einen Moment, an dem etwas Irritierendes passiert. Dann ist man plötzlich ganz schnell „nicht von hier“, und das Anderssein wird zum Hauptziel der Angriffe. (…) Ich wohne wirklich gern in Berlin, aber je länger ich hier bin, umso klarer wird mir, wie viele Deutsche es genießen, anderen zu sagen, was sie alles falsch machen. Dabei greifen nicht alle zu solch rassistischen Worten wie der oben genannte Polizist. Aber es zeigt eben noch eine Intoleranz gegenüber Andersartigkeit – anscheinend vor allem gegenüber denen, die sich bewusst für diesen Ort entschieden haben. Meist profitieren die Berliner ja von dieser Vielfalt und erzählen stolz, wie international ihre Stadt sei. Das ganze Land hat schließlich eine Einwanderungsgeschichte, gesteht sich das aber ungern ein. Also: Wir sind weder Touristen noch Gäste, wir sind Berliner, verdammt!

via berliner zeitung: Nein, Frau Faeser, wir sind weder Gäste noch Touristen. Wir sind Berliner!

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Querdenken-Anhänger für Übergriff auf Polizei verurteilt

Das Amtsgericht verurteilt einen 23-jährigen Auszubildenden zu neun Monaten auf Bewährung plus Geldauflagen. Er hatte bei einem Protest gegen Corona-Maßnahmen in Kempten die Polizei angegriffen. Sein Vater kommt glimpflicher davon. Wegen Angriffs auf Polizeibeamte, Widerstand und Körperverletzung verurteilt das Amtsgericht Kempten einen 23-Jährigen Teilnehmer eines verbotenen, aber dennoch abgehaltenen sogenannten »Spaziergangs« aus dem Querdenken-Milieu am 27. Dezember 2021 in Kempten. (…) Demnach bekam der Auszubildende eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wird. Zudem muss er 1600 Euro Geldauflage, 400 Euro Schmerzensgeld und die Verfahrenskosten tragen. Sein Vater, der ebenfalls gegen die Polizei vorging, muss 15 Tagessätze zu je 100 Euro, insgesamt also1500 Euro zahlen.

via allgäu rechtsaußen: Querdenken-Anhänger für Übergriff auf Polizei verurteilt

judges desk with gavel and scales
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#Berlin / Anti-AfD-Kundgebung – Repression schiefgegangen – #polizeigewalt #polizeiproblem

Ein Aktivist steht wegen Angriffs eines Polizisten vor Gericht, doch der Vorwurf erweist sich als konstruiert Bei der Anti-AfD-Kundgebung im Juni 2021 nahm die Polizei viele Teilnehmer*innen fest und zeigte sie an – anscheinend mit konstruierten Vorwürfen. Foto: dpa/Annette Riedl Ein Mann läuft über den Asphalt neben einer Gruppe Polizisten, die eine junge Frau abführt. Plötzlich schert einer der Polizisten aus, stößt den Mann nach hinten, er taumelt zurück, der Polizist kommt hinterher und ergreift ihn, sodass sie beide zu Boden stürzen. Die Szene stammt aus einer Handyaufnahme vom 6. Juni 2021 auf dem Elsterwerdaer Platz in Biesdorf (Marzahn-Hellersdorf) während einer Anti-AfD-Kundgebung. Und sie beweist, dass der Mann und Kundgebungsteilnehmer, der nicht namentlich genannt werden will, den Polizisten nicht attackiert hat. Basierend auf Vorwürfen des Polizisten stand der Aktivist wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht, wurde aber am Dienstag im Amtsgericht Tiergarten freigesprochen. Als die Richterin das Urteil verkündet, klatscht das Publikum. Ein Dutzend Unterstützerinnen hat sich in den engen Verhandlungsraum gezwängt, um der Verhandlung zu folgen und ihre Solidarität mit dem Angeklagten auszudrücken. Einige von ihnen waren selbst auf der Kundgebung in Biesdorf, um gegen den AfD-Landesparteitag zu protestieren. Vor dem Gerichtsgebäude im Vorfeld des Prozesses fordern sie deshalb im Rahmen einer kleinen Kundgebung nicht nur einen Freispruch in diesem Verfahren, sondern Konsequenzen für den gesamten Polizeieinsatz vom 6. Juni. Denn Beamte der elften Einsatzhundertschaft gingen eine halbe Stunde lang massiv gegen die antifaschistischen Kundgebungsteilnehmerinnen vor. Ausgelöst wurde der Einsatz, so vermuten es Beteiligte, von Parolen gegen den SPD-Abgeordneten im Abgeordnetenhaus Tom Schreiber, der als Innenpolitiker just an jenem Tag bei der Polizei hospitierte. Von den über 50 Teilnehmer*innen wurde etwa ein Drittel anschließend ergriffen und abgeführt und die Versammlung vom Anmelder aufgelöst, weil die Sicherheit der Anwesenden nicht mehr gewährleistet war. Die Anzeigen gegen die Festgenommenen lauteten Beleidigung, Gefangenenbefreiung, tätlicher Angriff, Widerstand. (…) E. beteuert aber, er habe den Schlag gesehen und gespürt. Als ihm dann die beiden weiteren Videos gezeigt werden, wird er kleinlaut. »Von wem ging die Aktion aus?«, fragt die Richterin. »Von mir«, räumt er ein. »Aber er hat deutlich seinen rechten Arm gehoben«, versucht er sich noch zu verteidigen, aber die Richterin sieht bei dem Aktivisten höchstens eine Reaktion auf E. und kein Anzeichen für einen Angriff. Selbst der Staatsanwalt sagt am Ende frei heraus: »Das Video zeigt eindeutig, dass an den Tatvorwürfen nichts wahr ist.«

via nd: Berlin Anti-AfD-Kundgebung Repression schiefgegangen